Stadtratssitzung-2017-03-07: Unterschied zwischen den Versionen

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Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
 
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
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Entschuldigt fehlt: WoSi
  
 
==Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>==
 
==Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>==
  
===01 Bekanntgaben===
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===[[Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-01 Bekanntgaben|01 Bekanntgaben]]===
  
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{{:Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-01 Bekanntgaben}}
===02 Vorstellung und Beschluss des Standortgutachtens "Erweiterung Seewiese"===
 
  
====Beschluss====
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===[[Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-02 Vorstellung und Beschluss des Standortgutachtens "Erweiterung Seewiese"|02 Vorstellung und Beschluss des Standortgutachtens "Erweiterung Seewiese"]]===
  
Der Stadtrat billigt das Untersuchungsergebnis des Standortgutachtens „Erweiterung Seewiese“ vom 07.02.2017 und beschließt dessen Handlungsempfehlungen in Ergänzung des ISEK aus dem Jahr 2015 zur Umsetzung.
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{{:Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-02 Vorstellung und Beschluss des Standortgutachtens "Erweiterung Seewiese"}}
  
* Mit 4 Gegenstimmen beschlossen (ThMü, AlHa, VrFl, EdBe)
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===[[Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-03 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Flst.Nr. 1529/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 6)|03 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Flst.Nr. 1529/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 6)]]===
  
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{{:Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-03 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Flst.Nr. 1529/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 6)}}
  
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===[[Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-04 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2017|04 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2017]]===
  
http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,518711
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{{:Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-04 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2017}}
  
===03 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Flst.Nr. 1529/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 6)===
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===[[Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-05 Stellenplan 2017|05 Stellenplan 2017]]===
  
====Sachverhalt====
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{{:Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-05 Stellenplan 2017}}
  
Das bestehende Gebäude Auwiese 6 soll abgebrochen werden, um hierfür einen Neubau für den Netto-Lebensmittelmarkt, welcher bisher im Gewerbegebiet In der Au ansässig ist, zu errichten.
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===[[Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-06 Errichtung eines Lehrschwimmbeckens; Antrag der Freien Wähler auf Fassung eines Grundsatzbeschluss zum Baues eines Lehrschwimmbeckens|06 Errichtung eines Lehrschwimmbeckens; Antrag der Freien Wähler auf Fassung eines Grundsatzbeschluss zum Baues eines Lehrschwimmbeckens]]===
Dafür ist es erforderlich einen Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Lebensmittelhandel“ aufzustellen.
 
Der Investor hat mitgeteilt, dass die Kosten hierfür von ihm übernommen werden.
 
H. Ullrich vom Büro Planundwerk hat zu dem Vorhaben wie folgt Stellung genommen:
 
„Das Vorhaben der Aufstellung eines Bebauungsplans folgt den Zielen des ISEK. An diesem Standort kann ein Verbrauchermarkt entstehen, der für die Wohnbevölkerung in der unteren und oberen Stadt fußläufig gut erreichbar ist ohne die B289 überqueren zu müssen.
 
  
====Beschluss====
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{{:Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-06 Errichtung eines Lehrschwimmbeckens; Antrag der Freien Wähler auf Fassung eines Grundsatzbeschluss zum Baues eines Lehrschwimmbeckens}}
  
Der Stadtrat beschließt, für das Grundstück Flst.Nr. 1529/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 6) einen Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Lebensmittelhandel“ aufzustellen.
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===07 Aufhebung Hebesatzsatzung===
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (beschleunigtes Verfahren) durchzuführen.
 
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
 
Der Antragsteller hat selbst einen Planer für die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes zu beauftragen. Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind dem Antragsteller mittels eines entsprechenden Kostenübernahmevertrages aufzuerlegen.
 
 
 
* Einstimmig beschlossen
 
 
 
===04 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2017===
 
  
 
====Sachverhalt====
 
====Sachverhalt====
  
 
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Für das Haushaltsjahr 2011 hat der Stadtrat eine Hebesatzsatzung beschlossen. Die Hebesätze für Grundsteuer A und B, sowie für die Gewerbesteuer werden allerdings grundsätzlich jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Eine Hebesatzsatzung ist somit entbehrlich.
14.664.290 EUR      Verwaltungshaushalt 2017 (Verwaltungskosten)
 
 
 
5.376.530 EUR        Vermögenshaushalt 2017 (Investitonen)
 
 
 
1.935.585 EUR        Kreditbedarf 2017
 
 
 
512.390 EUR            Rechnerischer Überschuss 2016
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ThMü: Haushaltsrede
 
 
Die Fraktion des Bürgervereins freut sich, dass in dieser Sitzung der Haushalt beschlossen werden soll. Wir sind zwar leider einen Monat später dran als letztes Jahr, und mußten im Landkreis Ebensfeld den Vortritt lassen (diese konnten ihren Haushalt bereits Ende Januar beschliessen), aber wir sind immer noch an führender Stelle im Landkreis.)
 
 
 
Nachdem die Detailfragen leider in nichtöffentlicher Sitzung besprochen wurden, 95% hätten auch öffentlich behandelt werden können, stellt sich heute die Frage, wie sind die Zahlen politisch zu bewerten?
 
 
Zunächst erscheinen die Ergebnisse von 2016 sehr positiv: Die Schulden konnten um 845.000 Euro verringert werden.
 
 
Wenn man allerdings genauer hinschaut, merkt man, woran das lag:
 
Wir hatten uns für 2016 sehr viele Projekte vorgenommen und nicht alle ausgeführt. Somit ergeben sich insgesamt Investitionen von  ca. 3,9 Mio Euro, die ins Haushaltsjahr 2017 verschoben wurden.     
 
 
Somit sind abzüglich der zu erwartenden Einnahmen 1,6 Mio € Schulden nur auf das neue Jahr verschoben worden.
 
 
Weiterhin steht nun ein Kreditbedarf in Höhe von jeweils 1,9 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 18 an. Für 2019 sind 1,5 Millionen vorgesehen, was natürlich auch zu steigenden Zinsen und Tilgung führt.(Schuldendienst)
 
 
Schauen wir uns die einzelnen Abschnitte genauer an:
 
 
Im  Verwaltungshaushalt wurde einer der Vorschläge des Bürgervereins zu Einsparungen umgesetzt und die Kosten für Bücher und Zeitschriften (Fachliteratur) um ca. 20% gesenkt - das ist erfreulich!
 
Allerdings mußten wir auch feststellen, dass die Gesamtkosten für die “Allgemeine Verwaltung” um mehr als 100.000 € gestiegen sind.
 
 
Unverantwortlich erscheinen uns bei den Investitionen die 500.000 €  für die geplante Neugestaltung der Bahnhofstraße, was sich hauptsächlich auf die Verlegung der Bushaltestelle und die Erneuerung der Gehsteige bezieht. Dieses Geld kann an anderer Stelle - z.B. bei der Neugestaltung des Bahnhof-Umfeldes wesentlich sinnvoller ausgegeben werden.
 
 
Zur allgemeinen Bewertung möchte ich folgendes feststellen:
 
 
 
Die großen Investitionen für Burgkunstadt stehen erst ab 2018 (Verpflichtungserklärungen)
 
an - wie z.B. das Hochwasserschutzkonzept in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Auch für die Neugestaltung des Schulberges werden hohe Investitionen in den nächsten Jahren notwendig sein. Dafür sind bisher nur die Kosten für den Ideenwettbewerb im Haushaltsplan enthalten. Auch für das mögliche Neubaugebiet Lerchenbühl BA III sind bis jetzt nur Planungskosten berücksichtigt.
 
 
Wenn man dann noch an notwendigen Kanalsanierungen in den nächsten 20 Jahren ( ca. 10 Mill. ) und die Planungen für Mainroth (Bahnübergang und Umgehungsstraße) sowie die Straße nach Weides denkt, dann fragt man sich schon: wie soll das alles finanziert werden?
 
Frau Bürgermeisterin Friess sprach in Ihrer Jahresschlussansprache davon, dass im Haushalt 2017 nur noch unbedingt nötige Maßnahmen möglich wären. Kann man das wirklich von allen Punkten behaupten?
 
