Schlüsselzuweisung

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Haushaltsstelle

  • 0.9000.0401

Zuständigkeit

Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist das Landesamt für Statistik zuständig (FAGDV 2002 § 22 Abs. 1).<ref>Auskunft Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Ref. 63 vom 14.12.2015</ref>

Berechnung

Formel

(Ausgangsmesszahl - Steuerkraftmesszahl) x 55% = Schlüsselzuweisung<ref>Quelle: Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009, Seite 30 (Ziffer 3.2.)</ref>

Erster Schritt: Berechnung der Ausgangsmesszahl<ref>s. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Der kommunale Finanzausgleich in Bayern, Die Finanzierung der bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke, Seite 33</ref>


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Fiktive Berechnung am Beispiel der Schlüsselzuweisung 2016 für die Stadt Burgkunstadt nach der alten Rechtslage

  • Ermittlung der Einwohnerzahl
    • Einwohnerzahl am 31.12. des vorvorhergehenden Jahres<ref>FAGDV 2002 § 1 Abs. 1 Satz 1</ref> (31.12.2014): 6410
    • durchschnittliche Einwohnerzahl der 10 vorangegangenen Jahre<ref>FAG Art. 3 Abs. 2 i.V.m. FAGDV 2002 § 1 Abs. 1 Satz 2</ref> (1.1.2004-31.12.2013): 6728<ref>Überprüfung der Zahlen erforderlich</ref>
    • Für die Berechnung maßgebliche Einwohnerzahl: 6728<ref>Überprüfng der Zahlen erforderlich</ref>
    • 3/5 der Personen mit Nebenwohnung am 25.05.1987 (Stichtag der Volkszählung) (FAG Art. 3 Abs. 4) (3/5% von 241<ref>Quelle: Statistisches Landesamt Bayern</ref>): 144
    • Einwohner insgesamt: 6872<ref>Überprüfung der Zahlen erforderlich</ref>
  • Ansätze
    • Hauptansatz nach Gemeindegröße (FAG Art. 3 Abs. 1 Nr. 1): 113,1 %
    • für strukturschwache Gemeinden (FAG Art. 3 Abs. 1 Nr. 1): --
    • Ansätze insgesamt: %
  • gewichtete Einwohnerzahl (6872 x 113,1 % =): 7774

Berechnung am Beispiel der Schlüsselzuweisung 2016 für die Stadt Burgkunstadt nach der neuen Rechtslage

...


===Zweiter Schritt: Ermittlung der fiktiven Einnahmen („Steuerkraft“ für Gemeinden beziehungsweise „Umlagekraft“ für Landkreise)<ref>s. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Der kommunale Finanzausgleich in Bayern, Die Finanzierung der bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke, Seite 35 </ref>===

===Dritter Schritt: Berechnung der Schlüsselzuweisungen ausgehend von der Differenz von Ausgangsmesszahl und Steuerkraftmesszahl oder Umlagekraftmesszahl<ref>s. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Der kommunale Finanzausgleich in Bayern, Die Finanzierung der bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke, Seite 37 </ref>===

Weitere Berechnungsbeispiele

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 122 ff., 124

Schlüsselzuweisungen im Landkreis Lichtenfels

Schlüsselzuweisungen in Burgkunstadt

Jahr Landkreis Altenkunstadt Burgkunstadt Ebensfeld Hochstadt Lichtenfels Marktgraitz Marktzeuln Michelau Redwitz Bad Staffelstein Weismain Datum der Veröffentlichung
2016 10.520.088 956.904 768.000<ref>Schlüsselzuweisungen</ref><ref>Planungsansatz 900.000 Euro, siehe Stadtratssitzung-2015-10-20</ref> 1.393.896 515.728 5.061.772 541.872 477.176 2.040.520 63.612 2.471.968 867.572 11.12.2015<ref>obermain.de vom 11.12.2015 - 25,7 Millionen Euro für den Landkreis</ref>
2015 10.671.000 1.353.484 1.344.692 1.347.744 441.392 5.956.276 499.732 441.332 1.138.152 871.372 3.013.092 1.098.732 22.12.2014<ref>Quelle: Obermain Tagblatt Online vom 22.12.2014 - Mehr Geld – schlechtes Zeichen - Landkreis und Kommunen freuen sich über 28 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen vom Freistaat</ref>
2014 10.421.000 1.358.588 0 1.390.528 429.744 5.816.592 524.060 293.836 806.536 343.916 3.666.748 1.054.648 18.12.2013<ref>Obermain Tagblatt vom 18.12.2013 - Über 26 Millionen Euro - Fließen als Schlüsselzuweisungen in den Landkreis</ref>
2013 621.020<ref>Quelle: Obermain Tagblatt vom 18.12.2013 - Über 26 Millionen Euro - Fließen als Schlüsselzuweisungen in den Landkreis</ref>

TIPP

Hat die Gemeinde in einem Haushaltsjahr überdurchschnittlich gute Steuereinnahmen, muss sie einen Teil unbedingt der Rücklage zuführen:
"Die womöglich einmaligen erhöhten Steuereinnahmen führen nämlich 2 Jahre später dazu, dass auch die Kreisumlage steigt. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die staatlichen Schlüsselzuweisungen zurückgehen. Wurde nichts zurückgelegt, dann entsteht ein Haushaltsloch."<ref>Quelle: Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 143</ref>

Normen

Gesetze

Verordnungen

Bekanntmachungen

Publikationen

Wikipedia

Fachbücher

Fachartikel

Lokalpresse

Statistisches Landesamt Bayern

Siehe auch

Fußnoten

<references />