Stadtratssitzung-2016-06-07: Unterschied zwischen den Versionen
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===03 Bauantrag auf Errichtung einer Garage mit Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 57/6 der Gemarkung Weidnitz (Wolf-von-Schaumberg-Str. 18( (2016-0019)=== | ===03 Bauantrag auf Errichtung einer Garage mit Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 57/6 der Gemarkung Weidnitz (Wolf-von-Schaumberg-Str. 18( (2016-0019)=== | ||
− | ===04 Bauantrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in Wohnung in dem Gebäude auf dem Grundstück Flst.Nr. 173/1 der Gemarkung Neuses a.M. (Zehntweg 9) (2016-0017)=== | + | ===04 Bauantrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in Wohnung in dem Gebäude auf dem Grundstück Flst.Nr. 173/1 der Gemarkung Neuses a.M. ([[Zehntweg]] 9) (2016-0017)=== |
===05 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2016=== | ===05 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2016=== | ||
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z.Zt. keine Fördermöglichkeit: Von der EU vorgegebene Fördergrenze 30 MB ist in den meisten Flächen bereits erreicht | z.Zt. keine Fördermöglichkeit: Von der EU vorgegebene Fördergrenze 30 MB ist in den meisten Flächen bereits erreicht | ||
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===03 [[Breitbandausbau]] im Rahmen des neuen bayerischen [[Förderprogramm]]s; Information zum Ergebnis des [[Auswahlverfahren]]s=== | ===03 [[Breitbandausbau]] im Rahmen des neuen bayerischen [[Förderprogramm]]s; Information zum Ergebnis des [[Auswahlverfahren]]s=== | ||
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====Sachverhalt==== | ====Sachverhalt==== | ||
− | Herr R. Firma NetConsult stellt das Angebot zum Breitbandausbau für die Stadtteile Meuselsberg, Kaltenreuth, Gewerbegebiet Seewiese und In der Au, Mainklein, Mainroth, Eben, Lopphof, Flurholz, Kirchlein, Hainzendorf, Reuth, Gärtenroth und Wildenroth) vor. Das Angebot wird in der nichtöffentlichen Sitzung mit Vergabebeschlussvorschlag vorgestellt. | + | Herr R. Firma [[NetConsult]] stellt das Angebot zum Breitbandausbau für die Stadtteile [[Meuselsberg]], [[Kaltenreuth]], [[Gewerbegebiet Seewiese]] und [[Gewerbegebiet In der Au|In der Au]], [[Mainklein]], [[Mainroth]], [[Eben]], [[Lopphof]], [[Flurholz]], [[Kirchlein]], [[Hainzendorf]], [[Reuth]], [[Gärtenroth]] und [[Wildenroth]]) vor. Das Angebot wird in der nichtöffentlichen Sitzung mit Vergabebeschlussvorschlag vorgestellt. |
Es gab einen Bewerber, Telekom. Geplante Inbetriebnahme August 2017 | Es gab einen Bewerber, Telekom. Geplante Inbetriebnahme August 2017 | ||
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701.542 € Angebotsumme für alle Betreiche | 701.542 € Angebotsumme für alle Betreiche | ||
− | 659.387 € Angebotsumme für Los 2-7 = Alle Bereiche bis auf 1 Haus in Meuselsberg. (Dieses hat eine gute LTE - Versorgung) | + | 659.387 € Angebotsumme für Los 2-7 = Alle Bereiche bis auf 1 Haus in [[Meuselsberg]]. (Dieses hat eine gute LTE - Versorgung) |
− | 527.846 € Fördermittel (Kommunale Zusammenarbeit mit Altenkunstadt brachte 50.000 € Förderung) | + | 527.846 € [[Fördermittel]] ([[Kommunale Zusammenarbeit]] mit [[Altenkunstadt]] brachte 50.000 € Förderung) |
− | 131.541 € Eigenanteil der Stadt = Förderquote 80,1 % | + | 131.541 € Eigenanteil der Stadt = [[Förderquote]] 80,1 % |
====Beschlusvorschlag==== | ====Beschlusvorschlag==== | ||
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Einstimmig angenommen | Einstimmig angenommen | ||
− | ===04 | + | ===04 Friedhof Burgkunstadt - künstlerische Aufwertung und Neuerung durch Regens-Wagner=== |
====Sachverhalt==== | ====Sachverhalt==== | ||
− | Für Regens Wagner gibt es im Friedhof Burgkunstadt ein kostenfreies Sondernutzungsrecht zur Bestattung von Ordensschwerstern (bis 2015) und Heimbewohnern. Dieser Teilbereich ist Eigentum der Stadt Burgkunstadt und wird von Regens Wagner bewirtschaftet. | + | Für [[Regens Wagner]] gibt es im [[Friedhof Burgkunstadt]] ein kostenfreies [[Sondernutzungsrecht]] zur Bestattung von Ordensschwerstern (bis 2015) und Heimbewohnern. Dieser Teilbereich ist Eigentum der Stadt Burgkunstadt und wird von Regens Wagner bewirtschaftet. |
Regens Wagner möchte diesen Bereich nun gestalterisch aufwerten. | Regens Wagner möchte diesen Bereich nun gestalterisch aufwerten. | ||
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====Diskussion==== | ====Diskussion==== | ||
− | HeEb: Trotz kostenfreiem Sondernutzungsrecht werden | + | HeEb: Trotz kostenfreiem Sondernutzungsrecht werden [[Bestattungsgebühr]]en erhoben. Da die Heimbewohner zum größten Teil Sozialhilfeempfänger sind, bleibt die Stadt auf dem größten Teil der Kosten sitzen. |
Unterlagen für das Sondernutzungsrecht wurde nicht im Archiv gefunden. Auf Anregung von MaDi. soll das Sondernutzungsrecht in die Friedhofssatzung aufgenommen werden. | Unterlagen für das Sondernutzungsrecht wurde nicht im Archiv gefunden. Auf Anregung von MaDi. soll das Sondernutzungsrecht in die Friedhofssatzung aufgenommen werden. | ||
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====Beschlusvorschlag==== | ====Beschlusvorschlag==== | ||
− | Der Stadtrat stimmt der geplanten gestalterischen Aufwertung des Friedhofbereiches, für den | + | Der Stadtrat stimmt der geplanten gestalterischen Aufwertung des Friedhofbereiches, für den Regens Wagner von der Stadt ein kostenfreies Sondernutzungsrecht eingeräumt wurde, zu. |
− | Regens Wagner von der Stadt ein kostenfreies Sondernutzungsrecht eingeräumt wurde, zu. | ||
====Beschluss==== | ====Beschluss==== | ||
− | Der Stadtrat stimmt der geplanten gestalterischen Aufwertung des Friedhofbereiches | + | Der Stadtrat stimmt der geplanten gestalterischen Aufwertung des Friedhofbereiches zu - vorbehaltlich der Satzungsänderung. |
