Stadtratssitzung-2016-06-07

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bauausschuss

Gremium: Bauausschuss

Sitzungstag: Dienstag, 07. Juni 2016

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bauantrag auf Anbringung von Werbeanlagen am Anwesen Auwiese 2, Grundstück Flst.Nr. 1529/5 der Gemarkung Burgkunstadt (2016-0018)

02 Bauantrag auf Auffüllung einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 424 der Gemarkung Kirchlein (2016-0016)

03 Bauantrag auf Errichtung einer Garage mit Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 57/6 der Gemarkung Weidnitz (Wolf-von-Schaumberg-Str. 18( (2016-0019)

04 Bauantrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in Wohnung in dem Gebäude auf dem Grundstück Flst.Nr. 173/1 der Gemarkung Neuses a.M. (Zehntweg 9) (2016-0017)

05 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2016

Stadtrat

Gremium: Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 07. Juni 2016

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Entschuldigt fehlt VrFl

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Anträge zur Tagesordnung

  • ChFr: Top 17 in die öffentliche Sitzung vorziehen

Einstimmig angenommen

  • WoSi: TOP 14 in die öffentliche Sitzung vorziehen und bei TOP 03 mit behandeln

Mit 1 Gegenstimme angenommen (KaWe)

01 Bekanntgaben

ChFr: Stadt hat über 1.1 Mio Förderung für den Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum erhalten, dank der Arbeit von SvDi und Herrn Pü. Das ist der höchste Fördersatz im Landkreis.

02 Vorstellung Glasfaser-Masterplan

Sachverhalt

Herr R. Firma NetConsult stellt den Plan vor:

Es ist geplant das gesamte Stadtgebiet mit allen Ortsteilen anzuschließen = A2256 Gebäude

Kosten ca. 11-12 Mio.

ca. 3-4 Mio. Einsparmöglichkeiten bestehen bei Synergien im Tiefbau

z.Zt. keine Fördermöglichkeit: Von der EU vorgegebene Fördergrenze 30 MB ist in den meisten Flächen bereits erreicht

03 Breitbandausbau im Rahmen des neuen bayerischen Förderprogramms; Information zum Ergebnis des Auswahlverfahrens

Sachverhalt

Herr R. Firma NetConsult stellt das Angebot zum Breitbandausbau für die Stadtteile Meuselsberg, Kaltenreuth, Gewerbegebiet Seewiese und In der Au, Mainklein, Mainroth, Eben, Lopphof, Flurholz, Kirchlein, Hainzendorf, Reuth, Gärtenroth und Wildenroth) vor. Das Angebot wird in der nichtöffentlichen Sitzung mit Vergabebeschlussvorschlag vorgestellt.

Es gab einen Bewerber, Telekom. Geplante Inbetriebnahme August 2017

701.542 € Angebotsumme für alle Betreiche

659.387 € Angebotsumme für Los 2-7 = Alle Bereiche bis auf 1 Haus in Meuselsberg. (Dieses hat eine gute LTE - Versorgung)

527.846 € Fördermittel (Kommunale Zusammenarbeit mit Altenkunstadt brachte 50.000 € Förderung)

131.541 € Eigenanteil der Stadt = Förderquote 80,1 %

Beschlusvorschlag

Beschluss

Vergabe für Los 2 bis Los 7

Einstimmig angenommen

04 Friedhof Burgkunstadt - künstlerische Aufwertung und Neuerung durch Regens-Wagner

Sachverhalt

Für Regens Wagner gibt es im Friedhof Burgkunstadt ein kostenfreies Sondernutzungsrecht zur Bestattung von Ordensschwerstern (bis 2015) und Heimbewohnern. Dieser Teilbereich ist Eigentum der Stadt Burgkunstadt und wird von Regens Wagner bewirtschaftet. Regens Wagner möchte diesen Bereich nun gestalterisch aufwerten.

Diskussion

HeEb: Trotz kostenfreiem Sondernutzungsrecht werden Bestattungsgebühren erhoben. Da die Heimbewohner zum größten Teil Sozialhilfeempfänger sind, bleibt die Stadt auf dem größten Teil der Kosten sitzen.

Unterlagen für das Sondernutzungsrecht wurde nicht im Archiv gefunden. Auf Anregung von MaDi. soll das Sondernutzungsrecht in die Friedhofssatzung aufgenommen werden.

