Stadtratssitzung-2016-04-05: Unterschied zwischen den Versionen
(68 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
===TOP 01: Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhausneubaues mit Garage auf einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 703 der Gemarkung Mainroth ([[Eltschigstraße]] 9) (2016-0009)=== | ===TOP 01: Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhausneubaues mit Garage auf einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 703 der Gemarkung Mainroth ([[Eltschigstraße]] 9) (2016-0009)=== | ||
+ | |||
+ | ====Beschlussvorschlag==== | ||
+ | Der Bauausschuss beschließt, zu der Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhausneubaues auf einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 703 der Gemarkung Mainroth (Eltschigstr. 9 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. | ||
+ | Voraussetzung ist allerdings, dass die Niederschlagswasserbeseitigung wie nachstehend erfolgt: | ||
+ | |||
+ | Das häusliche Schmutzwasser kann in den öffentlichen Mischwasserkanal eingeleitet werden. Das Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Hierzu hat eine Baugrunduntersuchung zu erfolgen, in der die Möglichkeiten einer Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück geprüft werden. | ||
+ | |||
+ | Sollte eine Versickerung auf Grund des Gutachtens nicht möglich sein, so kann das Niederschlagswasser in den Mischwasserkanal mit eingeleitet werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass auf dem Baugrundstück ein entsprechendes Rückhaltevolumen mit Drosselorgan erstellt wird. Es muss nur der Regenwasserabfluss gedrosselt werden. Das Schmutz- und Regenwasser ist im Bereich des Baugrundstückes zunächst getrennt abzuleiten und das Regenwasser dem Regenrückhaltebecken zuzuführen. Der im Regenrückhaltebecken gedrosselte Regenwasserabfluss kann danach zusammen mit dem Schmutzwasser in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. | ||
+ | |||
+ | ====Beschluss==== | ||
einstimmig beschlossen | einstimmig beschlossen | ||
===TOP 02: Bauantrag auf Aufstockung des best. Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 733/2 der Gemarkung Mainroth ([[Steinleite]] 2) (2016-0014)=== | ===TOP 02: Bauantrag auf Aufstockung des best. Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 733/2 der Gemarkung Mainroth ([[Steinleite]] 2) (2016-0014)=== | ||
+ | |||
+ | ====Beschlussvorschlag==== | ||
+ | Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Aufstockung des best. Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 733/2 der Gemarkung Mainroth (Steinleite 2) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. | ||
+ | Das Vorhaben entspricht hinsichtlich der Dachneigung mit 15° (gem. Bebauungsplan 25° - 30°) und der Traufhöhe talseitig mit knapp 8,00 m (gem. Bebauungsplan max. 6,00 m) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mainroth-Nord, BA I. Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB werden jedoch befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. | ||
+ | |||
+ | ====Beschluss==== | ||
einstimmig beschlossen | einstimmig beschlossen | ||
===TOP 03: Bauantrag auf Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 1494 der Gemarkung Burgkunstadt (An der Straße [[Auweg]]) (2016-0011)=== | ===TOP 03: Bauantrag auf Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 1494 der Gemarkung Burgkunstadt (An der Straße [[Auweg]]) (2016-0011)=== | ||
+ | |||
+ | ====Beschlussvorschlag==== | ||
+ | |||
+ | Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 1494 der Gemarkung Burgkunstadt (An der Straße Auweg) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. | ||
+ | |||
+ | ====Beschluss==== | ||
einstimmig beschlossen | einstimmig beschlossen | ||
===TOP 04: Bauantrag auf Umbau des best. Nebengebäudes zu einer Ferienwohnung auf dem Grundstück Flst.Nr. 13 der Gemarkung Weidnitz ([[Bamberger Straße]] 15) (2016-0013)=== | ===TOP 04: Bauantrag auf Umbau des best. Nebengebäudes zu einer Ferienwohnung auf dem Grundstück Flst.Nr. 13 der Gemarkung Weidnitz ([[Bamberger Straße]] 15) (2016-0013)=== | ||
+ | |||
+ | ====Beschlussvorschlag==== | ||
+ | Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Umbau des best. Nebengebäudes zu einer Ferienwohnung auf dem Grundstück Flst.Nr. 13 der Gemarkung Weidnitz (Bamberger Str. 15) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. | ||
+ | |||
+ | ====Beschluss==== | ||
einstimmig beschlossen | einstimmig beschlossen | ||
===TOP 05: Antrag auf isolierte Ausnahme für die Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Flst.Nr. 1336/5 der Gemarkung Burgkunstadt ([[von-Eichendorff-Straße]] 7) (2016-0012)=== | ===TOP 05: Antrag auf isolierte Ausnahme für die Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Flst.Nr. 1336/5 der Gemarkung Burgkunstadt ([[von-Eichendorff-Straße]] 7) (2016-0012)=== | ||
+ | |||
+ | ====Beschlussvorschlag==== | ||
+ | Der Bauausschuss beschließt, zu dem Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes für die Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Flst.Nr. 1336/5 der Gemarkung Burgkunstadt (von-Eichendorff-Str. 7) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. | ||
+ | |||
+ | Das Bauvorhaben entspricht hinsichtlich des Standortes (außerhalb der überbaubaren Fläche) nicht den Festsetzungen des Teilbebauungsplanes Nr. 9/1962-Rothenbühl-Peunt-Kriegsäcker. Eine isolierte Ausnahme gem. § 23 Abs. 5 Satz 1 Baunutzungsverordnung wird jedoch genehmigt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. | ||
+ | |||
+ | ====Beschluss==== | ||
einstimmig beschlossen | einstimmig beschlossen | ||
− | ===TOP 06 | + | ===[[Stadtratssitzung-2016-04-05-TOP 06 Vollzug der Immissionsschutzgesetze; Erweiterung der Biogasanlage auf dem Grundstück Flst.Nr. 469 der Gemarkung Kirchlein (Hainzendorf 1) (2016-0010)|TOP 06 Vollzug der Immissionsschutzgesetze; Erweiterung der Biogasanlage auf dem Grundstück Flst.Nr. 469 der Gemarkung Kirchlein (Hainzendorf 1) (2016-0010)]]=== |
+ | |||
+ | {{:Stadtratssitzung-2016-04-05-TOP 06 Vollzug der Immissionsschutzgesetze; Erweiterung der Biogasanlage auf dem Grundstück Flst.Nr. 469 der Gemarkung Kirchlein (Hainzendorf 1) (2016-0010)}} | ||
+ | |||
+ | ====Diskussion==== | ||
+ | |||
+ | Siehe hierzu [http://www.infranken.de/regional/lichtenfels/Stadtrat-Burgkunstadt-Biogasanlage-wird-erweitert;art220,1767086?utm_campaign=@arminfischer_de&utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter infranken.de vom 06.04.2016 Stadtrat Burgkunstadt: [[Biogasanlage]] wird erweitert]: "Ein zusätzliches [[Blockheizkraftwerk]] und ein Endlager sind für die Anlage in [[Kirchlein]] geplant." | ||
+ | |||
+ | ====Rechtliche Hinweise zum [[Petitionsrecht]]==== | ||
+ | Im Vorfeld der [[Stadtratssitzung-2016-04-05|Bauausschussitzung am 5.4.2016]] wurde den einzelnen Mitgliedern des Bauausschusses, nicht aber der Bürgermeisterin/Stadtverwaltung ein Schreiben von Anwohnern zugleitet, in welchem diese einzelne Bedenken gegen die beantragte Anlage vortrugen. Wenn man unterstellt, dass es sich hierbei um eine [[Petition]] handelte, so hätten die Petenten diese wohl an die Bürgermeisterin als die behördliche Stelle, die für den Stadtrat Erklärungen entgegennehmen kann, leiten müssen. Die Zusendung nur an einzelne Stadträte machte die Petition wohl unzulässig, da der einzelne Stadtrat wohl nicht einmal als (wenn auch unzuständige) "Stelle" im Sinne des {{GG 17}} angesehen werden kann. Ein einzelner Stadtrat hat keinen Behördencharakter. | ||
− | + | Für den Fall richtiger Adressierung hätte dann wohl Folgendes gegolten: | |
+ | |||
+ | Hätte die Stadt wie in der öffentlichen Diskussion die Auffassung vertreten, dass sie gar nicht die zuständige "Stelle" sei, sondern das Landratsamt Lichtenfels, hätte die Stadt das Schreiben wohl dorthin weiterleiten müssen. In jedem Falle hätten die Petenten dann wohl einen Anspruch auf Information (ggf. über die Weiterleitung) und Befassung der zuständigen Stelle gehabt. | ||
+ | |||
+ | Zu dem einzelnen Stadtratsmitgliedern vor der Sitzung übersandten Schreiben siehe unseren Artikel zum [[Petitionsrecht]] | ||
===TOP 07: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.03.2016=== | ===TOP 07: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.03.2016=== | ||
+ | |||
+ | ====Beschlussvorschlag==== | ||
+ | |||
+ | Der Stadtrat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 01.03.2016. | ||
+ | |||
+ | ====Beschluss==== | ||
einstimmig beschlossen | einstimmig beschlossen | ||
