Stadtratssitzung-2015-11-10

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Bauausschuss

Sitzungstag: Dienstag, 10. November 2015

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bauantrag auf Nutzungsänderung einer ehem. Gastwirtschaft in eine Wohnung auf dem Anwesen Weinbergweg 1 (Grundstück Flst.Nrn. 384 u. 384/2 der Gemarkung Burgkunstadt) (2015-0051)

02 Bauantrag auf Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 138 der Gemarkung Gärtenroth (Taubengasse 20) (2015-0050)

03 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.10.2015

Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 10. November 2015

Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

19 Stadträte anwesend (plus Bürgermeisterin), es fehlt entschuldigt MaHo

00 Anträge zur Tagesordnung

Antrag von UMü (Freie Wähler), TOP 09 nach TOP 04 zu behandeln

  • UMü: Die Anträge gehören thematisch zusammen
  • einstimmig beschlossen (20/0)

Antrag von WS, TOP 05 (Fortsetzung der Vorberatungen zum Haushalt 2016) von der Sitzung zu nehmen

Begründung
  • WoSi: es fehlen Zahlen, die belastbar sind, die Schlüsselzuweisungen fehlen. Ohne diese Zahlen ist kein Haushaltsbeschluss möglich. Ein Haushalt bis 30.11.2015, der auf Zahlen von 2015 beruht, kann nicht mit Bestand für 2016 beschlossen werden
Diskussion<ref>Alle Zitierungen sinngemäß</ref>
  • GüKn: wir wollen das nicht. Wir wussten, dass wir schwimmen. Gegebenenfalls müssen wir einen Nachtragshaushalt beschließen. Jetzt sollten wir das durchziehen.
  • ThMü: dem Vorredner kann ich mich nur anschließen. Wir können nicht erst beschließen, dass wir den Haushalt bis 30.11.2015 machen wollen und dann mittendrin sagen, wir hören auf.
  • WoSi: wir laufen Gefahr, einen Nachtragshaushalt zu machen.
  • CF: wir sollten den Punkt behandeln, HE hat neue Kenntnisse.
Beschluss

Antrag mit 7/13 abgelehnt.

Gedenkminute für Helmut Schmidt

01 Bekanntgaben

  • am 9.1.2016 um 16:00 Uhr findet die offizielle Eröffnung des Jugendtreffs in Altenkunstadt statt
  • Bürgermeisterin dankt für die Organisation der ersten Auto-und Gewerbemesse dem Organisationsteam (Alexander Hanna, Michael Fraunholz, Peter Heib, Stefanie Bornschlegel, Gunther Czepera)
    • AlHa: Dank zurück für die Unterstützung des Bauhof und der Stadtverwaltung, ohne die das Projekt nicht so hätte durchgeführt werden können.

02 Schwerlasttransport von Windkraftanlagen über städtische Wege

Sachverhalt

  • LRA KC Schreiben vom 25.04.2014: Fa. MVV -> Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windkraftanlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz.
  • Burgkunstadt: bis 30.05.2014 Stellung nehmen. Stadtrat nahm am 13.05.2014 Stellung:

"1. Sollten wider Erwarten städtische Grundstücke/Wege genutzt werden müssen, so sind vor Baubeginn entsprechende Vereinbarungen zu schließen.
2. Um die Bevölkerung vor Lärmemissionen zu schützen, müssen möglichst leise Windkraftanlagen eingesetzt werden, ggfs. Ist die Anzahl der Anlagen zu beschränken. Es ist eine schalltechnisch optimierte Festlegung der Aufstellungsorte zu gewährleisten und ggfs. muss eine Betriebszeitenbeschränkung angeordnet werden.
3. Um die Bevölkerung vor periodischem Schattenwurf zu schützen muss ggfs. eine zeitlich wirkende Abschaltvorrichtung mit sensorischer Erfassung der Sonneneinstrahlung und Windrichtung eingebaut werden.
4. Um die Bevölkerung vor periodischen Lichtreflexionen zu schützen muss ggfs. die Oberfläche der Windkraftanlage mit entsprechenden schwach reflektierenden Farben mit matten Glanzgraden (Antireflexbeschichtung) versehen werden.
Abstand der jeweiligen Anlage zur nächstgelegenen Wohnbebauung von mindestens 1000 m ist einzuhalten."

  • Bescheid vom 29.09.2014 Genehmigung
  • 29.05.2015: Besprechung mit Hr. ThSchn von MVV: MVV will Transport über B289.
  • in Mainroth Richtung Gärtenroth über die Kreisstraße Gärtenrother Straße, in Gärtenroth über die Kreisstraßen Mainrother Straße sowie Schimmendorfer Straße. Auf Höhe des Anwesens Flurholz 6 Kreisstraße verlassen und über das Gemeindegebiet des Marktes Mainleus fahren. Anschließend Wege der Stadt Burgkunstadt (Fl.Nr. 707 / 706 (Teilfläche) / 673) benutzen.
  • In Antragsunterlagen andere Route. Gründe:
  • starkes Gefälle 12%. Bei Antragstellung Anschüttung angedacht. Anschließende ca. 1.800 m bis zum Wegekreuz Sieben Fuhren Rodungsbedarf, wertvolle Buchen- und Eichenbestände
  • Streckenplanung verworfen.
  • Anlieferung der WEA-Teile über Wegeflurstück 673 der Stadt Burgkunstadt mit geringstem Eingriff. ca. 300 m zum Wegekreuz Sieben Fuhren durch den Wald.
  • Ortsdurchfahrten in Mainroth und Gärtenroth -> Umladung auf sogenannte Selbstfahrer vor Mainroth
  • Schreiben einer Bürgerin aus Hainzendorf vom 22.09.2015 namens Bürger aus Kirchlein, Hainzendorf, Reuth, Wildenroth und Gärtenroth: Stadtrat soll Transport über Stadtgebiet nicht genehmigen.
  • 12.10.2015: Besichtigung mit Hr Sch.: MVV baut Wege nach Regeln der Technik neu aus. Bewuchs wird wiederhergestellt. Regelung über Gestattungsvertrag.
  • drei Wege (Fl.Nr. 707 / 706 (Teilfläche) / 673) als öffentliche Feld- und Waldwege gewidmet. Ohne Gestattungsvertrag Benutzung durch Schwerlastverkehr unzulässig, da kein widmungsgemäßer Gebrauch
  • Aus straßen- und wegerechtlicher Sicht zu begrüßen, da beanspruchte Wege neu hergestellt werden. Insb. asphaltierter Weg (Fl.Nr. 673) weist Schäden auf, für die der Stadt Kosten entstehen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt der MVV Energie AG die Nutzung der Wege Fl.Nr. 673, 706 (Teilfläche) und 707 für den Transport der Windkraftanlagen zu erlauben. Ein entsprechender Gestattungsvertrag ist zu schließen.

