Stadtratssitzung-2016-06-07-TOP-05 Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich Firma K.-E.-Fischer)

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Projekt Projekt::Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich K.-E.-Fischer)
Stichwort Stichwort::Einbeziehungssatzung
Straße Straße::Karl-Eugen-Fischer-Straße
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-06-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Vor in Kraft treten der Einbeziehungssatzung ist beim Landratsamt ein Antrag auf Zulassung einer

Abweichung nach § 78 Abs. 2 WHG für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Burgkunstadt (Ausweisung von Bauflächen für die Fa. K.-E.-Fischer) im festgesetzten Überschwemmungsgebiet zu stellen. Folgende Regelungen zum Hochwasserschutz und Wasserabfluss sind in die verbindlichen Festsetzungen aufzunehmen: Bauvorhaben sind so zu errichten, dass -eine Gefährdung von Leben oder erhebliche Gesundheits- oder Sachschäden nicht zu erwarten sind (§ 78 Abs. 2 Nr. 3 WHG), -der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstandes nicht nachteilig beeinflusst werden ((§ 78 Abs. 2 Nr. 4 WHG), -die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird (§ 78 Abs. 2 Nr. 5 WHG) -der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird (§ 78 Abs. 2 Nr. 6 WHG) -keine nachteiligen Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger zu erwarten sind (§ 78 Abs. 2 Nr. 7 WHG) -die Belange der Hochwasservorsorge beachtet sind (§ 78 Abs. 2 Nr. 8 WHG) -bei einem Bemessungshochwasser, das der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes zugrunde liegt, keine baulichen Schäden zu erwarten sind (§ 78 Abs. 2 Nr. 9 WHG) Der verlorengehende Retentionsraum ist im Baugenehmigungsverfahren plausibel zu ermitteln. Der ermittelte Retentionsraumverlust muss zeit- und umfangsgleich im funktionalen Zusammenhang mit der jeweiligen Einzelbaumaßnahme ausgeglichen werden. Die Ausgleichsgrundstücke sind zu bezeichnen, eine Darstellung des Urgeländes sowie des Geländes nach Profilierung in Planform festzuhalten sowie der ausgeführte Kubaturabtrag zu ermitteln. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Bauantrag vorzulegen und evtl. erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen zu beantragen. Den Forderungen des Wasserwirtschaftsamtes kann so nicht nachgekommen werden, da durch die Satzung eine konkrete Bebauung nicht geregelt ist. Hydraulische Berechnungen sowie Berechnungen hinsichtlich des Retentionsraumverlustes können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht angestellt werden. Dies hat im Rahmen der Beantragung der jeweiligen Einzelbaugenehmigung zu erfolgen (s.o.)]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::einstimmig
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein