Ausgangsmesszahl
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Berechnung
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Fiktive Berechnung am Beispiel der Schlüsselzuweisung 2016 für die Stadt Burgkunstadt nach der alten Rechtslage
- Ermittlung der Einwohnerzahl
- Einwohnerzahl am 31.12. des vorvorhergehenden Jahres<ref>FAGDV 2002 § 1 Abs. 1 Satz 1</ref> (31.12.2014): 6410
- durchschnittliche Einwohnerzahl der 10 vorangegangenen Jahre<ref>FAG Art. 3 Abs. 2 i.V.m. FAGDV 2002 § 1 Abs. 1 Satz 2</ref> (1.1.2004-31.12.2013): 6728<ref>Überprüfung der Zahlen erforderlich</ref>
- Für die Berechnung maßgebliche Einwohnerzahl: 6728<ref>Überprüfng der Zahlen erforderlich</ref>
- 3/5 der Personen mit Nebenwohnung am 25.05.1987 (Stichtag der Volkszählung) (FAG Art. 3 Abs. 4) (3/5% von 241<ref>Quelle: Statistisches Landesamt Bayern</ref>): 144
- Einwohner insgesamt: 6872<ref>Überprüfung der Zahlen erforderlich</ref>
- Ansätze
- Hauptansatz nach Gemeindegröße (FAG Art. 3 Abs. 1 Nr. 1): 113,1 %
- für strukturschwache Gemeinden (FAG Art. 3 Abs. 1 Nr. 1): --
- Ansätze insgesamt: %
- gewichtete Einwohnerzahl (6872 x 113,1 % =): 7774
- einheitlicher Grundbetrag 2016: 850,90 €
- Ausgangsmesszahl (7774 x 850,90 € € =): 6.615.347,39 €
Berechnung am Beispiel der Schlüsselzuweisung 2016 für die Stadt Burgkunstadt nach der neuen Rechtslage
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Normen
Gesetze
Bayern
Rechtsverordnungen
Bayern
- FAGDV 2002 § 1 Maßgebende Einwohnerzahlen
Siehe auch
Fußnoten
<references/>