Stadtratssitzung-2016-04-05

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Bauausschuss

entschuldigt: TM (Verterter MD), WS (Vertreter UK)

Öffentlicher Teil<ref>Quelle der Tagesordnung: Stadt Burgkunstadt</ref>

TOP 01: Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhausneubaues mit Garage auf einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 703 der Gemarkung Mainroth (Eltschigstraße 9) (2016-0009)

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt, zu der Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhausneubaues auf einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 703 der Gemarkung Mainroth (Eltschigstr. 9 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Niederschlagswasserbeseitigung wie nachstehend erfolgt:

Das häusliche Schmutzwasser kann in den öffentlichen Mischwasserkanal eingeleitet werden. Das Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Hierzu hat eine Baugrunduntersuchung zu erfolgen, in der die Möglichkeiten einer Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück geprüft werden.

Sollte eine Versickerung auf Grund des Gutachtens nicht möglich sein, so kann das Niederschlagswasser in den Mischwasserkanal mit eingeleitet werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass auf dem Baugrundstück ein entsprechendes Rückhaltevolumen mit Drosselorgan erstellt wird. Es muss nur der Regenwasserabfluss gedrosselt werden. Das Schmutz- und Regenwasser ist im Bereich des Baugrundstückes zunächst getrennt abzuleiten und das Regenwasser dem Regenrückhaltebecken zuzuführen. Der im Regenrückhaltebecken gedrosselte Regenwasserabfluss kann danach zusammen mit dem Schmutzwasser in den Mischwasserkanal eingeleitet werden.

Beschluss

einstimmig beschlossen

TOP 02: Bauantrag auf Aufstockung des best. Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 733/2 der Gemarkung Mainroth (Steinleite 2) (2016-0014)

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Aufstockung des best. Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 733/2 der Gemarkung Mainroth (Steinleite 2) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das Vorhaben entspricht hinsichtlich der Dachneigung mit 15° (gem. Bebauungsplan 25° - 30°) und der Traufhöhe talseitig mit knapp 8,00 m (gem. Bebauungsplan max. 6,00 m) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mainroth-Nord, BA I. Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB werden jedoch befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

Beschluss

einstimmig beschlossen

TOP 03: Bauantrag auf Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 1494 der Gemarkung Burgkunstadt (An der Straße Auweg) (2016-0011)

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 1494 der Gemarkung Burgkunstadt (An der Straße Auweg) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

einstimmig beschlossen

TOP 04: Bauantrag auf Umbau des best. Nebengebäudes zu einer Ferienwohnung auf dem Grundstück Flst.Nr. 13 der Gemarkung Weidnitz (Bamberger Straße 15) (2016-0013)

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Umbau des best. Nebengebäudes zu einer Ferienwohnung auf dem Grundstück Flst.Nr. 13 der Gemarkung Weidnitz (Bamberger Str. 15) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

einstimmig beschlossen

TOP 05: Antrag auf isolierte Ausnahme für die Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Flst.Nr. 1336/5 der Gemarkung Burgkunstadt (von-Eichendorff-Straße 7) (2016-0012)

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt, zu dem Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes für die Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Flst.Nr. 1336/5 der Gemarkung Burgkunstadt (von-Eichendorff-Str. 7) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Das Bauvorhaben entspricht hinsichtlich des Standortes (außerhalb der überbaubaren Fläche) nicht den Festsetzungen des Teilbebauungsplanes Nr. 9/1962-Rothenbühl-Peunt-Kriegsäcker. Eine isolierte Ausnahme gem. § 23 Abs. 5 Satz 1 Baunutzungsverordnung wird jedoch genehmigt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Beschluss

einstimmig beschlossen

TOP 06 Vollzug der Immissionsschutzgesetze; Erweiterung der Biogasanlage auf dem Grundstück Flst.Nr. 469 der Gemarkung Kirchlein (Hainzendorf 1) (2016-0010)

Projekt Projekt::Biogasanlage Hainzendorf
Stichwort Stichwort::Biogasanlage
Straße Straße::Hainzendorf
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-04-05
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Bauausschuss beschließt, zu dem immissionsschutzrechtlichen Antrag für die Erweiterung der Biogasanlage durch die Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerkes samt Gebäude und Errichtung eines Endlagers auf dem Grundstück Flst.Nr. 469 der Gemarkung Kirchlein (Hainzendorf 1) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, falls die in § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB genannten Voraussetzungen erfüllt sind.]]
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Bauausschuss beschließt, zu dem immissionsschutzrechtlichen Antrag für die Erweiterung der Biogasanlage durch die Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerkes samt Gebäude und Errichtung eines Endlagers auf dem Grundstück Flst.Nr. 469 der Gemarkung Kirchlein (Hainzendorf 1) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, falls die in § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB genannten Voraussetzungen erfüllt sind.]]
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::


Diskussion

Siehe hierzu infranken.de vom 06.04.2016 Stadtrat Burgkunstadt: Biogasanlage wird erweitert: "Ein zusätzliches Blockheizkraftwerk und ein Endlager sind für die Anlage in Kirchlein geplant."

Rechtliche Hinweise zum Petitionsrecht

Im Vorfeld der Bauausschussitzung am 5.4.2016 wurde den einzelnen Mitgliedern des Bauausschusses, nicht aber der Bürgermeisterin/Stadtverwaltung ein Schreiben von Anwohnern zugleitet, in welchem diese einzelne Bedenken gegen die beantragte Anlage vortrugen. Wenn man unterstellt, dass es sich hierbei um eine Petition handelte, so hätten die Petenten diese wohl an die Bürgermeisterin als die behördliche Stelle, die für den Stadtrat Erklärungen entgegennehmen kann, leiten müssen. Die Zusendung nur an einzelne Stadträte machte die Petition wohl unzulässig, da der einzelne Stadtrat wohl nicht einmal als (wenn auch unzuständige) "Stelle" im Sinne des GG Art. 17 angesehen werden kann. Ein einzelner Stadtrat hat keinen Behördencharakter.

Für den Fall richtiger Adressierung hätte dann wohl Folgendes gegolten:

Hätte die Stadt wie in der öffentlichen Diskussion die Auffassung vertreten, dass sie gar nicht die zuständige "Stelle" sei, sondern das Landratsamt Lichtenfels, hätte die Stadt das Schreiben wohl dorthin weiterleiten müssen. In jedem Falle hätten die Petenten dann wohl einen Anspruch auf Information (ggf. über die Weiterleitung) und Befassung der zuständigen Stelle gehabt.

Zu dem einzelnen Stadtratsmitgliedern vor der Sitzung übersandten Schreiben siehe unseren Artikel zum Petitionsrecht

TOP 07: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.03.2016

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 01.03.2016.

Beschluss

einstimmig beschlossen

Kein nichtöffentlicher Teil

Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 05. April 2016

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Anwesend: 18 (ab 20 Uhr 19)

Entschuldugt: TM (BV), KW (CSU), WS (SPD) ab ca. 20 Uhr anwesend

Öffentliche Tagesordnung

00 Anträge zur Tagesordnung

Antrag der Bürgermeisterin

Beschlussvorschlag

CF: Verschiebung von TOP 10 auf die nächste Sitzung wegen zusätzlicher Informationen

Beschluss

einstimmig angenommen

Antrag der Freien Wähler

Beschlussvorschlag

UM: Die Freien Wähler stellen den Antrag, die Tagesordnungspunkte 15, 16 und 17 im öffentlichen Teil zu behandeln.

Beschluss

einstimmig angenommen

01 Bekanntgaben

Friedholf Kirchlein

CF: Im Friedhof Kirchlein können ab sofort Urnengräber gekauft werden.

Jahresbericht

CF: Der Jahresbericht 2015 ist veröffentlicht und kann unter www.burgkunstadt.de heruntergeladen werden.

02 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr; Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt

Projekt Projekt::Gesplittete Abwassergebühr
Stichwort Stichwort::Abwasseranlage
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-04-05
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/04/05
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::(Angaben sind nur Platzhalter, kein Vorschlag)

Bereich 1: Verrohrung Mainroth, Oberer Berg = Teil der Abwasseranlage; Verrohrung Mainroth, FlNr. 187 = Teil der Abwasseranlage

Bereich 2: Verrohrung Mainroth, Horlache = Teil der Abwasseranlage

Bereich 3: Verrohrung Mainroth, Weidenburg = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 4: Verrohrung Mainroth, Gärtenrother Straße = Teil der Abwasseranlage; Verrohrung Mainroth, Rotsteinstraße = Teil der Abwasseranlage

Bereich 5: Verrohrung Theisau, Steingraben = Gewässer 3. Ordnung; Verrohrung Theisau, Prügeler Weg = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 6: Verrohrung Burgkunstadt, Ebnether Straße = Teil der Abwasseranlage

Bereich 7: Verrohrung Burgkunstadt, Hainweiherer Straße = Teil der Abwasseranlage

Bereich 8: Offener Graben Neues, Zehntweg = Teil der Abwasseranlage]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beschliesst folgende Zuordnungen:

