Kategorie:Burgkunstadt: Unterschied zwischen den Versionen

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In Bayern gibt es 2056 Gemeinden, davon 314 "Städte". Die Stadt Burgkunstadt ist nach [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=4&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt1&st=null Art. 1 Satz 1 GO] eine [[Gebietskörperschaft]]. Als [[juristische Person des öffentlichen Rechts]] ([[Körperschaft des öffentlichen Rechts]]) ist sie Trägerin von Rechten und Pflichten und fähig, an einem Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligt zu sein ([http://dejure.org/gesetze/VwGO/61.html§ 61 VwGO]). Sie gehört als sog. "kleine" kreisangehörige Gemeinde ([http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=9&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt5&st=null Art. 5 Abs. 1 GO]) dem [[Landkreis Lichtenfels]] an. Die untere staatliche Verwaltungsbehörde ist nach [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-LKreisOBY1998V14Art37 Art. 37 Abs. 1 Satz 1 LKrO] das [[Landratsamt Lichtenfels]]<ref>vgl. Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 1. Aufl. 2011, S. 22</ref>. Es übt in Angelegenheiten des [[eigener Wirkungskreis|eigenen Wirkungskreises]] die [[Rechtsaufsicht]] über die Stadt Burgkunstadt aus, in Angelegenheiten des [[übertragener Wirkungskreis|übertragenen Wirkungskreises]] zusätzlich die [[Fachaufsicht]].
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In Bayern gibt es 2056 Gemeinden, davon 314 "Städte". Die Stadt Burgkunstadt ist nach {{GO 1}} Satz 1 GO eine [[Gebietskörperschaft]]. Als [[juristische Person des öffentlichen Rechts]] ([[Körperschaft des öffentlichen Rechts]]) ist sie Trägerin von Rechten und Pflichten und fähig, an einem Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligt zu sein ([http://dejure.org/gesetze/VwGO/61.html§ 61 VwGO]). Sie gehört als sog. "kleine" kreisangehörige Gemeinde ([http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=9&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt5&st=null Art. 5 Abs. 1 GO]) dem [[Landkreis Lichtenfels]] an. Die untere staatliche Verwaltungsbehörde ist nach [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-LKreisOBY1998V14Art37 Art. 37 Abs. 1 Satz 1 LKrO] das [[Landratsamt Lichtenfels]]<ref>vgl. Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 1. Aufl. 2011, S. 22</ref>. Es übt in Angelegenheiten des [[eigener Wirkungskreis|eigenen Wirkungskreises]] die [[Rechtsaufsicht]] über die Stadt Burgkunstadt aus, in Angelegenheiten des [[übertragener Wirkungskreis|übertragenen Wirkungskreises]] zusätzlich die [[Fachaufsicht]].
  
 
==Amtlicher Gemeindeschlüssel==
 
==Amtlicher Gemeindeschlüssel==

Version vom 16. Dezember 2015, 13:13 Uhr

In Bayern gibt es 2056 Gemeinden, davon 314 "Städte". Die Stadt Burgkunstadt ist nach GO Art. 1 Satz 1 GO eine Gebietskörperschaft. Als juristische Person des öffentlichen Rechts (Körperschaft des öffentlichen Rechts) ist sie Trägerin von Rechten und Pflichten und fähig, an einem Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligt zu sein (61 VwGO). Sie gehört als sog. "kleine" kreisangehörige Gemeinde (Art. 5 Abs. 1 GO) dem Landkreis Lichtenfels an. Die untere staatliche Verwaltungsbehörde ist nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 LKrO das Landratsamt Lichtenfels<ref>vgl. Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 1. Aufl. 2011, S. 22</ref>. Es übt in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises die Rechtsaufsicht über die Stadt Burgkunstadt aus, in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises zusätzlich die Fachaufsicht.

Amtlicher Gemeindeschlüssel

Der amtliche Gemeindeschlüssel der Stadt Burgkunstadt lautet: 478 116

Schlüssel des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung

Der Schlüssel des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung für Burgkunstadt lautet: 09478116

Politische Eingliederung

Die Stadt Burgkunstadt liegt in der Region 4 Oberfranken West im Landkreis Lichtenfels.

Kontakt

Straße::Rathaus

PLZ::96224 Ort::Burgkunstadt

Postanschrift:

Postfach 1255

96220 Burgkunstadt

Tel.: Telefon::+49-9572-388-0

Fax: Telefax::+49-9572-388-35

Homepage: URL::http://www.burgkunstadt.de

E-Mail: E-Mail::rathaus@burgkunstadt.de

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

  • Montag 08:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr
  • Dienstag 08:00-12:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
  • Freitag 08:00-12:00 Uhr

Mitgliedschaft in Zweckverbänden

Die Stadt Burgkunstadt ist Mitglied folgender Zweckverbände:

Publikationen

Links

Siehe auch

Fußnoten

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Navigationsleisten

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