Verwaltungshaushalt

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Verwaltungshaushalt umfasst nach KommHV-Kameralistik § 1 Abs. 2 die nicht unter KommHV-Kameralistik § 1 Abs. 1 (Vermögenshaushalt) fallenden Einnahmen und Ausgaben.

Normen

Publikationen

Lexika

Fachbücher

Siehe auch

Fußnoten

<references />