Diskussion<ref>Alle Zitierungen sinngemäß</ref>

  • GüKn: Es steht [entgegen Beschlussvorschlag] nicht im Vertrag, dass er nur Schwertransporte regelt. Der Bürgermeister aus Weißenbrunn hat in der letzten Gemeinderatssitzung geäußert, dass wohl kein Baustellenverkehr durch Wildenberg führen würde. Es geht um ca. 2400 Passagen. Können Sie das bestätigen, dass die 2400 Fahrten entgegen unserer Annahme über diese Straßen führen werden?
  • Hr. Sch.: wir hatten im Mai einen Besuch bei der Bürgermeisterin (CF). Damals war kein Baustellenverkehr über Burgkunstadt geplant. Dies ist mein Kenntnisstand heute.
  • GüKn: wir würden darauf bestehen, dass dies gezielt in den Vertrag aufgenommen wird.
  • Hr. Sch.: wir verfolgen mit dem Windpark politische Ziele der Bundesregierung. Es handelt sich um ein öffentlich genehmigtes Vorhaben. Es kann nicht sein, dass dieses nicht über öffentliche Wege erschlossen werden dürfte. Man kann diese Transporte daher nicht ausschließen. Es gibt ein Solidaritätsprinzip: mehrere Gemeinden sind betroffen. Diese müssen sich untereinander auch irgendwie solidarisch zeigen.
  • WoSi: meine Frage geht in die gleiche Richtung. Aushub, Schotter und Beton stellen eine hohe Belastung dar.
  • Hr. Sch.: es gibt noch die Alternative Schimmendorf.
  • WoSi: Bauvorhaben, das auf fremdem Gemeindegebiet gebaut wird, für das in Burgkunstadt keine Gewerbesteuer gezahlt wird, daher keine Zustimmung
  • HPM: Mainleus hat schon zugestimmt.
  • UlMü: dieser Weg, der neu gebaut werden soll, ist nicht so wichtig. Ob der saniert wird oder nicht, hat keine große Priorität.
  • ThMü: Bürgerverein ist ausdrücklich für Windkraft und unterstützt dieses Projekt. Doch das mit dem Baustellenverkehr wurde uns nicht mitgeteilt. (Es folgen einige Ausführungen zur Wegstrecke)
  • Hr. Sch.: in den Ortschaften wird nichts geändert.
  • InKo: technische Details nicht so wichtig. Antrag auf Ende der Debatte

Beschluss

  • Antrag auf Ende derr Debatte angenommen
  • Beschlussvorschlag Gestattungsvertrag einstimmig abgelehnt (0/20)

Anmerkung MDi

Der Bürgerverein steht Windkraftvorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Wir sind für Windkraft und für die Abschaltung von Kernreaktoren im Gegenzug. Natürlich sind wir uns auch darüber im Klaren, dass man dafür auch gewisse Einschränkungen in Kauf nehmen muss. Darum ging es hier jedoch aus unserer Sicht nicht vorrangig. Es ging hier um eine Straßennutzung, deren Umfang nicht klar definiert war. Aus dem Beschlussvorschlag ging hervor, dass es (nur) um den "den Transport der Windkraftanlagen", also Schwerlasttransporte gehen sollte (dem wir zugestimmt hätten, das war in der Fraktionssitzung so besprochen, nach meiner Wahrnehmung war dies im Stadtrat auch mehrheitsfähig). In der Sitzung haben wir erfahren, dass eine wesentlich umfassendere Nutzung mit ca. 2400 Betontransporten nicht ausgeschlossen war und durch den Vertrag rechtlich abgesichert hätte werden können (sollen?). Sich in einem Vertrag auf 30 Jahre an ein Nutzungsrecht zu binden, dessen Konturen nicht scharf definiert sind und das an Dritte abgetreten werden kann (etwa Investoren: wir verhandeln dann im worst case künftig mit US-Investoren über die Vertragsdetails, die uns - wenn TTIP kommt -, vor einem nichtstaatlichen Schiedsgericht verklagen könnten), ist wohl nicht vom grundsätzlich zu respektierenden Recht eines Eigentümers<ref>auch ein Baurecht zählt wohl zum Schutzbereich des grundrechtlich geschützten Eigentums</ref> auf Zugang zu seinem Grundstück<ref>ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf die Sondernutzung wäre zu prüfen, ein zivilrechtlicher Anspruch aus Nachbarrecht (Hammerschlags- und Leiterrecht) scheidet wohl gem. AGBGB Art. 46b Abs. 2 aus</ref> gedeckt. Die positive Stimmung kippte bei uns u.a. durch folgende Umstände:

  • MDi: die Sichtbarwerdung unvollständiger Information. Bei mir scheiterte der Antrag wegen Mängeln der Information und Kommunikation ("Thema verfehlt"). Ich persönlich fühlte mich überrumpelt. Im juristischen Kontext könnte man den Antrag aus meiner Sicht wohl als "zur Zeit" unbegründet bezeichnen.
  • AlHa: Ich hatte den Eindruck aus der Diskussion, dass sich der Vertragspartner nicht ein Stückchen weit bewegen wollte und kein Kompromiss möglich war, sondern nur ein ja oder nein.

03 Antrag der Fraktion des Bürgervereins Burgkunstadt; Haushaltskonsolidierung

Projekt Projekt::Haushalt
Stichwort Stichwort::Pro-Kopf-Verschuldung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2015-11-10
Antragsteller Antragsteller::Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
Beschlussdatum Beschlussdatum::2015/11/10
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss, dass innerhalb von 25 Jahren die Pro-Kopf-Verschuldung in der Stadt Burgkunstadt auf die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden im Freistaat Bayern (Stand 2015) zu senken ist. Die Kämmerei wird gebeten, ein der Zielvorgabe entsprechendes Konzept zu erarbeiten und die weiteren Haushaltsplanungen an der Zielvorgabe zu orientieren.]]
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Abgelehnt
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::4 (BV)/16
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Stichworte