Herr B. von Regens Wagner stellt das Vorhaben vor:

Die Mauern sind im oberen Teil kaputt und sollen deshalb duch Metallaufbauten optisch aufgewertet werden. Erinnern soll die fertige Anlage an den "Gang des jüdischen Volkes durch das Rote Meer in die Freiheit" und an den "Brennenden Dornbusch"

MaDi: Zustimmung vorbehaltlich der Satzungsänderung

HeEb: Damit wäre die Sache rechtlich auf der sicheren Seite.

Beschlusvorschlag

Der Stadtrat stimmt der geplanten gestalterischen Aufwertung des Friedhofbereiches, für den Regens Wagner von der Stadt ein kostenfreies Sondernutzungsrecht eingeräumt wurde, zu.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der geplanten gestalterischen Aufwertung des Friedhofbereiches zu - vorbehaltlich der Satzungsänderung.

  • Einstimmig beschlossen

Stichwörter: Friedhof

05 Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich Firma K.-E.-Fischer); Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss|05 Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich Firma K.-E.-Fischer); Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss

Projekt Projekt::Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich K.-E.-Fischer)
Stichwort Stichwort::Einbeziehungssatzung
Straße Straße::Karl-Eugen-Fischer-Straße
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-06-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Vor in Kraft treten der Einbeziehungssatzung ist beim Landratsamt ein Antrag auf Zulassung einer

Abweichung nach § 78 Abs. 2 WHG für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Burgkunstadt (Ausweisung von Bauflächen für die Fa. K.-E.-Fischer) im festgesetzten Überschwemmungsgebiet zu stellen. Folgende Regelungen zum Hochwasserschutz und Wasserabfluss sind in die verbindlichen Festsetzungen aufzunehmen: Bauvorhaben sind so zu errichten, dass -eine Gefährdung von Leben oder erhebliche Gesundheits- oder Sachschäden nicht zu erwarten sind (§ 78 Abs. 2 Nr. 3 WHG), -der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstandes nicht nachteilig beeinflusst werden ((§ 78 Abs. 2 Nr. 4 WHG), -die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird (§ 78 Abs. 2 Nr. 5 WHG) -der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird (§ 78 Abs. 2 Nr. 6 WHG) -keine nachteiligen Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger zu erwarten sind (§ 78 Abs. 2 Nr. 7 WHG) -die Belange der Hochwasservorsorge beachtet sind (§ 78 Abs. 2 Nr. 8 WHG) -bei einem Bemessungshochwasser, das der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes zugrunde liegt, keine baulichen Schäden zu erwarten sind (§ 78 Abs. 2 Nr. 9 WHG) Der verlorengehende Retentionsraum ist im Baugenehmigungsverfahren plausibel zu ermitteln. Der ermittelte Retentionsraumverlust muss zeit- und umfangsgleich im funktionalen Zusammenhang mit der jeweiligen Einzelbaumaßnahme ausgeglichen werden. Die Ausgleichsgrundstücke sind zu bezeichnen, eine Darstellung des Urgeländes sowie des Geländes nach Profilierung in Planform festzuhalten sowie der ausgeführte Kubaturabtrag zu ermitteln. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Bauantrag vorzulegen und evtl. erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen zu beantragen. Den Forderungen des Wasserwirtschaftsamtes kann so nicht nachgekommen werden, da durch die Satzung eine konkrete Bebauung nicht geregelt ist. Hydraulische Berechnungen sowie Berechnungen hinsichtlich des Retentionsraumverlustes können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht angestellt werden. Dies hat im Rahmen der Beantragung der jeweiligen Einzelbaugenehmigung zu erfolgen (s.o.)]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::einstimmig
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


Sachverhalt

Der Satzungsentwurf über die Einziehung diverser Grundstücke Bereich der Firma Fischer hat vom 21.03.2016 bis 22.04.2016 zur Einsichtnahme ausgelegen. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Seitens der Bevölkerung wurden keine Eingaben gemacht.

