Kommunaler Finanzausgleich
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Von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftsteuern fließt den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach Art. 106 Abs. 7 GG insgesamt ein von der Landesgesetzgebung zu bestimmender Hundertsatz zu. Im übrigen bestimmt die Landesgesetzgebung, ob und inwieweit das Aufkommen der Landessteuern den Gemeinden (Gemeindeverbänden) zufließt (Art. 106 Abs. 7 Satz 2 GG).
Normen
Publikationen
Wikipedia
Fachbücher
- Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 114 ff.
- Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 7891 (Teil 4 Ziffer 2.12)
Fachartikel
- Bayerische Gemeindezeitung vom 8.7.2015 - Kommunaler Finanzausgleich 2016: Tragfähiger Kompromiss - GZ-13-2015 - Reaktionen der Kommunalen Spitzenverbände: "Auf ein Rekordhoch beim kommunalen Finanzausgleich 2016 haben sich Finanzminister Dr. Markus Söder und die kommunalen Spitzenverbände geeinigt. „Unsere Kommunen erhalten dieses Jahr 8,4 Milliarden Euro“, betonte Söder in München. „Außerdem bringt die nun erreichte Reform mehr Gerechtigkeit in das System der Schlüsselzuweisungen. Wir stärken damit den ländlichen Raum mit spürbaren Verbesserungen für strukturschwache Gemeinden durch höhere Stabilitätshilfen und Umverteilung."
Regierungspublikationen
Lokalpresse
- Obermain Tagblatt Online vom 22.12.2014 - Mehr Geld – schlechtes Zeichen - Landkreis und Kommunen freuen sich über 28 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen vom Freistaat
- Obermain Tagblatt vom 18.12.2013 - Über 26 Millionen Euro - Fließen als Schlüsselzuweisungen in den Landkreis
Siehe auch
Fußnoten
<references />