Stadtratssitzung-2016-04-05-TOP-08 Vergabe der Planungleistungen für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Projekt Projekt::Marienbader Weg
Stichwort Stichwort::Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-04-05
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/04/05
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beauftragt das Ingenieurbüro Miller stufenweise mit den Planungsleistungen der LP 1 - 9 für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Zulässigkeit.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beauftragt das Ingenieurbüro Miller stufenweise mit den Planungsleistungen der LP 1 - 9 für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Zulässigkeit.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::einstimmig beschlossen.
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Im Haushalt 2016 enthalten
Vergabe an VergabeAn::Ingenieurbüro Miller
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::Stadtratssitzung-2016-03-08 (außerordentlich)-TOP 02 Kanalproblematik Marienbader Weg
Folgebeschluss Folgebeschluss::Stadtratssitzung-2017-02-07-TOP-02 Vollausbaumaßnahme Marienbader Weg - Ausschreibung
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::Ja

Sachverhalt

  • Stadtrat hat in Sondersitzung am 08. März Vollausbau der Ortsstraße Marienbader Weg beschlossen
  • Da Ingenieurbüro Miller bereits die Voruntersuchungen durchgeführt hat, wurde ein Honorarangebot (Straße, Wasser, Kanal) angefordert.
  • Die Arbeiten wurden in Honorarzone 2 eingestuft und es wurde der Mindestansatz im Vertrag verankert. Auf die LP 1 und 2 wird seitens des Büros verzichtet, da die Grundlagen bereits vorhanden sind bzw. gelegt wurden.
  • Kostenvorteil für die Stadt Burgkunstadt durch Verzicht auf LP 1 und 2: ca. 6.600 Euro brutto.
  • Nachfrage bei weiterem Planungsbüro hat ergeben, dass dieses nicht auf die LP 1 und 2 verzichten könnte und es wenig sinnvoll wäre, dass ein anderer Planer das Projekt betreut.

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass man das Ingenieurbüro Miller stufenweise mit den Leistungsphasen 1 - 9 für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg beauftragen sollte.

Die Kosten sind im Haushalt 2016 enthalten.

Der Beschluss sollte vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Zulässigkeit erfolgen.

Diskussion

  • MD: Der Bürgerverein stimmt hier nur ausnahmsweise zu, da nach unserem letzten Sachstand Gefahr im Verzug gegeben ist.Wir sind im Übrigen der Meinung, dass für die Kanalsanierungen im Stadtgebiet ein Gesamtkonzept erforderlich ist. Hierbei sind auf drei Ebenen europarechtliche Vorgaben zu beachten:
    • Soweit die Leistungen der EÜV beauftragt werden, liegt der Schwellenwert für euoparechtliche Ausschreibung bei einem Auftragswert ab 209.000 Euro.
    • Gleiches gilt für etwaige sich daraus ergebende Ingenieur- und Planungsleistungen
    • Für Bauleistungen gilt ein Schwellenwert von ca. 5 Mio. Euro. Relevant sind jeweils die zu schätzenden Gesamtkosten.
    • Der Bürgerverein behält sich vor, in einer der nächsten Sitzungen einen entsprechenden Antrag zu stellen.
  • SD: Es gibt bereits einen Stadtratsbeschluss, die Maßnahmen auf 10 Jahre aufzuteilen.
  • AH: Wurden die Anwohner bereits informiert?
  • SD: Kosten kann man erst benennen, wenn die Kostenberechnung durchgeführt wurde.