Stadtratssitzung-2016-04-05-TOP 02 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr; Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt
Projekt | Projekt::Gesplittete Abwassergebühr |
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Stichwort | Stichwort::Abwasseranlage |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-04-05 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2016/04/05 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::(Angaben sind nur Platzhalter, kein Vorschlag)
Bereich 1: Verrohrung Mainroth, Oberer Berg = Teil der Abwasseranlage; Verrohrung Mainroth, FlNr. 187 = Teil der Abwasseranlage Bereich 2: Verrohrung Mainroth, Horlache = Teil der Abwasseranlage Bereich 3: Verrohrung Mainroth, Weidenburg = Gewässer 3. Ordnung Bereich 4: Verrohrung Mainroth, Gärtenrother Straße = Teil der Abwasseranlage; Verrohrung Mainroth, Rotsteinstraße = Teil der Abwasseranlage Bereich 5: Verrohrung Theisau, Steingraben = Gewässer 3. Ordnung; Verrohrung Theisau, Prügeler Weg = Gewässer 3. Ordnung Bereich 6: Verrohrung Burgkunstadt, Ebnether Straße = Teil der Abwasseranlage Bereich 7: Verrohrung Burgkunstadt, Hainweiherer Straße = Teil der Abwasseranlage Bereich 8: Offener Graben Neues, Zehntweg = Teil der Abwasseranlage]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschliesst folgende Zuordnungen:
Bereich 1: Verrohrung Mainroth, Oberer Berg = Gewässer 3. Ordnung; Verrohrung Mainroth, FlNr. 187 = Gewässer 3. Ordnung Bereich 2: Verrohrung Mainroth, Horlache = Gewässer 3. Ordnung Bereich 3: Verrohrung Mainroth, Weidenburg = Gewässer 3. Ordnung Bereich 4: Verrohrung Mainroth, Gärtenrother Straße = Gewässer 3. Ordnung; Verrohrung Mainroth, Rotsteinstraße = Gewässer 3. Ordnung Bereich 5: Verrohrung Theisau, Steingraben = Gewässer 3. Ordnung; Verrohrung Theisau, Prügeler Weg = Gewässer 3. Ordnung Bereich 6: Verrohrung Burgkunstadt, Ebnether Straße = Gewässer 3. Ordnung Bereich 7: Verrohrung Burgkunstadt, Hainweiherer Straße = Gewässer 3. Ordnung Bereich 8: Offener Graben Neues, Zehntweg = Gewässer 3. Ordnung]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::jeweils einstimmig |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss::Stadtratssitzung-2016-10-11-TOP-02-Verrohrungen Theisau |
Erledigt | Erledigt::Ja |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
- gesplitteten Abwassergebühr
- Grundstück nur gebührenpflichtig, wenn es an irgendeinem Punkt die Abwasseranlage tatsächlich zur Ableitung von Niederschlagswasser benutzt.
- Was ist als Gewässer oder als Teil der öffentlichen Abwasseranlage zu werten?
- Gewässer: alle Ableitungssysteme, offene Gräben oder Verrohrungen, die im Gewässerentwicklungsplan der Stadt Burgkunstadt als Gewässer 3. Ordnung ausgewiesen oder erkennbar (wasserführend)
- Bauteile zur Niederschlagswasserableitung in der Abwasseranlage: alle Regenwasserkanäle mit wasserrechtlicher Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser in Gewässer (u.a. Regenwasserkanäle in den Trennkanalisationen).
- Zu klären: Zuordnung, Gewässer oder Bauteil der Abwasseranlage, bei verschiedenen Verrohrungen und offenen Gräben im Stadtgebiet, mit denen zum einen Niederschlagswasser von angrenzenden, natürlichen Außeneinzugsgebieten durch bebaute Bereiche geleitet wird, an die aber zum anderen vermutlich auch befestigte Flächen aus angrenzenden Grundstücken angeschlossenen sind.
Vortrag Herr E./IB Miller:
- Hinweis auf Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG)
- <= 1000 m² erlaubt
- >1000 m2 wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich (wird idR, ggf. mit Auflagen, erteilt)
- Gewässer erster Ordnung gem. BayWG Art. 2 Abs. 1 Nr. 1: Main (BayWG Anlage 1 Nr. 26)
- Gewässer zweiter Ordnung gibt es nicht in Burgkunstadt
- Gewässer dritter Ordnung in Burgkunstadt: Mühlbach, Weihersbach, Talleitenbach, Gartenbach ...
- Hinweis auf WHG § 3 Nr. 1: Oberirdische Gewässer: das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser;