Stadtratssitzung-2021-02-09

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Bauausschuss

Bauausschuss

Sitzungstag: Dienstag, 09. Februar 2021

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: in der Stadthalle

Öffentliche Tagesordnung

01 Bauantrag auf Umbau und Umnutzung der Fläche unter dem Schleppdach zu einem Lagerraum auf dem Grundstück Flst.Nr. 173/1 der Gemarkung Neuses a.M (Zehntweg 9) (2021-0001)

02 Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 1315 der Gemarkung Burgkunstadt (2021-0002)

03 Errichtung eines Güllebehälters auf dem Grundstück Flst.Nr. 468 der Gemarkung Weidnitz (2021-0003)

04 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.01.2021

Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 09. Februar 2021

Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr

Ort, Raum: in der Stadthalle

Öffentliche Tagesordnung

01 Bekanntgaben

Projekt Projekt::
Stichwort Stichwort::
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-02-09
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


02 Waldbauliche Maßnahmen 2021 - Auftragsvergabe Pflanzen, Schutzmaterial und Arbeitsleistung

Projekt Projekt::Forstwirtschaft der Stadt Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::Wald
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-02-09
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/02/09
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschliesst, der Firma Steingässer aus Miltenberg den Auftrag für die Pflanzen, das Schutzmaterial sowie die Ausführung der Pflanz- und Zaunbauarbeiten zum Angebotspreis von 48.051,93 EUR zu erteilen.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::48051,93
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz [[Haushaltsnotiz::Nach Einschätzung der Verwaltung dürften die Voraussetzungen des Art. 69 Abs. 1 zweiter Halbsatz erfüllt sein, da im Haushaltsplan 2020 bereits 20.000 EUR für waldbauliche Maßnahmen vorgesehen waren. Diese Maßnahmen, für die es in 2020 ebenfalls eine Förderung gab, umfassten die Fällung und sofortige Aufarbeitung von Käferholz. In 2021 ist nun die Fortführung der waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen von Aufforstungen mit klimaresistenten Baumarten geplant. Es handelt sich damit um die Weiterführung einer Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, die notwendig und unaufschiebbar ist. (Quelle: Stadt Burgkunstadt)

(BW): "Diese Einschätzung ist falsch, weil 2020 die Beseitigung von Käferholz vorgesehen war, 2021 aber die Aufforstung. Aus der Vorlage geht nicht hervor, ob die 30.000 € Förderung schon zugesagt wurde."]]

Vergabe an VergabeAn::Steingässer
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Ja

Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4156/-/Waldbauliche_Massnahmen_2021__Auftragsvergabe_Pflanzen_Schutzmaterial_und_Arbeitsleistung.html, Namenskürzungen durch Red.</ref>

Der Klimawandel ist nicht nur eine Herausforderung für die Wasserwirtschaft, er bedroht auch die Wälder.

Die anhaltende Trockenheit der letzten Jahre schwächt die Bäume und wirkt sich positiv auf die Entwicklung des Borkenkäfers aus. Je wärmer und trockener ein Sommer ist, desto massiver vermehrt sich dieser Waldschädling, befällt mehr Bäume und bringt sie zum Absterben.

Nach dem Fällen und sofortigen Aufarbeiten der vom Borkenkäfer befallenen Bäume steht die Aufforstung mit klimaresistenteren und widerstandsfähigeren Baumarten im Fokus einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung.

Der Umbau naturnaher und stabiler Mischwälder wird daher vom Freistaat Bayern finanziell unterstützt.

Die Stadt Burgkunstadt hat mit Unterstützung der zuständigen Forstdienststelle 13 Förderanträge mit einer Zuwendung von insgesamt fast 30.000 EUR beantragt.

Vom dem für Burgkunstadt zuständigen Mitarbeiter der Bayerischen Staatsforsten, Herrn W.W. wurden drei Baumschulen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Eine Baumschule sagte mangels Kapazitäten ab, die zweite bot nur das Material, nicht aber die Ausführung der Zaunbau- und Pflanzarbeiten an.

Die Firma Steingässer aus Miltenberg hat ein Komplettangebot für 48.051,93 EUR brutto abgegeben. Die Angebotsauswertung durch Herrn W. ist im RIS eingestellt.

In diesem Angebot ist auch der Aufwand für die Versuchsfläche mit nicht ortsansässigen klimaresistenten Bäumen enthalten. Für dieses Projekt stehen 5.000 EUR Spendengelder zur Verfügung.

Herr W. wird die Maßnahmen und deren Dringlichkeit in der Sitzung vorstellen. Im Vorfeld wird auf die mail von Herrn Weiß verwiesen, die im RIS eingestellt ist.

Nach Einschätzung der Verwaltung dürften die Voraussetzungen des GO Art. 69 Abs. 1 zweiter Halbsatz erfüllt sein, da im Haushaltsplan 2020 bereits 20.000 EUR für waldbauliche Maßnahmen vorgesehen waren. Diese Maßnahmen, für die es in 2020 ebenfalls eine Förderung gab, umfassten die Fällung und sofortige Aufarbeitung von Käferholz. In 2021 ist nun die Fortführung der waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen von Aufforstungen mit klimaresistenten Baumarten geplant. Es handelt sich damit um die Weiterführung einer Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, die notwendig und unaufschiebbar ist.

