Stadtratssitzung-2021-05-04-TOP-10 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung und Wasserabgabesatzung (BGS-EWS und BGS-WAS)

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Projekt Projekt::
Stichwort Stichwort::Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/05/04
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Im Zuge der überörtlichen Prüfung hat der Prüfer des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes die Verwaltung darauf hingewiesen, dass man die Beitragsteile der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS), insbesondere die §§ 5 und 8 der jeweiligen Satzungen, an die Mustersatzungen des Bayerischen Gemeindetages anpassen sollte.

Es ist anzumerken, dass sich für den Vollzug der Satzungen gegenüber den Bürgern keinerlei Änderungen ergeben. Die neuen Formulierungen entsprechen der jahrelangen Verwaltungsübung.

Die Verwaltung hat daher die in der Ladung mit beigefügten Entwürfe der BGS-WAS und BGS-EWS erarbeitet. Auch die derzeitig gültigen Satzungen sind in der Ladung mit angefügt. Die geänderten Passagen wurden in den Satzungsentwürfen rot markiert.

Der Stadtrat möge die Neufassung der beiden Satzungen beschließen.