Weismain-soll-draußen-bleiben"-Beschluss des Stadtrats Burgkunstadt in nicht-öffentlicher Stadtratssitzung

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Der Stadtrat von Burgkunstadt hat einen Antrag der Stadt Weismain auf Bildung eines Mittelzentrums zusammen mit Altenkunstadt und Burgkunstadt in nicht öffentlicher Sitzung beraten und in nicht öffentlicher Sitzung abgelehnt (mutmaßlich in der nicht-öffentlichen Stadtratssitzung vom Dienstag, den 9. Oktober 2012).

Nach GO Art. 52 Abs. 2 Satz 1 (20 Abs. 1 GO-Stadtrat Burgkunstadt) sind die Sitzungen öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen.

Art. 21 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Burgkunstadt regelt zu nicht-öffentlichen Sitzungen Folgendes:

(1) In nichtöffentlicher Sitzung werden in der Regel behandelt:

1. Personalangelegenheiten in Einzelfällen,

2. Rechtsgeschäfte in Grundstücksangelegenheiten,

3. Angelegenheiten, die dem Sozial-oder Steuergeheimnis unterliegen.

Außerdem werden in nichtöffentlicher Sitzung behandelt:

1. Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, deren nichtöffentliche Behand-lung im Einzelfall von der Aufsichtsbehörde verfügt ist,

2. sonstige Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz vorgeschrieben oder nach der Natur der Sache erforderlich ist.

Die Gemeinde Altenkunstadt hatte bereits in ihrer - öffentlichen - Gemeinderatssitzung vom 31.07.2012 Folgendes beschlossen:

„1. Der Gemeinderat gibt zum Fortschreibungsentwurf des LEP (Entwurf 22.05.2012) folgende grundsätzliche Einwendungen, Hinweise oder Anregungen ab:

98/164/050/17 : 1

Im Falle einer Zustimmung durch die Stadt Burgkunstadt sollte ein gemeinsamer Antrag der Kommunen Burgkunstadt, Weismain und Altenkunstadt auf Einstufung als gemeinsames Mittelzentrum gestellt werden."

Vorausgehend ist dem Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Altenkunstadt vom 31.07.2012 Folgendes zu entnehmen:

"Wie in der Vergangenheit bereits angeregt hat die Stadt Weismain darum gebeten, dass ein gemeinsamer Antrag auf Einstufung der drei Kommunen als gemeinsames Mittelzentrum gestellt wird. Derzeit sind als zentrale Orte des Landesentwicklungsprogramms die Stadt Burgkunstadt und die Gemeinde Altenkunstadt gemeinsam bestimmt, wobei durch Schrägstrich verbundene Gemeindenamen Mehrfachzentren bezeichnen („Burgkunstadt/Altenkunstadt“). Die Gemeinde Altenkunstadt hatte ihre Unterstützung bereits mit Beschluss vom 03.09.1996 zugesagt. Diese Resolution sollte bekräftigt und im Falle der Zustimmung der Stadt Burgkunstadt ein gemeinsamer Antrag beim Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie gestellt werden. Der Vorsitzende verdeutlicht den Wunsch des Bürgermeisters der Stadt Weismain, dass für den Bereich Altenkunstadt und Burgkunstadt eine Erweiterung um Weismain beim zuständigen Wirtschaftsministerium erwirkt werden sollte. GRM Otto Schuhmann führt aus, dass aufgrund seiner jahrzehntelangen Erfahrungen als MdL und Mitglied des Landesplanungsausschusses dieser Antrag nicht sehr sinnig sei, weil zu einem Mittelzentrum stets Umland gehöre, wobei es sich im Wesentlichen um das Gebiet der Stadt Weismain handelt."

KUNSTADT.net hatte Bürgermeister Petterich sowie das Landratsamt Lichtenfels als Rechtsaufsichtsbehörde zur Stellungnahme aufgefordert. Eine Reaktion erfolgte nicht.<ref> Quelle: Kunstadt.net vom 15.10.2012</ref>

Normen

Links

Presse

Siehe auch

Fußnoten

<references/>