Man könnte die rechtliche Verpflichtung nach Art. 69 Abs. 1 Satz 1 auch dahingehend auslegen, dass die Stadt als Träger der Daseinsvorsorge aus wasserrechtlichen und klimaschutzrechtlichen Vorgaben zur Aufforstung verpflichtet ist. Je nach Baumart bildet ein Hektar Wald zwischen 80 000 und 160 000 Kubikmeter neues Grundwasser im Bestandsleben. Ein Hektar Laubwald setzt pro Jahr 15 Tonnen Sauerstoff frei, ein Nadelwald sogar 30 Tonnen. Pro Hektar filtern Wälder jährlich bis zu 50 Tonnen Ruß und Staub aus der Atmosphäre. Verglichen mit der Stadtluft sind die Werte um mehr als 90 % Prozent besser. Wälder mit einem mittleren Alter von 55 Jahren binden 10,6 Tonnen CO2 pro Hektar. Jährlich. Optimal ist es, wenn das Holz genutzt wird und daraus ein Dachstuhl oder Tisch entsteht. So lässt sich pro Festmeter Holz rund eine Tonne CO2 viele Jahrzehnte speichern. 7,2 Festmeter Holz werden pro Hektar im Wald geerntet - auch wenn 8,5 Festmeter pro Jahr und Hektar nachwachsen. Totes Holz verbleibt als wichtiger Lebensraum im Wald. Gleiches gilt für wichtige Nährstoffe. Pro Hektar gibt es 7,4 Kubikmeter "Stärkeres Totholz", 10 Biotopbäume und 0,4 "Starke Laubbäume" - Rund 13 000 Arten leben bei uns im Wald. Davon sind alleine 4 500 Arten an Totholz gebunden - darunter 50 Prozent der waldbewohnenden Käferarten und 1 500 Pilzarten. Pro Hektar gibt es 15 Meter Erholungswege - Mehr als 9 000 Kilometer Wanderwege, 3 500 Kilometer Radwege, knapp 300 Kilometer Reitwege und 150 Kilometer Lehrpfade gibt es im bayerischen Staatswald. Jeder Hektar Wald bietet 0,1 Arbeitsplätze - 190 000 Menschen leben in Bayern direkt und indirekt vom Wald. Waldarbeiter, Schreiner, Holzhändler und viele mehr. Regional, gesund und lecker: Jeder Hektar Wald liefert 0,1 Stück Wild/Jahr - Im bayerischen Staatswald werden jedes Jahr mehr als 50 000 Rehe, Wildschweine und Hirsche erlegt. So sollen sich die natürlicherweise vorkommenden Bäume im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen (wie etwa Zäune) natürlich verjüngen.


03 Fortschrittsbericht zur Digitalisierung der Stadtverwaltung Burgkunstadt

Projekt Projekt::Digitalisierung der Stadtverwaltung Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::IT
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-02-09
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/02/08
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat nimmt vom Sachstandsbericht Kenntnis.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4138/-/Fortschrittsbericht_zur_Digitalisierung_der_Stadtverwaltung_Burgkunstadt.html, Namenskürzungen durch Red.</ref>

Am 15.07.2020 fand eine Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden und der Stadtverwaltung Burgkunstadt statt. Hierbei wurde der Antrag der Fraktion der Freien Wähler, Digitalisierung der Stadtverwaltung näher besprochen. Es wurde entschieden, dass die Inhalte des Antrags modular bearbeitet werden sollen und ein Bericht über den Fortschritt der Digitalisierung für 2020 vorgestellt wird.

Herr J. wird in der Sitzung anwesend sein und den entsprechenden Bericht vorstellen und für weitergehende Fragen zur Verfügung stehen.


04 Auflassung des Bahnübergangs Mainklein-West (Bahn-km 49,771)

Projekt Projekt::Bahnübergang Mainklein-West
Stichwort Stichwort::Auflassung
Straße Straße::Mainklein
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-02-09
Antragsteller Antragsteller::Eisenbahn-Bundesamt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/02/09
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Bezüglich der geplanten Schließung des Bahnübergangs Mainklein-West (Bahn-km 49,771) sind seitens der Mainkleiner Einwohner folgende Eingaben eingegangen:

Die DB Netz AG plant, den BÜ Mainklein-West ersatzlos aufzulassen und hat ein Planfeststellungsverfahren in die Wege geleitet.

Die Argumente der DB Netz, die schlussendlich zur Schließung des BÜ Mainklein-West führen sollen, können nicht unwidersprochen bleiben. Die Unterzeichnenden sind Einwohner Mainkleins und von der geplanten Schließung des BÜ 49,771 unmittelbar betroffen.

