Kombiklasse
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Nach BayEUG Art. 32 Abs. 2 sind an Grundschulen in Bayern Jahrgangsklassen zu bilden oder zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammenzufassen.
Außerdem werden jedes Jahr Richtlinien zur Klassenbildung veröffentlicht, die weitere Informationen und Maßgaben enthalten, so z.B. den Hinweis, dass jahrgangskombinierte Klassen auch parallel zu jahrgangsreinen Klassen unterrichtet werden können<ref>Quelle: http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/4/vs/schule/grundschule/ - abgerufen am 14.05.2014 - 12:30 Uhr</ref>.
Das pädagogische Konzept der jahrgangskombinierten Klassen hat sich bewährt<ref>Richtlinien für Klassenbildung 2010 Seite 7</ref>.
Normen
Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)
- BayEUG Art. 32 Abs. 2
Richtlinien
Medien
- Aufbruch Bayern: Flexible Grundschule konkret
- Jahrgangsübergreifender Unterricht der Volksschule Kronstorf
Publikationen
Kommentare
Handbücher
Online
- Unterrichten in jahrgangskombinierten Klassen
- Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 40.1 Ursula Heck, RSchDin, Marina Lindner, RSchRin, Stefan Kuen, RSchR, 2009 RSchR, Netzwerk Jahrgangskombiniertes Lernen
- http://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/schularten/grundschule/weitere-infos.html
- Ackermann, Eigenständiges Lernen und Arbeiten in altersgemischten Klassen
Sonstige Informationen
- Schulräteinformation Ausgabe 2008/IV
Ansprechpartner
Siehe auch
Fußnoten
<references />