Haushaltskonsolidierung

Begründung der Fraktion des Bürgervereins: Wir tragen als Kommune nicht nur Verantwortung für die jetzige Generation, sondern wir tragen insbesondere auch Verantwortung dafür, dass kommende Generationen in unserer Stadt mindestens die gleichen Handlungsspielräume haben wie wir. Eine maßvolle Rückführung der kommunalen Schulden sichert den Gestaltungsspielraum der Stadt in der Zukunft. Sie schränkt zwar den gegenwärtigen Entscheidungsspielraum der Kommune ein, kommt jedoch dem langfristigen Erhalt unserer Handlungsmöglichkeiten zugute und dient damit auch der Gewährleistung unseres in Art. 28 Abs. 2 GG garantierten Selbstverwaltungsrechts. Die Beschränkung der Zielsetzung auf die Erreichung der Pro-Kopf-Durchschnittsverschuldung im Freistaat sowie die Erstreckung der Maßnahmen auf 25 Jahre ermöglicht eine Haushaltssanierung, ohne uns “kaputt zu sparen”. Generationengerechtigkeit gehört zur Grundverantwortung des sozialen Miteinanders. Sie darf nicht nur Lippenbekenntnis sein, sondern soll ein Stück gelebte Solidarität unter den Menschen in unserer Stadt sein. Gerade in unserer demographisch schwierigen Situation halten wir es für wichtig, dass die ältere Generation ein Zeichen setzt, dass kommende Generationen darauf vertrauen dürfen, dass ihnen einst ein geordnetes Gemeinwesen, zudem auch geordnete Finanzen gehören, übergeben wird. In diesem Zusammenhang wird es von besonderer Bedeutung sein, unseren Bürgern und den in Burgkunstadt ansässigen Institutionen und Unternehmen zu vermitteln, dass wir diese große Aufgabe nur gemeinsam schultern können und auf die Solidarität aller hier lebenden Menschen und ansässigen Institutionen bzw. Unternehmen angewiesen sind. Zu dieser Kommunikationsaufgabe gehört auch die Vermittlung der Information, dass es bestimmte Bereiche geben wird, bei denen wir ausdrücklich nicht sparen werden. Dazu gehört für uns zum Beispiel das Thema Bildung, aber auch etwa alle Maßnahmen der Jugendförderung in Vereinen. Soweit haushaltsrechtlich möglich, sollten wir auch nicht an der mittelbaren Wirtschaftsförderung sparen, da sie erst eine positive Einnahmenentwicklung ermöglicht bzw. sichert. Eine entsprechende Prioritätenliste, wofür wir in Zukunft vorrangig Geld ausgeben wollen und wofür nicht, könnte im Rahmen der im Januar stattfindenden Klausurtagung erarbeitet werden. Wichtig ist die Vermittlung der Botschaft an unsere Bürger, dass wir uns nicht kaputt sparen werden; wir sollten nicht an Stellen sparen, die für die Zukunftsentwicklung unserer Stadt mindestens genauso bedeutsam sind, wie eine Rückführung der Schulden.

Weitere Information: Der maßgebliche Zielwert der Verschuldung pro Einwohner zum 31.12.2014/1.1.12015 (kreisangehörige Gemeinden in Bayern) beträgt 700 € pro Einwohner<ref>Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik - https://www.statistik.bayern.de/medien/statistik/haushaltesteuern/tab3_2014_20150602.pdf - abgerufen am 06.11.2015 um 14:56 Uhr</ref>.

  • Lt. Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Lichtenfels zum Haushalts 2015 bestanden erhebliche Bedenken wegen der Pro-Kopf-Verschuldung in Burgkunstadt:
    • 1.1.2015: 1.760 € ->
    • zum 31.12.2015 Anstieg auf 2.028 € nach genehmigtem Haushalt, alleine in einem Jahr Anstieg von 268 € (15%)


Sachverhalt/Stellungnahme der Finanzverwaltung: "Ob sich der beantragte Beschluss wirklich zielführend auswirken würde ist fraglich. Dagegen stehen die enormen Investitionen, welche die Stadt in Zukunft tätigen muss. Auch kann man die Zukunft niemals genau vorausplanen. Es kommen immer wieder überraschende Dinge auf die Stadt zu, welche dann abzuarbeiten sind.

Weiterhin kann es nicht sein, dass die Aufgabe der Haushaltkonsolidierung auf die Kämmerei übertragen wird. Der Stadtrat ist Herr des Verfahrens und legt fest, welche Aufgaben durchgeführt werden bzw. welche Ausgaben getätigt werden. Die Kämmerei und die gesamte Stadtverwaltung setzen sodann die Beschlüsse des Stadtrates um. Falls der Stadtrat dem Antrag des Bürgervereins folgt, so muss der Stadtrat auch die entsprechenden Vorgaben für die Haushaltskonsolidierung machen."

Diskussion

  • WoSi<ref>Alle Zitierungen sinngemäß</ref>: es ist löblich, wenn man das ausspricht. Ich frage mich jedoch, ob das rechtlich überhaupt möglich ist. Wenn wir vernünftig mit Geld umgehen, können wir uns das sparen. Irgendwann haben wir dann eine Zwangsjacke an, wenn wir die Kosten überschreiten. Der Antrag ist gut, in dieser Form lehnen wir ihn aber ab.
  • GKn: wir haben uns gestern intensiv in der Fraktion mit dem Antrag beschäftigt. 25 Jahre sind uns viel zu lang. Wir wollen das Ziel viel eher erreichen. Der Antrag ist daher Makulatur. Wir sind immer auf konsequente und sparsame Haushaltsführung aus. Wir lehnen den Antrag daher ab.
  • UMü: Haushaltskonsolidierung ist vernünftig. Man kann das aber nicht der Kämmerei übertragen. Einen entsprechenden Plan müssen wir zusammen im Stadtrat machen.
  • MDi: würde denn die Fraktion der Freien Wähler zustimmen, wenn wir den Satz mit der Kämmerei aus dem Beschlussvorschlag herausnehmen?
  • UMü: Nein
  • HPM: wir haben die letzten Jahre nichts gemacht, was nicht zwingend gewesen wäre. Ob das in 25 Jahren machbar ist, weiß man nicht.
  • ChF: reine Glaskugelguckerei
  • HEb: der Freistaat Bayern hatte bereits ähnliche Aussagen gemacht. Der Freistaat streicht Subventionen. Nordrhein-Westfalen hat die Doppik eingeführt. Man fordert die Kalkulation kostendeckender Friedhofsgebühren. Der Landesdurchschnitt ist nicht aussagekräftig. Ich kann nicht eine Gemeinde in Oberfranken mit einer Gemeinde im Speckgürtel um München oder Nürnberg vergleichen. Seit 2001 haben wir Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung durchgeführt. Wir haben allerdings geringere Förderungen als die Nachbarkommunen bekommen. Wir haben keine Subventionen in unserer Stadt.<ref>Diese Aussage sollte ggf. überprüft werden</ref>
  • HEb: Eine Verpflichtung zur Haushaltskonsolidierung auf 25 Jahre ist unverantwortlich.
  • MDi: Frau E., ich habe ein Problem mit dieser Begrifflichkeit. Unverantwortlich ist es, Kinder verwahrlosen zu lassen, aber nicht sich ein haushaltswirtschaftliches Ziel zu setzen.
  • HEb: Herr D., Sie haben sich ja bestimmt schon Gedanken gemacht, wo Sie ansetzen wollen, wenn Sie so ein Ziel formulieren.
  • MDi: Eines ist jedenfalls sicher: wir werden das Ziel nicht erreichen, wenn wir es uns nicht ausdrücklich setzen. Im unternehmerischen Bereich leuchtet das jedem ein, der schon mal Jahreszielplanungen mitgemacht hat. Ich werde keine Million verdienen, wenn ich mir nicht zum Ziel setze, mindestens eine Million zu verdienen. Man kommt dann zu Must-have- und Nice-to-have-Kategorien. Ich würde beispielsweise sagen, dass wir die Skaterbahn mit einer so klaren Zielsettzung wohl nicht in dieser Form und diesem Ausmaß gebaut hätten, sondern sofort in der kleinen Variante. Es gibt ferner 15-30 strukturelle Kostenbereiche zwischen 5 und 20.000,- €, für die wir hier regelmäßig als Erbsenzähler kritisiert werden. Über 25 Jahre gerechnet macht das aber etwas aus. Auch muss man an die vom Landratsamt seit Langem angedachte Erhöhung der Grundsteuer auf Landesdurchschnitt denken. Auch die Feuerwehrkosten waren so eine Sache und auch etwa bei Defizitverträgen stellt sich die Frage, ob man diese so abschließen würde, wenn man klare Haushaltsziele zu erreichen hätte.