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* Einstimmig beschlossen | * Einstimmig beschlossen | ||
Stichwörter: [[Friedhof]] | Stichwörter: [[Friedhof]] | ||
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− | ===05 Erlass einer | + | ===[[Stadtratssitzung-2016-06-07-TOP-05 Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich Firma K.-E.-Fischer)|05 Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich Firma K.-E.-Fischer)]]; Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss|05 Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich Firma K.-E.-Fischer); Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss=== |
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+ | {{:Stadtratssitzung-2016-06-07-TOP-05 Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich Firma K.-E.-Fischer)}} | ||
====Sachverhalt==== | ====Sachverhalt==== | ||
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Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt: | Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt: | ||
− | + | *[[Gemeinde Altenkunstadt]] | |
− | + | *[[Bund Naturschutz, Kreisgruppe Lichtenfels]] | |
− | + | *[[Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Coburg]] | |
− | + | *[[Deutsche Bahn AG]] | |
− | + | *[[Wasserwirtschaftsamt Kronach]] | |
− | + | *[[Landratsamt Lichtenfels]] | |
Die Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden gewürdigt und folgende Beschlüsse gefasst: | Die Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden gewürdigt und folgende Beschlüsse gefasst: | ||
====Zum Wasserrecht==== | ====Zum Wasserrecht==== | ||
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Landratsamt Lichtenfels, Schreiben vom 18.04.2016 | Landratsamt Lichtenfels, Schreiben vom 18.04.2016 | ||
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====Zum Abfallrecht==== | ====Zum Abfallrecht==== | ||
Landratsamt Lichtenfels, Schreiben vom 18.04.2016 | Landratsamt Lichtenfels, Schreiben vom 18.04.2016 | ||
− | ===Beschluss=== | + | ====Beschluss==== |
Der nachfolgende Hinweis ist in die Satzung unter „Hinweise“ mit aufzunehmen: | Der nachfolgende Hinweis ist in die Satzung unter „Hinweise“ mit aufzunehmen: | ||
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Landratsamt Lichtenfels, Schreiben vom 18.04.2016 | Landratsamt Lichtenfels, Schreiben vom 18.04.2016 | ||
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Die Stadt Burgkunstadt befürwortet den Vorschlag, den nötigen naturschutzfachlichen | Die Stadt Burgkunstadt befürwortet den Vorschlag, den nötigen naturschutzfachlichen | ||
Ersatz-/Ausgleich zu kombinieren. Ob dies jedoch möglich ist, hängt von den jeweils konkreten Möglichkeiten | Ersatz-/Ausgleich zu kombinieren. Ob dies jedoch möglich ist, hängt von den jeweils konkreten Möglichkeiten | ||
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* Einstimmig angenommen | * Einstimmig angenommen | ||
− | ===Beschluss=== | + | ====Beschluss==== |
Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch die Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich | Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch die Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich | ||
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* Einstimmig beschlossen | * Einstimmig beschlossen | ||
− | ===06 Anlegung eines | + | ===[[Stadtratssitzung-2016-06-07-TOP-06 Anlegung eines Kinderspielplatzes in Weidnitz|06 Anlegung eines Kinderspielplatzes in Weidnitz]]=== |
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+ | {{:Stadtratssitzung-2016-06-07-TOP-06 Anlegung eines Kinderspielplatzes in Weidnitz}} | ||
− | + | ===07 Umsetzung der [[Feuerwehrbedarfsplanung]] der Stadt Burgkunstadt; Ersatzbeschaffung des [[TSF]] Mainroth=== | |
====Sachverhalt==== | ====Sachverhalt==== | ||
+ | Die Feuerwehrbedarfsplanung sieht eine Ersatzbeschaffung vom Typ [[TSF-W]] vor. Wenn mehrere Kommunen im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung baugleiche Fahrzeuge beschaffen erhöht sich der Basisfestbetrag um 10 v.H., d.h. der Fördersatz würde sich damit von 38.900 EUR auf 42.790 EUR erhöhen. [[Weismain]] und [[Lichtenfels]] planen in 2017 derartige Fahrzeuge zu beschaffen, Ausschreibung soll noch in 2016 erfolgen. Stadt Burgkunstadt sollte sich auch an diesem gemeinsamen Beschaffungsprojekt beteiligen. | ||
− | + | Die Feuerwehrbedarfsplanung war bei Aufstellung des [[Haushaltsplan]]es 2016 noch nicht bekannt. Deshalb stehen in 2016 keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Beschaffungskosten müssten dann aber 2017 in den Haushalt eingestellt werden. | |
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====Diskussion==== | ====Diskussion==== | ||
+ | AlHa: Wie teuer kommt das Auto? | ||
− | + | MaHo: Geschätzt 105.000 € | |
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− | + | HeEb: Realisierung entscheidet Gesamthaushalt und Kreditbedarf 2017 | |
− | + | MaDi: Ist das ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht? | |
− | + | HeEb: Sie haben schon mal gegen das Recht verstoßen. | |
− | + | MaDi: Wo? | |
− | + | HeEb. Bei der Vergabe Breitband | |
− | + | MaDi: Stadtverwaltung hat die Pflicht uns darauf hinzuweisen | |
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− | + | HeEb: Ich habe die Vorlage nicht geschrieben - wichtig ist was praktikabel ist und was der Kommune nutzt. | |
− | + | WoSi: Arbeiten wir zum Wohl der Stadt oder dagegen? | |
+ | ThMü: Beschluss ergänzen umd vorbehaltlicher Genehmigung durch das Landratsamt | ||
====Beschlusvorschlag==== | ====Beschlusvorschlag==== | ||