Bereich 1: Verrohrung Mainroth, Oberer Berg = Gewässer 3. Ordnung; Verrohrung Mainroth, FlNr. 187 = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 2: Verrohrung Mainroth, Horlache = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 3: Verrohrung Mainroth, Weidenburg = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 4: Verrohrung Mainroth, Gärtenrother Straße = Gewässer 3. Ordnung; Verrohrung Mainroth, Rotsteinstraße = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 5: Verrohrung Theisau, Steingraben = Gewässer 3. Ordnung; Verrohrung Theisau, Prügeler Weg = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 6: Verrohrung Burgkunstadt, Ebnether Straße = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 7: Verrohrung Burgkunstadt, Hainweiherer Straße = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 8: Offener Graben Neues, Zehntweg = Gewässer 3. Ordnung]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::jeweils einstimmig
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::Stadtratssitzung-2016-10-11-TOP-02-Verrohrungen Theisau
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

  • gesplitteten Abwassergebühr
  • Grundstück nur gebührenpflichtig, wenn es an irgendeinem Punkt die Abwasseranlage tatsächlich zur Ableitung von Niederschlagswasser benutzt.
  • Was ist als Gewässer oder als Teil der öffentlichen Abwasseranlage zu werten?
  • Gewässer: alle Ableitungssysteme, offene Gräben oder Verrohrungen, die im Gewässerentwicklungsplan der Stadt Burgkunstadt als Gewässer 3. Ordnung ausgewiesen oder erkennbar (wasserführend)
  • Bauteile zur Niederschlagswasserableitung in der Abwasseranlage: alle Regenwasserkanäle mit wasserrechtlicher Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser in Gewässer (u.a. Regenwasserkanäle in den Trennkanalisationen).
  • Zu klären: Zuordnung, Gewässer oder Bauteil der Abwasseranlage, bei verschiedenen Verrohrungen und offenen Gräben im Stadtgebiet, mit denen zum einen Niederschlagswasser von angrenzenden, natürlichen Außeneinzugsgebieten durch bebaute Bereiche geleitet wird, an die aber zum anderen vermutlich auch befestigte Flächen aus angrenzenden Grundstücken angeschlossenen sind.

Vortrag Herr E./IB Miller:

Diskussion

03 Offene Ganztagsschule an der Friedrich-Baur-Grundschule Burgkunstadt für das Schuljahr 2016/2017

Sachverhalt

  • Pilotphase für Schuljahr 2015/2016: OGTS:
    • 2 Gruppen bis 16:00
    • Hort:
      • nach 16:00 Uhr
      • freitags
      • in den Ferien
  • Anträge Fortführung des OGTS-Angebots - Frist bis 10.06.2016
  • Bedarfsabfrage:
    • bis 14:00 Uhr 21 Kopfkinder = 14 Zählkinder = 1 Gruppe
    • bis 16:00 Uhr 46 Kopfkinder = 31 Zählkinder = 2 Gruppen
  • Fortführung auf dieser Basis würde hohen Aufwand bedeuten (93.900 EUR)

Vorschlag der Verwaltung (in Abstimmung mit Schulleitung und Leitung des katholischen Kindergartens):

  • Bildung von 2 Gruppen OGTS bis 16:00 Uhr
  • Abweichender Betreuungsbedarf über den Hort abzudecken.
Gruppe Notwendige Personalausstattung Kostenart Betrag
2 x bis 16:00 Uhr 2 Fachkräfte (30 Std./W.) Personalkosten 67.000 EUR
2 x bis 16:00 Uhr 2 Ergänzungskräfte (30 Std./W.)(30 Std./W.) Personalkosten 54.000 EUR
Gesamt 121.000 EUR
2 Gruppen bis 16:00 Uhr abzgl. Förderung 62.900 EUR
ungedeckt 58.100 EUR
2 Gruppen bis 16:00 Uhr Zzgl. Eigenanteil 11.000 EUR
Gesamtaufwand Kommune 69.100 EUR
  • Stadt finanziert zusätzliches Personal.
  • Förderrichtlinien: Leitung muss pädagogische Fachkraft sein.
  • Jahrgangsstufen 1 - 4: alle Kinder sind zusammen (gut begabte und Kinder mit Teilschwächen...).
  • Inklusion in Regelgrundschule: Förderpläne müssen auch im Rahmen der Ganztagesbetreuung umgesetzt werden.
  • 1. und 2. Klasse erfordern intensivere Einzelbetreuung
  • Personal muss pädagogischen Herausforderungen gewachsen sein.

Haushalt

Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2017 zu berücksichtigen.

Diskussion

  • Frau K.: Umfrage hat nach 16 Uhr keinen Bedarf ergeben
  • UK: Was bedeutet Fachkraft?
    • Kinderpflegerin

... [es folgen weitere Diskussionsbeiträge]

  • AH: Ist die Zusatzkraft, über die wir erst beschlossen haben, darin enthalten?
  • HE: Das hat damit nichts zu tun.
  • MD: Dank im Namen aller Stadträte an die Pädagoginnen. "Wir wertschätzen Ihre Arbeit sehr." Frage an die Pädagoginnen, wie sie die Situation in Burgkunstadt beurteilen unter dem Gesichtspunkt, dass wir kein Kind zurücklassen und auch sozial Schwächeren alle Möglichkeiten öffnen wollen
  • Frau K.: Das fängt schon bei den Hausaufgaben an. Wenn manche Kinder nicht in die OGTS gehen würden, würden diese ohne gemachte Hausaufgaben in die Schule kommen.
  • MD: Frage an Pädagoginnen, ob dann aus ihrer Sicht die sozialpolitische Konsequenz sein müsste, die gebundene Ganztagsschule zu fordern?
    • Antwort HE: Gebundene Ganztagsschule hat sich nicht bewährt (längere Ausführungen folgen)
    • IK: stellt Antrag auf Schluss der Debatte
    • MD: Es ist üblich, dass bei einem Antrag auf Schluss der Debatte zumindest die letzte bereits gestellte Frage noch zugelassen wird. Ich hatte eine Frage an die Pädagoginnen gestellt und eine Antwort von HE erhalten. Ich bitte, dass meine Frage noch beantwortet wird.
  • Frau K.: Die gebundene Ganztagsschule ist ein ganz anderes Konzept. Man braucht dafür die Zustimmung der Eltern. Die Akzeptanz ist bei uns aktuell nicht gegeben.<ref>Nachträgliche Anmerkung des Bürgervereins: Auch bei der gebundenen Ganztagsschule gäbe es wohl nur einzelne Ganztagsklassen für die Kinder, deren Eltern für die GGTS votiert hatten. Es wäre also wohl nicht gewährleistet, dass alle Kindern von dem system erfasst würden.</ref>

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschliesst, die durch die staatliche Zuwendung nicht gedeckten Personalkosten für zwei Gruppen mit je einer Fachkraft und einer Ergänzungskraft zu übernehmen. Dadurch soll eine qualitativ gleichwertige Betreuung wie im Hortbereich gewährleistet werden.

Beschluss

einstimmig beschlossen.

04 Brandschutz - Vorstellung der Brandschutzbedarfsplanung

Sachverhalt

Vortrag Tim V.

Feuerwehrhäuser
  • Neuses (Bj. 1965) und Theisau: Stellplätze passen nicht
  • Feuerwehrhaus Burgkunstadt: Jugendraum, Atemschutz vorhanden, Stellplätze nicht ausreichend
  • Weidnitz (Bj. 2006) entspricht nicht 100%ig der Norm, mit kleinen Einschränkungen geeignet und zukunftsfähig
  • Theisau: entspricht in keinster Weise den Normvorgaben, baulicher Zustand miserabel, hier sind Maßnahmen zu ergreifen
  • Mainklein (Bj. 1995) i.O.
  • Mainroth: i.O.
  • Gärtenroth (Bj. 1997) i.O.
  • Kirchlein i.O. (ein paar cm zu klein)
  • Hainweiher (Bj. 1997) -"-
  • Ebneth (Bj.unbekannt) mit Hainweiher zusammen
Einsatzfahrzeuge
  • Burgkunstadt ist hier Vorzeigekommune
  • Hilfsfristen werden eingehalten
  • Wichtigstes Fahrzeug ist das Löschfahrzeug, 22 Jahre alt, definitiv zu ersetzen
  • Von Beschlussfassung bis Auslieferung vergehen idR 2 Jahre
  • 2017 Bestellung, 2019 Auslieferung
  • MFZ nächste Jahre
  • TSA Kirchlein 57 Jahre alt
  • TSF Mainroth 23 Jahre alt -> Ersatzbeschaffung
Was braucht Burgkunstadt nicht machen?
  • Drehleiterfahrzeug Anschaffungskosten ca. 600.000 €, lfd. kosten p.a. ca. 10.000-15.000 Euro zu 100% von Landkreis Lichtenfels getragen
  • Wärmebildkamera auf Drehleiter wird durch Landkreis finanziert
  • Ölschäden durch FW LIF
  • Sonderlöschmittel
Anschaffung 2016
  • Wärmebildkamera
  • Kosten 4.000 Euro, davon ca. 3.000 Euro Förderung, Eigenanteil ca. 1.000 Euro
  • Förderung läuft dieses Jahr aus
Aktuelle Entwicklungen
  • Suizidaleinsätze mit Kohlenmonoxid nehmen stark zu
  • CO-Messgeräte erforderlich
  • Digitalfunk nahzu abgeschlossen, wird zum 1.7. umgeschaltet
Schutzausrüstung
  • Burgkunstadt führend
  • vorbildlich: zentrale Kleiderkammer
  • Nicht erf.: Chemieschutz, übernehmen 5 von 11 FW im Landkreis, dazu gehört BKU nicht
Menschen
  • Soll am Tag: 21, Ist: 15
  • Ortsteile: Soll am Tag: 9, Ist 2-6
  • Problem: es kommen jedes Jahr 200 Einsätze dazu, immer weniger können es machen
  • Demografische Schiene: Landkreis hat jedes Jahr 300-400 Menschen weniger
  • -> Bildung von Alarmierungseinheiten
  • 4 Alarmierungseinheiten:
    • Neuses / Horb
    • Weidnitz / Strößendorf / Zeublitz
    • Theisau / Maineck / Mainklein
    • Kirchlein / Gärtenroth / Mainroth
  • Lehrgänge zeitgemäß
  • Bei den Großfahrzeugen muss die Kommune die Führerscheine bezahlen
  • Kinderfeuerwehr in Weidnitz
  • 4 Jugendfeuerwehren