04 Antrag der Fraktion des Bürgervereins Burgkunstadt; Hochwasserschutzkonzept

Antrag Hochwasserschutzkonzept: Erarbeitung weiterer Informationen als Entscheidungsgrundlage

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, dass folgende Fragen vor einer Entscheidung über ein 10-Millionen-Projekt geklärt werden sollen:

1. Wie ist die Rechtslage in Bezug auf die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts, insbesondere: Ist die Stadt unter Berücksichtigung ihrer Haushaltslage verpflichtet, Schutzmaßnahmen gegen 100-jährige Hochwasserrisiken aus den Gewässern dritter Ordnung im Stadtgebiet durchzuführen? Drohen bei Unterlassen der Maßnahmen ggf. Haftungsrisiken? Einzugehen ist dabei auch auf die Wahrscheinlichkeiten der aufgezeigten Schadensszenarien, insbesondere die zu erwartenden Schadenshöhen, Wahrscheinlichkeit eines Zusammentreffens von Hochwassern aus Gewässern erster Ordnung (dafür haben wir keinen Schutz) und dritter Ordnung sowie einer etwaigen Bedeutung statistischer Wahrscheinlichkeiten für Gefahren- und Schadenseintritt. Beauftragt mit der Erstellung der Gutachtens wird.... Der Gutachter darf zur Klärung relevanter Vorfragen Untergutachter beiziehen. 2. Angesichts der erheblichen Investitionen, die den Haushalt über Jahrzehnte belasten werden, beauftragt die Stadt ferner ein Gutachten zur Bewertung des vorliegenden Hochwasserschutzkonzepts. In der Begutachtung ist insbesondere zu der Frage Stellung zu nehmen, welche alternativen Maßnahmen zur Zielerreichung des Schutzes vor Hochwasserrisiken aus den Gewässern dritter Ordnung der Stadt Burgkunstadt es gibt. Der Gutachter soll auch eine Überprüfung der Bewertung der zu erwartenden Schäden (Marktwert/Neuwert) vornehmen. Beauftragt mit der Erstellung der Gutachtens wird …

Begründung

Angesichts der immensen Investitionen von 10 Millionen € gehört es nach Auffassung der Fraktion des Bürgervereins zur Sorgfaltspflicht, etwaige Feststellungen nach einem "Vier-Augen-Prinzip" gegenprüfen zu lassen. Selbst wenn man zu dem Ergebnis käme, man würde das Hochwasserschutzkonzept auch beauftragen, wenn man nicht dazu rechtlich verpflichtet wäre, gehört doch die Klärung der Rechtslage zu einem geordneten Vorgehen. Sofern, was nicht ganz unwahrscheinlich ist, ein Rechtsgutachten zu dem Ergebnis kommen sollte, dass der Stadtrat eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, benötigt der Stadtrat einen Leitfaden zur richtigen Ausübung des Ermessens. Dazu gehört auch die Überprüfung und Verifizierung, dass das vorgestellte Hochwasserschutzkonzept über 10.000.000,0 € alternativlos bzw. die wirtschaftlichste Lösung ist, um den angestrebten Zweck zu erreichen.

Der Bürgerverein wird bis zur Sitzung noch geeignete Gutachter vorschlagen.

Benennung eines Gutachters für technische Fragen (Ziffer 2) - Ergänzende Information aufgrund eines Telefonats mit Prof. L. vom 02.11.2015

"In Ergänzung unseres Antrags vom 30.10.2015 für die Sitzung am 10.11.2015 (Gutachterliche Überprüfung eines Hochwaserschutzkonzepts gegen Hochwasserrisiken aus Gewässern dritter Ordnung) möchten wir als Gutachter im technischen Bereich (Ziffer 2 des Antrag) folgenden Vorschlag unterbreiten:

​Prof. Dr.-Ing. habil. B. L.

Technische Universität Darmstadt

Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften

Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft

Fachgebiet Wasserbau und Hydraulik

...

Ich hatte Herrn Professor L. zur Klärung der voraussichtlichen Kosten einer gutachterlichen Stellungnahme die in öffentlicher Sitzung am 25. November 2014 vorgestellte Präsentation des Ingenieurbüros M. übersandt.

Herr Professor L. hat mir in einem Telefonat heute bestätigt, dass nach seiner Einschätzung das Hochwasserschutzkonzept des Ingenieurbüro Miller einen sehr soliden Eindruck macht. Er hat sich die über 130 Folien durchgesehen und Ansätze für eine Evaluierung überlegt. Dabei ist es Herrn Professor L. wichtig zu betonen, dass es nicht darum gehe, gegen das planende Ingenieurbüro zu arbeiten, sondern es ginge darum, aus einer 2. technischen Sicht das Potenzial für Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten (Einbringen des Erfahrungsschatzes). Als positiv hob Herr Professor L. hervor, dass das Ingenieurbüro M. die Kanalisation in ihrer Doppelfunktion sowohl der Schadensverursachung als auch als Abführendes Element integriert habe. Dies werde vielfach nicht berücksichtigt. Die Kombination aus Rückhaltemaßnahmen und Ausbau der Verrohrung macht aus Sicht von Professor L. guten Sinn. Auch wurden vom Ingenieurbüro M. Alternativen untersucht, etwa Gewässer offen zu legen, was bei der engen Bebauung der Stadt Burgkunstadt eine schwierige Maßnahme darstellen würde. Der Gesamteindruck aus dem Hochwasserschutzkonzept des Ingenieurbüro M. sei also durchaus positiv.

Der Teufel stecke jedoch oft im Detail. Es gebe 3 große Hebel für den Planer:

(1) die Bemessungsdaten für den Abfluss seien hier vorgegeben, Basis seien die hydraulischen Daten, diese stünden hier mehr oder weniger fest und es gebe keinen Anlass, diese in Zweifel zu ziehen. Ob dies ein paar 100 l mehr oder weniger seien, ist aus Sicht von Professor Lehmann unerheblich.

(2) der 2. Hebel sei die Analyse, wo die Flaschenhälse im vorhandenen System liegen würden. Dies gehe aus den Folien nur in allgemeiner Form hervor.

(3) der 3. Hebel seien die Maßnahmen, um das System zu verbessern.