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anderen Kommunen des Landkreises Lichtenfels durchzuführen und stimmt in diesem | anderen Kommunen des Landkreises Lichtenfels durchzuführen und stimmt in diesem | ||
Zusammenhang der Ausschreibung in 2016 und der kassenwirksamen Auftragsvergabe für 2017 | Zusammenhang der Ausschreibung in 2016 und der kassenwirksamen Auftragsvergabe für 2017 | ||
− | zu - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung des | + | zu - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung des Landratsamts. |
* Mit 1 Gegenstimme angenommen (MaDi) | * Mit 1 Gegenstimme angenommen (MaDi) | ||
− | === | + | ===[[Stadtratssitzung-2016-06-07-TOP-08 Kanalsanierung 2016; Vergabe der Ingenieurleistungen|08 Kanalsanierung 2016; Vergabe der Ingenieurleistungen]]=== |
+ | {{:Stadtratssitzung-2016-06-07-TOP-08 Kanalsanierung 2016; Vergabe der Ingenieurleistungen}} | ||
====Stichwörter==== | ====Stichwörter==== | ||
− | [[Vergabe]]; [[Stadtratssitzung-2013-11-08]]; [[EU-Kommission]]; [[Stellungnahme der EU-Kommission vom 04.05.2016]]: [[EU-Schwellenwert]]; [[Eigenüberwachungsverordnung]] | + | [[Vergabe]]; [[Stadtratssitzung-2013-11-08]]; [[EU-Kommission]]; [[Stellungnahme der EU-Kommission vom 04.05.2016]]: [[EU-Schwellenwert]]; [[Eigenüberwachungsverordnung]]; [[Kanalsanierung]]; [[Vergabe der Ingenieurleistungen]] |
====Sachverhalt==== | ====Sachverhalt==== | ||
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=====Sachverhalt (Begründung)===== | =====Sachverhalt (Begründung)===== | ||
− | Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Vorrang des EU-Rechts (der Stadtverwaltung bekannt) und einem möglichen Verlust von Fördermitteln. | + | Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Vorrang des EU-Rechts (der Stadtverwaltung bekannt) und einem möglichen Verlust von [[Fördermittel|Fördermitteln]]. |
− | Mit einer neuen Förderung unterstützt die Staatsregierung die Kommunen bei der Sanierung ihrer Anlagen für Trinkwasser und Abwasser. Kernstück der neuen Förderrichtlinien ist eine Härtefallförderung: Kommunen, die durch den Bau von Trink- und Abwasseranlagen besonders hoch belastet sind, erhalten danach Fördermittel für die Sanierung ihrer bestehenden Wasserleitungen und Abwasserkanäle. (siehe Anlage) | + | Mit einer neuen Förderung unterstützt die Staatsregierung die Kommunen bei der Sanierung ihrer Anlagen für Trinkwasser und Abwasser. Kernstück der neuen Förderrichtlinien ist eine [[Härtefallförderung]]: Kommunen, die durch den Bau von Trink- und Abwasseranlagen besonders hoch belastet sind, erhalten danach Fördermittel für die Sanierung ihrer bestehenden Wasserleitungen und Abwasserkanäle. (siehe Anlage) |
Die Begründung eines Härtefalls ergibt sich letztlich erst, wenn der Umfang der Gesamtmaßnahme feststeht: Ein entsprechender Härtefall liegt vor, wenn die Pro-Kopf-Belastung einen bestimmten Betrag pro Einwohner überschreitet. Dazu werden die Investitionen der vergangenen 20 Jahre und die geplanten Sanierungsausgaben betrachtet. Auch die demographische Entwicklung der Gemeinden wird berücksichtigt. Die Förderung erfolgt mit festen Pauschalen. So gibt es beispielsweise für die Sanierung von Abwasserkanälen 150 Euro pro Meter. In besonderen Härtefällen werden höhere Pauschalen gewährt. Zunächst ist das Programm auf vier Jahre ausgelegt. | Die Begründung eines Härtefalls ergibt sich letztlich erst, wenn der Umfang der Gesamtmaßnahme feststeht: Ein entsprechender Härtefall liegt vor, wenn die Pro-Kopf-Belastung einen bestimmten Betrag pro Einwohner überschreitet. Dazu werden die Investitionen der vergangenen 20 Jahre und die geplanten Sanierungsausgaben betrachtet. Auch die demographische Entwicklung der Gemeinden wird berücksichtigt. Die Förderung erfolgt mit festen Pauschalen. So gibt es beispielsweise für die Sanierung von Abwasserkanälen 150 Euro pro Meter. In besonderen Härtefällen werden höhere Pauschalen gewährt. Zunächst ist das Programm auf vier Jahre ausgelegt. | ||
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mehrheitlich angenommen (16/3 MD, TM, AH) | mehrheitlich angenommen (16/3 MD, TM, AH) | ||
− | ===09 Ausbau der | + | ===[[Stadtratssitzung-2016-06-07-TOP-09 Ausbau der Ortsstraße Leite; Vergabe der Ingenieurleistungen|09 Ausbau der Ortsstraße Leite; Vergabe der Ingenieurleistungen]]=== |
− | + | {{:Stadtratssitzung-2016-06-07-TOP-09 Ausbau der Ortsstraße Leite; Vergabe der Ingenieurleistungen}} | |
− | + | ===10 [[Ausschreibung]] [[Gaslieferung]] 01.01.2018 bis 31.12.2020=== | |
====Sachverhalt==== | ====Sachverhalt==== | ||
− | + | Die Stadt Burgkunstadt muss regelmäßig ihre Leistungen ausschreiben. Aktuelle Ausschreibungszeitraum für die Gaslieferung vom 01.10.2015 bis 31.12.2017. Aufgrund positiver Erfahrungen bei Stromausschreibung, schlägt die Verwaltung vor sich bei Gasausschreibung des Bayerischen Gemeindetags mit der KUBUS GmbH zu beteiligen. Es wird für den Lieferzeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 ausgeschrieben. Der Dienstleistungspreis beträgt netto 1.550,00 €. | |
====Diskussion==== | ====Diskussion==== | ||
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+ | ====Beschlusvorschlag==== | ||
====Beschluss==== | ====Beschluss==== | ||
− | + | 1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den | |
− | + | vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von | |
+ | Bündelausschreibungen für die Lieferung von Erdgas über ein web-basiertes Beschaffungsportal | ||
+ | abzuschließen. | ||
+ | |||
+ | 2. Die Stadt überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas, die alle | ||
+ | verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als | ||
+ | ausschreibende Stelle. | ||
− | + | 3. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu | |
− | === | + | ===[[Stadtratssitzung-2016-06-07-TOP-17 Beauftragung Frau Doberer|17 Beauftragung Frau Doberer]]=== |
− | + | {{:Stadtratssitzung-2016-06-07-TOP-17 Beauftragung Frau Doberer|17 Beauftragung Frau Doberer}} | |
− | === | + | ===[[Stadtratssitzung-2016-06-07-TOP-11 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO|11 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO]]=== |
− | + | {{:Stadtratssitzung-2016-06-07-TOP-11 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO}} | |
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===12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2016=== | ===12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2016=== | ||
− | + | ||
+ | * Einstimmig angenommen | ||
+ | |||
===13 Anfragen=== | ===13 Anfragen=== | ||
+ | |||
+ | MaDi: Veröffentlichung des Haushalts auf der Homepage | ||
+ | |||
+ | ChFr: War veranlasst, wird überprüft | ||
=Publikationen= | =Publikationen= | ||
+ | |||
+ | ==Stadt Burgkunstadt== | ||
+ | |||
+ | * [http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2016/juni/sr-2016-011_niederschrift_auszuege.pdf Auszug aus der Niederschrift] | ||
+ | |||
+ | ==Lokalpresse== | ||
+ | |||
+ | * [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,432403 obermain.de vom 08.06.2016 - Wo sollen die Weidnitzer Kinder spielen?]: "Nach Auflösung des Geländes am [[Hasenstein]] gibt's vier Alternativen – Diskussion um [[AWO-Spielplatz]]" | ||
+ | * [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,432401 obermain.de vom 08.06.2016 - Kunst bringt Farbe auf den Friedhof]: "Regens Wagner Einrichtung will den Bereich für ihre Bestattungen neu gestalten" | ||
+ | |||
+ | ==BLOGs== | ||
+ | |||
+ | * [http://berndweickert1.blogspot.de/2016/06/kunst-bringt-farbe-auf-den-friedhof-hurz.html Bernd Weickert, BLOG vom 9.6.2016, Kunst bringt Farbe auf den Friedhof - hurz!] | ||
+ | * [http://berndweickert1.blogspot.de/2016/06/fur-unsere-kinder-nur-das-teuerste.html Bernd Weickert, BLOG vom 8.6.2016, Für unsere Kinder nur das Teuerste] | ||
=Fußnoten= | =Fußnoten= | ||
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[[Kategorie:Protokoll]] | [[Kategorie:Protokoll]] | ||
+ | [[Kategorie:Stadtratssitzung]] |
Aktuelle Version vom 19. Juni 2021, 23:00 Uhr
Bauausschuss
Gremium: Bauausschuss
Sitzungstag: Dienstag, 07. Juni 2016
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
01 Bauantrag auf Anbringung von Werbeanlagen am Anwesen Auwiese 2, Grundstück Flst.Nr. 1529/5 der Gemarkung Burgkunstadt (2016-0018)
02 Bauantrag auf Auffüllung einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 424 der Gemarkung Kirchlein (2016-0016)
03 Bauantrag auf Errichtung einer Garage mit Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 57/6 der Gemarkung Weidnitz (Wolf-von-Schaumberg-Str. 18( (2016-0019)
04 Bauantrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in Wohnung in dem Gebäude auf dem Grundstück Flst.Nr. 173/1 der Gemarkung Neuses a.M. (Zehntweg 9) (2016-0017)
05 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2016
Stadtrat
Gremium: Stadtrat
Sitzungstag: Dienstag, 07. Juni 2016
Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Entschuldigt fehlt VrFl
Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Anträge zur Tagesordnung
- ChFr: Top 17 in die öffentliche Sitzung vorziehen
Einstimmig angenommen
- WoSi: TOP 14 in die öffentliche Sitzung vorziehen und bei TOP 03 mit behandeln
Mit 1 Gegenstimme angenommen (KaWe)
01 Bekanntgaben
ChFr: Stadt hat über 1.1 Mio Förderung für den Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum erhalten, dank der Arbeit von SvDi und Herrn Pü. Das ist der höchste Fördersatz im Landkreis.
02 Vorstellung Glasfaser-Masterplan
Sachverhalt
Herr R. Firma NetConsult stellt den Plan vor:
Es ist geplant das gesamte Stadtgebiet mit allen Ortsteilen anzuschließen = A2256 Gebäude
Kosten ca. 11-12 Mio.
ca. 3-4 Mio. Einsparmöglichkeiten bestehen bei Synergien im Tiefbau
z.Zt. keine Fördermöglichkeit: Von der EU vorgegebene Fördergrenze 30 MB ist in den meisten Flächen bereits erreicht
03 Breitbandausbau im Rahmen des neuen bayerischen Förderprogramms; Information zum Ergebnis des Auswahlverfahrens
Sachverhalt
Herr R. Firma NetConsult stellt das Angebot zum Breitbandausbau für die Stadtteile Meuselsberg, Kaltenreuth, Gewerbegebiet Seewiese und In der Au, Mainklein, Mainroth, Eben, Lopphof, Flurholz, Kirchlein, Hainzendorf, Reuth, Gärtenroth und Wildenroth) vor. Das Angebot wird in der nichtöffentlichen Sitzung mit Vergabebeschlussvorschlag vorgestellt.
Es gab einen Bewerber, Telekom. Geplante Inbetriebnahme August 2017
701.542 € Angebotsumme für alle Betreiche
659.387 € Angebotsumme für Los 2-7 = Alle Bereiche bis auf 1 Haus in Meuselsberg. (Dieses hat eine gute LTE - Versorgung)
527.846 € Fördermittel (Kommunale Zusammenarbeit mit Altenkunstadt brachte 50.000 € Förderung)
131.541 € Eigenanteil der Stadt = Förderquote 80,1 %
Beschlusvorschlag
Beschluss
Vergabe für Los 2 bis Los 7
Einstimmig angenommen
04 Friedhof Burgkunstadt - künstlerische Aufwertung und Neuerung durch Regens-Wagner
Sachverhalt
Für Regens Wagner gibt es im Friedhof Burgkunstadt ein kostenfreies Sondernutzungsrecht zur Bestattung von Ordensschwerstern (bis 2015) und Heimbewohnern. Dieser Teilbereich ist Eigentum der Stadt Burgkunstadt und wird von Regens Wagner bewirtschaftet. Regens Wagner möchte diesen Bereich nun gestalterisch aufwerten.
Diskussion
HeEb: Trotz kostenfreiem Sondernutzungsrecht werden Bestattungsgebühren erhoben. Da die Heimbewohner zum größten Teil Sozialhilfeempfänger sind, bleibt die Stadt auf dem größten Teil der Kosten sitzen.
Unterlagen für das Sondernutzungsrecht wurde nicht im Archiv gefunden. Auf Anregung von MaDi. soll das Sondernutzungsrecht in die Friedhofssatzung aufgenommen werden.
Herr B. von Regens Wagner stellt das Vorhaben vor:
Die Mauern sind im oberen Teil kaputt und sollen deshalb duch Metallaufbauten optisch aufgewertet werden. Erinnern soll die fertige Anlage an den "Gang des jüdischen Volkes durch das Rote Meer in die Freiheit" und an den "Brennenden Dornbusch"
MaDi: Zustimmung vorbehaltlich der Satzungsänderung
HeEb: Damit wäre die Sache rechtlich auf der sicheren Seite.
Beschlusvorschlag
Der Stadtrat stimmt der geplanten gestalterischen Aufwertung des Friedhofbereiches, für den Regens Wagner von der Stadt ein kostenfreies Sondernutzungsrecht eingeräumt wurde, zu.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der geplanten gestalterischen Aufwertung des Friedhofbereiches zu - vorbehaltlich der Satzungsänderung.
- Einstimmig beschlossen
Stichwörter: Friedhof
05 Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich Firma K.-E.-Fischer); Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss|05 Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich Firma K.-E.-Fischer); Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
Projekt | Projekt::Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich K.-E.-Fischer) |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Einbeziehungssatzung |
Straße | Straße::Karl-Eugen-Fischer-Straße |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-06-07 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum:: |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Vor in Kraft treten der Einbeziehungssatzung ist beim Landratsamt ein Antrag auf Zulassung einer
Abweichung nach § 78 Abs. 2 WHG für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Burgkunstadt (Ausweisung von Bauflächen für die Fa. K.-E.-Fischer) im festgesetzten Überschwemmungsgebiet zu stellen. Folgende Regelungen zum Hochwasserschutz und Wasserabfluss sind in die verbindlichen Festsetzungen aufzunehmen: Bauvorhaben sind so zu errichten, dass -eine Gefährdung von Leben oder erhebliche Gesundheits- oder Sachschäden nicht zu erwarten sind (§ 78 Abs. 2 Nr. 3 WHG), -der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstandes nicht nachteilig beeinflusst werden ((§ 78 Abs. 2 Nr. 4 WHG), -die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird (§ 78 Abs. 2 Nr. 5 WHG) -der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird (§ 78 Abs. 2 Nr. 6 WHG) -keine nachteiligen Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger zu erwarten sind (§ 78 Abs. 2 Nr. 7 WHG) -die Belange der Hochwasservorsorge beachtet sind (§ 78 Abs. 2 Nr. 8 WHG) -bei einem Bemessungshochwasser, das der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes zugrunde liegt, keine baulichen Schäden zu erwarten sind (§ 78 Abs. 2 Nr. 9 WHG) Der verlorengehende Retentionsraum ist im Baugenehmigungsverfahren plausibel zu ermitteln. Der ermittelte Retentionsraumverlust muss zeit- und umfangsgleich im funktionalen Zusammenhang mit der jeweiligen Einzelbaumaßnahme ausgeglichen werden. Die Ausgleichsgrundstücke sind zu bezeichnen, eine Darstellung des Urgeländes sowie des Geländes nach Profilierung in Planform festzuhalten sowie der ausgeführte Kubaturabtrag zu ermitteln. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Bauantrag vorzulegen und evtl. erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen zu beantragen. Den Forderungen des Wasserwirtschaftsamtes kann so nicht nachgekommen werden, da durch die Satzung eine konkrete Bebauung nicht geregelt ist. Hydraulische Berechnungen sowie Berechnungen hinsichtlich des Retentionsraumverlustes können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht angestellt werden. Dies hat im Rahmen der Beantragung der jeweiligen Einzelbaugenehmigung zu erfolgen (s.o.)]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::einstimmig |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt
Der Satzungsentwurf über die Einziehung diverser Grundstücke Bereich der Firma Fischer hat vom 21.03.2016 bis 22.04.2016 zur Einsichtnahme ausgelegen. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Seitens der Bevölkerung wurden keine Eingaben gemacht.
Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:
- Gemeinde Altenkunstadt
- Bund Naturschutz, Kreisgruppe Lichtenfels
- Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Coburg
- Deutsche Bahn AG
- Wasserwirtschaftsamt Kronach
- Landratsamt Lichtenfels
Die Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden gewürdigt und folgende Beschlüsse gefasst:
Zum Wasserrecht
Landratsamt Lichtenfels, Schreiben vom 18.04.2016
Zum Abfallrecht
Landratsamt Lichtenfels, Schreiben vom 18.04.2016
Beschluss
Der nachfolgende Hinweis ist in die Satzung unter „Hinweise“ mit aufzunehmen:
Die Flächen der Einbeziehungssatzung befinden sich größtenteils in einem ehemaligen Kiesabbaugebiet mit Wiederauffüllung. Außerdem sind im weiteren Umgriff Altlastverdachtsflächen vorhanden. Nähere Informationen zur Wiederverfüllung der Abbaufläche liegen nicht vor. Weiterhin kann eine Auswirkung von den Verdachtsflächen auf Nachbargrundstücke und damit weitergehende Anforderungen (Altlastuntersuchungen, Einstellungen der Bauarbeiten bei Altlastverdacht) nicht ausgeschlossen werden. Um diesbezüglich genauere Erkenntnisse zu erlangen, wären nähere Erkundigungen, d.h., historische Recherchen und ggf. Messungen in Auftrag zu geben. Sofern sich bei späteren Erdarbeiten altlastenrelevante Auffälligkeiten ergeben, sind deshalb umgehend das Wasserwirtschaftsamt Kronach und das Landratsamt Lichtenfels zur Absprache des weiteren Vorgehens zu informieren.
- Einstimmig beschlossen
Zum Naturschutz
Landratsamt Lichtenfels, Schreiben vom 18.04.2016
Beschluss
Die Stadt Burgkunstadt befürwortet den Vorschlag, den nötigen naturschutzfachlichen Ersatz-/Ausgleich zu kombinieren. Ob dies jedoch möglich ist, hängt von den jeweils konkreten Möglichkeiten ab. Eine Aufnahme dieses Hinweises in die Satzung ist nicht erforderlich. Dass der Verlust der landwirtschaftlichen Flächen nach Möglichkeit mit der Verpachtung von gemeindeeigenen Flächen ausgeglichen werden sollte, ist nicht nachvollziehbar, da die Einbeziehungssatzung einzig und allein für die Fa. Fischer erlassen wird. Gemeinde Altenkunstadt, Schreiben vom 09.05.2016 Die Belange der Gemeinde Altenkunstadt sind durch den Erlass der Einbeziehungssatzung nicht berührt. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch die Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich Firma K.-E.-Fischer) in der Fassung vom 07.06.2016 mit den beschlossenen Ergänzungen.
