Kategorie:Vereinsrecht

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"In der deutschen Rechtswissenschaft ist Vereinsrecht das Rechtsgebiet, das den Verein regelt. Verfassungsrechtlicher Hintergrund ist die Vereinigungsfreiheit gemäß GG Art. 9 Abs. 1 Grundgesetz. Die Gründung, Organisation und Haftung des Vereins ist in den §§ 21–79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Das Vereinsgesetz regelt dagegen die öffentlich-rechtlichen Bezüge des Vereins. Der Verein ist die Grundform der privaten Körperschaften."<ref>Quelle: Seite „Vereinsrecht (Deutschland)“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 15. März 2020, 14:10 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vereinsrecht_(Deutschland)&oldid=197786978 (Abgerufen: 25. Mai 2020, 20:33 UTC) </ref>

Normen

Grundgesetz (GG)

Gesetzesvorhaben des Bundes

Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch

Vereine sind geregelt im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),

  • Buch 1. Allgemeiner Teil<ref>(§§ 1 - 240)</ref>,

Vereinsgesetz

Publikationen

Lexika

Handbücher

Fachbücher

Fachaufsätze

Mustertexte

  • Reichert / Boochs, Mustertexte, Satzungen und Erläuterungen zum Vereins- und Verbandsrecht, ISBN 978-3406679841

Studienarbeiten

Ratgeber

Klausurfälle

Links

Fußnoten

<references/>

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