Herr Professor L. würde vorgeschlagen, um die Kosten niedrig zu halten (er sprach ohne Gewähr von einem Aufwand von maximal 10.000 €, eher weniger), das Hochwasserschutzkonzept nach dem 4-Augen-Prinzip zu überprüfen, nicht mit dem Ziel, es auszuhebeln, sondern zu analysieren, ob noch Verbesserungsmaßnahmen möglich sind. Etwaige Verbesserungsmaßnahmen könnten dann gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro M. in dessen System eingearbeitet werden. Es würde also mehr darum gehen, einen weiteren Erfahrungsschatz konstruktiv in das Projekt einzubringen.

Als Beispiel nannte Herr Professor L. die Ausweitung der Verrohrungsstrecken. Diese würden richtig Geld kosten, da vielfach die Straßen aufgegraben und etwa die Bundesstraße gequert werden müsste. Das ganze funktioniere im Prinzip, wenn nur Wasser kommen würde. Im Extremfall würden aber möglicherweise auch Hindernisse mit angespült (Äste, Laub etc.) , die sich festsetzen könnten und zu unangenehmen Folgen für die Abflussverhältnisse führen könnten. (Diese Erfahrungen haben wir ja im Bereich des Freibads gemacht.) Auch würde sich Herr Professor L. die Berechnungen nochmals ansehen, die den entsprechenden Maßnahmen zu Grunde liegen. Er würde überprüfen, ob Rückstaueffekte schon ausreichend berücksichtigt sind. Als Beispiel nannte er etwaige Engstellen im System, die dazu führen könnten, dass der Querschnitt weiter oben volllaufe. Die Berechnungsunterlagen sollten diesbezüglich gesichtet und durchgesehen werden.

Professor L. schlug vor, sich diese neuralgischen Punkte in einem kleinen Gutachten anzusehen, einen vor Ort Termin einzuplanen und 2-3 Termine mit dem Ingenieurbüro M. einzuplanen. Als Kostenobergrenze nannte Herr Professor L. wie gesagt maximal 10.000 €, eher weniger (an dieser Stelle ohne Gewähr, dies könnte man jedoch sicher entsprechend vertraglich regeln).

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir über die anliegende Publikation auf Herrn Professor L. aufmerksam gemacht wurden und keinerlei persönliche Kontakte bis dato bestanden. Herr Professor L. macht einen sehr soliden und kompetenten Eindruck. Wir möchten uns als Fraktion dem Anliegen anschließen, dass es nicht darum geht, das Hochwasserschutzkonzept des Ingenieurbüro M. auszuhebeln, sondern bei dem immensen Kostenvolumen von 10.000.000,00 € eine 2. Meinung nach dem 4-Augen-Prinzip einzuholen. Dies ist bei jedem Vorhaben diesen Investitionsvolumens aus unserer Sicht aus professionellen Gesichtspunkten geboten."

Benennung eines Gutachters zu TOP 04 Ziffer 1 - Ergänzung vom 09.11.2015

"...

zum Antrag des Bürgervereins TOP 04 Hochwasserschutzkonzept Ziffer 1 (Rechtslage) schlage ich als Gutachter Herrn Professor M. K. vor bzw. ggf. einen von Herrn Professor K. empfohlenen Gutachter vor.

Herr Professor K. ist Autor eines Standardwerks zum Umweltrecht

....

sowie emeritierter Professor an der Humboldt-Universität in Berlin (Forschungszentrum Umweltrecht)

..."

Stellungnahme der Verwaltung

  • zu 1. Regierung von Oberfranken hat bereits zu Haftungsfragen Stellung genommen (s. Anlage)
  • s. ferner Auszug aus Broschüre des Bayerischen Gemeindetages (Bayerischer Gemeindetag (Hrsg.), Praxisratgeber Hochwasserschutz für Kommunen, Seite 32)
  • -> wohl gewisse Verpflichtung zu Gewässerausbau, um 100 jähriges Hochwasser abzuwehren.
  • Ob weiteres Gutachten eines Rechtsanwaltes (welches Kosten verursacht) notwendig, hätte Stadtrat zu entscheiden.
  • Unabhängig von Haftungsrisiken: es gab bereits Schadensfälle und wird es geben.
  • betroffenen Bürgern erklären, warum man keinen Hochwasserschutz für Burgkunstadt gebaut hat bzw. bauen will.
  • Bei vergangenen Hochwasserschäden sehr schwierige Gespräche mit betroffenen Bürgern
  • zu 2. vom Wasserwirtschaftsamt geprüftes Hochwasserschutzkonzept über Jahre vom Ingenieurbüro M. erarbeitet.
  • Bearbeitungszeit so lange, weil Wasserwirtschaftsamt und Regierung immer wieder kritische Nachfragen hatten und Alternativberechnungen forderten.
  • Konzept durch die Fachbehörde Wasserwirtschaftsamt Kronach geprüft
  • Gefördert wird die wirtschaftlichste Lösung.
  • nicht zielführend, dass weiteres Ingenieurbüro das Konzept überprüft.
  • Nicht unerhebliche Kosten bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen
  • Problematik der Mischwasserbehandlung: mehrmals im Stadtrat
  • ggf. Vergabe des VOF-Verfahrens (TOP 05 neu) verschieben.

Diskussion<ref>Alle Zitierungen sinngemäß</ref>

  • UMü:Wir haben uns über Alternativen Gedanken gemacht. Alternativen ergaben nur Schutz für ein 30-jähriges Hochwasser
  • WoSie: Mir reicht es, wenn das Wasserwirtschaftsamt und die Regierung von Oberfranken prüft.
  • MDi: Prof. Lehmann will das Konzept verbessern. z.B. wenn Geröll angespült wird, hat man trotzdem Überschwemmungen.
  • GüKn: Jeder hat geschluckt bei 10 Mio. Kosten. Aber das Wasserwirtschaftsamt und die Regierung haben das Konzept geprüft und es war einleuchtend. Wir sollten das VOF-Verfahren einleiten
  • HPMa: Das Projekt ist von 2 Behörden geprüft
  • MDo: Wenn ich einen 2. Gutachter hole, zweifele ich die Behörden an.
  • ThMü: Prof. Lehmann kostet maximal 10.000 €. Bei einer Investition von 10 Mio € sind das 0,01 % der Auftragssumme. Wenn ich für so geringes Geld eine Überprüfung bekommen kann, sollte man dieses Geld in die Hand nehmen, um das Konzept zu optimieren.
  • MDi: Bei dem Hochwasserschutzkonzept ist das Hochwasser vom Main nicht berücksichtigt. Gegen das Mainhochwasser muss man sich auch versichern.
    • Rechtlich ist zu klären, ob uns eine Amtshaftung trifft, wenn wir das Konzept nicht umsetzen. Die Regierung sagt, es handelt sich um eine Ermessensentscheidung, beid ner die Haushaltslage von wesentlicher Bedeutung ist. Hier sind Prioritäten zu setzen. Dies ist bis dato nicht erfolgt. Wir brauchen daher ggf. auch Unterstützung bei der Strukturierung der Ermessensabwägung. Deswegen brauchen wir eine rechtliche Klärung.