  • Bei der Darstellung der verkehrlichen Situation und der örtlichen Nutzung wird der neuangesiedelte Baggerbetrieb XXXX, Flurnummer 933, völlig außer Acht gelassen. Dieser nutzt den BÜ für den An- und Abtransport seines Fuhrparks in Richtung Burgkunstadt. Hinzu kommt der Verkehr seiner Zulieferer.
  • Ebenso fehlen die Betriebsfahrten der Stadt Burgkunstadt, die den BÜ bei der regelmäßigen Pflege des Spielplatzes nutzt.
  • Die Beschreibung der touristischen und sonstigen Nutzung hinsichtlich der Gaststätte suggeriert, dass über den östlichen BÜ km 50,131 die Gaststätte an der B 289 "sicherer" zu erreichen ist, als über den westlichen BÜ. Das entspricht in keiner Weise der Realität, denn bei der Benutzung des östlichen BÜ müssen die Radfahrer auf die vielbefahrene B289 abbiegen, um die Gaststätte zu erreichen. Die Gaststätte befindet sich nicht im Ortsteil "Weidenburg" sondern befindet sich genau gegenüber des BÜ km 49,771. Es wird angezweifelt, dass sicherheitsbewusste Radtouristen diesen Weg wählen, im Zweifel fahren sie lieber weiter. Der Biergarten ist zum Sterben verurteilt.
  • Daneben wird der Gastwirtsfamilie, sowie den ansässigen Gästen, der fußläufige Weg ins Dorf "Mainklein" verschlossen. Wer als Fußgänger von hier ins Dorf gelangen will, muss dann entweder entlang der B289 laufen oder einen unbefestigten und unbeleuchteten Naturpfad benutzen.
  • Wenn der Schulbus, wie von der DB Netz beschrieben, auf der FlurNr. 477/6 (nicht wie fälschlich 477/4, das ist in der Weidenburg) wenden muss, erhöht das die Gefahr für die Radfahrer, die vom Radweg kommend durch den Ort Mainklein fahren, deutlich. Außerdem bedeutet das eine erhöhte Gefährdung für die Kinder, die zum Spielplatz laufen, denn die FlurNr. 477/6 ist der einzige Zuweg. Wir weisen zudem auf die StVO Paragraf 9 Punkt 5 hin, wonach beim Wenden und Rückwärtsfahren ein Einweiser nötig ist.
  • Beim Landwirt K. in der Ortsmitte müssen alle Zulieferer von Futtermitteln, die am östlichen BÜ km 50,131 einfahren, erst wenden, um seinen Hof anzufahren. Das setzt voraus, dass die Fahrzeuge ohne Anhänger anfahren, weil sie sonst nicht wenden können. Weil diese Firmen in der Regel mit Lastzug-Gespannen fahren, muss er vorab angeben, dass nur die Zugmaschine anfahren kann. Dies führt zu Mehrkosten, weil ihm die Lieferanten diese Sonderfahrten in Rechnung stellen.
  • Zudem wird täglich die Milch abgeholt, auch der Milchlaster muss wenden, um in den Hof einzufahren. Das könnte vermieden werden, wenn er aus Richtung Burgkunstadt anfahren kann.
  • Auch beim Landwirt M. wird täglich die Milch abgeholt und er ist auf die Zulieferung von Futtermitteln u.ä. angewiesen. Bei ihm kommt noch hinzu, dass das Große seiner Ackerflächen in Richtung Burgkunstadt liegt. Vor allem wenn die Silos mit Gras oder Mais befüllt werden, sind es unzählige Fahrten, die er durch Mainklein durchführen müsste, wenn der BÜ West geschlossen wird.
  • Der BÜ Mainklein Ost wurde zwar im Jahr 2020 technisch ertüchtigt, aber trotzdem mag hier niemand so recht daran glauben, dass es künftig keine Störungen mehr an dieser Signalanlage geben wird. Wenn, wie in der Vergangenheit schon so oft geschehen, die Signalanlage auf "rot" stehen bleibt, dann wäre künftig ein Ausweichen auf den BÜ West nicht mehr möglich. Denn aus dem Dorf würde eine Sackgasse!

Brandschutz, Hochwasserschutz und Rettungswege

Brandschutz: Nicht nur die landwirtschaftlichen Anwesen K./Z./M. sind in der Ortsmitte sehr eng aneinandergebaut sondern auch die Häuser der Familien D. und F. auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Im Brandfall wäre es unmöglich genügend Löschfahrzeuge zum Brandherd anfahren zu lassen, wenn das nur noch aus einer Richtung möglich ist. Die enge Dorfstraße lässt die Zufahrt von mehreren Fahrzeugen nebeneinander nicht zu. Das wurde bei gemeinsamen Löschübungen mit der Stützpunktwehr Burgkunstadt schon eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

