Stadtratssitzung-2021-05-04-TOP-10 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung und Wasserabgabesatzung (BGS-EWS und BGS-WAS)
Projekt | Projekt:: |
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Stichwort | Stichwort::Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/05/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
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Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Im Zuge der überörtlichen Prüfung hat der Prüfer des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes die Verwaltung darauf hingewiesen, dass man die Beitragsteile der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS), insbesondere die §§ 5 und 8 der jeweiligen Satzungen, an die Mustersatzungen des Bayerischen Gemeindetages anpassen sollte.
Es ist anzumerken, dass sich für den Vollzug der Satzungen gegenüber den Bürgern keinerlei Änderungen ergeben. Die neuen Formulierungen entsprechen der jahrelangen Verwaltungsübung.
Die Verwaltung hat daher die in der Ladung mit beigefügten Entwürfe der BGS-WAS und BGS-EWS erarbeitet. Auch die derzeitig gültigen Satzungen sind in der Ladung mit angefügt. Die geänderten Passagen wurden in den Satzungsentwürfen rot markiert.
Der Stadtrat möge die Neufassung der beiden Satzungen beschließen.