Stadtratssitzung-2021-05-04-TOP-09 Unterbringung einer Kindergarten-Notgruppe ab dem Kindergartenjahr 2021/2022

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Projekt Projekt::
Stichwort Stichwort::Kinderbetreuung
Straße Straße::Hans-Agath-Straße
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt, den Vorschlag anzunehmen und sich zur Hälfte an den Aufwendungen für die Ermittlung der Sanierungskosten für das Gebäude der evangelischen Kirchengemeinde in der Hans-Agath-Straße zu beteiligen.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

In seiner Sitzung am 06.04.2021 sprach sich der Stadtrat für die Sanierung des Gebäudes in der Hans-Agath-Straße aus.

Obgleich der Stadtrat die Wünsche und Bedürfnisse der Eltern höher bewertete als den monetären Aspekt, war sich das Gremium einig, dass bzgl. der Finanzierung der Maßnahme ein Modus gefunden werden sollte, der ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis wiederspiegelt.

Da das Gebäude durch die Sanierung und Ertüchtigung maßgeblicher Bestandteile wie Elektroinstallation, Heizung, Vollwärmeisolierung oder Dachdämmung eine nachhaltige Aufwertung erfährt, sollten nach Feststellung der voraussichtlichen Sanierungskosten verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten betrachtet werden. Zur Disposition stünden z.B. die Finanzierung der Maßnahme durch die Kommune mit Kostenbeteiligung der Kirchengemeinde bei den zukunftsorientierten Gewerken wie Heizung oder Elektroinstallation. Denkbar wäre aber auch eine komplette Abwicklung der Sanierung durch die Evangelische Kirchengemeinde mit anschließender Anmietung durch die Stadt Burgkunstadt.

Welche Variante letztendlich zum Tragen kommt, hängt nicht unwesentlich auch von den Gesamtkosten der Sanierung ab. Daher ist eine saubere Kostenberechnung der notwendigen Gewerbe unabdingbar. Die Evangelische Kirchengemeinde ist als Eigentümer vorrangig Bauherr und sollte auch bzgl. der Bauplanung und Bauausführung Träger des Verfahrens sein.

Daher müsste die Evangelischen Kirchenverwaltung nun als ersten Schritt eine Kostenberechnung nach DIN 276 erstellen lassen. Diese wäre dann Grundlage für weitere Gespräche bzgl. der Finanzierung.

Mit Schreiben vom 09.04.2021 wurde die evangelische Kirchenverwaltung über die Entscheidungen des Stadtrates informiert. Hinsichtlich dieses Schreibens meldete die evangelische Kirchenverwaltung jedoch Klärungsbedarf an, so dass am 22.04.2021 ein Gespräch mit den Vertretern der Kirchenverwaltung stattfand.

Die Vertreter der Kirchenverwaltung äußerten ihre Bedenken bzgl. der Risikoverteilung in Zusammenhang mit der Ermittlung der voraussichtlichen Sanierungskosten. Das Gebäude befinde sich zwar optisch in einem guten Zustand, doch wisse man erst nach eingehenden Untersuchungen bzgl. Abwasserbeseitigung, Schadstoffbelastung oder Bausubstanz, welche Kosten tatsächlich mit der Sanierung verbunden sind. Sollte sich dann herausstellen, dass die Sanierung doch mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein wird und der Stadtrat dann doch zu einer anderen Lösung tendieren sollte, hätte die evangelische Kirchengemeinde das komplette Kostenrisiko der Voruntersuchungen und Kostenermittlung zu tragen.

Daher schlägt die evangelische Kirchengemeinde vor, dass die Kosten bis zur Leistungsphase 3 (Kostenermittlung DIN 276) je zur Hälfte von der Stadt Burgkunstadt und der evangelischen Kirchengemeinde getragen werden. Auch hier lassen sich die voraussichtlichen Honorarkosten nur schätzen:

  • angenommene Baukosten 400.000 EUR
  • davon 20 % Baunebenkosten 80.000 EUR
  • davon 24 % (LP 1 -3) 19.200 EUR
  • davon 50 % 9.600 EUR

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die evangelische Kirchengemeinde nicht auf den Architekten der Evangelischen Landeskirchen zurückgreifen kann.