Stadtratssitzung-2016-04-05-TOP 02 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr; Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt

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Projekt Projekt::Gesplittete Abwassergebühr
Stichwort Stichwort::Abwasseranlage
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-04-05
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/04/05
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::(Angaben sind nur Platzhalter, kein Vorschlag)

Bereich 1: Verrohrung Mainroth, Oberer Berg = Teil der Abwasseranlage; Verrohrung Mainroth, FlNr. 187 = Teil der Abwasseranlage

Bereich 2: Verrohrung Mainroth, Horlache = Teil der Abwasseranlage

Bereich 3: Verrohrung Mainroth, Weidenburg = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 4: Verrohrung Mainroth, Gärtenrother Straße = Teil der Abwasseranlage; Verrohrung Mainroth, Rotsteinstraße = Teil der Abwasseranlage

Bereich 5: Verrohrung Theisau, Steingraben = Gewässer 3. Ordnung; Verrohrung Theisau, Prügeler Weg = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 6: Verrohrung Burgkunstadt, Ebnether Straße = Teil der Abwasseranlage

Bereich 7: Verrohrung Burgkunstadt, Hainweiherer Straße = Teil der Abwasseranlage

Bereich 8: Offener Graben Neues, Zehntweg = Teil der Abwasseranlage]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beschliesst folgende Zuordnungen:

Bereich 1: Verrohrung Mainroth, Oberer Berg = Gewässer 3. Ordnung; Verrohrung Mainroth, FlNr. 187 = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 2: Verrohrung Mainroth, Horlache = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 3: Verrohrung Mainroth, Weidenburg = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 4: Verrohrung Mainroth, Gärtenrother Straße = Gewässer 3. Ordnung; Verrohrung Mainroth, Rotsteinstraße = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 5: Verrohrung Theisau, Steingraben = Gewässer 3. Ordnung; Verrohrung Theisau, Prügeler Weg = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 6: Verrohrung Burgkunstadt, Ebnether Straße = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 7: Verrohrung Burgkunstadt, Hainweiherer Straße = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 8: Offener Graben Neues, Zehntweg = Gewässer 3. Ordnung]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::jeweils einstimmig
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::Stadtratssitzung-2016-10-11-TOP-02-Verrohrungen Theisau
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

  • gesplitteten Abwassergebühr
  • Grundstück nur gebührenpflichtig, wenn es an irgendeinem Punkt die Abwasseranlage tatsächlich zur Ableitung von Niederschlagswasser benutzt.
  • Was ist als Gewässer oder als Teil der öffentlichen Abwasseranlage zu werten?
  • Gewässer: alle Ableitungssysteme, offene Gräben oder Verrohrungen, die im Gewässerentwicklungsplan der Stadt Burgkunstadt als Gewässer 3. Ordnung ausgewiesen oder erkennbar (wasserführend)
  • Bauteile zur Niederschlagswasserableitung in der Abwasseranlage: alle Regenwasserkanäle mit wasserrechtlicher Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser in Gewässer (u.a. Regenwasserkanäle in den Trennkanalisationen).
  • Zu klären: Zuordnung, Gewässer oder Bauteil der Abwasseranlage, bei verschiedenen Verrohrungen und offenen Gräben im Stadtgebiet, mit denen zum einen Niederschlagswasser von angrenzenden, natürlichen Außeneinzugsgebieten durch bebaute Bereiche geleitet wird, an die aber zum anderen vermutlich auch befestigte Flächen aus angrenzenden Grundstücken angeschlossenen sind.

Vortrag Herr E./IB Miller:

Diskussion