Diskussion

  • GK: Was ist mit Fahrzeug für Weidnitz/Strößendorf/Zeublitz?
  • TV: AKU wird für Strößendorf ein Löschfahrzeug anschaffen
  • MD: Großes Kompliment, wir haben alles gelesen, Bürgerverein wird selbstverständlich zustimmen. welche Auswirkungen auf die Haushalte?
  • HE: Wärmebildkamera 2016, 2017/2018/2019 jedes Jahr ein Fahrzeug
    • TSF ca. 15.000 Euro Eigenanteil
    • TSF Wasser ca. 70.000 Euro
    • Löschfahrzeug 400.000 Euro, davon 260.000 Euro Hilfeleistung

Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschliesst die vorgestellte Brandschutzbedarfsplanung mit sofortiger Wirkung.

Beschluss

einstimmig angenommen

05 WLAN und TP-Vernetzung in der Grundschule Burgkunstadt

Sachverhalt

  • Ausstattung der Grundschule Burgkunstadt mit Internet
  • 3 interaktive Whiteboards, alle anderen Klassenzimmer zwei Notebooks
  • sinnvolle Nutzung nur möglich mit funktionierendem Internetzugang
  • derzeitige Infrastruktur lässt dies nicht zu, da keine Netzwerkverkabelung in den Unterrichtsräumen vorhanden
  • Ziel: beide Stockwerke mit Internetverbindung versehen.
  • Möglichkeiten:
    • W-LAN-Geräte aus "Privatkundenbereich" nicht sinnvoll: Durch die großen bzw. langen Distanzen und dem sehr dicken und massiven Mauerwerk kann keine stabile Verbindung garantiert werden. Geräte für diesen Einsatz nicht ausgelegt.
    • Powerline: durch Alter der Stromleitungen bzw. Aufbau des Stromleitungsnetzes keine stabile Verbindung garantierbar. (ca. 20 Computer an das Internet anzuschließen, wobei Geräte im Schulhaus verteilt auch gleichzeitig zum Einsatz kommen können.
    • komplette Netzwerkverkabelung der Schule wäre ideal. Aufwendigste bzw. teuerste Lösung. Vor dem Hintergrund des geplanten Ideenwettbewerbs "Schulberg" macht dies keinen Sinn.
    • Vergleichbar, auf W-LAN-Basis: Netzwerkinfrastruktur mit Komponenten aus "Business-Bereich".
      • Hardware für professionellen Einsatzbereich
      • Lösung flexibler und zukunftssicherer als z. B. eine Netzwerkverkabelung.
      • Angebot in Höhe von 18.585,23 EUR

Diskussion

  • AH: Internetzugang in Klassenzimmern ist Standard. Der Zugang beträgt bei uns nur 4 MBit. Bitte um Prüfung, ob es Möglichkeiten gibt, diesen zu erweitern.
  • ??: Welche Kapazität?
  • AH: 40 MBit haben wir in den Ortsteilen nach der Umstellung auf Glasfaser, Kabel Deutschland bietet bis 200 MBit
  • Frau K: Kann überprüft werden. Auch Glasfaser ist zugänglich. Probleme sind bekannt und bereits kommuniziert.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschliesst, in der Grundschule Internetzugänge entsprechend der aufgezeigten technischen Möglichkeit zu realisieren und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Vergleichsangebote einzuholen.

Beschluss

einstimmig beschlossen.

06 Auftragsvergabe Klimatisierung Rathaus Altbau

Sachverhalt

  • Schreiben vom 29.02.2016 insgesamt 6 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
  • Aufgrund des geringen Auftragswertes freihändige Vergabe möglich.
  • Angebotseröffnung am 16.03.2016 um 10:00 Uhr im Rathaus Burgkunstadt.
  • 4 Firmen haben ein Angebot abgegeben.
  • Ein Angebot konnte nicht gewertet werden, da Änderungen bei den Mengen und Positionen
  • Submissionssummen der einzelnen Firmen sind aus nachstehender Tabelle ersichtlich:

...

  • Zur Prüfung und Übersicht wurde vom Büro Reichenbach und Henkel Preisspiegel: in keinem der Angebote Spekulationspreise
  • VOB/A § 25 Nr. 3: Zuschlag soll auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte als das wirtschaftlichste erscheint.
  • Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung wird folgende Vergabe vorgeschlagen:
    • Firma Behrschmidt, Bahnhofstr. 15, 96346 Wallenfels zum Angebotspreis von 18.365,52 Euro inkl. Mehrwertsteuer.

Haushalt

Aus dem Jahr 2015 stehen Haushaltsausgabereste in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung.

Diskussion

  • MHe: Wie soll die Klimatisierung aussehen?
  • SD: Es gibt Stadtratsbeschluss aus 2013/2014. Es soll ein Außengerät angebracht werden, dann für jedes Zimmer ein Gebläse.
  • JR: Angebote für Einzelgeräte?
  • SD: für solche Räume nicht geeignet, weil sie die Kühllast nicht hinbekommen
  • UM: Wie war es, bevor das Rathaus saniert wurde?
  • WS: Tropfenfenster heizen nochmal auf sowie EDV-Abwärme

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beauftragt die Firma Behrschmidt, Bahnhofstr. 15, 96346 Wallenfels mit den Arbeiten für die Klimatisierung des Rathaus-Altbaus zum Angebotspreis von 18.365,52 Euro.

Beschluss

mehrheitlich angenommen 16/3 (MD,AH,VF)

07 Auftragsvergabe Ausbau Ortsstraße Kesselweg

Sachverhalt

  • beschränkte Ausschreibung nach VOB/A
  • Angebotseröffnung am 23.03.2016 um 11:00 Uhr im Rathaus Burgkunstadt.
  • Ausschreibungsunterlagen an insgesamt 12 Firmen verschickt.
  • 3 Firmen haben Angebot abgegeben.

....

  • Planungsbüro Kellner GmbH hat Preisspiegel erstellt: keine Spekulationspreise enthalten .
  • Maßnahme war vom Planungsbüro Kellner GmbH mit 437.000 Euro geschätzt.
  • Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung wird folgende Vergabe vorgeschlagen:

Firma Mühlherr Bau GmbH, Köppelsdorfer Str. 72 in 96515 Sonneberg zum Angebotspreis von 358.379,56 Euro brutto.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Zulässigkeit.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt 2016 enthalten.

Diskussion

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beauftragt die Firma Mühlherr Bau GmbH in Sonneberg mit den Arbeiten für den Ausbau der Ortsstraße Kesselweg zum Angebotspreis von 358.379,56 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Zulässigkeit.

Beschluss

einstimmig angenommen.

08 Vergabe der Planungleistungen für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg

Projekt Projekt::Marienbader Weg
Stichwort Stichwort::Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-04-05
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/04/05
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beauftragt das Ingenieurbüro Miller stufenweise mit den Planungsleistungen der LP 1 - 9 für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Zulässigkeit.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beauftragt das Ingenieurbüro Miller stufenweise mit den Planungsleistungen der LP 1 - 9 für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Zulässigkeit.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::einstimmig beschlossen.
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Im Haushalt 2016 enthalten
Vergabe an VergabeAn::Ingenieurbüro Miller
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::Stadtratssitzung-2016-03-08 (außerordentlich)-TOP 02 Kanalproblematik Marienbader Weg
Folgebeschluss Folgebeschluss::Stadtratssitzung-2017-02-07-TOP-02 Vollausbaumaßnahme Marienbader Weg - Ausschreibung
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::Ja

