Ganztagsschule

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Arten

Offene Ganztagsschule

An Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien sowie an der Mittelschulstufe von Sonderpädagogischen Förderzentren und Förderzentren, Förderschwerpunkt Lernen, können auf Antrag des Schulaufwandsträgers schulische Ganztagsangebote in klassen- und jahrgangsübergreifender Form eingerichtet werden (offenes Ganztagsangebot) (BayEUG Art. 6 Abs. 5 Satz 2).

"Die Offene Ganztagsschule orientiert sich im Gegensatz zur Ganztagsschule überwiegend an der klassischen Unterrichtsstruktur der Halbtagsschule und bietet nach dem Unterricht ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittagsprogramm. Jeweils zu Beginn des Schuljahres entscheiden die Eltern, ob ihre Kinder das Ganztagsangebot wahrnehmen. Oft übernehmen freie Träger diese Form der Betreuung."<ref>Quelle: Seite „Offene Ganztagsschule“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 3. Dezember 2015, 09:13 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Offene_Ganztagsschule&oldid=148691601 (Abgerufen: 31. März 2016, 09:54 UTC) </ref>

Gebundene Ganztagsschule

Auf Antrag des Schulaufwandsträgers können an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien sowie an Sonderpädagogischen Förderzentren und Förderzentren, Förderschwerpunkt Lernen, schulische Ganztagsangebote in eigenen Ganztagsklassen in rhythmisierter Form eingerichtet werden (gebundenes Ganztagsangebot, (BayEUG Art. 6 Abs. 5 Satz 1).

Wahlmöglichkeit der Eltern

Das Schulrecht in Bayern bzgl. Regelschule und alternativen Schulformen räumt den Eltern eine Wahlmöglichkeit ein. Die Wahlsituation macht die Ganztagsschulen gerade nicht zur Pflicht. Erst nach der getroffenen Wahl entsteht eine rechtliche Verbindlichkeit, aus der sich aber auch nicht jeder Anspruch begründet.

Volksschule

Pflicht ist in Bayern nur der Halbtagsunterricht (Regelschule) und zwar in einer Form, die den Kindern ein Vorrücken ermöglicht (das ist der Rechtsanspruch der Kinder/Eltern, mehr nicht)

Alternative Schulformen

Freiwillig (Wahlmöglichkeit) sind Flexible Grundschule (Kombiklassen) und die sog. Ganztagesschule, die häufig aber um 15:00 Uhr oder 15:30 Uhr Uhr für die Grundschüler endet. Die Regelschule hat immer noch rechtlichen Vorrang - ungeachtet der Tatsache, dass andere Schulformen möglich sind. Erst mit der Wahl für eine alternative Schulform ergibt sich eine örtliche Rechtssituation, aber keine allgemeine (gestuftes Recht).

Normen

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Publikationen

Rundfunkbeiträge

  • deutschlandfunk.de vom 16.04.2016 - Mindeststandards für Ganztagsschulen: "Ganztagsschulen bringen Schülern deutliche Vorteile. Neue Forschungsergebnisse zeigen, dass besonders die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder profitiert. Dafür muss allerdings das pädagogische Konzept stimmen. Die Forschung zeigt aber: Dabei gibt es in Deutschland von Schule zu Schule noch gewaltige Unterschiede - und oft auch Defizite."

Pressemitteilungen

Links

Siehe auch