- Einstimmig angenommen
Beschluss
Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch die Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich Firma K.-E.-Fischer) in der Fassung vom 07.06.2016 mit den beschlossenen Ergänzungen.
- Einstimmig beschlossen
06 Anlegung eines Kinderspielplatzes in Weidnitz
Projekt | Projekt::Weidnitz |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Kinderspielplatz |
Straße | Straße::Alte Reichsstraße |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-06-07 |
Antragsteller | Antragsteller::Marion B. |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2016/06/07 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::4 Vorschläge für Standorte für einen möglichen neuen Spielplatz unterbreitet.
1. Alte Reichsstraße, Flst.Nr. 57/37 2. Klausenhof 6 3. Lammgarten bei Kläranlage, Flst.Nr. 220 4. Teilbereich auf dem Gärtnereigelände der Gärtnerei Kestel, neben ehemaligem Spielplatz (nur Lösung, wenn keine andere geht)]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss::Der Punkt wird vertagt und die Verwaltung sucht weiter. |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig angenommen |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt
Der Spielplatz in Weidnitz ist seit September 2015 aufgelassen, da der Pachtvertrag von dem Grundstückseigentümer nicht mehr verlängert wurde. Frau Marion B., Weidnitz, hat 4 Vorschläge für Standorte für einen möglichen neuen Spielplatz unterbreitet.
1. Alte Reichsstraße, Flst.Nr. 57/37
2. Klausenhof 6
3. Lammgarten bei Kläranlage, Flst.Nr. 220
4. Teilbereich auf dem Gärtnereigelände der Gärtnerei Kestel, neben ehemaligem Spielplatz (nur Lösung, wenn keine andere geht)
Zu 1.: Dieses Grundstück möchte der Eigentümer nur verkaufen und nicht längerfristig verpachten.
Zu 2.: Die Kinder müssten, um auf dieses Grundstück zu gelangen, ohne Querungshilfe die Bundesstraße überqueren.
Zu 3.: Wie zu 2. Zusätzlich steht das Grundstück öfters unter Wasser.
Zu 4.: Bauhofleiter ThKi und HiFu / Verwaltung haben mit Frau B. die Erschließung des Grundstücksteils besprochen. Starkes Hanggelände, müsste erst terrassiert werden um diverse Spielgeräte aufstellen zu können, Einzäunung und Tore zur Abtrennung, vom Gärtnereigelände wären notwendig. Die Zufahrt über die Gärtnerei und Zugang für die Kinder/Eltern von der Straße Alter Berg aus möglich. Geschätzte Gesamtkosten für die Anlegung des Spielplatzes (Terrassierung, Einzäunung, Spielgeräte, Zuwegung) mindestens 40.000,-- Euro. Der Stadtrat möge entscheiden, wie in der Angelegenheit weiter verfahren werden soll.
Diskussion
AlHa: Querungshilfe für B289 beantragen
ChFr: Ist bereits in früherer Zeit erfolglos gewesen
GüKn: Die CSU hat schlägt ein anderes Grundstück vor und bittet die Stadtverwaltung die Nutzungsmöglichkeiten zu eruieren.
FrRa: Das CSU-Grundstück ist in der Nähe des AWO - Spielplatzes. Wenn dieser aufgewertet wird, können alle Kinder dort spielen.
KaWe: Spielplatz in Weidnitz war frequentiert, Kinder werden mehr, AWO - Spielplatz ist zu weit weg. Begrüßt es sehr wenn ein neuer Spielplatz gebaut würde, weiter suchen.
WoSie: Vertagung und weiter suchen
07 Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung der Stadt Burgkunstadt; Ersatzbeschaffung des TSF Mainroth
Sachverhalt
Die Feuerwehrbedarfsplanung sieht eine Ersatzbeschaffung vom Typ TSF-W vor. Wenn mehrere Kommunen im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung baugleiche Fahrzeuge beschaffen erhöht sich der Basisfestbetrag um 10 v.H., d.h. der Fördersatz würde sich damit von 38.900 EUR auf 42.790 EUR erhöhen. Weismain und Lichtenfels planen in 2017 derartige Fahrzeuge zu beschaffen, Ausschreibung soll noch in 2016 erfolgen. Stadt Burgkunstadt sollte sich auch an diesem gemeinsamen Beschaffungsprojekt beteiligen.
Die Feuerwehrbedarfsplanung war bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 noch nicht bekannt. Deshalb stehen in 2016 keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Beschaffungskosten müssten dann aber 2017 in den Haushalt eingestellt werden.
Diskussion
AlHa: Wie teuer kommt das Auto?
MaHo: Geschätzt 105.000 €
HeEb: Realisierung entscheidet Gesamthaushalt und Kreditbedarf 2017
MaDi: Ist das ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht?
HeEb: Sie haben schon mal gegen das Recht verstoßen.
MaDi: Wo?
HeEb. Bei der Vergabe Breitband
MaDi: Stadtverwaltung hat die Pflicht uns darauf hinzuweisen
HeEb: Ich habe die Vorlage nicht geschrieben - wichtig ist was praktikabel ist und was der Kommune nutzt.
WoSi: Arbeiten wir zum Wohl der Stadt oder dagegen?
ThMü: Beschluss ergänzen umd vorbehaltlicher Genehmigung durch das Landratsamt
Beschlusvorschlag
Der Stadtrat beschliesst, die Ersatzbeschaffung des TSF Mainroth vom Typ TFS-W gemeinsam mit anderen Kommunen des Landkreises Lichtenfels durchzuführen und stimmt in diesem Zusammenhang der Ausschreibung in 2016 und der kassenwirksamen Auftragsvergabe für 2017 zu.
Beschluss
Der Stadtrat beschliesst, die Ersatzbeschaffung des TSF Mainroth vom Typ TFS-W gemeinsam mit anderen Kommunen des Landkreises Lichtenfels durchzuführen und stimmt in diesem Zusammenhang der Ausschreibung in 2016 und der kassenwirksamen Auftragsvergabe für 2017 zu - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung des Landratsamts.
- Mit 1 Gegenstimme angenommen (MaDi)
08 Kanalsanierung 2016; Vergabe der Ingenieurleistungen
Projekt | Projekt::Kanalsanierung |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-06-07 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2016/06/07 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage::Der Stadtrat beauftragt das Ingenieurbüro Miller gem. dem Angebot vom 12.05.2016 stufenweise mit den Planungsleistungen der LP 1 - 9 für die Kanalsanierung 2016. |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss::Der Stadtrat beauftragt das Ingenieurbüro Miller gem. dem Angebot vom 12.05.2016 stufenweise mit den Planungsleistungen der LP 1 - 9 für die Kanalsanierung 2016. |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | [[Abstimmungsergebnis::Alternativantrag des Bürgervereins mehrheitlich abgelehnt 3 (MD, TM, AH)/16
Beschluzssvorschlag der Verwaltung mehrheitlich angenommen 16/3 (MD, TM, AH)]] |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | [[Notiz::Alternativer Beschlussvorschlag der Fraktion des Bürgervereins:
Der Stadtrat beschließt, dass für die Kanalsanierung im Stadtgebiet zunächst ein Gesamtkonzept erstellt wird. Dabei sind Hochwasserschutzkonzept und hydraulischer Abgleich der Kanäle zu berücksichtigen. Als erster Schritt sind die noch zu untersuchenden Kanäle zu befahren. Dem Stadtrat ist schnellstmöglich eine Aufstellung aller Schäden der Stufe 0 mit Risiken der Gewässerverunreinigung vorzulegen. Sollte der Auftragswert der Kanaluntersuchung über den EU-Schwellenwerten liegen, ist europäisches Vergaberecht zu beachten. Zeitgleich sind die neuen Fördermöglichkeiten zu prüfen, um die Kosten für Stadt und Bürger zu senken. Der Beschlussvorschlag zu TOP 08 wird zunächst vertagt.]] |
Sollkosten | Sollkosten::42147,60 |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn::Ingenieurbüro Miller |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Ja |
Stichwörter
Vergabe; Stadtratssitzung-2013-11-08; EU-Kommission; Stellungnahme der EU-Kommission vom 04.05.2016: EU-Schwellenwert; Eigenüberwachungsverordnung; Kanalsanierung; Vergabe der Ingenieurleistungen
Sachverhalt
- 2011 - 2013 Überprüfung 10% der Burgkunstadter Kanäle (Eigenüberwachungsverordnung)
- Stadtratssitzung am 08. November 2013 -> Stadtratsbeschluss: erst Schäden jährlich in Höhe von ca. 300.000 Euro abarbeiten, bevor weitere Untersuchungen
- Haushalt 2016: 320.000 Euro Baukosten + 55.000 Euro für Ingenieurleistungen für
- Ingenieurbüro Miller: Ingenieurvertrag über 42.147,60 Euro brutto inkl. Nebenkosten.
- Honorarzone III Mindestansatz
- Wg. Begleitung Kanalverfilmung Verzicht auf Leistungsphasen 1 und 2 (ca. 8.000 Euro)
- Verwaltung: Ingenieurbüro Miller sollte beauftragt werden
Diskussion
Antrag des Bürgervereins auf abweichende Beschlussfassung
Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.
MD: Die Fraktion des Bürgervereins Burgkunstadt stellt zu “TOP 08 Kanalsanierung 2016; Vergabe der Ingenieurleistungen” folgenden Antrag für die öffentliche Tagesordnung der Stadtratsitzung am 07.06.2016 (vorsorglich als Dringlichkeitsantrag):
Vorrangige Erstellung eines Gesamtkonzepts für die Kanalsanierung mit Förderoption
Sachverhalt (Begründung)
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Vorrang des EU-Rechts (der Stadtverwaltung bekannt) und einem möglichen Verlust von Fördermitteln.
Mit einer neuen Förderung unterstützt die Staatsregierung die Kommunen bei der Sanierung ihrer Anlagen für Trinkwasser und Abwasser. Kernstück der neuen Förderrichtlinien ist eine Härtefallförderung: Kommunen, die durch den Bau von Trink- und Abwasseranlagen besonders hoch belastet sind, erhalten danach Fördermittel für die Sanierung ihrer bestehenden Wasserleitungen und Abwasserkanäle. (siehe Anlage)
Die Begründung eines Härtefalls ergibt sich letztlich erst, wenn der Umfang der Gesamtmaßnahme feststeht: Ein entsprechender Härtefall liegt vor, wenn die Pro-Kopf-Belastung einen bestimmten Betrag pro Einwohner überschreitet. Dazu werden die Investitionen der vergangenen 20 Jahre und die geplanten Sanierungsausgaben betrachtet. Auch die demographische Entwicklung der Gemeinden wird berücksichtigt. Die Förderung erfolgt mit festen Pauschalen. So gibt es beispielsweise für die Sanierung von Abwasserkanälen 150 Euro pro Meter. In besonderen Härtefällen werden höhere Pauschalen gewährt. Zunächst ist das Programm auf vier Jahre ausgelegt.
Stellungnahme der EU-Kommission vom 04.05.2016
Die EU-Kommission hat mit Schreiben vom 04.05.2016 zur Burgkunstadter Kanalsanierung Stellung genommen:
“..., ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 13. Oktober 2016, in dem Sie darlegen, dass die Stadt Burgkunstadt Sanierungsarbeiten an ihrem Abwasserkanalnetz durchführen wird, die in Abschnitte aufgeteilt über Jahre durchführt werden sollen bei einem Gesamtwert von ca. 10 Millionen Euro. Sie fragen an, ob diese Arbeiten nicht europaweit ausgeschrieben werden müssten. Ihre Annahme, dass solche zusammenhängenden Arbeiten in der Tat als gesamtes gesehen werden müssen, ist richtig. Die Aufteilung in Abschnitte, die in einzelnen Jahren durchgeführt wird und nicht ausgeschrieben wird, ist in der Tat eine Umgehung der Ausschreibungspflicht aus der Richtlinie 2004/18 EG bzw. der Richtlinie 2014/24EU. Dies hat auch der EuGH in seinem Urteil im Fall C-574/10 Autalhalle Niedernhausen bestätigt. Allerdings geht im vorliegenden Fall aus den Unterlagen nicht genau hervor, wie die Aufteilung erfolgte und ob die Arbeiten bereits durchgeführt wurden, oder ob noch weitere Sanierungsleistungen erfolgen werden. ...” (Quelle: EU-Kommission, Schreiben vom 04.05.2016)
Bereiche, die nach der bisherigen Schätzung unter die Anwendung europäischen Vergaberechts fallen
Es sind nach unserer Rechtsauffassung im Gesamtprojekt der Kanalsanierung drei Bereiche, die nach der bisherigen Schätzung unter die Anwendung europäischen Vergaberechts fallen:
- die Dienstleistung nach der Eigenüberwachungsverordnung (Kanaluntersuchung) (Schwelle 209.000 Euro)
- die Ingenieurleistungen (Schwelle 209.000 Euro)
- sowie die anschließenden Bauleistungen (Schwelle 5.225.000 Euro)
Wie im Bereich des Hochwasserschutzkonzeptes können die Maßnahmen dann wohl auch auf einzelne Jahre aufgesplittet werden.