Sachverhalt

  • Stadtrat hat in Sondersitzung am 08. März Vollausbau der Ortsstraße Marienbader Weg beschlossen
  • Da Ingenieurbüro Miller bereits die Voruntersuchungen durchgeführt hat, wurde ein Honorarangebot (Straße, Wasser, Kanal) angefordert.
  • Die Arbeiten wurden in Honorarzone 2 eingestuft und es wurde der Mindestansatz im Vertrag verankert. Auf die LP 1 und 2 wird seitens des Büros verzichtet, da die Grundlagen bereits vorhanden sind bzw. gelegt wurden.
  • Kostenvorteil für die Stadt Burgkunstadt durch Verzicht auf LP 1 und 2: ca. 6.600 Euro brutto.
  • Nachfrage bei weiterem Planungsbüro hat ergeben, dass dieses nicht auf die LP 1 und 2 verzichten könnte und es wenig sinnvoll wäre, dass ein anderer Planer das Projekt betreut.

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass man das Ingenieurbüro Miller stufenweise mit den Leistungsphasen 1 - 9 für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg beauftragen sollte.

Die Kosten sind im Haushalt 2016 enthalten.

Der Beschluss sollte vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Zulässigkeit erfolgen.

Diskussion

  • MD: Der Bürgerverein stimmt hier nur ausnahmsweise zu, da nach unserem letzten Sachstand Gefahr im Verzug gegeben ist.Wir sind im Übrigen der Meinung, dass für die Kanalsanierungen im Stadtgebiet ein Gesamtkonzept erforderlich ist. Hierbei sind auf drei Ebenen europarechtliche Vorgaben zu beachten:
    • Soweit die Leistungen der EÜV beauftragt werden, liegt der Schwellenwert für euoparechtliche Ausschreibung bei einem Auftragswert ab 209.000 Euro.
    • Gleiches gilt für etwaige sich daraus ergebende Ingenieur- und Planungsleistungen
    • Für Bauleistungen gilt ein Schwellenwert von ca. 5 Mio. Euro. Relevant sind jeweils die zu schätzenden Gesamtkosten.
    • Der Bürgerverein behält sich vor, in einer der nächsten Sitzungen einen entsprechenden Antrag zu stellen.
  • SD: Es gibt bereits einen Stadtratsbeschluss, die Maßnahmen auf 10 Jahre aufzuteilen.
  • AH: Wurden die Anwohner bereits informiert?
  • SD: Kosten kann man erst benennen, wenn die Kostenberechnung durchgeführt wurde.


09 Erneuerung der Absorberanlage im Freibad Burgkunstadt mit TOP 16 Erneuerung der Absorberanlage im Freibad Kunomare Auftragsvergabe

Projekt Projekt::Freibad
Stichwort Stichwort::Vergabe
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-04-05
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beschliesst, die Absorberanlage zur Beheizung des Freizeit- und Sportbeckens im Freibad Kunomare zu erneuern. Die derzeitige Anlage ist 15 Jahre alt und weißt erhebliche Verschleißerscheinungen auf.

Der Stadtrat beschliesst, die Firma Vetter mit der Erneuerung der bestehenden Absorberanlage im Freibad Kunomare auf Grundlage des Angebotes vom XX.XX.2016 über 51.422,34 EUR zu beauftragen.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::einstimmig beschlossen.
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::51422,34
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::Vetter Haustechnik GmbH
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::


Sachverhalt

  • Absorberanlage im Freibad Kunomare weist seit ca. 3-4 Jahren bei der Inbetriebnahme zu Saisonbeginn Materialverschleißerscheinungen auf, die mit jedem Jahr stärker werden.
  • Risiko des Ausfalls steigt mit jedem Jahr
  • Anlage soll nach 15 Jahren Betriebszeit erneuert werden.

Es wurden folgende Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert:

  • Limmer & Söllner, Altenkunstadt
  • Vetter, Burgkunstadt
  • Casper, Altenkunstadt
  • Thomas Schwimmbadbau, Coburg

Alle Firmen nahmen die Möglichkeit der Inaugenscheinnahme der örtlichen Gegebenheiten wahr.