Zeile 79: | Zeile 132: | ||
CF: Der [http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2016/maerz/jahresbericht__2015.pdf Jahresbericht 2015] ist veröffentlicht und kann unter www.burgkunstadt.de heruntergeladen werden. | CF: Der [http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2016/maerz/jahresbericht__2015.pdf Jahresbericht 2015] ist veröffentlicht und kann unter www.burgkunstadt.de heruntergeladen werden. | ||
− | ===02 Einführung der | + | ===[[Stadtratssitzung-2016-04-05-TOP 02 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr; Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt|02 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr; Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt]]=== |
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | + | {{:Stadtratssitzung-2016-04-05-TOP 02 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr; Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt}} | |
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
===03 [[Offene Ganztagsschule]] an der [[Friedrich-Baur-Grundschule Burgkunstadt]] für das Schuljahr 2016/2017=== | ===03 [[Offene Ganztagsschule]] an der [[Friedrich-Baur-Grundschule Burgkunstadt]] für das Schuljahr 2016/2017=== | ||
Zeile 155: | Zeile 145: | ||
*** freitags | *** freitags | ||
*** in den Ferien | *** in den Ferien | ||
− | * Anträge Fortführung des [[OGTS]]-Angebots bis 10.06.2016 | + | * Anträge Fortführung des [[OGTS]]-Angebots - Frist bis 10.06.2016 |
* Bedarfsabfrage: | * Bedarfsabfrage: | ||
** bis 14:00 Uhr 21 Kopfkinder = 14 Zählkinder = 1 Gruppe | ** bis 14:00 Uhr 21 Kopfkinder = 14 Zählkinder = 1 Gruppe | ||
** bis 16:00 Uhr 46 Kopfkinder = 31 Zählkinder = 2 Gruppen | ** bis 16:00 Uhr 46 Kopfkinder = 31 Zählkinder = 2 Gruppen | ||
− | * Fortführung würde | + | * Fortführung auf dieser Basis würde hohen Aufwand bedeuten (93.900 EUR) |
Vorschlag der Verwaltung (in Abstimmung mit Schulleitung und Leitung des katholischen Kindergartens): | Vorschlag der Verwaltung (in Abstimmung mit Schulleitung und Leitung des katholischen Kindergartens): | ||
Zeile 214: | Zeile 204: | ||
* [[Inklusion]] in Regelgrundschule: Förderpläne müssen auch im Rahmen der Ganztagesbetreuung umgesetzt werden. | * [[Inklusion]] in Regelgrundschule: Förderpläne müssen auch im Rahmen der Ganztagesbetreuung umgesetzt werden. | ||
* 1. und 2. Klasse erfordern intensivere Einzelbetreuung | * 1. und 2. Klasse erfordern intensivere Einzelbetreuung | ||
− | * | + | * Personal muss pädagogischen Herausforderungen gewachsen sein. |
====Haushalt==== | ====Haushalt==== | ||
− | Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2017 zu berücksichtigen. | + | Die erforderlichen Mittel sind im [[Haushalt 2017|Haushaltsplan 2017]] zu berücksichtigen. |
====Diskussion==== | ====Diskussion==== | ||
Zeile 224: | Zeile 214: | ||
* UK: Was bedeutet Fachkraft? | * UK: Was bedeutet Fachkraft? | ||
** Kinderpflegerin | ** Kinderpflegerin | ||
+ | ... ''[es folgen weitere Diskussionsbeiträge]'' | ||
+ | * AH: Ist die Zusatzkraft, über die wir erst beschlossen haben, darin enthalten? | ||
+ | * HE: Das hat damit nichts zu tun. | ||
* MD: Dank im Namen aller Stadträte an die Pädagoginnen. "Wir wertschätzen Ihre Arbeit sehr." Frage an die Pädagoginnen, wie sie die Situation in Burgkunstadt beurteilen unter dem Gesichtspunkt, dass wir kein Kind zurücklassen und auch sozial Schwächeren alle Möglichkeiten öffnen wollen | * MD: Dank im Namen aller Stadträte an die Pädagoginnen. "Wir wertschätzen Ihre Arbeit sehr." Frage an die Pädagoginnen, wie sie die Situation in Burgkunstadt beurteilen unter dem Gesichtspunkt, dass wir kein Kind zurücklassen und auch sozial Schwächeren alle Möglichkeiten öffnen wollen | ||
* Frau K.: Das fängt schon bei den Hausaufgaben an. Wenn manche Kinder nicht in die [[OGTS]] gehen würden, würden diese ohne gemachte Hausaufgaben in die Schule kommen. | * Frau K.: Das fängt schon bei den Hausaufgaben an. Wenn manche Kinder nicht in die [[OGTS]] gehen würden, würden diese ohne gemachte Hausaufgaben in die Schule kommen. | ||
Zeile 229: | Zeile 222: | ||
** Antwort HE: Gebundene Ganztagsschule hat sich nicht bewährt (längere Ausführungen folgen) | ** Antwort HE: Gebundene Ganztagsschule hat sich nicht bewährt (längere Ausführungen folgen) | ||
** IK: stellt [[Antrag auf Schluss der Debatte]] | ** IK: stellt [[Antrag auf Schluss der Debatte]] | ||
− | ** MD: Es ist üblich, dass bei einem [[Antrag auf Schluss der Debatte]] zumindest die letzte Frage noch zugelassen wird. Ich hatte eine Frage an die Pädagoginnen gestellt und eine Antwort von HE erhalten. Ich bitte, dass meine Frage noch beantwortet wird. | + | ** MD: Es ist üblich, dass bei einem [[Antrag auf Schluss der Debatte]] zumindest die letzte bereits gestellte Frage noch zugelassen wird. Ich hatte eine Frage an die Pädagoginnen gestellt und eine Antwort von HE erhalten. Ich bitte, dass meine Frage noch beantwortet wird. |
− | * Frau K.: Die gebundene Ganztagsschule ist ein ganz anderes Konzept. Man braucht dafür die Zustimmung der Eltern. Die Akzeptanz ist bei uns aktuell nicht gegeben.<ref>Nachträgliche Anmerkung: Auch bei der gebundenen Ganztagsschule gäbe es wohl nur einzelne Ganztagsklassen für die Kinder, deren Eltern für die | + | * Frau K.: Die gebundene Ganztagsschule ist ein ganz anderes Konzept. Man braucht dafür die Zustimmung der Eltern. Die Akzeptanz ist bei uns aktuell nicht gegeben.<ref>Nachträgliche Anmerkung des Bürgervereins: Auch bei der gebundenen Ganztagsschule gäbe es wohl nur einzelne Ganztagsklassen für die Kinder, deren Eltern für die GGTS votiert hatten. Es wäre also wohl nicht gewährleistet, dass alle Kindern von dem system erfasst würden.</ref> |
====Beschlussvorschlag==== | ====Beschlussvorschlag==== | ||
Zeile 241: | Zeile 234: | ||
===04 [[Brandschutz]] - Vorstellung der [[Brandschutzbedarfsplanung]]=== | ===04 [[Brandschutz]] - Vorstellung der [[Brandschutzbedarfsplanung]]=== | ||
+ | |||
+ | ====Sachverhalt==== | ||
+ | |||
+ | * [[Stadtratssitzung-2015-07-07#04_Allgemeine_Informationen_zur_Brandschutzbedarfsplanung|Stadtratssitzung am 07.07.2015]]: [[Kreisbrandrat]] über die Notwendigkeit, den Inhalt und die Ziele der [[Brandschutzbedarfsplanung]]. | ||
+ | * Brandschutzbedarfsplanung für den Einsatzbereich der Stützpunktfeuerwehr und der Ortsfeuerwehren fertig gestellt. | ||
+ | * Kreisbrandrat Tim V. stellt das Konzept vor. | ||
+ | * reicht bis 2021 | ||
+ | |||
+ | ====Vortrag Tim V.==== | ||
+ | |||
+ | =====Feuerwehrhäuser===== | ||
+ | * [[Neuses]] (Bj. 1965) und [[Theisau]]: Stellplätze passen nicht | ||
+ | * [[Feuerwehrhaus Burgkunstadt]]: Jugendraum, [[Atemschutz]] vorhanden, Stellplätze nicht ausreichend | ||
+ | * [[Weidnitz]] (Bj. 2006) entspricht nicht 100%ig der Norm, mit kleinen Einschränkungen geeignet und zukunftsfähig | ||
+ | * Theisau: entspricht in keinster Weise den Normvorgaben, baulicher Zustand miserabel, hier sind Maßnahmen zu ergreifen | ||
+ | * [[Mainklein]] (Bj. 1995) i.O. | ||
+ | * Mainroth: i.O. | ||
+ | * Gärtenroth (Bj. 1997) i.O. | ||
+ | * Kirchlein i.O. (ein paar cm zu klein) | ||
+ | * Hainweiher (Bj. 1997) -"- | ||
+ | * Ebneth (Bj.unbekannt) mit Hainweiher zusammen | ||
+ | |||
+ | =====Einsatzfahrzeuge===== | ||
+ | * Burgkunstadt ist hier Vorzeigekommune | ||
+ | * Hilfsfristen werden eingehalten | ||
+ | * Wichtigstes Fahrzeug ist das Löschfahrzeug, 22 Jahre alt, definitiv zu ersetzen | ||
+ | * Von Beschlussfassung bis Auslieferung vergehen idR 2 Jahre | ||
+ | * 2017 Bestellung, 2019 Auslieferung | ||
+ | * [[MFZ]] nächste Jahre | ||
+ | * TSA Kirchlein 57 Jahre alt | ||
+ | * TSF Mainroth 23 Jahre alt -> Ersatzbeschaffung | ||
+ | |||
+ | =====Was braucht Burgkunstadt nicht machen?===== | ||
+ | * [[Drehleiterfahrzeug]] Anschaffungskosten ca. 600.000 €, lfd. kosten p.a. ca. 10.000-15.000 Euro zu 100% von [[Landkreis Lichtenfels]] getragen | ||
+ | * Wärmebildkamera auf Drehleiter wird durch Landkreis finanziert | ||
+ | * Ölschäden durch FW LIF | ||
+ | * Sonderlöschmittel | ||
+ | |||
+ | =====Anschaffung 2016===== | ||
+ | * Wärmebildkamera | ||
+ | * Kosten 4.000 Euro, davon ca. 3.000 Euro Förderung, Eigenanteil ca. 1.000 Euro | ||
+ | * Förderung läuft dieses Jahr aus | ||
+ | |||
+ | =====Aktuelle Entwicklungen===== | ||
+ | * Suizidaleinsätze mit Kohlenmonoxid nehmen stark zu | ||
+ | * CO-Messgeräte erforderlich | ||
+ | * [[Digitalfunk]] nahzu abgeschlossen, wird zum 1.7. umgeschaltet | ||
+ | |||
+ | =====Schutzausrüstung===== | ||