  • Hochwasserschutz: Beim letzten großen Hochwasser im Jahr 2006 stand das Dorf "Mainklein" vom Häckergrundbach ausgehend so hoch unter Wasser, dass die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr das in der Weidenburg gelegene Feuerwehrhaus nur über den BÜ km 49,771 erreichen konnten. Weil die Ortskapelle neben dem Häckergrundbach mit am tiefsten Punkt steht, wird sie ebenso überschwemmt werden, wie die Häuser im Umkreis. Von dem damaligen Hochwasser sind zur Beweisführung genügend Fotos vorhanden.
  • Rettungsweg: Bei Auffahrunfällen an der Kreuzung B289/Kreisstraße Lif 18 am BÜ km 50,131 kann über die Ortsstraße durch Mainklein sehr schnell eine Umleitungsstrecke bereitgestellt werden. Dies war in der Vergangenheit schon öfters der Fall.
  • Das zweigeteilte Dorf und die weiteren Vorhaben der DB Netz
  • Es ist bekannt, dass die Bahn auch Pläne für die Umgestaltung bzw. Verlegung des Bahnübergangs Ost/Kreisstraße Lif 18 erarbeiten lässt. Diese Tatsache ist dem Landratsamt Lichtenfels und auch der Stadt Burgkunstadt bereits bekannt. Landrat Christian Meißner teilte auf eine Anfrage in dieser Angelegenheit u.a. folgendes mit: "Hierzu wurde seitens der DB eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Zum endgültigen Abschluss der Machbarkeitsstudie werden momentan die Planungsunterlagen erstellt. Nach Erhalt dieser Unterlagen, voraussichtlich Anfang 2021, ist geplant, dass der Kreisbauhof die Vorzugsvarianten dem Kreisausschuss vorstellen wird. Im Anschluss daran können bei Zustimmung dann tiefere und konkretere Untersuchungen im Planungsstadium der Vorplanung zur Baumaßnahme BÜ Mainklein Ost stattfinden."
  • Wir sind der Meinung, dass man die beiden Mainkleiner BÜ in dieser schwierigen Zeit unbedingt gemeinsam betrachten muss. Es erscheint sinnfrei, jetzt auf die Schnelle den westlichen BÜ zu schließen und dann in ein paar Monaten den östlichen umzubauen oder gar zu verlegen.
  • Außerdem geben wir bereits jetzt zu bedenken, dass im Fall einer Verlegung des BÜ 50,131 der Brandschutz kaum mehr durch die eigenen Feuerwehrkräfte gewährleistet werden kann. Zumindest ein Erstangriff durch die ortskundigen Feuerwehrleute wird deutlich erschwert, wenn der Weg zum Feuerwehrhaus in der Weidenburg verändert wird. Die Mehrzahl der Wehrleute wohnt im Dorf "Mainklein".
  • Aus der Variantenbeschreibung der DB Netz geht hervor, dass nach der Variante 3 lediglich ein Grunderwerb von ca. 12 qm erforderlich wäre. Es erschließt sich nicht, warum diese Variante nicht weiterverfolgt wird. Nur, wenn der BÜ Mainklein-West erschlossen wird, sind die oben geschilderten Probleme bei Brand- und Personenschutz zu vermeiden. Wir fürchten um Leib und Leben, wenn der BÜ Mainklein West geschlossen wird. Der Landwirt Patrick Marr hat bereits signalisiert, dass er bereit wäre, die erforderlichen Flächen zu verkaufen.

Die Bevölkerung von Mainklein spricht sich deshalb nachdrücklich gegen eine Schließung des genannten Bahnübergangs aus.

Weiterhin wurde von einem Stadtratsmitglied vorgebracht dass geprüft werden sollte, ob evtl. auf der B 289, im Bereich des Bahnübergangs Mainklein Ost (Kreisstraße Mainecker Straße, Bahn-km 50,131) Abbiegespuren gebaut werden müssen, da nach Schließung des BÜ Mainklein-West im Bereich des BÜ Mainklein-Ost mehr Fahrzeuge abbiegen als bisher und es dadurch zu Staus auf der B 289 kommen könnte.

Mit Schreiben vom 26.01.2021 hat die Brandschutzdienststelle des Landkreises Lichtenfels eine Stellungnahme abgegeben, deren Ergebnis wie folgt lautet:

"Die vorhandenen Gebäude und Einrichtungen im südlichen Ortsbereich von Mainklein müssen aufgrund der Bebauung und der vorhandenen Eingrenzungen durch Main und Bahnlinie von der Bundesstraße B289 kommend über die Ortsdurchgangsstraße von zwei Zufahrtsmöglichkeiten, nämlich sowohl von der westlichen als auch von der östlichen Seite her mit Fahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes dauerhaft sicher erreicht werden können. Die Schließung des Bahnübergangs Mainklein-West hätte zur Folge, dass die Ortsdurchgangsstraße im südlichen Ortsbereich von Mainklein von der Bundesstraße B289 kommend aus westlicher Richtung nicht mehr angefahren werden kann. Die geplante Schließung des Bahnübergangs "Mainklein-West" wird aus den vorgenannten Gründen aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes abgelehnt"

Die ganze Stellungnahme ist der Anlage zu entnehmen.

Mit E-Mail vom 21.01.2021 teilte das Busunternehmen K. folgendes mit: "Durch die Auflassung des Bahnübergangs in Mainklein/West kommt es zu Problemen im Linienverkehr der Linie 1244. Die Haltestelle "Mainklein" kann somit von unseren Bussen nicht mehr angefahren werden. Es besteht keine Möglichkeit, mit den Bussen in Mainklein zu wenden. Die Haltestelle müsste somit verlegt werden. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass die Haltestelle "Mainklein" gefahrlos angefahren werden kann. Das Rückwärtsfahren zum Wenden ist mit den Bussen nicht gestattet."

Der Stadtrat der Stadt Burgkunstadt geht mit den Eingaben konform und spricht sich deshalb gegen eine Schließung des genannten Bahnübergangs aus.]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4139/msr_/top04.html - Namenskürzungen durch die Red.</ref>

Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, hat veranlasst, das Anhörungsverfahren für die Auflassung des Bahnübergangs Mainklein, Bahn-km 49,771 der Strecke 5100 Bamberg - Hof in der Stadt Burgkunstadt, Gemarkung Theisau, durchzuführen. Das Vorhaben ist gem. § 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) planfeststellungspflichtig.