Beschluss

zu 1. : Abgelehnt (5/15) MDi, ThMü, AHa, VFl, BVo

zu 2. : Abgelehnt (5/15) MDi, ThMü, AHa, VFl, BVo


05 Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes Durchführung des VOF-Verfahrens

Projekt Projekt::Hochwasserschutz in Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::Hochwasserschutz
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2015-11-10
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2015/11/10
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beauftragt das Büro GCA planen.steuern, Frankenstr. 148, 90461 Nürnberg mit der Durchführung des VOF-Verfahrens zum Angebotspreis von 10.710 Euro brutto.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beauftragt das Büro GCA planen.steuern, Frankenstr. 148, 90461 Nürnberg mit der Durchführung des VOF-Verfahrens zum Angebotspreis von 10.710 Euro brutto.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Mit 4 Gegenstimmen (MDi, ThMü, AHa, VFl) angenommen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::TOP 05(neu)= TOP 09 (alt)
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::1.6909.9590
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::20.000
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Wasserläufe, Wasserbau
Vergabe an VergabeAn::GCA planen.steuern
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::Stadtratssitzung-2014-11-25 (außerordentlich)
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::Ja

Sachverhalt

  • Stadtratssitzung am 25.11.2014: Billigung des integralen Hochwasserschutz-und Rückhaltekonzepts
  • Umsetzung steht an.
  • Laut WWA Kronach grundsätzlich mit 65 % förderfähig.
  • Zur Vergabe der Ingenieurleistungen ist VOF-Verfahren durchzuführen.
  • 3 VOF-berater wurden zu Angebot aufgefordert
  • Angebote wurden abgegeben von:
    • GCA planen.steuern aus Nürnberg zum Pauschalpreis von 10.710,00 Euro brutto
    • gk Projektmanagement aus Kitzingen zum Pauschalpreis von ... brutto
  • Hinweis: mit diesem Schritt wird Umsetzung gestartet, Durchführung VOF-Verfahren nur sinnvoll, wenn Stadtrat komplette Umsetzung wünscht.
  • Voraussetzung für Förderung ist komplette Umsetzung und Erreichung des Schutzzieles (H100).
  • Kosten: 8 – 10 Mio. Euro geschätzt.

Diskussion

06 Fortsetzung der Vorberatungen zum Haushalt 2016

(vorm. 05)

Sachverhalt

Diskussion

Haushaltsausgleich nicht möglich
  • HEb: Im geplanten Haushalt 2015 waren 2.050.000 € Kreisumlage eingestellt (wie 2014). Ich habe heute vom Landratsamt die neuen Zahlen zur Kreisumlage erhalten. Für 2015 werden 3.095.000 € Kreisumlage erhoben. Das ist ein Plus von 1.044.795 € (0.9000.8321) Wir haben somit eine Mehrung im Verwaltungshaushalt von 991.000 €. Somit ergibt sich bei der Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshalt ein Defizit von 109.000 €. Bis heute hatten wir eine Mindestzuführung von 844.985,- €. Ein Haushaltsausgleich ist somit im Moment nicht zu schaffen. Ohne ausgeglichenen Verwaltungshaushalt nimmt das Landratsamt den Haushalt nicht an. Abzuwarten wäre 1 Monat. Dann ist die Tendenz des Jahresabschlusses zu erkennen und evtl. ein Ausgleich möglich. In der 1. Sitzung im Januar kann ich mehr sagen. Ausschlaggebend für Haushalt ist Plan 9. Mit Kreiskämmerer abgestimmt: (2015: 46,5% Kreisumlage, auch er hat noch nicht alle Zahlen, 46,5% werden wohl bleiben.) Voraussichtliche Umlagekraft: 2.050.000 (2013) -> 3.094.795 (über 1 Mio. € mehr an Kreisumlage). Die Zuführung ist weg. Wir haben nun ein rechnerisches Defizit von 109.995,-- €. Es fehlt noch die Schlüsselzuweisung und das Ergebnis des Jahresabschlusses 2015 (einen Überschuss könnte man als Entnahme wieder einbuchen).
  • GKn: Die Sitzung im Januar ist am 12.1.2016. Dann sind wir ein halbes Jahr früher als letztes Jahr.
  • MDi: Können Sie bitte beim Landratsamt anfragen, wie nach Ansicht des Landratsamtes die Einhaltung des Gesetzes möglich ist.
  • HEb: Das Landratsamt sagt: "Legt ihn halt vor, wenn ihr die Zahlen habt." Ich frage aber an und ich werde Sie mit den Zahlen auf dem Laufenden halten (RIS oder Mail)
  • GKn: Bis wann ist mit dem Jahresabschluss zu rechnen?
    • HEb: Tendenz bis Ende 2015, definitiv 02/2016, Kreisumlageberechnung wird mitgeteilt
  • HEb: Es gibt Anfragen:
Jahresbericht
  • Jahresbericht weiterhin in Papierform erstellen? Kosten ca. 1000 €
  • Reicht pdf und auf Homepage?
  • Pro Papier: 8
  • Nur PDF: 12
Beschluss

Abgelehnt (8/12)


Grundsteuer auf Landesdurchschnitt erhöhen?
  • ThMü : uns gefällt eine GrSt-Erhöhung auch nicht. Aber die Finanzaufsicht des LRA fordert sie schon seit Jahren. Wo sollen sonst die Gelder herkommen ( in 10 J 0.5 Million E), durch das Hochwasserschutzkonzept wird ja auch etwas für die Hausbesitzer getan!!
  • MDi: Um welchen Betrag erhöht sie sich. Können Sie ein Beispiel machen?
  • HEb: Ich erstelle ein Beispiel: Einfamilienhaus im Neubaugebiet
  • verschoben
Hundesteuer
  • von 31 € auf 40 € angeheben? Das ergäbe Mehreinnahmen von ca 4.000 €
Beschluss

Mehrheitlich abgelehnt (8/12)


Stadthalle
  • HEb: Sie ist z.Zt. wegen der Renovierung der Obermainhalle total ausgebucht.
  • Ausstattung Stadthalle ( Wandascher, neue Garderobe-Schränke ) " unbedingt erforderlich
  • 7621: HAR 15.815 €
  • Bodenreinigungsmaschine ( 19 J. alt, keine Ersatzteile, Motoraustausch ca. 500 E " macht keinen Sinn" ) wird vom Hausmeister genutzt, deshalb muss Stadt Neubeschaffung übernehmen
Anschaffung der Kettensäge für die Wasserrohre

Ru: Wir schaffen sie im Rahmen der Komm. Zusammenarbeit an. Sie wird auch von Altenkunstadt genutzt. Das letzte Gerät hat Altenkunstadt angeschafft. Es werden Gebühren für die Nutzung verrechnet.