Da der Gesamtplan für die Jahre 2018 - 2020 noch nicht vorliegt, ist es fast unmöglich, die Haushaltsrisiken der nächsten Jahre richtig einzuschätzen und zu beurteilen. .
 
 
Für die Öffentlichkeit müssen aber die Gründe nachvollziehbar sein, warum einzelne Investitionen getätigt werden und andere nicht. Denn im Haushalt werden Prioritäten für die Gestaltung und die Entwicklung unserer Stadt gesetzt. Solange in Burgkunstadt keine Ziele transparent für die Öffentlichkeit diskutiert und festgelegt werden, sind alle Investitionen beliebig.
 
 
 
Fazit :
 
Für die kommenden Investitionen ist im Finanzplan  keinerlei Vorsorge ersichtlich.
 
Aus diesem Grund kann der BV dem Haushalt in dieser Form nicht zustimmen!
 
 
 
 
 
EdBe:
 
Frau Bürgermeisterin, können Sie bitte den Haushalt wieder ins Internet stellen - wie letztes Jahr?
 
 
 
ChFr: Wenn er genehmigt ist.
 
 
 
EdBe:
 
Der Bürgerverein regt an, für die nächsten Jahre eine Möglichkeit zu schaffen, wie die Bürger Vorschläge für Investitionen einbringen können, die sie für wichtig und sinnvoll halten. Denn es das Geld aller Bürger, das ausgegeben wird und Stadt aller Bürger, die gestaltet wird. Die Entscheidungen müssen natürlich bei den bisherigen Entscheidungsträgern bleiben - die Bürger sollen die Möglichkeit haben Ideen zur Gestaltung einzubringen.
 
  
 
====Beschluss====
 
====Beschluss====
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
 
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
 
§ 1
 
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.664.290 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.376.530 EUR ab.
 
§ 2
 
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.935.585 EUR festgesetzt.
 
  
* Mit 4 Gegenstimmen beschlossen (ThMü, AlHa, VrFl, EdBe)
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Der Stadtrat beschließt die Hebesatzsatzung vom 08.09.2010 aufzuheben.
  
===05 Stellenplan 2017===
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* Einstimmig beschlossen
 
 
====Sachverhalt====
 
 
 
Der Stellenplan wird als Anlage zum Haushaltsplan beschlossen. Zudem ist im Beamtenbereich eine Stellenanhebung aufgrund der Ausschreibung eines stellv. Stadtkämmerers erfolgt. Noch nicht berücksichtigt sind evtl. Höhergruppierungen aufgrund der neuen Entgeltordnung.
 
 
 
====Beschluss====
 
Der Stadtrat beschließt den Stellenplan 2017 gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.
 
  
* Einstimmig beschlossen
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===[[Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-08 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Burgkunstadt|08 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Burgkunstadt]]===
  
===06 Errichtung eines Lehrschwimmbeckens; Antrag der Freien Wähler auf Fassung eines Grundsatzbeschluss zum Baues eines Lehrschwimmbeckens===
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{{:Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-08 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Burgkunstadt}}
  
 
====Sachverhalt====
 
====Sachverhalt====
  
Die Freien Wähler beantragen das Thema „Grundsatzbeschluss zum Bau eines Lehrschwimmbeckens“ als Tagesordnungspunkt zu behandeln.
+
Aufgrund der getätigten (Erneuerung Absorberanlage, Erweiterung Kinderbereich) und der geplanten Investitionen (Sonnensegel und große Sonnenschirme) empfiehlt sich, auch in Anbetracht des vom BKPV angesprochenen Defizites, eine leichte Erhöhung der Eintrittspreise.
  