Gegenstand des Verfahrens ist die ersatzlose Beseitigung des genannten Bahnübergangs. Einwendungen können bis 24.02.2021 erhoben werden.

Seitens der Mainkleiner Einwohner sind folgende Eingaben eingegangen:

Die DB Netz AG plant, den BÜ Mainklein-West ersatzlos aufzulassen und hat ein Planfeststellungsverfahren in die Wege geleitet.

Die Argumente der DB Netz, die schlussendlich zur Schließung des BÜ Mainklein-West führen sollen, können nicht unwidersprochen bleiben. Die Unterzeichnenden sind Einwohner Mainkleins und von der geplanten Schließung des BÜ 49,771 unmittelbar betroffen.

  • Bei der Darstellung der verkehrlichen Situation und der örtlichen Nutzung wird der neuangesiedelte Baggerbetrieb XXXXX , Flurnummer 933, völlig außer Acht gelassen. Dieser nutzt den BÜ für den An- und Abtransport seines Fuhrparks in Richtung Burgkunstadt. Hinzu kommt der Verkehr seiner Zulieferer.
  • Ebenso fehlen die Betriebsfahrten der Stadt Burgkunstadt, die den BÜ bei der regelmäßigen Pflege des Spielplatzes nutzt. Die Beschreibung der touristischen und sonstigen Nutzung hinsichtlich der Gaststätte suggeriert, dass über den östlichen BÜ km 50,131 die Gaststätte an der B 289 "sicherer" zu erreichen ist, als über den westlichen BÜ. Das entspricht in keiner Weise der Realität, denn bei der Benutzung des östlichen BÜ müssen die Radfahrer auf die vielbefahrene B289 abbiegen, um die Gaststätte zu erreichen. Die Gaststätte befindet sich nicht im Ortsteil "Weidenburg" sondern befindet sich genau gegenüber des BÜ km 49,771. Es wird angezweifelt, dass sicherheitsbewusste Radtouristen diesen Weg wählen, im Zweifel fahren sie lieber weiter. Der Biergarten ist zum Sterben verurteilt. Daneben wird der Gastwirtsfamilie, sowie den ansässigen Gästen, der fußläufige Weg ins Dorf "Mainklein" verschlossen. Wer als Fußgänger von hier ins Dorf gelangen will, muss dann entweder entlang der B289 laufen oder einen unbefestigten und unbeleuchteten Naturpfad benutzen. Wenn der Schulbus, wie von der DB Netz beschrieben, auf der FlurNr. 477/6 (nicht wie fälschlich 477/4, das ist in der Weidenburg) wenden muss, erhöht das die Gefahr für die Radfahrer, die vom Radweg kommend durch den Ort Mainklein fahren, deutlich. Außerdem bedeutet das eine erhöhte Gefährdung für die Kinder, die zum Spielplatz laufen, denn die FlurNr. 477/6 ist der einzige Zuweg. Wir weisen zudem auf die StVO Paragraf 9 Punkt 5 hin, wonach beim Wenden und Rückwärtsfahren ein Einweiser nötig ist.
  • Beim Landwirt K. in der Ortsmitte müssen alle Zulieferer von Futtermitteln, die am östlichen BÜ km 50,131 einfahren, erst wenden, um seinen Hof anzufahren. Das setzt voraus, dass die Fahrzeuge ohne Anhänger anfahren, weil sie sonst nicht wenden können. Weil diese Firmen in der Regel mit Lastzug-Gespannen fahren, muss er vorab angeben, dass nur die Zugmaschine anfahren kann. Dies führt zu Mehrkosten, weil ihm die Lieferanten diese Sonderfahrten in Rechnung stellen.
  • Zudem wird täglich die Milch abgeholt, auch der Milchlaster muss wenden, um in den Hof einzufahren. Das könnte vermieden werden, wenn er aus Richtung Burgkunstadt anfahren kann.
  • Auch beim Landwirt M. wird täglich die Milch abgeholt und er ist auf die Zulieferung von Futtermitteln u.ä. angewiesen. Bei ihm kommt noch hinzu, dass das Große seiner Ackerflächen in Richtung Burgkunstadt liegt. Vor allem wenn die Silos mit Gras oder Mais befüllt werden, sind es unzählige Fahrten, die er durch Mainklein durchführen müsste, wenn der BÜ West geschlossen wird.
  • Der BÜ Mainklein Ost wurde zwar im Jahr 2020 technisch ertüchtigt, aber trotzdem mag hier niemand so recht daran glauben, dass es künftig keine Störungen mehr an dieser Signalanlage geben wird. Wenn, wie in der Vergangenheit schon so oft geschehen, die Signalanlage auf "rot" stehen bleibt, dann wäre künftig ein Ausweichen auf den BÜ West nicht mehr möglich. Denn aus dem Dorf würde eine Sackgasse!

