Stadtratssitzung-2021-05-04-TOP-07 Auflösung von kleinen Urnenwahlbezirken bei der Stadt Burgkunstadt
Projekt | Projekt::Auflösung von kleinen Urnenwahlbezirken bei der Stadt Burgkunstadt |
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Stichwort | Stichwort::Wahl |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum:: |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt, die die Urnenwahllokale Ebneth/Hainweiher, Neuses a. Main und Kirchlein aufzulösen. |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Im Hinblick auf die Bundestagswahl am 26.09.2021 und die - auch durch die Corona-Pandemie verstärkte Häufung von Briefwählern - sind von Seiten der Stadtverwaltung Burgkunstadt Planungen erforderlich, die auch für Folgewahlen gelten sollen.
So werden künftig folgende Wahllokale für Urnenwähler zur Verfügung stehen:
- Wahllokal 1: kath. Jugendheim Burgkunstadt
- Wahllokal 2: Grundschule I, EG, Burgkunstadt
- Wahllokal 3: Grundschule II, EG, Burgkunstadt
- Wahllokal 4: Bauhof Burgkunstadt
aufnehmendes Wahllokal: Ebneth/Hainweiher
- Wahllokal 5: ev. Gemeindehaus Burgkunstadt
- Wahllokal 6: Feuerwehrhaus Burgkunstadt
- Wahllokal 7: Feuerwehrhaus Weidnitz
aufnehmendes Wahllokal: Neuses a.Main
- Wahllokal 8: Feuerwehrhaus Gärtenroth
aufnehmendes Wahllokal: Kirchlein
- Wahllokal 9: kath. Jugendhaus Mainroth
- Wahllokal 10: Gaststätte Vonbrunn, Theisau
- Briefwahllokal/e: Grundschule Burgkunstadt, EG und OG
Die Urnenwahllokale Ebneth/Hainweiher, Neuses a. Main und Kirchlein werden aufgelöst.
Die Einteilung der Urnenwahlbezirke ist unumgänglich (Schreiben des Bayerischen Innenministerium vom 12.02.2021, Wahlrundschreiben BTW 2021 Nr. 2) um von vorneherein eine mögliche Unterschreitung von 50 Wählern (§68 Abs. 2 Bundeswahlordnung) vorzubeugen. Die Briefwähler wurden außerdem in den vergangenen Jahren stets mehr. Die Kreiswahlleiter der Landratsämter werden bei der Prüfung der vorzulegenden Wahlbezirksverzeichnisse einen besonderes Augenmerk auf eine mögliche Unterschreitung von 50 Wählern legen (Telefonat mit Herrn Hetz, Kommunalaufsicht Landratsamt Lichtenfels).
Die mengenmäßige Bildung von Briefwahllokalen bleibt hiervon unberührt, so dass wahlbezogen flexibel auf jede einzelne Wahl Bezug genommen wird. Das Entscheidungskriterium für die Bildung von Briefwahllokalen lautet: einfache Wahl (ein Stimmzettel wie z. B. bei der EU-Wahl: wenig Briefwahllokale; viele große Stimmzettel wie bei z. B. bei der Kommunalwahl: mehr Briefwahllokale).