+ | * Burgkunstadt führend | ||
+ | * vorbildlich: zentrale Kleiderkammer | ||
+ | * Nicht erf.: Chemieschutz, übernehmen 5 von 11 FW im Landkreis, dazu gehört BKU nicht | ||
+ | |||
+ | =====Menschen===== | ||
+ | * Soll am Tag: 21, Ist: 15 | ||
+ | * Ortsteile: Soll am Tag: 9, Ist 2-6 | ||
+ | * Problem: es kommen jedes Jahr 200 Einsätze dazu, immer weniger können es machen | ||
+ | * Demografische Schiene: Landkreis hat jedes Jahr 300-400 Menschen weniger | ||
+ | * -> Bildung von Alarmierungseinheiten | ||
+ | * 4 Alarmierungseinheiten: | ||
+ | ** Neuses / Horb | ||
+ | ** Weidnitz / Strößendorf / Zeublitz | ||
+ | ** Theisau / Maineck / Mainklein | ||
+ | ** Kirchlein / Gärtenroth / Mainroth | ||
+ | * Lehrgänge zeitgemäß | ||
+ | * Bei den Großfahrzeugen muss die Kommune die Führerscheine bezahlen | ||
+ | * Kinderfeuerwehr in Weidnitz | ||
+ | * 4 Jugendfeuerwehren | ||
+ | |||
+ | ====Diskussion==== | ||
+ | * GK: Was ist mit Fahrzeug für Weidnitz/Strößendorf/Zeublitz? | ||
+ | * TV: AKU wird für Strößendorf ein Löschfahrzeug anschaffen | ||
+ | * MD: Großes Kompliment, wir haben alles gelesen, Bürgerverein wird selbstverständlich zustimmen. welche Auswirkungen auf die Haushalte? | ||
+ | * HE: Wärmebildkamera 2016, 2017/2018/2019 jedes Jahr ein Fahrzeug | ||
+ | ** TSF ca. 15.000 Euro Eigenanteil | ||
+ | ** TSF Wasser ca. 70.000 Euro | ||
+ | ** Löschfahrzeug 400.000 Euro, davon 260.000 Euro Hilfeleistung | ||
+ | |||
+ | ====Beschlussvorlage==== | ||
+ | |||
+ | Der Stadtrat beschliesst die vorgestellte Brandschutzbedarfsplanung mit sofortiger Wirkung. | ||
+ | |||
+ | ====Beschluss==== | ||
+ | |||
+ | einstimmig angenommen | ||
===05 [[WLAN]] und TP-Vernetzung in der [[Grundschule Burgkunstadt]]=== | ===05 [[WLAN]] und TP-Vernetzung in der [[Grundschule Burgkunstadt]]=== | ||
+ | |||
+ | ====Sachverhalt==== | ||
+ | |||
+ | * Ausstattung der Grundschule Burgkunstadt mit Internet | ||
+ | * 3 interaktive Whiteboards, alle anderen Klassenzimmer zwei Notebooks | ||
+ | * sinnvolle Nutzung nur möglich mit funktionierendem Internetzugang | ||
+ | * derzeitige Infrastruktur lässt dies nicht zu, da keine Netzwerkverkabelung in den Unterrichtsräumen vorhanden | ||
+ | * Ziel: beide Stockwerke mit Internetverbindung versehen. | ||
+ | * Möglichkeiten: | ||
+ | ** W-LAN-Geräte aus "Privatkundenbereich" nicht sinnvoll: Durch die großen bzw. langen Distanzen und dem sehr dicken und massiven Mauerwerk kann keine stabile Verbindung garantiert werden. Geräte für diesen Einsatz nicht ausgelegt. | ||
+ | ** Powerline: durch Alter der Stromleitungen bzw. Aufbau des Stromleitungsnetzes keine stabile Verbindung garantierbar. (ca. 20 Computer an das Internet anzuschließen, wobei Geräte im Schulhaus verteilt auch gleichzeitig zum Einsatz kommen können. | ||
+ | ** komplette Netzwerkverkabelung der Schule wäre ideal. Aufwendigste bzw. teuerste Lösung. Vor dem Hintergrund des geplanten [[Ideenwettbewerb]]s "Schulberg" macht dies keinen Sinn. | ||
+ | ** Vergleichbar, auf W-LAN-Basis: Netzwerkinfrastruktur mit Komponenten aus "Business-Bereich". | ||
+ | *** Hardware für professionellen Einsatzbereich | ||
+ | *** Lösung flexibler und zukunftssicherer als z. B. eine Netzwerkverkabelung. | ||
+ | *** Angebot in Höhe von 18.585,23 EUR | ||
+ | |||
+ | ====Diskussion==== | ||
+ | * AH: Internetzugang in Klassenzimmern ist Standard. Der Zugang beträgt bei uns nur 4 MBit. Bitte um Prüfung, ob es Möglichkeiten gibt, diesen zu erweitern. | ||
+ | * ??: Welche Kapazität? | ||
+ | * AH: 40 MBit haben wir in den Ortsteilen nach der Umstellung auf Glasfaser, Kabel Deutschland bietet bis 200 MBit | ||
+ | * Frau K: Kann überprüft werden. Auch Glasfaser ist zugänglich. Probleme sind bekannt und bereits kommuniziert. | ||
+ | |||
+ | ====Beschlussvorschlag==== | ||
+ | |||
+ | Der Stadtrat beschliesst, in der Grundschule Internetzugänge entsprechend der aufgezeigten technischen Möglichkeit zu realisieren und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Vergleichsangebote einzuholen. | ||
+ | |||
+ | ====Beschluss==== | ||
+ | |||
+ | einstimmig beschlossen. | ||
===06 Auftragsvergabe Klimatisierung [[Rathaus Altbau]]=== | ===06 Auftragsvergabe Klimatisierung [[Rathaus Altbau]]=== | ||
− | + | ====Sachverhalt==== | |
+ | |||
+ | * Schreiben vom 29.02.2016 insgesamt 6 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. | ||
+ | * Aufgrund des geringen Auftragswertes [[freihändige Vergabe]] möglich. | ||
+ | * Angebotseröffnung am 16.03.2016 um 10:00 Uhr im Rathaus Burgkunstadt. | ||
+ | * 4 Firmen haben ein Angebot abgegeben. | ||
+ | * Ein Angebot konnte nicht gewertet werden, da Änderungen bei den Mengen und Positionen | ||
+ | * Submissionssummen der einzelnen Firmen sind aus nachstehender Tabelle ersichtlich: | ||
+ | ... | ||
+ | |||
+ | * Zur Prüfung und Übersicht wurde vom Büro [[Reichenbach und Henkel]] Preisspiegel: in keinem der Angebote Spekulationspreise | ||
+ | * {{VOB/A 25}} Nr. 3: Zuschlag soll auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte als das wirtschaftlichste erscheint. | ||
+ | * Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung wird folgende Vergabe vorgeschlagen: | ||
+ | ** Firma Behrschmidt, Bahnhofstr. 15, 96346 Wallenfels zum Angebotspreis von 18.365,52 Euro inkl. Mehrwertsteuer. | ||
+ | |||
+ | ====Haushalt==== | ||
+ | |||
+ | Aus dem Jahr 2015 stehen [[Haushaltsausgaberest]]e in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung. | ||
+ | |||
+ | ====Diskussion==== | ||
+ | * MHe: Wie soll die Klimatisierung aussehen? | ||
+ | * SD: Es gibt Stadtratsbeschluss aus 2013/2014. Es soll ein Außengerät angebracht werden, dann für jedes Zimmer ein Gebläse. | ||
+ | * JR: Angebote für Einzelgeräte? | ||
+ | * SD: für solche Räume nicht geeignet, weil sie die Kühllast nicht hinbekommen | ||
+ | * UM: Wie war es, bevor das Rathaus saniert wurde? | ||
+ | * WS: Tropfenfenster heizen nochmal auf sowie EDV-Abwärme | ||
+ | |||
+ | ====Beschlussvorschlag==== | ||
+ | |||
+ | Der Stadtrat beauftragt die Firma Behrschmidt, Bahnhofstr. 15, 96346 Wallenfels mit den Arbeiten für die Klimatisierung des Rathaus-Altbaus zum Angebotspreis von 18.365,52 Euro. | ||
+ | |||
+ | ====Beschluss==== | ||
+ | |||
+ | mehrheitlich angenommen 16/3 (MD,AH,VF) | ||
+ | |||
===07 Auftragsvergabe Ausbau Ortsstraße [[Kesselweg]]=== | ===07 Auftragsvergabe Ausbau Ortsstraße [[Kesselweg]]=== | ||
− | |||
− | |||
− | === | + | ====Sachverhalt==== |
+ | * [[beschränkte Ausschreibung]] nach VOB/A | ||
+ | * Angebotseröffnung am 23.03.2016 um 11:00 Uhr im Rathaus Burgkunstadt. | ||
+ | * Ausschreibungsunterlagen an insgesamt 12 Firmen verschickt. | ||
+ | * 3 Firmen haben Angebot abgegeben. | ||
+ | |||
+ | .... | ||
+ | |||
+ | * Planungsbüro Kellner GmbH hat Preisspiegel erstellt: keine Spekulationspreise enthalten . | ||
+ | * Maßnahme war vom Planungsbüro Kellner GmbH mit 437.000 Euro geschätzt. | ||
+ | * Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung wird folgende Vergabe vorgeschlagen: | ||
+ | |||
+ | Firma [[Mühlherr Bau GmbH]], Köppelsdorfer Str. 72 in 96515 Sonneberg zum Angebotspreis von 358.379,56 Euro brutto. | ||
+ | |||
+ | Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Zulässigkeit. | ||
+ | |||
+ | ====Finanzielle Auswirkungen==== | ||
+ | |||
+ | Im Haushalt 2016 enthalten. | ||
+ | |||
+ | ====Diskussion==== | ||
+ | |||
+ | ====Beschlussvorschlag==== | ||
+ | |||
+ | Der Stadtrat beauftragt die Firma Mühlherr Bau GmbH in Sonneberg mit den Arbeiten für den Ausbau der Ortsstraße Kesselweg zum Angebotspreis von 358.379,56 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Zulässigkeit. | ||
+ | |||
+ | ====Beschluss==== | ||
+ | |||
+ | einstimmig angenommen. | ||
+ | |||
+ | ===[[Stadtratssitzung-2016-04-05-TOP-08 Vergabe der Planungleistungen für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg|08 Vergabe der Planungleistungen für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg]]=== | ||
+ | |||
+ | {{:Stadtratssitzung-2016-04-05-TOP-08 Vergabe der Planungleistungen für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg}} | ||
+ | |||
+ | ===[[Stadtratssitzung-2016-04-05-TOP-09 Erneuerung der Absorberanlage im Freibad Burgkunstadt mit TOP 16 Erneuerung der Absorberanlage im Freibad Kunomare Auftragsvergabe|09 Erneuerung der Absorberanlage im Freibad Burgkunstadt mit TOP 16 Erneuerung der Absorberanlage im Freibad Kunomare Auftragsvergabe]]=== | ||
+ | |||