Beschluss

Mehrheitlich genehmigt


Garagentore Bauhof

  • entsprechen nicht den Sicherheitsvorschriften.
  • TMü: Es gibt ein Angebot der Firma Fuhrmann (LIF) enthält Alternative : Kosten 5.000 statt 21.000
  • GKn: Im Haushalt den höheren Betrag ansetzen, kann später entschieden werden !


Kirchenvorplatz/Brauhaus Mainroth

HEb: Macht es Sinn 100.000 € für den Kirchenvorplatz in Mainroth einzustellen, wenn das Konzept für das Brauhaus und das alte Lehrerhaus noch fehlen?

SDi: In 2016 werden evtl. Planungskosten von ca. 30.000 € entstehen

Beschluss

30.000 € in den Haushalt nehmen

07 Bestellung stellvertretende Kassenverwalterin

(vorm. 06)

Sachverhalt

Zum 01. Juli 2015 wurde Frau Ines Löffler für diese Stelle bei der Stadt Burgkunstadt eingestellt. Sie übernimmt alle Aufgaben, welche vorher von Herrn Jörg Weiß wahrgenommen wurden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt Frau Ines Löffler zum 01.12.2015 zur stellvertretenden Kassenverwalterin zu bestellen.

Beschluss

Einstimmig beschlossen

08 Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg über eine Kanalsanierung mittels Inlinerverfahren in der B 289, OD Weidnitz

(vorm. 07)

Sachverhalt:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.10.2015 beschlossen, der Fa. Kanal Türpe den Auftrag fürdie Sanierung der Kanalleitungen im Inlinerverfahren in der Lichtenfelser Straße und Bamberger Straße zu erteilen. Das Staatliche Bauamt beteiligt sich mit insgesamt 16.468.80 Euro an den Sanierungskosten.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt der Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Freistaat Bayern, dieser vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg, Bereich Straßenbau – Straßenbauverwaltung - über die Kanalsanierung mittels Inlinerverfahren und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers der Fahrbahn in der Ortsdurchfahrt Weidnitz zuzustimmen.

Beschluss

einstimmig angenommen (20/0)

09 Änderung des Schulsprengels der ehemaligen Mittelschule Burgkunstadt; Auflösung des Mittelschulverbundes Obermain

(vorm. 08)

Sachverhalt

Die Entscheidung der Stadt Burgkunstadt, alle Schülerinnen und Schüler der ehemaligen Friedrich- Baur-Mittelschule ab dem Schuljahr 2015/2016 in der Mittelschule Altenkunstadt zu unterrichten, erfordert die Änderung des Schulsprengels Burgkunstadt und die Aufnahme der Stadt Burgkunstadt in den Schulverband Altenkunstadt. Die Beteiligung der Stadt Burgkunstadt an dem Schulverband Altenkunstadt erfordert einen entsprechenden Stadtratsbeschluss. Neben der Bürgermeisterin von Burgkunstadt sind zwei weitere Vertreter in die Schulverbandsversammlung zu entsenden.

Beschlussvorschlag

1. Der Stadtrat beschliesst den Beitritt der Stadt Burgkunstadt zum Schulverband Altenkunstadt zum 01.01.2016.

Beschluss

Einstimmig beschlossen

2. Der Stadtrat beschliesst, neben der Ersten Bürgermeisterin die Stadträte Christian Macion und Wolfgang Sievert in die Schulverbandsversammlung zu entsenden.

Beschluss

Einstimmig beschlossen

10 Nachtrag zur Erbbaurechtsbestellung mit der Dorfgemeinschaft Mainroth

Sachverhalt

Mit der Dorfgemeinschaft Mainroth wurde ein Erbbaurechtsvertrag über eine Teilfläche von ca. 1.700 m² des Grundstückes Flst.Nr. 285 der Gemarkung Mainroth (ehem. Festplatz) geschlossen. Der Erbbauberechtigte wurde damit berechtigt, auf der Fläche eine Gemeinschaftshalle zu errichten und weiter zu unterhalten. Auf die Zahlung eines Erbbauzinses wurde verzichtet. Im Gegenzug hat sich die Dorfgemeinschaft jedoch verpflichtet, den gesamten Festplatz zu pflegen. Da die Dorfgemeinschaft das alte Pumpbrunnenhaus samt Brunnen zum Gießen der Grünflächen auf dem ehem. Festplatz nutzt, wurde nun der Ausübungsbereich des Erbbaurechts um das Pumpbrunnenhaus samt Brunnenschacht erweitert. Das Pumpbrunnenhaus muss von der Dorfgemeinschaft unterhalten werden. .

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde der Notarin Dr. Kerstin Deutsch, Burgkunstadt, vom 20.10.2015, URNr. 1173/2015 und genehmigt diese Urkunde vorbehaltlos und schließt sich den in der Urkunde gestellten Anträgen an

Beschluss

Einstimmig beschlossen

11 Rechtliche Änderung bei Wasserzählern

Sachverhalt

Die Stadt Burgkunstadt verbaut seit einigen Jahren nur die Messpatronen. Da die Gehäuse vor 2012/2013 verbaut wurden, entsprechen diese nicht den aktuellen Regierungsvorschriften und müssen somit sukzessive ausgewechselt werden. Aufgrund dieser geänderten gesetzlichen Bedingungen müssen alle Wasserzähler in den nächsten Jahren komplett gewechselt werden. Daher ist zu sehen und zu überlegen, welche Möglichkeiten es gibt.

Ringkolbenzähler: Vorteile: - Kostengünstig (Anschaffungskosten) Nachteile: - Im Hygienebereich sind Stagnationräume mögliche kritische Bereiche - Mögliche Beeinträchtigung der Funktionsweise durch Eintrag von Schmutzpartikeln durch Leitungsspülungen und Baumaßnahmen - Keine Fernauslesung - Keine Kontrolle des Netzes möglich - Keine Störungskontrolle des Anschlussnehmers möglich

Elektronische Wasserzähler (Induktions- oder Ultraschallzähler) Vorteile: - Keine hygienischen Bedenken Durchflussbereich besteht nur aus einem Rohr Keine Stagnation o.ä. des Wassers Evtl. Einbringen von Verunreinigungen und Keimen vom Anschlussnehmer ins Netz sind nachvollziehbar - Keine Beeinträchtigung mechanischer Bauteile, da im Durchflussbereich keine vorhanden - Fernauslesung - Netzkontrolle möglich - Fehler wie „Rückfluss ins Netz“, „Zähler trocken gelaufen“ oder „Dauerdurchfluss“ werden angezeigt und können ausgelesen und erfasst werden - Fehler können vom Anschlussnehmer erkannt werden Nachteile: - Kostenintensiv (Anschaffungskosten)

Der Zeit- und Personalaufwand wird auf ein Mindestmaß reduziert.


Seitens der Verwaltung wurden zwei Wirtschaftlichkeitsrechnungen erstellt. Es ist zu beachten, dass bei einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht nur die reinen Zählerkosten zu berücksichtigen sind, sondern auch die Kosten für die anfallenden Zählerwechsel und die Kosten um die Jahresendabrechnung zu erstellen.