Brandschutz, Hochwasserschutz und Rettungswege

Brandschutz: Nicht nur die landwirtschaftlichen Anwesen K./Z./M. sind in der Ortsmitte sehr eng aneinandergebaut sondern auch die Häuser der Familien D. und F. auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Im Brandfall wäre es unmöglich genügend Löschfahrzeuge zum Brandherd anfahren zu lassen, wenn das nur noch aus einer Richtung möglich ist. Die enge Dorfstraße lässt die Zufahrt von mehreren Fahrzeugen nebeneinander nicht zu. Das wurde bei gemeinsamen Löschübungen mit der Stützpunktwehr Burgkunstadt schon eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

  • Hochwasserschutz: Beim letzten großen Hochwasser im Jahr 2006 stand das Dorf "Mainklein" vom Häckergrundbach ausgehend so hoch unter Wasser, dass die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr das in der Weidenburg gelegene Feuerwehrhaus nur über den BÜ km 49,771 erreichen konnten. Weil die Ortskapelle neben dem Häckergrundbach mit am tiefsten Punkt steht, wird sie ebenso überschwemmt werden, wie die Häuser im Umkreis. Von dem damaligen Hochwasser sind zur Beweisführung genügend Fotos vorhanden.
  • Rettungsweg: Bei Auffahrunfällen an der Kreuzung B289/Kreisstraße LIF 18 am BÜ km 50,131 kann über die Ortsstraße durch Mainklein sehr schnell eine Umleitungsstrecke bereitgestellt werden. Dies war in der Vergangenheit schon öfters der Fall.
  • Das zweigeteilte Dorf und die weiteren Vorhaben der DB Netz
  • Es ist bekannt, dass die Bahn auch Pläne für die Umgestaltung bzw. Verlegung des Bahnübergangs Ost/Kreisstraße LIF 18 erarbeiten lässt. Diese Tatsache ist dem Landratsamt Lichtenfels und auch der Stadt Burgkunstadt bereits bekannt. Landrat Christian Meißner teilte auf eine Anfrage in dieser Angelegenheit u.a. folgendes mit: "Hierzu wurde seitens der DB eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Zum endgültigen Abschluss der Machbarkeitsstudie werden momentan die Planungsunterlagen erstellt. Nach Erhalt dieser Unterlagen, voraussichtlich Anfang 2021, ist geplant, dass der Kreisbauhof die Vorzugsvarianten dem Kreisausschuss vorstellen wird. Im Anschluss daran können bei Zustimmung dann tiefere und konkretere Untersuchungen im Planungsstadium der Vorplanung zur Baumaßnahme BÜ Mainklein Ost stattfinden."
  • Wir sind der Meinung, dass man die beiden Mainkleiner BÜ in dieser schwierigen Zeit unbedingt gemeinsam betrachten muss. Es erscheint sinnfrei, jetzt auf die Schnelle den westlichen BÜ zu schließen und dann in ein paar Monaten den östlichen umzubauen oder gar zu verlegen.
  • Außerdem geben wir bereits jetzt zu bedenken, dass im Fall einer Verlegung des BÜ 50,131 der Brandschutz kaum mehr durch die eigenen Feuerwehrkräfte gewährleistet werden kann. Zumindest ein Erstangriff durch die ortskundigen Feuerwehrleute wird deutlich erschwert, wenn der Weg zum Feuerwehrhaus in der Weidenburg verändert wird. Die Mehrzahl der Wehrleute wohnt im Dorf "Mainklein".
  • Aus der Variantenbeschreibung der DB Netz geht hervor, dass nach der Variante 3 lediglich ein Grunderwerb von ca. 12 qm erforderlich wäre. Es erschließt sich nicht, warum diese Variante nicht weiterverfolgt wird. Nur, wenn der BÜ Mainklein-West erschlossen wird, sind die oben geschilderten Probleme bei Brand- und Personenschutz zu vermeiden. Wir fürchten um Leib und Leben, wenn der BÜ Mainklein West geschlossen wird. Der Landwirt M. hat bereits signalisiert, dass er bereit wäre, die erforderlichen Flächen zu verkaufen.

Die Bevölkerung von Mainklein spricht sich deshalb nachdrücklich gegen eine Schließung des genannten Bahnübergangs aus.

Die Stadt Burgkunstadt hat Kenntnis darüber erlangt, dass es möglicherweise Vereinbarungen aus dem 19. Jahrhundert gibt, dass Mainklein seine beiden Bahnübergänge auf Dauer behalten darf. Nach Recherchen der Staatsarchive Bamberg und Coburg ist jedoch keine solche Vereinbarung zu finden.

Stadtrat T. M. hat vorgebracht, dass geprüft werden sollte, ob evtl. auf der B 289, im Bereich des Bahnübergangs Mainklein Ost (Kreisstraße Mainecker Straße, Bahn-km 50,131) Abbiegespuren gebaut werden müssen, da nach Schließung des BÜ Mainklein-West im Bereich des BÜ Mainklein-Ost mehr Fahrzeuge abbiegen als bisher und es dadurch zu Staus auf der B 289 kommen könnte.

