Kanalsanierung

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Zustandsklassifizierung

  • Zustandsklasse 0 = sehr starker Mangel (Gefahr)
  • Zustandsklasse 1 = starker Mangel
  • Zustandsklasse 2 = mittlerer Mangel
  • Zustandsklasse 3 = leichter Mangel
  • Zustandsklasse 4 = geringfügiger Mangel

Fördermittel

Stadt Burgkunstadt

Stadtrat

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Historie

Kanalsanierung - Fragen an die Stadtverwaltung vom 7.11.2013

Der Bürgerverein hat mit Schreiben vom 07.11.2013 Fragen an die Stadtverwaltung zum Thema Kanalsanierung gestellt. Bürgermeister Petterich hat mit Schreiben vom 14.11.2013 auf die Fragen des Bürgervereins geantwortet. Die Antworten finden Sie an den entsprechenden Stellen eingearbeitet.

Klaeranlage.jpg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Petterich,

für unsere politische Arbeit bitten wir um Beantwortung folgender Fragen zur den anstehenden Kanalsanierungsinvestitionen:

  • Wurden die in den Fördermittel-Prozessen angegebenen "zuwendungsfähigen Kosten" in von ca. 17,6 Mio. Euro für die Jahre 2000 bis 2008 auch tatsächlich investiert? Wenn ja, auch in Kanalsanierung? Wenn ja, in welcher Höhe? Sind die aktuell genannten 10 Mio. Euro in dem damals genannten Investitionsvolumen von 17,6 Mio. € ganz oder teilweise enthalten?

"Sie vermengen in den Aussagen Ihrer E-Mail die Summe von 17,6 Mio. Euro, welche als Grundlage für den Förderautrag Kläranlage diente, mit der Summe von 10 Mio. Euro, die im Raum steht, um Schäden am bestehenden Kanalnetz zu sanieren.

In den 17, 6 Mio. Euro sind nur zuwendungsfähige Kosten enthalten. Insbesondere setzen sich diese aus den Kosten für die Anschlüsse der Stadtteile, den Bau der Kläranlage sowie den Bau des Regenüberlaufbeckens vor der Kläranlage zusammen. Dies waren die Bauabschnitte 10 - 26 der Kanalisierung von Burgkunstadt. Da eine genaue Auflistung mit erheblichem zeitlichen Aufwand verbunden wäre, möchte ich nur die Einzelmaßnahmen

anführen."<ref>Aufzählungspunkte nachträglich vom Verf. eingefügt</ref>
    • Wenn sie nicht enthalten sind, warum fallen nun angeblich schon wieder ca. 10 Mio. Euro. an?
    • Wenn sie enthalten sind, heisst das, dass die aktuell genannten Kosten keineswegs überraschend, sondern seit ca. 13 Jahren bekannt sind? Was hat die Stadt in diesen 13 Jahren getan?
  • Konkret: Welche Investitionen in Kanäle wurden
    • von 1984 bis 1999 (von wann bis wann und von wo bis wo jeweils)
    • sowie von 2000 bis 2008 vorgenommen? (von wann bis wann und von wo bis wo jeweils)
  • Mit welchen Kosten war dies jeweils verbunden?
  • Betreffen die aktuell genannten 10 Mio. Euro andere Kanäle als die Kanäle, in die angeblich von 2000 bis 2008 für 17,6 Mio. € investiert werden sollte? Wenn ja, welche?

"Die in der letzten Stadtratssitzung genannten 10 Mio. Euro resultieren aus den Kamerabefahrungen, welche durch die Eigenüberwachungsverordnung vorgeschrieben sind. Das Kanalnetz ist hierbei auf Schäden zu untersuchen und die Schäden werden sodann in Schadensklassen eingeteilt. Bislang wurde etwa 1/10 des Stadtgebietes untersucht und es wurden Schäden der Klassifizierung 0-2 in einer Größenordnung von 1,2 Mio. Euro festgestellt. Wenn man dies hochrechnet kommt man auf gut und gerne 10 Mio. Euro Sanierungsbedarf für das gesamte Stadtgebiet. Teilweise handelt es sich nur um punktuelle Schäden; eine Vielzahl kann unterirdisch (mittels Inlinern) saniert werden."

  • Welche Fördermittel sind für die Maßnahmen zu erwarten?

"Nach der derzeitigen Förderkulisse des Freistaates Bayern werden hierfür KEINE Fördermittel ausgereicht."

  • Was ist aus sieben Prozessen der Stadt Burgkunstadt in Zusammenhang mit der Kanalförderung vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth mit den Aktenzeichen B 2 K 08.511 bis B 2 K 08.517 geworden?

"Die sieben Prozesse vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth sind mittlerweile abgeschlossen. Alle Rücknahmebescheide des Wasserwirtschaftsamtes Kronach wurden aufgehoben, mit der Folge, dass die ursprünglichen Förderbescheide wieder aufleben."

Über Ihre Rückmeldung bis 15.11.2013 würden wir uns freuen.

Mit freundlichen Grüßen

  • Im Pressebericht des Obermain Tagblatts wurde vom Bürgerverein zusätzlich die Frage gestellt, wie die Finanzierung erfolgen soll, über Gebühren oder neue Schulden.

"Da die Entwässerungsanlage zu den kostenrechnenden Einrichtungen der Kommune zählt, müssen die anfallenden Sanierungskosten über die Kanalgebühren gedeckt werden."

2011: Sanierung der Kanäle im Ortskern

Aus dem Jahresbericht der Stadt Burgkunstadt 2011, S. 38:

"Rund 260.000 € investierte die Stadt Burgkunstadt in die Sanierung der Kanäle im Ortskern. Die maroden Abwasserleitungen in der Lend, der inneren Kulmbacher Straße und der Lichtenfelser Straße (Foto) bis zum Schönberg wurden erneuert."