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

Die Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden gewürdigt und folgende Beschlüsse gefasst:

Zum Wasserrecht

Landratsamt Lichtenfels, Schreiben vom 18.04.2016

Zum Abfallrecht

Landratsamt Lichtenfels, Schreiben vom 18.04.2016

Beschluss

Der nachfolgende Hinweis ist in die Satzung unter „Hinweise“ mit aufzunehmen:

Die Flächen der Einbeziehungssatzung befinden sich größtenteils in einem ehemaligen Kiesabbaugebiet mit Wiederauffüllung. Außerdem sind im weiteren Umgriff Altlastverdachtsflächen vorhanden. Nähere Informationen zur Wiederverfüllung der Abbaufläche liegen nicht vor. Weiterhin kann eine Auswirkung von den Verdachtsflächen auf Nachbargrundstücke und damit weitergehende Anforderungen (Altlastuntersuchungen, Einstellungen der Bauarbeiten bei Altlastverdacht) nicht ausgeschlossen werden. Um diesbezüglich genauere Erkenntnisse zu erlangen, wären nähere Erkundigungen, d.h., historische Recherchen und ggf. Messungen in Auftrag zu geben. Sofern sich bei späteren Erdarbeiten altlastenrelevante Auffälligkeiten ergeben, sind deshalb umgehend das Wasserwirtschaftsamt Kronach und das Landratsamt Lichtenfels zur Absprache des weiteren Vorgehens zu informieren.

  • Einstimmig beschlossen

Zum Naturschutz

Landratsamt Lichtenfels, Schreiben vom 18.04.2016

Beschluss

Die Stadt Burgkunstadt befürwortet den Vorschlag, den nötigen naturschutzfachlichen Ersatz-/Ausgleich zu kombinieren. Ob dies jedoch möglich ist, hängt von den jeweils konkreten Möglichkeiten ab. Eine Aufnahme dieses Hinweises in die Satzung ist nicht erforderlich. Dass der Verlust der landwirtschaftlichen Flächen nach Möglichkeit mit der Verpachtung von gemeindeeigenen Flächen ausgeglichen werden sollte, ist nicht nachvollziehbar, da die Einbeziehungssatzung einzig und allein für die Fa. Fischer erlassen wird. Gemeinde Altenkunstadt, Schreiben vom 09.05.2016 Die Belange der Gemeinde Altenkunstadt sind durch den Erlass der Einbeziehungssatzung nicht berührt. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch die Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich Firma K.-E.-Fischer) in der Fassung vom 07.06.2016 mit den beschlossenen Ergänzungen.

  • Einstimmig angenommen

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch die Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich Firma K.-E.-Fischer) in der Fassung vom 07.06.2016 mit den beschlossenen Ergänzungen.

  • Einstimmig beschlossen

06 Anlegung eines Kinderspielplatzes in Weidnitz

Projekt Projekt::Weidnitz
Stichwort Stichwort::Kinderspielplatz
Straße Straße::Alte Reichsstraße
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-06-07
Antragsteller Antragsteller::Marion B.
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/06/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::4 Vorschläge für Standorte für einen möglichen neuen Spielplatz unterbreitet.

1. Alte Reichsstraße, Flst.Nr. 57/37

2. Klausenhof 6

3. Lammgarten bei Kläranlage, Flst.Nr. 220

4. Teilbereich auf dem Gärtnereigelände der Gärtnerei Kestel, neben ehemaligem Spielplatz (nur Lösung, wenn keine andere geht)]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Punkt wird vertagt und die Verwaltung sucht weiter.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig angenommen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt

Der Spielplatz in Weidnitz ist seit September 2015 aufgelassen, da der Pachtvertrag von dem Grundstückseigentümer nicht mehr verlängert wurde. Frau Marion B., Weidnitz, hat 4 Vorschläge für Standorte für einen möglichen neuen Spielplatz unterbreitet.

1. Alte Reichsstraße, Flst.Nr. 57/37

2. Klausenhof 6

3. Lammgarten bei Kläranlage, Flst.Nr. 220

4. Teilbereich auf dem Gärtnereigelände der Gärtnerei Kestel, neben ehemaligem Spielplatz (nur Lösung, wenn keine andere geht)

Zu 1.: Dieses Grundstück möchte der Eigentümer nur verkaufen und nicht längerfristig verpachten.

Zu 2.: Die Kinder müssten, um auf dieses Grundstück zu gelangen, ohne Querungshilfe die Bundesstraße überqueren.

Zu 3.: Wie zu 2. Zusätzlich steht das Grundstück öfters unter Wasser.

