Stadtratssitzung-2021-05-04

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Bauausschuss

Sitzungstag: Dienstag, 04. Mai 2021

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: in der Stadthalle

Öffentliche Tagesordnung

01 Bauantrag auf Errichtung eines Carports mit Eingangsüberdachung auf dem Grundstück Flst.Nr. 1471/13 der Gemarkung Burgkunstadt (Goethestr. 1) (2021-0018)

02 Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhausneubaues auf dem Grundstück Flst.Nr. 274 der Gemarkung Kirchlein (an der Tiefen Gasse) (2021-0019)

03 Bauvoranfrage auf Änderung des Standortes der Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 1437/5 der Gemarkung Burgkunstadt (Fasanenfeld 1) (2021-0020)

04 Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhausneubaues auf einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 703 der Gemarkung Mainroth (an der Eltschigstraße) (2021-0021)

05 Bauantrag auf Errichtung von 2 Dachgauben und Dachgeschossausbau am Wohnhaus Leite 12 auf dem Grundstück Flst.Nr. 1013/16 der Gemarkung Burgkunstadt (2021-0023)

06 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.04.2021

Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 04. Mai 2021

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Ort, Raum: in der Stadthalle

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bekanntgaben

02 Niederlegung des Stadtratsmandates durch Frau Franziska Ramming

Projekt Projekt::Stadtrat Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::Stadtrat
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/05/04
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::1. Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Amtes durch Stadtratsmitglied Franziska Ramming nach Art. 48 GLKrWG fest.

2. Der Stadtrat beschließt, dass Herr Andreas Will, .... , 96224 Burgkunstadt als Listennachfolger in den Stadtrat nachrückt.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::Nein


Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Stadtratsmitglied Franziska Ramming hat mit Schreiben vom 06.04.2021 ihr Stadtratsmandat niedergelegt.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG kann ein Stadtratsmitglied sein Amt niederlegen. Ein wichtiger Grund ist nicht mehr nötig.

Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG stellt der Stadtrat die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über den Listennachfolger.

Listennachfolger bei der FW Burgkunstadt wären Herr Peter Zimmermann, ... 96224 Burgkunstadt, Frau Ulrike Richter, ... 96224 Burgkunstadt und Herr Andreas Will, ... 96224 Burgkunstadt.

Herr Peter Zimmermann sowie Frau Ulrike Richter haben beide abgelehnt.


03 Vereidigung von Andreas Will als Mitglied des Stadtrates

Projekt Projekt::Stadtrat Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::Stadtrat
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Bei der Kommunalwahl 2020 wurde Herr Andreas Will, ..., 96224 Burgkunstadt auf Platz 8 der Liste der FW gewählt. Herr Andreas Will wurde vom Stadtrat im vorhergehenden Beschluss als Nachfolger von Franziska Ramming bestätigt.

Erste Bürgermeisterin Frieß fragt bei Herrn Andreas Will nochmals nach, ob er bereit ist, das Amt anzunehmen und den Eid zu leisten, was er bejaht.

Anschließend nimmt Erste Bürgermeisterin Frieß Herrn Andreas Will folgenden Eid ab:

"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."


04 Ersatzbenennung für Franziska Ramming in der Fraktion, den Ausschüssen und Arbeitskreisen

Projekt Projekt::Stadtrat Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::Stadtrat
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/05/04
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat nimmt von den Ersatzbenennungen der Fraktion der FW Kenntnis.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::Nein


Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Stadtratsmitglied Franziska Ramming hatte verschiedene Funktionen im Stadtrat inne, die durch ihr Ausscheiden neu besetzt werden müssen. Die Ersatzbenennungen erfolgen durch die Fraktion. Von der Fraktion der FW wurden folgende Besetzungen vorgenommen:

Bauausschuss (1. Vertreter): Herr Andreas Will

Ausschuss für komm. Zusammenarbeit (2. Vertreter): Herr Andreas Will

Rechnungsprüfungsausschuss (2. Vertreter): Herr Andreas Will

Verbandsrat für die Zweckverbandsversammlung zur Wasserversorgung der Gärtenrother Gruppe (1.Vertreter): Andreas Will


05 Katholische Kindertagesstätte St. Theresia - Trägerwechsel

Projekt Projekt::Katholische Kindertagesstätte St. Theresia
Stichwort Stichwort::Kinderbetreuung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat nimmt von der Trägerschaft für den katholischen Kindergarten in Burgkunstadt durch die Caritas gGmbH zum 01.09.2021 Kenntnis und beschliesst die Weiterführung der bestehenden Defizitvereinbarung mit der gGmbH.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat nimmt von der Trägerschaft für den katholischen Kindergarten in Burgkunstadt durch die Caritas gGmbH zum 01.09.2021 Kenntnis und beschliesst die Weiterführung der bestehenden Defizitvereinbarung mit der gGmbH.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::Caritas gGmbH
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::Ja

Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Bisher war der katholische Kindergarten St. Theresia in der Trägerschaft der Katholischen Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde.

Ende 2009 kam der damals zuständige Geistliche erstmals auf die Stadt Burgkunstadt zu und erklärte, dass die Kirchenstiftung zunehmend Probleme hätte, die Geschäftsführung mit ehrenamtlichen Personal abzudecken.

Vor diesem Hintergrund schloss die katholischen Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde zum Kindergartenjahr 2010/2011 eine Vereinbarung mit der Katholischen Filialkirchengemeinde St. Antonius in Mainleus eine Vereinbarung zur wirtschaftlichen Betriebsführung des Kindergartens St. Theresia. Hier muss erwähnt werden, dass es sich bei den damals verantwortlichen Personen um pädagogisches bzw. ebenfalls ehrenamtliches Personal mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund handelte.

Diese Zusammenarbeit endet jedoch im gegenseitigen Einvernehmen zum 31.12.2015. Zum 01.04.2016 übernahm dann das Heilpädagogische Zentrum der Caritas die Geschäftsführung der Kinderbetreuungseinrichtung. Diese Zusammenarbeit war sehr effektiv und stellte den Kindergarten auf eine wirtschaftlich stabile Basis.

Das HPZ war jedoch nur für die Geschäftsführung zuständig und unterstand in allen Belangen weiterhin der Katholischen Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde in Burgkunstadt. Diese Organisationsstruktur trug jedoch nicht unbedingt zu optimalen Verfahrensabläufen bei.

Zum 01.09.2021 übernimmt nun die Caritas gGmbH St. Heinrich und Kunigunde in Abstimmung mit der Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde und dem Erzbischöflichen Ordinariat die Trägerschaft der Kindertagesstätte St. Theresia.

Die gGmbH tritt in alle Rechten und Pflichten der Kirchenstiftung ein und möchte auch die Defizitvereinbarung mit der Stadt Burgkunstadt weiterführen. Frau Friedericke Mxxxxxx wird sich und die gGmbH in der Sitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.


06 Vorstellung des Planungsstandes für den Ausbau der Brunngasse Mainroth und Beauftragung des Ingenieurbüro HTS Kronach mit den weiteren Leistungsphasen

Projekt Projekt::Vollausbau der Brunngasse in Mainroth
Stichwort Stichwort::Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
Straße Straße::Brunngasse
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/05/04
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Planungsstand bzgl. des Vollausbaus der Brunngasse in Mainroth.

Der Stadtrat beauftragt das Büro HTS-Plan aus Kronach mit den Leistungsphasen 3 bis 9 und der Ausschreibung der Maßnahme im Herbst 2021.]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Planungsstand bzgl. des Vollausbaus der Brunngasse in Mainroth.

Der Stadtrat beauftragt das Büro HTS-Plan aus Kronach mit den Leistungsphasen 3 bis 9 und der Ausschreibung der Maßnahme im Herbst 2021.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz [[Haushaltsnotiz::Deckungsvermerk Kämmerei:

Deckung durch Haushalt/Nachtragshaushalt [X] Ja Nein Deckung ist wie folgt möglich:

Im Haushalt 2021 vorgesehen!]]

Vergabe an VergabeAn::HTS-Plan
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Ja

Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Der Stadtrat hat das Büro HTS-Plan aus Kronach für die Maßnahme Vollausbau der Brunngasse am 07.08.2018 mit den Leistungsphasen 1 und 2 sowie der Entwurfsvermessung für Verkehrsanlagen beauftragt.

Die finalen Planungen wurden dem Stadtrat in der Sitzung am 04.12.2018 vorgestellt.

Die Baumaßnahme ist im Haushalt 2021 enthalten und soll nach Wunsch des Stadtrates auch ausgeführt werden.

Vertreter des Büros HTS-Plan aus Kronach werden in der Sitzung anwesend sein und dem Gremium, insbesondere den neuen Ratsmitgliedern, den Planungsstand nochmals vorstellen und auch Informationen zur Entwicklung der Baukosten liefern.

Mit dem Geschäftsführer des Büros HTS-Plan, Herrn Kleylein, wurde telefonisch besprochen, dass das Büro die weiteren notwendigen Leistungsphasen bis Herbst 2021 abwickelt damit man noch in 2021 die Ausschreibung der Baumaßnahme mit Baubeginn Frühjahr 2022 durchführen kann.