+ | {{:Stadtratssitzung-2016-04-05-TOP-09 Erneuerung der Absorberanlage im Freibad Burgkunstadt mit TOP 16 Erneuerung der Absorberanlage im Freibad Kunomare Auftragsvergabe}} | ||
+ | |||
+ | ====Sachverhalt==== | ||
+ | |||
+ | * Absorberanlage im Freibad Kunomare weist seit ca. 3-4 Jahren bei der Inbetriebnahme zu Saisonbeginn Materialverschleißerscheinungen auf, die mit jedem Jahr stärker werden. | ||
+ | * Risiko des Ausfalls steigt mit jedem Jahr | ||
+ | * Anlage soll nach 15 Jahren Betriebszeit erneuert werden. | ||
+ | |||
+ | Es wurden folgende Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert: | ||
+ | |||
+ | * Limmer & Söllner, Altenkunstadt | ||
+ | * Vetter, Burgkunstadt | ||
+ | * Casper, Altenkunstadt | ||
+ | * Thomas Schwimmbadbau, Coburg | ||
+ | |||
+ | Alle Firmen nahmen die Möglichkeit der Inaugenscheinnahme der örtlichen Gegebenheiten wahr. | ||
===''10 [[Defizitvertrag]] mit der [[Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde]] für den [[Katholischer Kindergarten|Katholischen Kindergarten]] Burgkunstadt; Abrechnung des Kindergartenjahres 2014/2015''=== | ===''10 [[Defizitvertrag]] mit der [[Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde]] für den [[Katholischer Kindergarten|Katholischen Kindergarten]] Burgkunstadt; Abrechnung des Kindergartenjahres 2014/2015''=== | ||
Zeile 264: | Zeile 455: | ||
=====Stellungnahme des Bürgervereins===== | =====Stellungnahme des Bürgervereins===== | ||
− | MD: "Der Bürgerverein ist strikt gegen die Gründung von [[Kommunalunternehmen]]. Die Umgehung der [[VOB]] bei [[Ausschreibung]]en ist nach unserer Auffassung kein Vorteil, sondern im Bereich des öffentlichen [[Vergabe]]wesens zwingend zu vermeiden. Ausschreibungen in einem formalisierten Verfahren führen zu Einsparungen für die Bürger. Der Bürgerverein setzt sich daher im Zweifel für mehr öffentliche Ausschreibungen statt weniger ein. Die europaweite Ausschreibung etwa der Abfallbeseitigung im [[Landkreis Lichtenfels]] hat eine Entlastung der Bürger im Bereich der [[Abfallgebühr]]en von ca. 23 % ergeben. Dies trifft auf andere Bereiche selbstverständlich genauso zu. Die Möglichkeit von freien Vergaben und dem Nachverhandeln von Angeboten außerhalb der strengen Regeln des Vergaberechts ist nach unserer Auffassung quasi die Todsünde im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. | + | MD: "Der Bürgerverein ist strikt gegen die Gründung von [[Kommunalunternehmen]]. Die Umgehung der [[VOB]] bei [[Ausschreibung]]en ist nach unserer Auffassung kein Vorteil, sondern im Bereich des öffentlichen [[Vergabe]]wesens zwingend zu vermeiden. Ausschreibungen in einem formalisierten Verfahren führen zu Einsparungen für die Bürger. Der Bürgerverein setzt sich daher im Zweifel für mehr öffentliche Ausschreibungen statt weniger ein. Die europaweite Ausschreibung etwa der Abfallbeseitigung im [[Landkreis Lichtenfels]] hat eine Entlastung der Bürger im Bereich der [[Abfallgebühr]]en von ca. 23 % ergeben. Dies trifft auf andere Bereiche selbstverständlich genauso zu. Die Möglichkeit von freien Vergaben und dem [[Nachverhandeln]] von Angeboten außerhalb der strengen Regeln des Vergaberechts ist nach unserer Auffassung quasi die Todsünde im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. |
Die Vorgehensweise, eine Kanzlei mit einem Vortrag zu beauftragen, die ihr Geld damit verdient, Kommunalunternehmen zu gründen, ist nach unserer Auffassung zu einseitig. Man darf hier keine neutrale Entscheidungsfindung erwarten. Man müsste auch Argumente beleuchten, die gegen die Gründung eines Kommunalunternehmen sprechen. Ich habe mit einem Mitarbeiter des Instituts für Korruptionsprävention an der Hochschule Hof (http://korruptionspraevention.eu/de/) telefoniert: Das Thema ist im Bereich der Korruptionsprävention relevant. | Die Vorgehensweise, eine Kanzlei mit einem Vortrag zu beauftragen, die ihr Geld damit verdient, Kommunalunternehmen zu gründen, ist nach unserer Auffassung zu einseitig. Man darf hier keine neutrale Entscheidungsfindung erwarten. Man müsste auch Argumente beleuchten, die gegen die Gründung eines Kommunalunternehmen sprechen. Ich habe mit einem Mitarbeiter des Instituts für Korruptionsprävention an der Hochschule Hof (http://korruptionspraevention.eu/de/) telefoniert: Das Thema ist im Bereich der Korruptionsprävention relevant. | ||
Zeile 296: | Zeile 487: | ||
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Kommune gleicher Größe zu suchen, die ein Kommunalunternehmen betreibt und den geschäftsführenden Beamten einzuladen, über die Erfahrungen zu berichten. (sinngemäß) | Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Kommune gleicher Größe zu suchen, die ein Kommunalunternehmen betreibt und den geschäftsführenden Beamten einzuladen, über die Erfahrungen zu berichten. (sinngemäß) | ||
− | mehrheitlich | + | mehrheitlich angenommen (10/9)<ref>Unter Vorbehalt</ref> |
===17 Auftragsvergabe für die Planung der Sanierung des Kirchplatzes in Mainroth=== | ===17 Auftragsvergabe für die Planung der Sanierung des Kirchplatzes in Mainroth=== | ||
− | ===12 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO=== | + | ====Beschlussvorschlag==== |
− | + | ||
+ | Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Planung der Sanierung des Kirchplatzes in Mainroth | ||
+ | |||
+ | a) ... ''(von einer vollständigen Wiedergabe wird vorerst abgesehen, da möglicherweise nichtöffentlich zu behandelnde Punkte beinhaltet sind)'' | ||
+ | |||
+ | vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit an das Büro HTS Plan GmbH, Störstraße 51, 96317 Kronach zu vergeben. | ||
+ | |||
+ | ====Beschluss==== | ||
+ | |||
+ | Variante a) einstimmig beschlossen | ||
+ | |||
+ | ===[[Stadtratssitzung-2016-04-05-TOP-12 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO|12 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO]]=== | ||
+ | |||
+ | {{:Stadtratssitzung-2016-04-05-TOP-12 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO}} | ||
+ | |||
===13 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 22.02.16., 01.03.16 und 08.03.16=== | ===13 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 22.02.16., 01.03.16 und 08.03.16=== | ||
Zeile 307: | Zeile 512: | ||
=Publikationen= | =Publikationen= | ||
− | + | * [http://www.infranken.de/regional/lichtenfels/Stadtrat-Burgkunstadt-Biogasanlage-wird-erweitert;art220,1767086?utm_campaign=@arminfischer_de&utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter infranken.de vom 06.04.2016 Stadtrat Burgkunstadt: [[Biogasanlage]] wird erweitert]: "Ein zusätzliches [[Blockheizkraftwerk]] und ein Endlager sind für die Anlage in [[Kirchlein]] geplant." | |
+ | * [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,411353 obermain.de vom 06.04.2016 Schnelle Hilfe durch Zusammenarbeit]: "[[Feuerwehrbedarfsplanung]]: [[Alarmierungseinheit]]en als Lösung bei Personalproblemen am Tag" | ||
+ | * [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,411356 obermain.de vom 06.04.2016 „Wer einleitet, zahlt auch“]: "Gesplittete Abwassergebühr gilt für Gräben" ("Wer nicht einleitet, muss nicht zahlen") | ||
+ | * [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,411355 obermain.de vom 06.04.2016 Ganztagsschule: Personalkosten von 69 000 Euro]: "Stadt übernimmt Anteil, der durch Zuschüsse nicht abgedeckt ist – Internetzugang für [[Friedrich-Baur-Grundschule]]" | ||
=Fußnoten= | =Fußnoten= | ||
Zeile 313: | Zeile 521: | ||
[[Kategorie:Protokoll]] | [[Kategorie:Protokoll]] | ||
+ | [[Kategorie:Stadtratssitzung]] |
Aktuelle Version vom 15. Januar 2021, 16:25 Uhr
Bauausschuss
entschuldigt: TM (Verterter MD), WS (Vertreter UK)
Öffentlicher Teil<ref>Quelle der Tagesordnung: Stadt Burgkunstadt</ref>
TOP 01: Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhausneubaues mit Garage auf einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 703 der Gemarkung Mainroth (Eltschigstraße 9) (2016-0009)
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt, zu der Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhausneubaues auf einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 703 der Gemarkung Mainroth (Eltschigstr. 9 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Niederschlagswasserbeseitigung wie nachstehend erfolgt:
Das häusliche Schmutzwasser kann in den öffentlichen Mischwasserkanal eingeleitet werden. Das Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Hierzu hat eine Baugrunduntersuchung zu erfolgen, in der die Möglichkeiten einer Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück geprüft werden.
Sollte eine Versickerung auf Grund des Gutachtens nicht möglich sein, so kann das Niederschlagswasser in den Mischwasserkanal mit eingeleitet werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass auf dem Baugrundstück ein entsprechendes Rückhaltevolumen mit Drosselorgan erstellt wird. Es muss nur der Regenwasserabfluss gedrosselt werden. Das Schmutz- und Regenwasser ist im Bereich des Baugrundstückes zunächst getrennt abzuleiten und das Regenwasser dem Regenrückhaltebecken zuzuführen. Der im Regenrückhaltebecken gedrosselte Regenwasserabfluss kann danach zusammen mit dem Schmutzwasser in den Mischwasserkanal eingeleitet werden.
Beschluss
einstimmig beschlossen
TOP 02: Bauantrag auf Aufstockung des best. Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 733/2 der Gemarkung Mainroth (Steinleite 2) (2016-0014)
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Aufstockung des best. Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 733/2 der Gemarkung Mainroth (Steinleite 2) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das Vorhaben entspricht hinsichtlich der Dachneigung mit 15° (gem. Bebauungsplan 25° - 30°) und der Traufhöhe talseitig mit knapp 8,00 m (gem. Bebauungsplan max. 6,00 m) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mainroth-Nord, BA I. Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB werden jedoch befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Beschluss
einstimmig beschlossen
TOP 03: Bauantrag auf Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 1494 der Gemarkung Burgkunstadt (An der Straße Auweg) (2016-0011)
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 1494 der Gemarkung Burgkunstadt (An der Straße Auweg) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
einstimmig beschlossen
TOP 04: Bauantrag auf Umbau des best. Nebengebäudes zu einer Ferienwohnung auf dem Grundstück Flst.Nr. 13 der Gemarkung Weidnitz (Bamberger Straße 15) (2016-0013)
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Umbau des best. Nebengebäudes zu einer Ferienwohnung auf dem Grundstück Flst.Nr. 13 der Gemarkung Weidnitz (Bamberger Str. 15) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
einstimmig beschlossen
TOP 05: Antrag auf isolierte Ausnahme für die Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Flst.Nr. 1336/5 der Gemarkung Burgkunstadt (von-Eichendorff-Straße 7) (2016-0012)
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt, zu dem Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes für die Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Flst.Nr. 1336/5 der Gemarkung Burgkunstadt (von-Eichendorff-Str. 7) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Das Bauvorhaben entspricht hinsichtlich des Standortes (außerhalb der überbaubaren Fläche) nicht den Festsetzungen des Teilbebauungsplanes Nr. 9/1962-Rothenbühl-Peunt-Kriegsäcker. Eine isolierte Ausnahme gem. § 23 Abs. 5 Satz 1 Baunutzungsverordnung wird jedoch genehmigt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Beschluss
einstimmig beschlossen
TOP 06 Vollzug der Immissionsschutzgesetze; Erweiterung der Biogasanlage auf dem Grundstück Flst.Nr. 469 der Gemarkung Kirchlein (Hainzendorf 1) (2016-0010)
Projekt | Projekt::Biogasanlage Hainzendorf |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Biogasanlage |
Straße | Straße::Hainzendorf |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-04-05 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum:: |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Bauausschuss beschließt, zu dem immissionsschutzrechtlichen Antrag für die Erweiterung der Biogasanlage durch die Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerkes samt Gebäude und Errichtung eines Endlagers auf dem Grundstück Flst.Nr. 469 der Gemarkung Kirchlein (Hainzendorf 1) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, falls die in § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB genannten Voraussetzungen erfüllt sind.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Bauausschuss beschließt, zu dem immissionsschutzrechtlichen Antrag für die Erweiterung der Biogasanlage durch die Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerkes samt Gebäude und Errichtung eines Endlagers auf dem Grundstück Flst.Nr. 469 der Gemarkung Kirchlein (Hainzendorf 1) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, falls die in § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB genannten Voraussetzungen erfüllt sind.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Diskussion
Siehe hierzu infranken.de vom 06.04.2016 Stadtrat Burgkunstadt: Biogasanlage wird erweitert: "Ein zusätzliches Blockheizkraftwerk und ein Endlager sind für die Anlage in Kirchlein geplant."
Rechtliche Hinweise zum Petitionsrecht
Im Vorfeld der Bauausschussitzung am 5.4.2016 wurde den einzelnen Mitgliedern des Bauausschusses, nicht aber der Bürgermeisterin/Stadtverwaltung ein Schreiben von Anwohnern zugleitet, in welchem diese einzelne Bedenken gegen die beantragte Anlage vortrugen. Wenn man unterstellt, dass es sich hierbei um eine Petition handelte, so hätten die Petenten diese wohl an die Bürgermeisterin als die behördliche Stelle, die für den Stadtrat Erklärungen entgegennehmen kann, leiten müssen. Die Zusendung nur an einzelne Stadträte machte die Petition wohl unzulässig, da der einzelne Stadtrat wohl nicht einmal als (wenn auch unzuständige) "Stelle" im Sinne des GG Art. 17 angesehen werden kann. Ein einzelner Stadtrat hat keinen Behördencharakter.
Für den Fall richtiger Adressierung hätte dann wohl Folgendes gegolten:
Hätte die Stadt wie in der öffentlichen Diskussion die Auffassung vertreten, dass sie gar nicht die zuständige "Stelle" sei, sondern das Landratsamt Lichtenfels, hätte die Stadt das Schreiben wohl dorthin weiterleiten müssen. In jedem Falle hätten die Petenten dann wohl einen Anspruch auf Information (ggf. über die Weiterleitung) und Befassung der zuständigen Stelle gehabt.
Zu dem einzelnen Stadtratsmitgliedern vor der Sitzung übersandten Schreiben siehe unseren Artikel zum Petitionsrecht
TOP 07: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.03.2016
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 01.03.2016.
Beschluss
einstimmig beschlossen
Kein nichtöffentlicher Teil
Stadtrat
Sitzungstag: Dienstag, 05. April 2016
Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Anwesend: 18 (ab 20 Uhr 19)
Entschuldugt: TM (BV), KW (CSU), WS (SPD) ab ca. 20 Uhr anwesend
Öffentliche Tagesordnung
00 Anträge zur Tagesordnung
Antrag der Bürgermeisterin
Beschlussvorschlag
CF: Verschiebung von TOP 10 auf die nächste Sitzung wegen zusätzlicher Informationen
Beschluss
einstimmig angenommen
Antrag der Freien Wähler
Beschlussvorschlag
UM: Die Freien Wähler stellen den Antrag, die Tagesordnungspunkte 15, 16 und 17 im öffentlichen Teil zu behandeln.
Beschluss
einstimmig angenommen
01 Bekanntgaben
Friedholf Kirchlein
CF: Im Friedhof Kirchlein können ab sofort Urnengräber gekauft werden.
Jahresbericht
CF: Der Jahresbericht 2015 ist veröffentlicht und kann unter www.burgkunstadt.de heruntergeladen werden.
02 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr; Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt
Projekt | Projekt::Gesplittete Abwassergebühr |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Abwasseranlage |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-04-05 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2016/04/05 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::(Angaben sind nur Platzhalter, kein Vorschlag)
Bereich 1: Verrohrung Mainroth, Oberer Berg = Teil der Abwasseranlage; Verrohrung Mainroth, FlNr. 187 = Teil der Abwasseranlage Bereich 2: Verrohrung Mainroth, Horlache = Teil der Abwasseranlage Bereich 3: Verrohrung Mainroth, Weidenburg = Gewässer 3. Ordnung Bereich 4: Verrohrung Mainroth, Gärtenrother Straße = Teil der Abwasseranlage; Verrohrung Mainroth, Rotsteinstraße = Teil der Abwasseranlage Bereich 5: Verrohrung Theisau, Steingraben = Gewässer 3. Ordnung; Verrohrung Theisau, Prügeler Weg = Gewässer 3. Ordnung Bereich 6: Verrohrung Burgkunstadt, Ebnether Straße = Teil der Abwasseranlage Bereich 7: Verrohrung Burgkunstadt, Hainweiherer Straße = Teil der Abwasseranlage Bereich 8: Offener Graben Neues, Zehntweg = Teil der Abwasseranlage]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschliesst folgende Zuordnungen:
Bereich 1: Verrohrung Mainroth, Oberer Berg = Gewässer 3. Ordnung; Verrohrung Mainroth, FlNr. 187 = Gewässer 3. Ordnung Bereich 2: Verrohrung Mainroth, Horlache = Gewässer 3. Ordnung Bereich 3: Verrohrung Mainroth, Weidenburg = Gewässer 3. Ordnung Bereich 4: Verrohrung Mainroth, Gärtenrother Straße = Gewässer 3. Ordnung; Verrohrung Mainroth, Rotsteinstraße = Gewässer 3. Ordnung Bereich 5: Verrohrung Theisau, Steingraben = Gewässer 3. Ordnung; Verrohrung Theisau, Prügeler Weg = Gewässer 3. Ordnung Bereich 6: Verrohrung Burgkunstadt, Ebnether Straße = Gewässer 3. Ordnung Bereich 7: Verrohrung Burgkunstadt, Hainweiherer Straße = Gewässer 3. Ordnung Bereich 8: Offener Graben Neues, Zehntweg = Gewässer 3. Ordnung]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::jeweils einstimmig |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss::Stadtratssitzung-2016-10-11-TOP-02-Verrohrungen Theisau |
Erledigt | Erledigt::Ja |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
- gesplitteten Abwassergebühr
- Grundstück nur gebührenpflichtig, wenn es an irgendeinem Punkt die Abwasseranlage tatsächlich zur Ableitung von Niederschlagswasser benutzt.
- Was ist als Gewässer oder als Teil der öffentlichen Abwasseranlage zu werten?
- Gewässer: alle Ableitungssysteme, offene Gräben oder Verrohrungen, die im Gewässerentwicklungsplan der Stadt Burgkunstadt als Gewässer 3. Ordnung ausgewiesen oder erkennbar (wasserführend)
- Bauteile zur Niederschlagswasserableitung in der Abwasseranlage: alle Regenwasserkanäle mit wasserrechtlicher Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser in Gewässer (u.a. Regenwasserkanäle in den Trennkanalisationen).
- Zu klären: Zuordnung, Gewässer oder Bauteil der Abwasseranlage, bei verschiedenen Verrohrungen und offenen Gräben im Stadtgebiet, mit denen zum einen Niederschlagswasser von angrenzenden, natürlichen Außeneinzugsgebieten durch bebaute Bereiche geleitet wird, an die aber zum anderen vermutlich auch befestigte Flächen aus angrenzenden Grundstücken angeschlossenen sind.
Vortrag Herr E./IB Miller:
- Hinweis auf Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG)
- <= 1000 m² erlaubt
- >1000 m2 wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich (wird idR, ggf. mit Auflagen, erteilt)
- Gewässer erster Ordnung gem. BayWG Art. 2 Abs. 1 Nr. 1: Main (BayWG Anlage 1 Nr. 26)
- Gewässer zweiter Ordnung gibt es nicht in Burgkunstadt
- Gewässer dritter Ordnung in Burgkunstadt: Mühlbach, Weihersbach, Talleitenbach, Gartenbach ...
- Hinweis auf WHG § 3 Nr. 1: Oberirdische Gewässer: das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser;
Diskussion
03 Offene Ganztagsschule an der Friedrich-Baur-Grundschule Burgkunstadt für das Schuljahr 2016/2017
Sachverhalt
- Pilotphase für Schuljahr 2015/2016: OGTS:
- 2 Gruppen bis 16:00
- Hort:
- nach 16:00 Uhr
- freitags
- in den Ferien
- Anträge Fortführung des OGTS-Angebots - Frist bis 10.06.2016
- Bedarfsabfrage:
- bis 14:00 Uhr 21 Kopfkinder = 14 Zählkinder = 1 Gruppe
- bis 16:00 Uhr 46 Kopfkinder = 31 Zählkinder = 2 Gruppen
- Fortführung auf dieser Basis würde hohen Aufwand bedeuten (93.900 EUR)
Vorschlag der Verwaltung (in Abstimmung mit Schulleitung und Leitung des katholischen Kindergartens):
- Bildung von 2 Gruppen OGTS bis 16:00 Uhr
- Abweichender Betreuungsbedarf über den Hort abzudecken.
Gruppe | Notwendige Personalausstattung | Kostenart | Betrag |
---|---|---|---|
2 x bis 16:00 Uhr | 2 Fachkräfte (30 Std./W.) | Personalkosten | 67.000 EUR |
2 x bis 16:00 Uhr | 2 Ergänzungskräfte (30 Std./W.)(30 Std./W.) | Personalkosten | 54.000 EUR |
Gesamt | 121.000 EUR | ||
2 Gruppen bis 16:00 Uhr | abzgl. Förderung | 62.900 EUR | |
ungedeckt | 58.100 EUR | ||
2 Gruppen bis 16:00 Uhr | Zzgl. Eigenanteil | 11.000 EUR | |
Gesamtaufwand Kommune | 69.100 EUR |
- Stadt finanziert zusätzliches Personal.
- Förderrichtlinien: Leitung muss pädagogische Fachkraft sein.
- Jahrgangsstufen 1 - 4: alle Kinder sind zusammen (gut begabte und Kinder mit Teilschwächen...).
- Inklusion in Regelgrundschule: Förderpläne müssen auch im Rahmen der Ganztagesbetreuung umgesetzt werden.
- 1. und 2. Klasse erfordern intensivere Einzelbetreuung
- Personal muss pädagogischen Herausforderungen gewachsen sein.
Haushalt
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2017 zu berücksichtigen.
Diskussion
- Frau K.: Umfrage hat nach 16 Uhr keinen Bedarf ergeben
- UK: Was bedeutet Fachkraft?
- Kinderpflegerin
... [es folgen weitere Diskussionsbeiträge]
- AH: Ist die Zusatzkraft, über die wir erst beschlossen haben, darin enthalten?
- HE: Das hat damit nichts zu tun.
- MD: Dank im Namen aller Stadträte an die Pädagoginnen. "Wir wertschätzen Ihre Arbeit sehr." Frage an die Pädagoginnen, wie sie die Situation in Burgkunstadt beurteilen unter dem Gesichtspunkt, dass wir kein Kind zurücklassen und auch sozial Schwächeren alle Möglichkeiten öffnen wollen
- Frau K.: Das fängt schon bei den Hausaufgaben an. Wenn manche Kinder nicht in die OGTS gehen würden, würden diese ohne gemachte Hausaufgaben in die Schule kommen.
- MD: Frage an Pädagoginnen, ob dann aus ihrer Sicht die sozialpolitische Konsequenz sein müsste, die gebundene Ganztagsschule zu fordern?
- Antwort HE: Gebundene Ganztagsschule hat sich nicht bewährt (längere Ausführungen folgen)
- IK: stellt Antrag auf Schluss der Debatte
- MD: Es ist üblich, dass bei einem Antrag auf Schluss der Debatte zumindest die letzte bereits gestellte Frage noch zugelassen wird. Ich hatte eine Frage an die Pädagoginnen gestellt und eine Antwort von HE erhalten. Ich bitte, dass meine Frage noch beantwortet wird.
- Frau K.: Die gebundene Ganztagsschule ist ein ganz anderes Konzept. Man braucht dafür die Zustimmung der Eltern. Die Akzeptanz ist bei uns aktuell nicht gegeben.<ref>Nachträgliche Anmerkung des Bürgervereins: Auch bei der gebundenen Ganztagsschule gäbe es wohl nur einzelne Ganztagsklassen für die Kinder, deren Eltern für die GGTS votiert hatten. Es wäre also wohl nicht gewährleistet, dass alle Kindern von dem system erfasst würden.</ref>
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschliesst, die durch die staatliche Zuwendung nicht gedeckten Personalkosten für zwei Gruppen mit je einer Fachkraft und einer Ergänzungskraft zu übernehmen. Dadurch soll eine qualitativ gleichwertige Betreuung wie im Hortbereich gewährleistet werden.
Beschluss
einstimmig beschlossen.
04 Brandschutz - Vorstellung der Brandschutzbedarfsplanung
Sachverhalt
- Stadtratssitzung am 07.07.2015: Kreisbrandrat über die Notwendigkeit, den Inhalt und die Ziele der Brandschutzbedarfsplanung.
- Brandschutzbedarfsplanung für den Einsatzbereich der Stützpunktfeuerwehr und der Ortsfeuerwehren fertig gestellt.
- Kreisbrandrat Tim V. stellt das Konzept vor.
- reicht bis 2021
Vortrag Tim V.
Feuerwehrhäuser
- Neuses (Bj. 1965) und Theisau: Stellplätze passen nicht
- Feuerwehrhaus Burgkunstadt: Jugendraum, Atemschutz vorhanden, Stellplätze nicht ausreichend
- Weidnitz (Bj. 2006) entspricht nicht 100%ig der Norm, mit kleinen Einschränkungen geeignet und zukunftsfähig
- Theisau: entspricht in keinster Weise den Normvorgaben, baulicher Zustand miserabel, hier sind Maßnahmen zu ergreifen
- Mainklein (Bj. 1995) i.O.
- Mainroth: i.O.
- Gärtenroth (Bj. 1997) i.O.
- Kirchlein i.O. (ein paar cm zu klein)
- Hainweiher (Bj. 1997) -"-
- Ebneth (Bj.unbekannt) mit Hainweiher zusammen
Einsatzfahrzeuge
- Burgkunstadt ist hier Vorzeigekommune
- Hilfsfristen werden eingehalten
- Wichtigstes Fahrzeug ist das Löschfahrzeug, 22 Jahre alt, definitiv zu ersetzen
- Von Beschlussfassung bis Auslieferung vergehen idR 2 Jahre
- 2017 Bestellung, 2019 Auslieferung
- MFZ nächste Jahre
- TSA Kirchlein 57 Jahre alt
- TSF Mainroth 23 Jahre alt -> Ersatzbeschaffung
Was braucht Burgkunstadt nicht machen?
- Drehleiterfahrzeug Anschaffungskosten ca. 600.000 €, lfd. kosten p.a. ca. 10.000-15.000 Euro zu 100% von Landkreis Lichtenfels getragen
- Wärmebildkamera auf Drehleiter wird durch Landkreis finanziert
- Ölschäden durch FW LIF
- Sonderlöschmittel
Anschaffung 2016
- Wärmebildkamera
- Kosten 4.000 Euro, davon ca. 3.000 Euro Förderung, Eigenanteil ca. 1.000 Euro
- Förderung läuft dieses Jahr aus
Aktuelle Entwicklungen
- Suizidaleinsätze mit Kohlenmonoxid nehmen stark zu
- CO-Messgeräte erforderlich
- Digitalfunk nahzu abgeschlossen, wird zum 1.7. umgeschaltet
Schutzausrüstung
- Burgkunstadt führend
- vorbildlich: zentrale Kleiderkammer
- Nicht erf.: Chemieschutz, übernehmen 5 von 11 FW im Landkreis, dazu gehört BKU nicht
Menschen
- Soll am Tag: 21, Ist: 15
- Ortsteile: Soll am Tag: 9, Ist 2-6
- Problem: es kommen jedes Jahr 200 Einsätze dazu, immer weniger können es machen
- Demografische Schiene: Landkreis hat jedes Jahr 300-400 Menschen weniger
- -> Bildung von Alarmierungseinheiten
- 4 Alarmierungseinheiten:
- Neuses / Horb
- Weidnitz / Strößendorf / Zeublitz
- Theisau / Maineck / Mainklein
- Kirchlein / Gärtenroth / Mainroth
- Lehrgänge zeitgemäß
- Bei den Großfahrzeugen muss die Kommune die Führerscheine bezahlen
- Kinderfeuerwehr in Weidnitz
- 4 Jugendfeuerwehren
Diskussion
- GK: Was ist mit Fahrzeug für Weidnitz/Strößendorf/Zeublitz?
- TV: AKU wird für Strößendorf ein Löschfahrzeug anschaffen
- MD: Großes Kompliment, wir haben alles gelesen, Bürgerverein wird selbstverständlich zustimmen. welche Auswirkungen auf die Haushalte?
- HE: Wärmebildkamera 2016, 2017/2018/2019 jedes Jahr ein Fahrzeug
- TSF ca. 15.000 Euro Eigenanteil
- TSF Wasser ca. 70.000 Euro
- Löschfahrzeug 400.000 Euro, davon 260.000 Euro Hilfeleistung
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beschliesst die vorgestellte Brandschutzbedarfsplanung mit sofortiger Wirkung.
Beschluss
einstimmig angenommen
05 WLAN und TP-Vernetzung in der Grundschule Burgkunstadt
Sachverhalt
- Ausstattung der Grundschule Burgkunstadt mit Internet
- 3 interaktive Whiteboards, alle anderen Klassenzimmer zwei Notebooks
- sinnvolle Nutzung nur möglich mit funktionierendem Internetzugang
- derzeitige Infrastruktur lässt dies nicht zu, da keine Netzwerkverkabelung in den Unterrichtsräumen vorhanden
- Ziel: beide Stockwerke mit Internetverbindung versehen.
- Möglichkeiten:
- W-LAN-Geräte aus "Privatkundenbereich" nicht sinnvoll: Durch die großen bzw. langen Distanzen und dem sehr dicken und massiven Mauerwerk kann keine stabile Verbindung garantiert werden. Geräte für diesen Einsatz nicht ausgelegt.
- Powerline: durch Alter der Stromleitungen bzw. Aufbau des Stromleitungsnetzes keine stabile Verbindung garantierbar. (ca. 20 Computer an das Internet anzuschließen, wobei Geräte im Schulhaus verteilt auch gleichzeitig zum Einsatz kommen können.
- komplette Netzwerkverkabelung der Schule wäre ideal. Aufwendigste bzw. teuerste Lösung. Vor dem Hintergrund des geplanten Ideenwettbewerbs "Schulberg" macht dies keinen Sinn.
- Vergleichbar, auf W-LAN-Basis: Netzwerkinfrastruktur mit Komponenten aus "Business-Bereich".
- Hardware für professionellen Einsatzbereich
- Lösung flexibler und zukunftssicherer als z. B. eine Netzwerkverkabelung.
- Angebot in Höhe von 18.585,23 EUR
Diskussion
- AH: Internetzugang in Klassenzimmern ist Standard. Der Zugang beträgt bei uns nur 4 MBit. Bitte um Prüfung, ob es Möglichkeiten gibt, diesen zu erweitern.
- ??: Welche Kapazität?
- AH: 40 MBit haben wir in den Ortsteilen nach der Umstellung auf Glasfaser, Kabel Deutschland bietet bis 200 MBit
- Frau K: Kann überprüft werden. Auch Glasfaser ist zugänglich. Probleme sind bekannt und bereits kommuniziert.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschliesst, in der Grundschule Internetzugänge entsprechend der aufgezeigten technischen Möglichkeit zu realisieren und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Vergleichsangebote einzuholen.
Beschluss
einstimmig beschlossen.
06 Auftragsvergabe Klimatisierung Rathaus Altbau
Sachverhalt
- Schreiben vom 29.02.2016 insgesamt 6 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
- Aufgrund des geringen Auftragswertes freihändige Vergabe möglich.
- Angebotseröffnung am 16.03.2016 um 10:00 Uhr im Rathaus Burgkunstadt.
- 4 Firmen haben ein Angebot abgegeben.
- Ein Angebot konnte nicht gewertet werden, da Änderungen bei den Mengen und Positionen
- Submissionssummen der einzelnen Firmen sind aus nachstehender Tabelle ersichtlich:
...
- Zur Prüfung und Übersicht wurde vom Büro Reichenbach und Henkel Preisspiegel: in keinem der Angebote Spekulationspreise
- VOB/A § 25 Nr. 3: Zuschlag soll auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte als das wirtschaftlichste erscheint.
- Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung wird folgende Vergabe vorgeschlagen:
- Firma Behrschmidt, Bahnhofstr. 15, 96346 Wallenfels zum Angebotspreis von 18.365,52 Euro inkl. Mehrwertsteuer.
Haushalt
Aus dem Jahr 2015 stehen Haushaltsausgabereste in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung.
Diskussion
- MHe: Wie soll die Klimatisierung aussehen?
- SD: Es gibt Stadtratsbeschluss aus 2013/2014. Es soll ein Außengerät angebracht werden, dann für jedes Zimmer ein Gebläse.
- JR: Angebote für Einzelgeräte?
- SD: für solche Räume nicht geeignet, weil sie die Kühllast nicht hinbekommen
- UM: Wie war es, bevor das Rathaus saniert wurde?
- WS: Tropfenfenster heizen nochmal auf sowie EDV-Abwärme
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beauftragt die Firma Behrschmidt, Bahnhofstr. 15, 96346 Wallenfels mit den Arbeiten für die Klimatisierung des Rathaus-Altbaus zum Angebotspreis von 18.365,52 Euro.
Beschluss
mehrheitlich angenommen 16/3 (MD,AH,VF)
07 Auftragsvergabe Ausbau Ortsstraße Kesselweg
Sachverhalt
- beschränkte Ausschreibung nach VOB/A
- Angebotseröffnung am 23.03.2016 um 11:00 Uhr im Rathaus Burgkunstadt.
- Ausschreibungsunterlagen an insgesamt 12 Firmen verschickt.
- 3 Firmen haben Angebot abgegeben.
....
- Planungsbüro Kellner GmbH hat Preisspiegel erstellt: keine Spekulationspreise enthalten .
- Maßnahme war vom Planungsbüro Kellner GmbH mit 437.000 Euro geschätzt.
- Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung wird folgende Vergabe vorgeschlagen:
Firma Mühlherr Bau GmbH, Köppelsdorfer Str. 72 in 96515 Sonneberg zum Angebotspreis von 358.379,56 Euro brutto.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Zulässigkeit.
Finanzielle Auswirkungen
Im Haushalt 2016 enthalten.
Diskussion
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beauftragt die Firma Mühlherr Bau GmbH in Sonneberg mit den Arbeiten für den Ausbau der Ortsstraße Kesselweg zum Angebotspreis von 358.379,56 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Zulässigkeit.
Beschluss
einstimmig angenommen.
08 Vergabe der Planungleistungen für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg
Sachverhalt
- Stadtrat hat in Sondersitzung am 08. März Vollausbau der Ortsstraße Marienbader Weg beschlossen
- Da Ingenieurbüro Miller bereits die Voruntersuchungen durchgeführt hat, wurde ein Honorarangebot (Straße, Wasser, Kanal) angefordert.
- Die Arbeiten wurden in Honorarzone 2 eingestuft und es wurde der Mindestansatz im Vertrag verankert. Auf die LP 1 und 2 wird seitens des Büros verzichtet, da die Grundlagen bereits vorhanden sind bzw. gelegt wurden.
- Kostenvorteil für die Stadt Burgkunstadt durch Verzicht auf LP 1 und 2: ca. 6.600 Euro brutto.
- Nachfrage bei weiterem Planungsbüro hat ergeben, dass dieses nicht auf die LP 1 und 2 verzichten könnte und es wenig sinnvoll wäre, dass ein anderer Planer das Projekt betreut.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass man das Ingenieurbüro Miller stufenweise mit den Leistungsphasen 1 - 9 für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg beauftragen sollte.
Die Kosten sind im Haushalt 2016 enthalten.
Der Beschluss sollte vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Zulässigkeit erfolgen.
Diskussion
- MD: Der Bürgerverein stimmt hier nur ausnahmsweise zu, da nach unserem letzten Sachstand Gefahr im Verzug gegeben ist.Wir sind im Übrigen der Meinung, dass für die Kanalsanierungen im Stadtgebiet ein Gesamtkonzept erforderlich ist. Hierbei sind auf drei Ebenen europarechtliche Vorgaben zu beachten:
- Soweit die Leistungen der EÜV beauftragt werden, liegt der Schwellenwert für euoparechtliche Ausschreibung bei einem Auftragswert ab 209.000 Euro.
- Gleiches gilt für etwaige sich daraus ergebende Ingenieur- und Planungsleistungen
- Für Bauleistungen gilt ein Schwellenwert von ca. 5 Mio. Euro. Relevant sind jeweils die zu schätzenden Gesamtkosten.
- Der Bürgerverein behält sich vor, in einer der nächsten Sitzungen einen entsprechenden Antrag zu stellen.
- SD: Es gibt bereits einen Stadtratsbeschluss, die Maßnahmen auf 10 Jahre aufzuteilen.
- AH: Wurden die Anwohner bereits informiert?
- SD: Kosten kann man erst benennen, wenn die Kostenberechnung durchgeführt wurde.
09 Erneuerung der Absorberanlage im Freibad Burgkunstadt mit TOP 16 Erneuerung der Absorberanlage im Freibad Kunomare Auftragsvergabe
Projekt | Projekt::Freibad |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Vergabe |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-04-05 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum:: |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschliesst, die Absorberanlage zur Beheizung des Freizeit- und Sportbeckens im Freibad Kunomare zu erneuern. Die derzeitige Anlage ist 15 Jahre alt und weißt erhebliche Verschleißerscheinungen auf.
Der Stadtrat beschliesst, die Firma Vetter mit der Erneuerung der bestehenden Absorberanlage im Freibad Kunomare auf Grundlage des Angebotes vom XX.XX.2016 über 51.422,34 EUR zu beauftragen.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::einstimmig beschlossen. |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten::51422,34 |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn::Vetter Haustechnik GmbH |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
- Absorberanlage im Freibad Kunomare weist seit ca. 3-4 Jahren bei der Inbetriebnahme zu Saisonbeginn Materialverschleißerscheinungen auf, die mit jedem Jahr stärker werden.
- Risiko des Ausfalls steigt mit jedem Jahr
- Anlage soll nach 15 Jahren Betriebszeit erneuert werden.
Es wurden folgende Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert:
- Limmer & Söllner, Altenkunstadt
- Vetter, Burgkunstadt
- Casper, Altenkunstadt
- Thomas Schwimmbadbau, Coburg
Alle Firmen nahmen die Möglichkeit der Inaugenscheinnahme der örtlichen Gegebenheiten wahr.
10 Defizitvertrag mit der Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde für den Katholischen Kindergarten Burgkunstadt; Abrechnung des Kindergartenjahres 2014/2015
verschoben
11 Gründung eines Kommunalunternehmens (KU) mit TOP 15 Gründung eines Kommunalunternehmens Beauftragung zur Vorstellung des Themenbereiches im Stadtrat
Sachverhalt
Diskussion
Stellungnahme des Bürgervereins
MD: "Der Bürgerverein ist strikt gegen die Gründung von Kommunalunternehmen. Die Umgehung der VOB bei Ausschreibungen ist nach unserer Auffassung kein Vorteil, sondern im Bereich des öffentlichen Vergabewesens zwingend zu vermeiden. Ausschreibungen in einem formalisierten Verfahren führen zu Einsparungen für die Bürger. Der Bürgerverein setzt sich daher im Zweifel für mehr öffentliche Ausschreibungen statt weniger ein. Die europaweite Ausschreibung etwa der Abfallbeseitigung im Landkreis Lichtenfels hat eine Entlastung der Bürger im Bereich der Abfallgebühren von ca. 23 % ergeben. Dies trifft auf andere Bereiche selbstverständlich genauso zu. Die Möglichkeit von freien Vergaben und dem Nachverhandeln von Angeboten außerhalb der strengen Regeln des Vergaberechts ist nach unserer Auffassung quasi die Todsünde im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Die Vorgehensweise, eine Kanzlei mit einem Vortrag zu beauftragen, die ihr Geld damit verdient, Kommunalunternehmen zu gründen, ist nach unserer Auffassung zu einseitig. Man darf hier keine neutrale Entscheidungsfindung erwarten. Man müsste auch Argumente beleuchten, die gegen die Gründung eines Kommunalunternehmen sprechen. Ich habe mit einem Mitarbeiter des Instituts für Korruptionsprävention an der Hochschule Hof (http://korruptionspraevention.eu/de/) telefoniert: Das Thema ist im Bereich der Korruptionsprävention relevant.
Der Bürgerverein wird daher den Antrag der SPD und der Freien Wähler ablehnen. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, stellt der Bürgerverein den folgenden Zusatzantrag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Institut für Korruptionsprävention der Hochschule Hof Kontakt aufzunehmen und ein Angebot für eine Stellungnahme aus Sicht der Korruptionsprävention einzuholen.
Erst dann wäre eine ausgewogene Entscheidungsgrundlage gegeben. Wir würden vorschlagen, dass die Vorträge nicht nur in öffentlicher Stadtratsitzung, sondern in einer größeren Bürgerveranstaltung stattfinden."
Beschlussvorschläge
Antrag der SPD/FW
Der Stadtrat beschliesst, das Thema "Gründung eines Kommunalunternehmens" weiter zu verfolgen.
mehrheitlich angenommen (11/8)
(Hilfs-)antrag des Bürgervereins
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Institut für Korruptionsprävention der Hochschule Hof Kontakt aufzunehmen und ein Angebot für eine Stellungnahme aus Sicht der Korruptionsprävention einzuholen.
abgelehnt (8/11)
Antrag SPD/FW aus TOP 15 Gründung eines Kommunalunternehmens Beauftragung zur Vorstellung des Themenbereiches im Stadtrat
Der Stadtrat beschliesst, die WRS Steuerberatungsgesellschaft aus Memmelsdorf zum Angebotspreis von 476 EUR mit der Vorstellung des Themenbereiches in einer der nächsten Sitzungen zu beauftragen.
abgelehnt (9/10)
Antrag Marco Hennemann
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Kommune gleicher Größe zu suchen, die ein Kommunalunternehmen betreibt und den geschäftsführenden Beamten einzuladen, über die Erfahrungen zu berichten. (sinngemäß)
mehrheitlich angenommen (10/9)<ref>Unter Vorbehalt</ref>
17 Auftragsvergabe für die Planung der Sanierung des Kirchplatzes in Mainroth
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Planung der Sanierung des Kirchplatzes in Mainroth
a) ... (von einer vollständigen Wiedergabe wird vorerst abgesehen, da möglicherweise nichtöffentlich zu behandelnde Punkte beinhaltet sind)
vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit an das Büro HTS Plan GmbH, Störstraße 51, 96317 Kronach zu vergeben.
Beschluss
Variante a) einstimmig beschlossen
12 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
Projekt | Projekt::Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Öffentlichkeit (Gemeinderatssitzung) |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-04-05 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum:: |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | [[Notiz::Aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 22.02.2016: Der Stadtrat befasste sich mit Personalangelegenheiten.
Aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 01.03.2016: Der Stadtrat befasste sich mit Grundstücksangelegenheiten.]] |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Ja |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
13 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 22.02.16., 01.03.16 und 08.03.16
14 Anfragen
Publikationen
- infranken.de vom 06.04.2016 Stadtrat Burgkunstadt: Biogasanlage wird erweitert: "Ein zusätzliches Blockheizkraftwerk und ein Endlager sind für die Anlage in Kirchlein geplant."
- obermain.de vom 06.04.2016 Schnelle Hilfe durch Zusammenarbeit: "Feuerwehrbedarfsplanung: Alarmierungseinheiten als Lösung bei Personalproblemen am Tag"
- obermain.de vom 06.04.2016 „Wer einleitet, zahlt auch“: "Gesplittete Abwassergebühr gilt für Gräben" ("Wer nicht einleitet, muss nicht zahlen")
- obermain.de vom 06.04.2016 Ganztagsschule: Personalkosten von 69 000 Euro: "Stadt übernimmt Anteil, der durch Zuschüsse nicht abgedeckt ist – Internetzugang für Friedrich-Baur-Grundschule"
Fußnoten
<references/>