Offene Ganztagsschule

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An Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien sowie an der Mittelschulstufe von Sonderpädagogischen Förderzentren und Förderzentren, Förderschwerpunkt Lernen, können auf Antrag des Schulaufwandsträgers schulische Ganztagsangebote in klassen- und jahrgangsübergreifender Form eingerichtet werden (offenes Ganztagsangebot) (BayEUG Art. 6 Abs. 5 Satz 2).

"Die Offene Ganztagsschule orientiert sich im Gegensatz zur Ganztagsschule überwiegend an der klassischen Unterrichtsstruktur der Halbtagsschule und bietet nach dem Unterricht ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittagsprogramm. Jeweils zu Beginn des Schuljahres entscheiden die Eltern, ob ihre Kinder das Ganztagsangebot wahrnehmen. Oft übernehmen freie Träger diese Form der Betreuung."<ref>Quelle: Seite „Offene Ganztagsschule“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 3. Dezember 2015, 09:13 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Offene_Ganztagsschule&oldid=148691601 (Abgerufen: 31. März 2016, 09:54 UTC) </ref>

Burgkunstadt

Offene Ganztagsschule und Hort St. Theresia

Normen

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

  • BayEUG Art. 6 Abs. 5 Satz 2: An Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien sowie an der Mittelschulstufe von Sonderpädagogischen Förderzentren und Förderzentren, Förderschwerpunkt Lernen, können auf Antrag des Schulaufwandsträgers schulische Ganztagsangebote in klassen- und jahrgangsübergreifender Form eingerichtet werden (offenes Ganztagsangebot).

Publikationen

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references/>