Es ist davon auszugehen, dass bei dieser Vorgehensweise bessere Preise zu erzielen sind, da die Baufirmen derzeit voll ausgelastet sind und die Ausschreibungen der vergangenen Wochen mit sehr hohen Einheitspreisen geschlossen haben und diese Einschätzung unterstreichen.


07 Auflösung von kleinen Urnenwahlbezirken bei der Stadt Burgkunstadt

Projekt Projekt::Auflösung von kleinen Urnenwahlbezirken bei der Stadt Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::Wahl
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt, die die Urnenwahllokale Ebneth/Hainweiher, Neuses a. Main und Kirchlein aufzulösen.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Im Hinblick auf die Bundestagswahl am 26.09.2021 und die - auch durch die Corona-Pandemie verstärkte Häufung von Briefwählern - sind von Seiten der Stadtverwaltung Burgkunstadt Planungen erforderlich, die auch für Folgewahlen gelten sollen.

So werden künftig folgende Wahllokale für Urnenwähler zur Verfügung stehen:

  • Wahllokal 1: kath. Jugendheim Burgkunstadt
  • Wahllokal 2: Grundschule I, EG, Burgkunstadt
  • Wahllokal 3: Grundschule II, EG, Burgkunstadt
  • Wahllokal 4: Bauhof Burgkunstadt
                                   aufnehmendes Wahllokal:                Ebneth/Hainweiher
  • Wahllokal 5: ev. Gemeindehaus Burgkunstadt
  • Wahllokal 6: Feuerwehrhaus Burgkunstadt
  • Wahllokal 7: Feuerwehrhaus Weidnitz
                                   aufnehmendes Wahllokal:                 Neuses a.Main
  • Wahllokal 8: Feuerwehrhaus Gärtenroth
                                   aufnehmendes Wahllokal:                 Kirchlein
  • Wahllokal 9: kath. Jugendhaus Mainroth
  • Wahllokal 10: Gaststätte Vonbrunn, Theisau
  • Briefwahllokal/e: Grundschule Burgkunstadt, EG und OG

Die Urnenwahllokale Ebneth/Hainweiher, Neuses a. Main und Kirchlein werden aufgelöst.

Die Einteilung der Urnenwahlbezirke ist unumgänglich (Schreiben des Bayerischen Innenministerium vom 12.02.2021, Wahlrundschreiben BTW 2021 Nr. 2) um von vorneherein eine mögliche Unterschreitung von 50 Wählern (§68 Abs. 2 Bundeswahlordnung) vorzubeugen. Die Briefwähler wurden außerdem in den vergangenen Jahren stets mehr. Die Kreiswahlleiter der Landratsämter werden bei der Prüfung der vorzulegenden Wahlbezirksverzeichnisse einen besonderes Augenmerk auf eine mögliche Unterschreitung von 50 Wählern legen (Telefonat mit Herrn Hetz, Kommunalaufsicht Landratsamt Lichtenfels).

Die mengenmäßige Bildung von Briefwahllokalen bleibt hiervon unberührt, so dass wahlbezogen flexibel auf jede einzelne Wahl Bezug genommen wird. Das Entscheidungskriterium für die Bildung von Briefwahllokalen lautet: einfache Wahl (ein Stimmzettel wie z. B. bei der EU-Wahl: wenig Briefwahllokale; viele große Stimmzettel wie bei z. B. bei der Kommunalwahl: mehr Briefwahllokale).


08 Planung Notargarten - Mögliche Varianten

09 Unterbringung einer Kindergarten-Notgruppe ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 - Bauliche Sanierung des Gebäudes in der Hans-Agath-Straße - Finanzielle Beteiligung der Stadt Burgkunstadt an den Aufwendungen für die Kostenermittlung

10 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung und Wasserabgabesatzung (BGS-EWS und BGS-WAS)

11 Möglichkeit der Stellungnahme zum "KEK³: Gemeindeentwicklungskonzept - Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept und Vorbereitende Untersuchungen" des Marktes Küps

12 Neubau eines Kinderhauses und Sanierung der Friedrich-Baur-Grundschule - VGV-Verfahren Gebäudeplanung - Auftragsvergabe

13 Ertüchtigung Feuerwehrhaus Burgkunstadt - Erneuerung bzw. Einbau von Stahl- und Alutüren

14 Förderung digitaler Infrastruktur an bayerischen Schulen - Digitalpakt 2019 bis 2024 - Strukturierte Verkabelung in der Grundschule Burgkunstadt - Auftragsvergabe

15 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

16 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 16.03.2021 und 06.04.2021

17 Anfragen

Fußnoten

<references/>