Hinsichtlich des anstehenden Ideenwettbewerbs wäre es von Vorteil, wenn sich der Stadtrat mehrheitlich für oder gegen den Neubau aussprechen würde.
+
====Diskussion====
  
EdBe: Der Bürgerverein befürwortet den Bau eines Lehrschwimmbecken.
+
ThM : Spricht sich gegen den Vorschlag der Verwaltung aus: Erhöhung ist prinzipiell richtig, aber dass gerade bei Studenten, Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosengeldbeziehern die größte Erhöhung festgelegt wurde, hält er grundsätzlich für falsch.
Für die Kinder ist Schwimmen genau so wichtig wie Turnen. Wenn Altenkunstadt sich beteiligt, sollte die Finanzierung möglich sein. Wenn die räumlichen Synergien nutzen, Fahrtkosten zum Schwimmunterricht sparen und die DLRG einbinden können wir einiges an Kosten einsparen. Wenn wir den Ideenwettbewerb endlich startet, verlängert sich nichts.
 
  
 
+
===09 Bestellung stellvertretende Kassenverwalterin===
 
 
====Beschlussvorschlag====
 
 
 
Alternative 1
 
Der Stadtrat spricht sich für die Berücksichtigung eines Lehrschwimmbeckens im Rahmen des Ideenwettbewerbs Schulberg aus; die Machbarkeit für die Errichtung und den Betrieb eines Lehrschwimmbeckens (Kostenschätzung) soll im Zuge dessen mit überprüft und dem Stadtrat dargelegt werden.
 
 
 
Alternative 2
 
Der Stadtrat spricht sich ausdrücklich gegen die Neuerrichtung eines Lehrschwimmbeckens aus und beschliesst, dass ein Lehrschwimmbecken im Rahmen des Ideenwettbewerbes Schulberg nicht berücksichtigt werden soll.
 
  
 
====Beschluss====
 
====Beschluss====
  
Der Stadtrat spricht sich für die Berücksichtigung eines Lehrschwimmbeckens im Rahmen des Ideenwettbewerbs Schulberg aus; die Machbarkeit für die Errichtung und den Betrieb eines Lehrschwimmbeckens (Kostenschätzung) soll im Zuge dessen mit überprüft und dem Stadtrat dargelegt werden. Es soll eine Variante mit und eine Variante ohne Lehrschwimmbecken erstellt werden.
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Der Stadtrat beschließt Frau Stephanie Dück zum 01.04.2017 gemäß Art. 100 Abs. 2 GO ebenfalls zur stellvertretenden Kassenverwalterin zu bestellen.
  
* Beschlossen mit 8 Gegenstimmen (UlMü, InKo, FrRa, MiDo, MaHe, UlKo, HPMa, SaHe
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* Einstimmig beschlossen
  
===07 Aufhebung Hebesatzsatzung===
+
===10 Feststellung der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO)===
  
 
====Sachverhalt====
 
====Sachverhalt====
  
Für das Haushaltsjahr 2011 hat der Stadtrat eine Hebesatzsatzung beschlossen. Die Hebesätze für Grundsteuer A und B, sowie für die Gewerbesteuer werden allerdings grundsätzlich jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Eine Hebesatzsatzung ist somit entbehrlich.
+
Der Vorsitzende des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses stellt die Prüfung der Jahresrechnung 2015 in ihren wesentlichen Grundzügen vor. Es fanden 4 Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses statt.
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Die Prüfungsfeststellungen im Bericht können als ausgeräumt angesehen werden bzw. stehen von ihrer Bedeutung her einer Entlastung der Bürgermeister nicht entgegen.  
  
 
====Beschluss====
 
====Beschluss====
  
Der Stadtrat beschließt die Hebesatzsatzung vom 08.09.2010 aufzuheben.
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Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 GO fest.
  
 
* Einstimmig beschlossen
 
* Einstimmig beschlossen
  
===08 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Burgkunstadt===
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===11 Entlastung der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO)===
  
 
====Sachverhalt====
 
====Sachverhalt====
  
Aufgrund der getätigten (Erneuerung Absorberanlage, Erweiterung Kinderbereich) und der geplanten Investitionen (Sonnensegel und große Sonnenschirme) empfiehlt sich, auch in Anbetracht des vom BKPV angesprochenen Defizites, eine leichte Erhöhung der Eintrittspreise.
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2. Bürgermeisterin Sabine Heppner stellt vor:
  
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Nach Art. 102 GO muss die Jahresrechnung neben der Feststellung durch Stadtratsbeschluss auch eine Entlastung durch Stadtratsbeschluss erfahren. Die Bürgermeisterin als Leiterin der Verwaltung ist bei der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt.
  