Mit Schreiben vom 26.01.2021 hat die Brandschutzdienststelle des Landkreises Lichtenfels eine Stellungnahme abgegeben, deren Ergebnis wie folgt lautet:

"Die vorhandenen Gebäude und Einrichtungen im südlichen Ortsbereich von Mainklein müssen aufgrund der Bebauung und der vorhandenen Eingrenzungen durch Main und Bahnlinie von der Bundesstraße B289 kommend über die Ortsdurchgangsstraße von zwei Zufahrtsmöglichkeiten, nämlich sowohl von der westlichen als auch von der östlichen Seite her mit Fahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes dauerhaft sicher erreicht werden können. Die Schließung des Bahnübergangs Mainklein-West hätte zur Folge, dass die Ortsdurchgangsstraße im südlichen Ortsbereich von Mainklein von der Bundesstraße B289 kommend aus westlicher Richtung nicht mehr angefahren werden kann. Die geplante Schließung des Bahnübergangs "Mainklein-West" wird aus den vorgenannten Gründen aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes abgelehnt"

Die ganze Stellungnahme ist der Anlage zu entnehmen.

Mit E-Mail vom 21.01.2021 teilte das Busunternehmen K. folgendes mit:

"Durch die Auflassung des Bahnübergangs in Mainklein/West kommt es zu Problemen im Linienverkehr der Linie 1244. Die Haltestelle "Mainklein" kann somit von unseren Bussen nicht mehr angefahren werden. Es besteht keine Möglichkeit, mit den Bussen in Mainklein zu wenden. Die Haltestelle müsste somit verlegt werden. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass die Haltestelle "Mainklein" gefahrlos angefahren werden kann. Das Rückwärtsfahren zum Wenden ist mit den Bussen nicht gestattet."

05 Barrierefreier Bahnhof Burgkunstadt

Projekt Projekt::Bahnhof Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::Barrierefreiheit
Straße Straße::Bahnhofstraße
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-02-09
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/02/08
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt die Maßnahme "Barrierefreier Bahnhof Burgkunstadt" vorerst nicht weiter zu verfolgen und deshalb auch nicht in die Grundstücksverhandlungen mit der Deutschen Bahn einzutreten.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4140/msr_/top05.html</ref>

Die Stadtverwaltung sollte im Auftrag von Frau Bürgermeisterin Christine Frieß prüfen, ob es möglich wäre den südlichen Zugang zum Bahnsteig in Burgkunstadt zu überplanen und barrierefrei zu gestalten. Wie der beiliegenden Skizze zu entnehmen ist, sieht die Planung vor, den Weg neu zu asphaltieren (schwarz), den Gehwegbereich (orange) sowie die Parkflächen (gelb) zu pflastern und die Grünflächen entsprechend aufzuwerten, sodass ein einladender und barrierearmer/barrierefreier Ein-/Ausgangs- und Wartebereich entsteht. Die anrechenbaren Kosten belaufen sich auf ca. 672.000 € netto. Der Bereich (ca. 3.000 m²) ist allerdings im Eigentum der Deutschen Bahn.

Bei der Regierung von Oberfranken wurden die Sachgebiete 12 (Kommunales), 31 (Straßenbau) und 34 (Städtebauförderung) bezüglich einer möglichen Förderung befragt. Hier wurde der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass es nur Förderungen geben kann, wenn die aufzuwertende Fläche im Eigentum der Stadt Burgkunstadt ist. Daraufhin hat sich die Stadtverwaltung mit der Deutschen Bahn in Verbindung gesetzt. Die Deutsche Bahn hat grundsätzlich die Bereitschaft gezeigt, die Fläche zu verkaufen. Die Grunderwerbskosten sind noch nicht verhandelt, jedoch ist davon auszugehen, dass sich diese auf ca. 5,00 bis 10,00 €/m² belaufen werden.

Infolgedessen wurden noch einmal die Sachgebiete der Regierung befragt, ob auch ein eventueller Kauf gefördert werden würde und mit was für Förderungen noch gerechnet werden kann. Das Sachgebiet 12 (Kommunales) teilte mit, dass die zuwendungsfähigen Kosten für die Errichtung der reinen Parkflächen mit einem Fördersatz von 50 Prozent gefördert werden können. Pro PKW-Stellplatz können jedoch maximal 5.000 € an zuwendungsfähigen Kosten anerkannt werden, d. h. die Förderung beträgt somit maximal 2.500 € pro Stellplatz. Daneben werden die Grunderwerbskosten für die Parkflächen ebenfalls mit 50 Prozent gefördert. Die Sachgebiete 31 (Straßenbau) und 34 (Städtebauförderung) sehen für das Vorhaben derzeit keinen Förderansatz.

Zusammenfassend können somit folgende Kosten und Förderungen veranschlagt werden:

Grunderwerbskosten (5,00 € bis 10,00 € für 3.000 m²) = 15.000 € - 30.000 €

Anrechenbare Kosten der Maßnahme: = 672.000 €

Gesamtkosten = 687.000 € - 702.000 €

Förderung (2.500 € pro Stellplatz x ca. 20 Stellplätze) = 50.000 €

Förderung des Grunderwerbs der Stellplätze

(50% von 5,00 € bis 10,00 € für ca. 450 m²) = 1.125 € - 2.250 €

Gesamtförderung = 51.125 € - 52.250 €

geschätzter Eigenanteil der Stadt Burgkunstadt = 635.000 € - 650.000 €

Die Stadtverwaltung ist der Ansicht, dass die Förderungen nicht ausreichen, um die Maßnahme im Rahmen des Haushalts (ab 2022) zu realisieren. Sobald es erhöhte oder neue Förderungen für dieses Vorhaben gibt, wird die Maßnahme dem Stadtrat erneut vorgelegt.


06 Baugebiet Ebnether Berg; Probleme im Zusammenhang mit der Förderinitiative "Innen statt außen"

Projekt Projekt::Förderinitiative Innen statt Außen
Stichwort Stichwort::Selbstbindungsbeschluss
Straße Straße::Baugebiet Ebnether Berg
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-02-09
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/02/09
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 12.01.2021 und beauftragt die Verwaltung dem Investor mitzuteilen, dass von den entwickelten städtebaulichen Leitlinien und Qualitätsbausteinen nicht abgewichen werden kann.]]
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::Stadtratssitzung-2020-06-16-TOP-04 Förderinitiative Innen statt Außen; Selbstbindungsbeschluss
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4141/-/Baugebiet_Ebnether_Berg_Probleme_im_Zusammenhang_mit_der_Foerderinitiative_Innen_statt_aussen.html</ref>

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.06.2020 den Selbstbindungsbeschluss für die Förderinitiative "Innen statt außen" gefasst.

Aufgrund der Tatsache, dass ein Investor das Baugebiet am Ebnether Berg erschließen möchte, hat die Verwaltung Kontakt zur Regierung von Oberfranken aufgenommen um abzuklären, wie man den Konflikt Vorrang der Innenentwicklung zu einem neuen Baugebiet auflösen kann.

Als Ergebnis etlicher Besprechungen zwischen Stadtverwaltung, Regierung von Oberfranken und Stadtumbaumanagement hat man städtebauliche Leitlinien und Qualitätsbausteine entwickelt, die bei der Verwirklichung eines neuen Baugebietes einzuhalten wären, damit die Stadt Burgkunstadt die erhöhten Fördermittel nicht verliert.

Die Leilinien und Qualitätsbausteine sind der Sitzungsvorlage als Anhang beigefügt.

Die entsprechenden Unterlagen wurden auch an den Bauträger übermittelt. Der Bauträger hat in mehreren Telefongesprächen mitgeteilt, dass er die derartigen Vorgaben nicht akzeptieren möchte. Insbesondere die Vorgaben zur Bauweise und zu den Grundstücksgrößen sind für ihn nicht umsetzbar.

Aufgrund dieser Problematik hat die Stadt Burgkunstadt eine Anfrage an die Regierung von Oberfranken gesandt, ob von den entwickelten Leitlinien und Qualitätsbausteinen abgewichen werden kann.

Das Antwortschreiben der Regierung von Oberfranken ist ebenfalls der Sitzungsvorlage als Anhang beigefügt.

Der Stadtrat möge Kenntnis vom Sachstand nehmen und die Verwaltung beauftragen, dass dem Investor mitgeteilt wird, dass von den Leitlinien und Qualitätsbausteinen nicht abgewichen werden kann.


07 Jahresrechnung 2020 - Rechenschaftsbericht gemäß § 81 Abs. 4 KommHV

Projekt Projekt::Jahresrechnung 2020
Stichwort Stichwort::Jahresrechnung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-02-09
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/02/09
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat nimmt von dem von der Kämmerin vorgestellten Rechenschaftsbericht Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung der Jahresrechnung 2020.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


08 Abwasserwirtschaft Kunstadt (AWK) - Beteiligungsbericht gemäß Art. 94 Absatz 3 Gemeindeordnung

Projekt Projekt::Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH
Stichwort Stichwort::
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-02-09
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


09 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK) - Wechsel in der Geschäftsführung

Projekt Projekt::Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH
Stichwort Stichwort::
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-02-09
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


10 Vergabe Heizung/Lüftung für den Ausbau des Dachgeschosses im Feuerwehrhaus Kirchlein

Projekt Projekt::Kirchlein
Stichwort Stichwort::Feuerwehrhaus Kirchlein
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-02-09
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::1.6350.9450
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Haushaltsausgaberest, siehe § 19 Abs. 1 KommHV-Kameralistik
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


11 Vergabe der Planungsleistungen für den Bereich Friedhofstraße und Rangengasse

Projekt Projekt::
Stichwort Stichwort::
Straße Straße::Friedhofstraße
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-02-09
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beauftragt das Ingenieurbüro Miller aus Nürnberg mit den Planungsleistungen für die Wasser- und Kanalarbeiten in der Rangengasse und die Kanal- und Straßenbauarbeiten in der Friedhofstraße gemäß dem Angebot vom 26.01.2021.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Zulässigkeit (der Auftrag wird erst erteilt, wenn ein genehmigter Haushalt vorliegt).]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::Ingenieurbüro Miller
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


12 Wasserversorgung Burgkunstadt - Untersuchungen am TB VI

Projekt Projekt::
Stichwort Stichwort::
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-02-09
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


13 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

Projekt Projekt::
Stichwort Stichwort::
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-02-09
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


14 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.01.2021

Projekt Projekt::
Stichwort Stichwort::
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-02-09
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


15 Anfragen

Projekt Projekt::
Stichwort Stichwort::
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-02-09
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


Publikationen

Fußnoten

<references/>