Unter Absprache mit Herrn Wassermeister Ruß schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Burgkunstadt zukünftig elektronische Wasserzähler verbaut.

Diskussion

  • WSi: Wir sollten noch 3-4 Jahre warten, es gibt keine Langzeiterfahrungen.
  • Herr Ro (MRo): Es gibt ein Pilotprojekt in Pegnitz, die Auslesung funktioniert. Elektronische Zähler werden seit 8-10 Jahren in Saudi-Arabien verwendet. Man hat nichts Negatives gehört.
    • Es gibt 2 verschiedene elektronische Zähler.
      • K. rentieren nach 10 Jahren
      • Z. rentieren nach 13 Jahren
  • MDi: Bedenken des Bürgervereins sind:
  1. Fehlende Langzeiterfahrung
  2. Datenschutz – der tägliche Wasserverbrauch ist abzulesen. Man kann feststellen ob jemand daheim ist. Sicherheit: Wer das System hackt, weiss auch, in welchen Straßenzügen wer daheim ist und wer nicht.<ref>Siehe hierzu https://www.grundeigentum-verlag.de/?show=article&cat=01.07&id=2467 - abgerufen am 12.11.2015 um 13:35 Uhr</ref>
  3. Entscheidungsart – Die Investitionen in elektronische Zähler werden sich über den Austauschzeitraum von 6-10 Jahren auf ca. 250.000 € belaufen und sind somit auszuschreiben. Wenn wir uns auf elektronische Zähler beschränken, ist ausgeschlossen, dass die vielleicht nicht so stark nachgefragten und damit billiger anzubietenden mechanischen Zähler angeboten werden können.
  • Herr Ro: Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat die elektronischen Wasserzähler als unbedenklich eingestuft. Die Daten sind verschlüsselt.
  • Aha: Wenn man etwas unbefugt auslesen will, kann man auslesen. Es gibt keine 100%-ige Sicherheit.
  • HEb: Es ist richtig, dass ausgeschrieben werden muss, ich kann hier jedoch nicht in die Ausschreibung reinschreiben, man wähle das wirtschaftlichste Angtebot, da wird immer eines gewinnen.
  • MDi: Welches ist das?
  • HEb: Da werden immer die Ringkolbenmesser gewinnen, da sie wesentlich günstiger in der Anschaffung sind.
  • MDi: Man könnte eine Entscheidungsmatrix mit Punktsystem erstellen
  • HEb: Das wird nicht funktionieren, wir bräuchten heute schon eine Grundsatzentscheidung.
  • MRo: Man muss auch sehen, welchen Aufwand wir durch Nachfassen bei der Datenerhebung nach dem bisherigen Konzept haben.
  • Aus der Runde: Um wieviele Haushalte handelt es sich?
  • MRo: 250 von 2300 Haushalten
  • WSi: Beim letzten Mal waren es noch 70
  • MRo: Beim ersten Nachfassen sind es 250, dann sind es noch 70, bei denen man nochnmal nachfassen oder vor Ort erheben muss. Der errechnete Aufwand beträgt 5.000,- € pro Jahr (in 10 Jahren 50.000,- €)<ref>Kann man diese Fälle nicht kostenneutral in der Gebührensatzung abbilden? 2 Runden 5.000/250 = 20 € aber nur 1/2 Aufwand gegenüber 2. Nachfassen, also 10 € Zusatzgebühr, macht 2.500,- €, Rest 2.500/70 = 35,71 € (bei Hinfahren)</ref>
  • ThMü: Eine Amortisierung nach 13 Jahren ( bzw. 10 J. nachgeschobenes neues Angebot ) macht keinen Sinn. In den Berechnungen wird davon ausgegangen, dass die Elektronik 15 Jahre funktioniert ( im Keller ) !!!
  • MDi: Bitte an Hr. Ro um Übersendung der Stellungnnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten. Bitte um Anfrage beim hier zuständigen Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, dass ab dem Jahr 2016 ausschließlich elektronische Zähler verbaut werden.

Beschluss

Abgelehnt (5/15)

12 Entwicklung eines gemeinsamen Tourismuskonzeptes für die Kommunen Altenkunstadt, Burgkunstadt und Weismain

Änderung der Tagesordnung: Der frühere nichtöffentliche Top 15, Entwicklung eines gemeinsamen Tourismuskonzept…“, wird nun öffentlich als Top 12 behandelt.

Sachverhalt

Am 22.09.2015 stellten die drei 2. Bürgermeister von Altenkunstadt, Burgkunstadt und Weismain im Sternensaal der Firma Baur Ihre Ideen und konzeptionellen Ansätze für ein gemeinsames Tourismuskonzept der drei Kommunen vor. Frau Heppner stellt nun den Antrag, für die Erarbeitung dieses gemeinsamen Tourismuskonzeptes einen entsprechenden Stadtratsbeschluss herbeizuführen. Geschätzten Kosten für Ausarbeitung und Umsetzung pro Kommune auf ca. 5.500 EUR.

Diskussion

  • SHe: ich wollte den Punkt eigentlich in der nicht-öffentlichen Sitzung haben, nicht Spruchreifes lege ich daher jetzt nicht weiter da.
  • Alle 3 Kommunen wollen gemeinsam an einem Tourismuskonzept arbeiten, Beispiel fränkische Toskana, eine Wanderkarte für alle 3 Kommunen, Genusswanderungen, es findet künftig ein Brauereifest mit allen 3 großen Brauereien statt. Im Wechsel in jede Kommune einmal. Geplant ist ein gemeinsamer Auftritt, gemeinsame Flyer, erkennen wo unsere Stärken sind. Beteiligte Fachkräfte wollen nicht namentlich genannt werden. Die Stärken sollen im Vordergrund stehen. Nicht nur Tourismus, sondern auch Wohnstatt. Vermarktung günstiger Baugebiete. Wir liegen im Zentrum von Bayreuth, Bamberg und Coburg. Als Wohnstatt attraktiver machen. Wir sind zwölfmal bis jetzt zusammengekommen. Wir würden gerne wissen, ob wir das so fortsetzen sollen.
  • GKn: Bitte um Abstimmung mit Obermain-Jura. Wir wollen keine eigene Suppe kochen. Wurden diese involviert? Flyer ist o. k., aber man sollte den Schwerpunkt aufs Internet setzen.
  • SHe: *Internetauftritt ist auch geplant...

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat spricht sich für die Erstellung eines gemeinsamen Tourismuskonzeptes für die Kommunen Altenkunstadt, Burgkunstadt und Weismain aus und stellt dafür 5.500 EUR im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung.

Beschluss

Einstimmig beschlossen

13 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

Der Stadtrat befasste sich mit Personal- und Ehrungsangelegenheiten

14 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.10.2015

Einstimmig beschlossen

15 Anfragen

Publikationen

Fußnoten

<references/>