Stellungnahmen der EU-Kommission

Stellungnahme der EU-Kommission vom 04.05.2016

Die EU-Kommission hat mit Schreiben vom 04.05.2016 zur Burgkunstadter Kanalsanierung Stellung genommen:

“...,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 13. Oktober 2016, in dem Sie darlegen, dass die Stadt Burgkunstadt Sanierungsarbeiten an ihrem Abwasserkanalnetz durchführen wird, die in Abschnitte aufgeteilt über Jahre durchführt werden sollen bei einem Gesamtwert von ca. 10 Millionen Euro. Sie fragen an, ob diese Arbeiten nicht europaweit ausgeschrieben werden müssten.
Ihre Annahme, dass solche zusammenhängenden Arbeiten in der Tat als gesamtes gesehen werden müssen, ist richtig. Die Aufteilung in Abschnitte, die in einzelnen Jahren durchgeführt wird und nicht ausgeschrieben wird, ist in der Tat eine Umgehung der Ausschreibungspflicht aus der Richtlinie 2004/18 EG bzw. der Richtlinie 2014/24EU. Dies hat auch der EuGH in seinem Urteil im Fall C-574/10 Autalhalle Niedernhausen bestätigt.
Allerdings geht im vorliegenden Fall aus den Unterlagen nicht genau hervor, wie die Aufteilung erfolgte und ob die Arbeiten bereits durchgeführt wurden, oder ob noch weitere Sanierungsleistungen erfolgen werden. ...”
(Quelle: EU-Kommission, Schreiben vom 04.05.2016)

Stellungnahme der EU-Kommission vom 19.11.2020

"...
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 15. Juli 2019, in dem Sie darlegen, dass die Stadt Burgkunstadt Kanaluntersuchungen und Kanalsanierungen nicht EU-weit öffentlich ausgeschrieben hat, obwohl ihr Wert insgesamt gesehen den Schwellenwert überschreitet. 
Ihre Annahme, dass, soweit diese Arbeiten eng zusammenhängen, diese als Gesamtes gesehen werden müssen, ist richtig. Die Aufteilung in Abschnitte, die in einzelnen Jahren durchgeführt und nicht ausgeschrieben werden, erscheint in der Tat eine Umgehung der Ausschreibungspflicht aus der Richtlinie 2014/24/EU, wie es der EuGH in seinem Urteil im Fall C-574/10 Autalhalle Niedernhausen darlegt. Ein enger funktionaler Zusammenhang erscheint auch bei dem von Ihnen vorgestellten Sachverhalt anzunehmen zu sein, da es eine Verpflichtung zur Kanalnetzüberprüfung und -sanierung gibt. 
Die Kommission kann allerdings nicht jeder einzelnen Beschwerde im Detail nachgehen. Die Entscheidung, ob die Kommission aufgrund einer Beschwerde ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, steht im Ermessen der Kommission, die ihren Ermessensspielraum auf strategische Weise nutzen und in erster Linie die schwerwiegendsten Verstöße gegen das EU-Recht verfolgen soll. Ein Element der Ermessensabwägung ist dabei, ob ein besonderes wirtschaftliches Interesse für den europäischen Markt vorliegt und ob es dem Beschwerdeführer möglich gewesen wäre, vorher nationalen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. 
Zum nationalen Rechtsschutz zählen nicht nur der gerichtliche Rechtsschutz, sondern auch Rechtsschutz durch Institutionen wie Gemeindeprüfanstalt oder die kommunalen Aufsichtsbehörden.  
Daher ist es wichtig, dass die Bürger die nationalen Rechtsschutzmittel voll ausschöpfen. Grundsätzlich obliegt es zunächst den nationalen Behörden, Fehler im Verhalten der zu beaufsichtigenden Behörde zu rügen und zu korrigieren. Daher beabsichtigen wir, den vorliegenden Fall nicht weiter zu verfolgen, falls Sie uns nicht innerhalb von vier Wochen ab Datum dieses Schreibens neue mit Dokumenten unterlegte Tatsachen vortragen, die eine andere Bewertung des Sachverhalts rechtfertigen.
..."
(Quelle: Schreiben der EU-Kommission vom 19.11.2020)

Normen

Rechtsprechung

  • EuGH, Urteil vom 15.03.2012 – C-574/10 - „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/18/EG – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Architektur und technische Beratung – Untersuchungs-, Planungs- und Aufsichtleistungen für die Sanierung eines öffentlichen Gebäudes – Durchführung des Vorhabens in mehreren Abschnitten aus haushaltsrechtlichen Gründen – Auftragswert“ - Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2, 9 und 20 in Verbindung mit den Art. 23 bis 55 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge verstoßen, indem die Gemeinde Niedernhausen Architektenleistungen über die Sanierung eines im Gemeindegebiet liegenden, Autalhalle genannten öffentlichen Gebäudes, deren Wert die in Art. 7 Buchst. b dieser Richtlinie festgesetzte Schwelle überstiegen hat, ohne europaweites Vergabeverfahren vergeben hat.

Publikationen

Fachbücher

Presseberichte

TV-Berichterstattung

  • Unwetterfluten - Die menschgemachte Katastrophe: "Auch in Bayern haben die Unwetterfluten der letzten Tage eine Spur der Verwüstung hinterlassen, besonders im mittelfränkischen Ansbach. Hauptgrund: Das Regenwasser hat immer weniger Flächen, um abzufließen und auf natürlichem Wege zu versickern." - Autor: Matthias Fuchs

Siehe auch

Fußnoten

<references/>