Zu 4.: Bauhofleiter ThKi und HiFu / Verwaltung haben mit Frau B. die Erschließung des Grundstücksteils besprochen. Starkes Hanggelände, müsste erst terrassiert werden um diverse Spielgeräte aufstellen zu können, Einzäunung und Tore zur Abtrennung, vom Gärtnereigelände wären notwendig. Die Zufahrt über die Gärtnerei und Zugang für die Kinder/Eltern von der Straße Alter Berg aus möglich. Geschätzte Gesamtkosten für die Anlegung des Spielplatzes (Terrassierung, Einzäunung, Spielgeräte, Zuwegung) mindestens 40.000,-- Euro. Der Stadtrat möge entscheiden, wie in der Angelegenheit weiter verfahren werden soll.

Diskussion

AlHa: Querungshilfe für B289 beantragen

ChFr: Ist bereits in früherer Zeit erfolglos gewesen

GüKn: Die CSU hat schlägt ein anderes Grundstück vor und bittet die Stadtverwaltung die Nutzungsmöglichkeiten zu eruieren.

FrRa: Das CSU-Grundstück ist in der Nähe des AWO - Spielplatzes. Wenn dieser aufgewertet wird, können alle Kinder dort spielen.

KaWe: Spielplatz in Weidnitz war frequentiert, Kinder werden mehr, AWO - Spielplatz ist zu weit weg. Begrüßt es sehr wenn ein neuer Spielplatz gebaut würde, weiter suchen.

WoSie: Vertagung und weiter suchen


07 Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung der Stadt Burgkunstadt; Ersatzbeschaffung des TSF Mainroth

Sachverhalt

Die Feuerwehrbedarfsplanung sieht eine Ersatzbeschaffung vom Typ TSF-W vor. Wenn mehrere Kommunen im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung baugleiche Fahrzeuge beschaffen erhöht sich der Basisfestbetrag um 10 v.H., d.h. der Fördersatz würde sich damit von 38.900 EUR auf 42.790 EUR erhöhen. Weismain und Lichtenfels planen in 2017 derartige Fahrzeuge zu beschaffen, Ausschreibung soll noch in 2016 erfolgen. Stadt Burgkunstadt sollte sich auch an diesem gemeinsamen Beschaffungsprojekt beteiligen.

Die Feuerwehrbedarfsplanung war bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 noch nicht bekannt. Deshalb stehen in 2016 keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Beschaffungskosten müssten dann aber 2017 in den Haushalt eingestellt werden.

Diskussion

AlHa: Wie teuer kommt das Auto?

MaHo: Geschätzt 105.000 €

HeEb: Realisierung entscheidet Gesamthaushalt und Kreditbedarf 2017

MaDi: Ist das ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht?

HeEb: Sie haben schon mal gegen das Recht verstoßen.

MaDi: Wo?

HeEb. Bei der Vergabe Breitband

MaDi: Stadtverwaltung hat die Pflicht uns darauf hinzuweisen

HeEb: Ich habe die Vorlage nicht geschrieben - wichtig ist was praktikabel ist und was der Kommune nutzt.

WoSi: Arbeiten wir zum Wohl der Stadt oder dagegen?

ThMü: Beschluss ergänzen umd vorbehaltlicher Genehmigung durch das Landratsamt

Beschlusvorschlag

Der Stadtrat beschliesst, die Ersatzbeschaffung des TSF Mainroth vom Typ TFS-W gemeinsam mit anderen Kommunen des Landkreises Lichtenfels durchzuführen und stimmt in diesem Zusammenhang der Ausschreibung in 2016 und der kassenwirksamen Auftragsvergabe für 2017 zu.

Beschluss

Der Stadtrat beschliesst, die Ersatzbeschaffung des TSF Mainroth vom Typ TFS-W gemeinsam mit anderen Kommunen des Landkreises Lichtenfels durchzuführen und stimmt in diesem Zusammenhang der Ausschreibung in 2016 und der kassenwirksamen Auftragsvergabe für 2017 zu - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung des Landratsamts.