10 Defizitvertrag mit der Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde für den Katholischen Kindergarten Burgkunstadt; Abrechnung des Kindergartenjahres 2014/2015

verschoben

11 Gründung eines Kommunalunternehmens (KU) mit TOP 15 Gründung eines Kommunalunternehmens Beauftragung zur Vorstellung des Themenbereiches im Stadtrat

Sachverhalt

Diskussion

Stellungnahme des Bürgervereins

MD: "Der Bürgerverein ist strikt gegen die Gründung von Kommunalunternehmen. Die Umgehung der VOB bei Ausschreibungen ist nach unserer Auffassung kein Vorteil, sondern im Bereich des öffentlichen Vergabewesens zwingend zu vermeiden. Ausschreibungen in einem formalisierten Verfahren führen zu Einsparungen für die Bürger. Der Bürgerverein setzt sich daher im Zweifel für mehr öffentliche Ausschreibungen statt weniger ein. Die europaweite Ausschreibung etwa der Abfallbeseitigung im Landkreis Lichtenfels hat eine Entlastung der Bürger im Bereich der Abfallgebühren von ca. 23 % ergeben. Dies trifft auf andere Bereiche selbstverständlich genauso zu. Die Möglichkeit von freien Vergaben und dem Nachverhandeln von Angeboten außerhalb der strengen Regeln des Vergaberechts ist nach unserer Auffassung quasi die Todsünde im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Die Vorgehensweise, eine Kanzlei mit einem Vortrag zu beauftragen, die ihr Geld damit verdient, Kommunalunternehmen zu gründen, ist nach unserer Auffassung zu einseitig. Man darf hier keine neutrale Entscheidungsfindung erwarten. Man müsste auch Argumente beleuchten, die gegen die Gründung eines Kommunalunternehmen sprechen. Ich habe mit einem Mitarbeiter des Instituts für Korruptionsprävention an der Hochschule Hof (http://korruptionspraevention.eu/de/) telefoniert: Das Thema ist im Bereich der Korruptionsprävention relevant.

Der Bürgerverein wird daher den Antrag der SPD und der Freien Wähler ablehnen. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, stellt der Bürgerverein den folgenden Zusatzantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Institut für Korruptionsprävention der Hochschule Hof Kontakt aufzunehmen und ein Angebot für eine Stellungnahme aus Sicht der Korruptionsprävention einzuholen.

Erst dann wäre eine ausgewogene Entscheidungsgrundlage gegeben. Wir würden vorschlagen, dass die Vorträge nicht nur in öffentlicher Stadtratsitzung, sondern in einer größeren Bürgerveranstaltung stattfinden."

Beschlussvorschläge

Antrag der SPD/FW

Der Stadtrat beschliesst, das Thema "Gründung eines Kommunalunternehmens" weiter zu verfolgen.

mehrheitlich angenommen (11/8)

(Hilfs-)antrag des Bürgervereins

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Institut für Korruptionsprävention der Hochschule Hof Kontakt aufzunehmen und ein Angebot für eine Stellungnahme aus Sicht der Korruptionsprävention einzuholen.

abgelehnt (8/11)

Antrag SPD/FW aus TOP 15 Gründung eines Kommunalunternehmens Beauftragung zur Vorstellung des Themenbereiches im Stadtrat

Der Stadtrat beschliesst, die WRS Steuerberatungsgesellschaft aus Memmelsdorf zum Angebotspreis von 476 EUR mit der Vorstellung des Themenbereiches in einer der nächsten Sitzungen zu beauftragen.

abgelehnt (9/10)

Antrag Marco Hennemann

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Kommune gleicher Größe zu suchen, die ein Kommunalunternehmen betreibt und den geschäftsführenden Beamten einzuladen, über die Erfahrungen zu berichten. (sinngemäß)

mehrheitlich angenommen (10/9)<ref>Unter Vorbehalt</ref>

17 Auftragsvergabe für die Planung der Sanierung des Kirchplatzes in Mainroth

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Planung der Sanierung des Kirchplatzes in Mainroth

a) ... (von einer vollständigen Wiedergabe wird vorerst abgesehen, da möglicherweise nichtöffentlich zu behandelnde Punkte beinhaltet sind)

vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit an das Büro HTS Plan GmbH, Störstraße 51, 96317 Kronach zu vergeben.

Beschluss

Variante a) einstimmig beschlossen

12 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

Projekt Projekt::Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
Stichwort Stichwort::Öffentlichkeit (Gemeinderatssitzung)
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-04-05
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz [[Notiz::Aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 22.02.2016: Der Stadtrat befasste sich mit Personalangelegenheiten.

Aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 01.03.2016: Der Stadtrat befasste sich mit Grundstücksangelegenheiten.]]

Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

13 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 22.02.16., 01.03.16 und 08.03.16

14 Anfragen

Publikationen

Fußnoten

<references/>