Aus vergaberechtlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass die Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation Dienstleistungen sind und den Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A unterliegen. Da es sich um ein Projekt größeren Ausmaßes handelt, wäre die Dienstleistung der Kanaluntersuchung bei Überschreitung des EU-Schwellenwerts von derzeit 209.000 Euro europaweit auszuschreiben.
Die aktuelle Vorgehensweise der Verteilung der Untersuchungen und Reparaturen auf 10 Jahre oder mehr ist unserer Ansicht nach nicht geeignet, etwaige Risiken durch Gewässerverunreinigungen zu vermeiden. Auch dies begründet die Dringlichkeit.
HeEb: Wir sind dabei die Kosten der letzten 20 Jahre zu erfassen, um eine Förderung zu ermöglichen. Wasserwirtschaftsamt rät zu Förderantrag
ThMü: Die Schäden mit Klasse 0 sind möglichst schnell zu erfassen. Wenn wir in Ingenieurleistungen im Block abrechnen, enstehen nur 10 % und nicht 13 % Ingenieurkosten. In den letzten 5 Jahren sind keine Kanalbefahrungen mehr gemacht worden.
KaWe: Wieso brauchen wir einen Plan, ich gehe davon aus, dass die Stadt einen Plan hat.
MiDo: SvDi hat nicht das Fachwissen. Wir brauchen Fachleute.
MaHe: Antrag Schluss der Debatte
- Einstimmig beschlossen
Alternativer Beschlussvorschlag der Fraktion des Bürgervereins
Der Stadtrat beschließt, dass für die Kanalsanierung im Stadtgebiet zunächst ein Gesamtkonzept erstellt wird. Dabei sind Hochwasserschutzkonzept und hydraulischer Abgleich der Kanäle zu berücksichtigen. Als erster Schritt sind die noch zu untersuchenden Kanäle zu befahren. Dem Stadtrat ist schnellstmöglich eine Aufstellung aller Schäden der Stufe 0 mit Risiken der Gewässerverunreinigung vorzulegen. Sollte der Auftragswert der Kanaluntersuchung über den EU-Schwellenwerten liegen, ist europäisches Vergaberecht zu beachten. Zeitgleich sind die neuen Fördermöglichkeiten zu prüfen, um die Kosten für Stadt und Bürger zu senken. Der Beschlussvorschlag zu TOP 08 wird zunächst vertagt.
Beschluss
abgelehnt 3 (MD, TM, AH)/16
Beschlusvorschlag der Verwaltung
Der Stadtrat beauftragt das Ingenieurbüro Miller gem. dem Angebot vom 12.05.2016 stufenweise mit den Planungsleistungen der LP 1 - 9 für die Kanalsanierung 2016.
Beschluss
mehrheitlich angenommen (16/3 MD, TM, AH)
09 Ausbau der Ortsstraße Leite; Vergabe der Ingenieurleistungen
Sachverhalt
Ortsstraße Leite ist in einem schlechten baulichen Zustand. Der Stadtrat hat festgelegt, dass die Straßen Kesselweg, Leite und Bergstraße nacheinander ausgebaut werden sollen. Das Planungsbüro Kellner schätzt die Ausbaukosten auf ca. 338.000 Euro brutto. Honorar für die LP 1 -9: 46.688,85 €. Auf LP 1 wird seitens des Büros verzichtet. Kosten LP 2 – 3: 20.844,40 Euro brutto. Die Kosten sind im Haushalt 2016 enthalten.
Diskussion
10 Ausschreibung Gaslieferung 01.01.2018 bis 31.12.2020
Sachverhalt
Die Stadt Burgkunstadt muss regelmäßig ihre Leistungen ausschreiben. Aktuelle Ausschreibungszeitraum für die Gaslieferung vom 01.10.2015 bis 31.12.2017. Aufgrund positiver Erfahrungen bei Stromausschreibung, schlägt die Verwaltung vor sich bei Gasausschreibung des Bayerischen Gemeindetags mit der KUBUS GmbH zu beteiligen. Es wird für den Lieferzeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 ausgeschrieben. Der Dienstleistungspreis beträgt netto 1.550,00 €.
Diskussion
Beschlusvorschlag
Beschluss
1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von Erdgas über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.
2. Die Stadt überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.
3. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu
17 Beauftragung Frau Doberer
Sachverhalt
Auf Anregung von MaDi wurde Frau Karin Doberer kontaktiert. Sie verbindet Pädagogik, Architektur und Ausstattung, zur Förderung von Chancengerechtigkeit, Wertschätzung und Teamgeist. Das Lehrerkollegium hat sich einstimmig für dieses neuen pädagogischen Ansatzes ausgesprochen. Nächster Schritt: Beauftragung durch den Stadtrat und Erarbeitung Pädagogischen Raum-Funktions-Buches durch das Lehrerkollegium und Frau Doberer als wesentliche Grundlage für den geplanten Ideenwettbewerb.
Diskussion
HeEb: Finanziert aus Haushaltsrest. Dieser konnte gebildet werden, weil sich die Überplanung Hort im Keller durch den Ideenwettbewerb Schulberg erübrigt hat.
11 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
Projekt | Projekt::Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Öffentlichkeit (Gemeinderatssitzung) |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-06-07 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum:: |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz::Aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 03.05.2016: Der Stadtrat befasste sich mit Nutzungsrechten. |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Ja |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Diskussion
12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2016
- Einstimmig angenommen
13 Anfragen
MaDi: Veröffentlichung des Haushalts auf der Homepage
ChFr: War veranlasst, wird überprüft
Publikationen
Stadt Burgkunstadt
Lokalpresse
- obermain.de vom 08.06.2016 - Wo sollen die Weidnitzer Kinder spielen?: "Nach Auflösung des Geländes am Hasenstein gibt's vier Alternativen – Diskussion um AWO-Spielplatz"
- obermain.de vom 08.06.2016 - Kunst bringt Farbe auf den Friedhof: "Regens Wagner Einrichtung will den Bereich für ihre Bestattungen neu gestalten"
BLOGs
- Bernd Weickert, BLOG vom 9.6.2016, Kunst bringt Farbe auf den Friedhof - hurz!
- Bernd Weickert, BLOG vom 8.6.2016, Für unsere Kinder nur das Teuerste
Fußnoten
<references/>