  • Mit 1 Gegenstimme angenommen (MaDi)

08 Kanalsanierung 2016; Vergabe der Ingenieurleistungen

Projekt Projekt::Kanalsanierung
Stichwort Stichwort::Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-06-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/06/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beauftragt das Ingenieurbüro Miller gem. dem Angebot vom 12.05.2016 stufenweise mit den Planungsleistungen der LP 1 - 9 für die Kanalsanierung 2016.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beauftragt das Ingenieurbüro Miller gem. dem Angebot vom 12.05.2016 stufenweise mit den Planungsleistungen der LP 1 - 9 für die Kanalsanierung 2016.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis [[Abstimmungsergebnis::Alternativantrag des Bürgervereins mehrheitlich abgelehnt 3 (MD, TM, AH)/16

Beschluzssvorschlag der Verwaltung mehrheitlich angenommen 16/3 (MD, TM, AH)]]

Maßnahmen Maßnahme::
Notiz [[Notiz::Alternativer Beschlussvorschlag der Fraktion des Bürgervereins:

Der Stadtrat beschließt, dass für die Kanalsanierung im Stadtgebiet zunächst ein Gesamtkonzept erstellt wird. Dabei sind Hochwasserschutzkonzept und hydraulischer Abgleich der Kanäle zu berücksichtigen. Als erster Schritt sind die noch zu untersuchenden Kanäle zu befahren. Dem Stadtrat ist schnellstmöglich eine Aufstellung aller Schäden der Stufe 0 mit Risiken der Gewässerverunreinigung vorzulegen. Sollte der Auftragswert der Kanaluntersuchung über den EU-Schwellenwerten liegen, ist europäisches Vergaberecht zu beachten. Zeitgleich sind die neuen Fördermöglichkeiten zu prüfen, um die Kosten für Stadt und Bürger zu senken. Der Beschlussvorschlag zu TOP 08 wird zunächst vertagt.]]

Sollkosten Sollkosten::42147,60
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::Ingenieurbüro Miller
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Ja


Stichwörter

Vergabe; Stadtratssitzung-2013-11-08; EU-Kommission; Stellungnahme der EU-Kommission vom 04.05.2016: EU-Schwellenwert; Eigenüberwachungsverordnung; Kanalsanierung; Vergabe der Ingenieurleistungen

Sachverhalt

Diskussion

Antrag des Bürgervereins auf abweichende Beschlussfassung

Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.

MD: Die Fraktion des Bürgervereins Burgkunstadt stellt zu “TOP 08 Kanalsanierung 2016; Vergabe der Ingenieurleistungen” folgenden Antrag für die öffentliche Tagesordnung der Stadtratsitzung am 07.06.2016 (vorsorglich als Dringlichkeitsantrag):

Vorrangige Erstellung eines Gesamtkonzepts für die Kanalsanierung mit Förderoption

Sachverhalt (Begründung)

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Vorrang des EU-Rechts (der Stadtverwaltung bekannt) und einem möglichen Verlust von Fördermitteln.

Mit einer neuen Förderung unterstützt die Staatsregierung die Kommunen bei der Sanierung ihrer Anlagen für Trinkwasser und Abwasser. Kernstück der neuen Förderrichtlinien ist eine Härtefallförderung: Kommunen, die durch den Bau von Trink- und Abwasseranlagen besonders hoch belastet sind, erhalten danach Fördermittel für die Sanierung ihrer bestehenden Wasserleitungen und Abwasserkanäle. (siehe Anlage)

Die Begründung eines Härtefalls ergibt sich letztlich erst, wenn der Umfang der Gesamtmaßnahme feststeht: Ein entsprechender Härtefall liegt vor, wenn die Pro-Kopf-Belastung einen bestimmten Betrag pro Einwohner überschreitet. Dazu werden die Investitionen der vergangenen 20 Jahre und die geplanten Sanierungsausgaben betrachtet. Auch die demographische Entwicklung der Gemeinden wird berücksichtigt. Die Förderung erfolgt mit festen Pauschalen. So gibt es beispielsweise für die Sanierung von Abwasserkanälen 150 Euro pro Meter. In besonderen Härtefällen werden höhere Pauschalen gewährt. Zunächst ist das Programm auf vier Jahre ausgelegt.

