Vereinsregister für die Amtsgerichtsbezirke Coburg, Kronach und Lichtenfels

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Führung des Vereinsregisters ist in Bayern bei denjenigen Amtsgerichten konzentriert, die auch für die Führung des Handelsregisters zuständig sind. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht - Registergericht, in dessen Bezirk der eingetragene Verein seinen Sitz hat. Vereinsregister für die Amtsgerichtsbezirke Coburg, Kronach und Lichtenfels ist das Amtsgericht Coburg.

Links

Siehe auch