Stadtratssitzung-2021-05-04-TOP-02 Niederlegung des Stadtratsmandates durch Frau Franziska Ramming

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Projekt Projekt::Stadtrat Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::Stadtrat
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-05-04
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/05/04
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::1. Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Amtes durch Stadtratsmitglied Franziska Ramming nach Art. 48 GLKrWG fest.

2. Der Stadtrat beschließt, dass Herr Andreas Will, .... , 96224 Burgkunstadt als Listennachfolger in den Stadtrat nachrückt.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::Nein


Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Stadtratsmitglied Franziska Ramming hat mit Schreiben vom 06.04.2021 ihr Stadtratsmandat niedergelegt.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG kann ein Stadtratsmitglied sein Amt niederlegen. Ein wichtiger Grund ist nicht mehr nötig.

Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG stellt der Stadtrat die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über den Listennachfolger.

Listennachfolger bei der FW Burgkunstadt wären Herr Peter Zimmermann, ... 96224 Burgkunstadt, Frau Ulrike Richter, ... 96224 Burgkunstadt und Herr Andreas Will, ... 96224 Burgkunstadt.

Herr Peter Zimmermann sowie Frau Ulrike Richter haben beide abgelehnt.