Stellungnahme der EU-Kommission vom 04.05.2016

Die EU-Kommission hat mit Schreiben vom 04.05.2016 zur Burgkunstadter Kanalsanierung Stellung genommen:

“...,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 13. Oktober 2016, in dem Sie darlegen, dass die Stadt Burgkunstadt Sanierungsarbeiten an ihrem Abwasserkanalnetz durchführen wird, die in Abschnitte aufgeteilt über Jahre durchführt werden sollen bei einem Gesamtwert von ca. 10 Millionen Euro. Sie fragen an, ob diese Arbeiten nicht europaweit ausgeschrieben werden müssten.
Ihre Annahme, dass solche zusammenhängenden Arbeiten in der Tat als gesamtes gesehen werden müssen, ist richtig. Die Aufteilung in Abschnitte, die in einzelnen Jahren durchgeführt wird und nicht ausgeschrieben wird, ist in der Tat eine Umgehung der Ausschreibungspflicht aus der Richtlinie 2004/18 EG bzw. der Richtlinie 2014/24EU. Dies hat auch der EuGH in seinem Urteil im Fall C-574/10 Autalhalle Niedernhausen bestätigt.
Allerdings geht im vorliegenden Fall aus den Unterlagen nicht genau hervor, wie die Aufteilung erfolgte und ob die Arbeiten bereits durchgeführt wurden, oder ob noch weitere Sanierungsleistungen erfolgen werden. ...”
(Quelle: EU-Kommission, Schreiben vom 04.05.2016)
Bereiche, die nach der bisherigen Schätzung unter die Anwendung europäischen Vergaberechts fallen

Es sind nach unserer Rechtsauffassung im Gesamtprojekt der Kanalsanierung drei Bereiche, die nach der bisherigen Schätzung unter die Anwendung europäischen Vergaberechts fallen:

  • die Dienstleistung nach der Eigenüberwachungsverordnung (Kanaluntersuchung) (Schwelle 209.000 Euro)
  • die Ingenieurleistungen (Schwelle 209.000 Euro)
  • sowie die anschließenden Bauleistungen (Schwelle 5.225.000 Euro)

Wie im Bereich des Hochwasserschutzkonzeptes können die Maßnahmen dann wohl auch auf einzelne Jahre aufgesplittet werden.

Aus vergaberechtlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass die Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation Dienstleistungen sind und den Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A unterliegen. Da es sich um ein Projekt größeren Ausmaßes handelt, wäre die Dienstleistung der Kanaluntersuchung bei Überschreitung des EU-Schwellenwerts von derzeit 209.000 Euro europaweit auszuschreiben.

Die aktuelle Vorgehensweise der Verteilung der Untersuchungen und Reparaturen auf 10 Jahre oder mehr ist unserer Ansicht nach nicht geeignet, etwaige Risiken durch Gewässerverunreinigungen zu vermeiden. Auch dies begründet die Dringlichkeit.

HeEb: Wir sind dabei die Kosten der letzten 20 Jahre zu erfassen, um eine Förderung zu ermöglichen. Wasserwirtschaftsamt rät zu Förderantrag

ThMü: Die Schäden mit Klasse 0 sind möglichst schnell zu erfassen. Wenn wir in Ingenieurleistungen im Block abrechnen, enstehen nur 10 % und nicht 13 % Ingenieurkosten. In den letzten 5 Jahren sind keine Kanalbefahrungen mehr gemacht worden.

KaWe: Wieso brauchen wir einen Plan, ich gehe davon aus, dass die Stadt einen Plan hat.

MiDo: SvDi hat nicht das Fachwissen. Wir brauchen Fachleute.

MaHe: Antrag Schluss der Debatte

  • Einstimmig beschlossen
Alternativer Beschlussvorschlag der Fraktion des Bürgervereins

Der Stadtrat beschließt, dass für die Kanalsanierung im Stadtgebiet zunächst ein Gesamtkonzept erstellt wird. Dabei sind Hochwasserschutzkonzept und hydraulischer Abgleich der Kanäle zu berücksichtigen. Als erster Schritt sind die noch zu untersuchenden Kanäle zu befahren. Dem Stadtrat ist schnellstmöglich eine Aufstellung aller Schäden der Stufe 0 mit Risiken der Gewässerverunreinigung vorzulegen. Sollte der Auftragswert der Kanaluntersuchung über den EU-Schwellenwerten liegen, ist europäisches Vergaberecht zu beachten. Zeitgleich sind die neuen Fördermöglichkeiten zu prüfen, um die Kosten für Stadt und Bürger zu senken. Der Beschlussvorschlag zu TOP 08 wird zunächst vertagt.

Beschluss

abgelehnt 3 (MD, TM, AH)/16

Beschlusvorschlag der Verwaltung

Der Stadtrat beauftragt das Ingenieurbüro Miller gem. dem Angebot vom 12.05.2016 stufenweise mit den Planungsleistungen der LP 1 - 9 für die Kanalsanierung 2016.

Beschluss

mehrheitlich angenommen (16/3 MD, TM, AH)

09 Ausbau der Ortsstraße Leite; Vergabe der Ingenieurleistungen

Projekt Projekt::Ausbau der Ortsstraße Leite
Stichwort Stichwort::Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
Straße Straße::Leite
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-06-07
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/06/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beauftragt das Planungsbüro Kellner stufenweise mit den Planungsleistungen für den Ausbau der Ortsstraße Leite in Burgkunstadt gem. dem Angebot vom 13.05.2016.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beauftragt das Planungsbüro Kellner stufenweise mit den Planungsleistungen für den Ausbau der Ortsstraße Leite in Burgkunstadt gem. dem Angebot vom 13.05.2016.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig angenommen
Maßnahmen Maßnahme::Geschätzte Sollkosten: 338.000
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::46688,85
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Die Kosten sind im Haushalt 2016 enthalten.
Vergabe an VergabeAn::Planungsbüro Kellner
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::Ja

Sachverhalt

Ortsstraße Leite ist in einem schlechten baulichen Zustand. Der Stadtrat hat festgelegt, dass die Straßen Kesselweg, Leite und Bergstraße nacheinander ausgebaut werden sollen. Das Planungsbüro Kellner schätzt die Ausbaukosten auf ca. 338.000 Euro brutto. Honorar für die LP 1 -9: 46.688,85 €. Auf LP 1 wird seitens des Büros verzichtet. Kosten LP 2 – 3: 20.844,40 Euro brutto. Die Kosten sind im Haushalt 2016 enthalten.

Diskussion

10 Ausschreibung Gaslieferung 01.01.2018 bis 31.12.2020

Sachverhalt

Die Stadt Burgkunstadt muss regelmäßig ihre Leistungen ausschreiben. Aktuelle Ausschreibungszeitraum für die Gaslieferung vom 01.10.2015 bis 31.12.2017. Aufgrund positiver Erfahrungen bei Stromausschreibung, schlägt die Verwaltung vor sich bei Gasausschreibung des Bayerischen Gemeindetags mit der KUBUS GmbH zu beteiligen. Es wird für den Lieferzeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 ausgeschrieben. Der Dienstleistungspreis beträgt netto 1.550,00 €.

Diskussion

Beschlusvorschlag

Beschluss

1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von Erdgas über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

2. Die Stadt überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

3. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu

17 Beauftragung Frau Doberer

Projekt Projekt::Schulberg
Stichwort Stichwort::
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-06-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/06/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschließt, Frau Karin Doberer im Rahmen des geplanten Ideenwettbewerbes "Schulberg" mit der pädagogischen Prozessberatung entsprechend dem vorliegenden Angebot vom 30.05.2016 zu beauftragen.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig angenommen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Aus Haushaltsrest
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Auf Anregung von MaDi wurde Frau Karin Doberer kontaktiert. Sie verbindet Pädagogik, Architektur und Ausstattung, zur Förderung von Chancengerechtigkeit, Wertschätzung und Teamgeist. Das Lehrerkollegium hat sich einstimmig für dieses neuen pädagogischen Ansatzes ausgesprochen. Nächster Schritt: Beauftragung durch den Stadtrat und Erarbeitung Pädagogischen Raum-Funktions-Buches durch das Lehrerkollegium und Frau Doberer als wesentliche Grundlage für den geplanten Ideenwettbewerb.



Diskussion

HeEb: Finanziert aus Haushaltsrest. Dieser konnte gebildet werden, weil sich die Überplanung Hort im Keller durch den Ideenwettbewerb Schulberg erübrigt hat.

11 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

Projekt Projekt::Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
Stichwort Stichwort::Öffentlichkeit (Gemeinderatssitzung)
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-06-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::Aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 03.05.2016: Der Stadtrat befasste sich mit Nutzungsrechten.
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Diskussion

12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2016

  • Einstimmig angenommen

13 Anfragen

MaDi: Veröffentlichung des Haushalts auf der Homepage

ChFr: War veranlasst, wird überprüft

Publikationen

Stadt Burgkunstadt

Lokalpresse

BLOGs

Fußnoten

<references/>