 
====Beschluss====
 
====Beschluss====
  
Der Stadtrat beschliesst die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Burgkunstadt entsprechend dem beiliegenden Satzungsmuster. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
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Der Stadtrat beschließt für die Jahresrechnung 2015 die Entlastung nach Art. 102
  
* Mit 1 Gegenstimme beschlossen (ThMü)
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* Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Bürgermeisterin
  
===09 Bestellung stellvertretende Kassenverwalterin===
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===12 Rechenschaftsbericht gemäß § 81 Abs. 4 KommHV zur Jahresrechnung 2016===
  
 
====Beschluss====
 
====Beschluss====
  
Der Stadtrat beschließt Frau Stephanie Dück zum 01.04.2017 gemäß Art. 100 Abs. 2 GO ebenfalls zur stellvertretenden Kassenverwalterin zu bestellen.
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Der Stadtrat nimmt von dem von der Kämmerin vorgelegten Rechenschaftsbericht Kenntnis und beauftragt den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung der Jahresrechnung 2016.
  
 
* Einstimmig beschlossen
 
* Einstimmig beschlossen
  
===10 Feststellung der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO)===
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===[[Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-13 Billigung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) Altstadt und Bahnhofstraße|13 Billigung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) Altstadt und Bahnhofstraße]]===
  
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{{:Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-13 Billigung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) Altstadt und Bahnhofstraße}}
===11 Entlastung der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO)===
 
  
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===[[Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-14 Errichtung einer Baumurnenanlage auf dem Friedhof Mainroth|14 Errichtung einer Baumurnenanlage auf dem Friedhof Mainroth]]===
===12 Rechenschaftsbericht gemäß § 81 Abs. 4 KommHV zur Jahresrechnung 2016===
 
  
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{{:Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-14 Errichtung einer Baumurnenanlage auf dem Friedhof Mainroth}}
===13 Billigung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) Altstadt und Bahnhofstraße===
 
  
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===[[Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-15 Auftragsvergabe für den gemeinsamen IT Server der Stadt Burgkunstadt und der Gemeinde Altenkunstadt|15 Auftragsvergabe für den gemeinsamen IT Server der Stadt Burgkunstadt und der Gemeinde Altenkunstadt]]===
===14 Errichtung einer Baumurnenanlage auf dem Friedhof Mainroth===
 
  
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{{:Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-15 Auftragsvergabe für den gemeinsamen IT Server der Stadt Burgkunstadt und der Gemeinde Altenkunstadt}}
===15 Auftragsvergabe für den gemeinsamen IT Server der Stadt Burgkunstadt und der Gemeinde Altenkunstadt===
 
  
====Beschluss====
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===[[Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-16 Ergänzung zum Planvertrag vom Oktober 2016 über Leistung von Tragwerksplanung|16 Ergänzung zum Planvertrag vom Oktober 2016 über Leistung von Tragwerksplanung]]===
Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für den gemeinsamen IT- Server mit der Gemeinde Altenkunstadt an die Firma IKS Informations- und Kommunikationssysteme GmbH Bamberg zum Angebotspreis von 71.041,78 Euro zu vergeben.
 
  
* Einstimmig beschlossen
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{{:Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-16 Ergänzung zum Planvertrag vom Oktober 2016 über Leistung von Tragwerksplanung}}
  
====Sachverhalt====
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===[[Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-17 Hochwasserschutzkonzept; Vergabe der Baugrunduntersuchung|17 Hochwasserschutzkonzept; Vergabe der Baugrunduntersuchung]]===
  
Die Planungsgemeinschaft Freiraumpioniere/IGS Ingenieure unterbreite ein Angebot über die Fachplanung Tragwerk nach § 49 HOAI mit der Bauüberwachung: Verschiedene Stützwandausführungen, Rampenausführung mit bewehrter Erde im Bereich vom Burgweg. Leistungshasen 3-6. Leistungsphasen 1 und 2 entfallen. Leistungsphase 7 nicht berücksichtigt. Leistungsphase 8 Objektüberwachung beinhaltet. Gesamtkosten ca. 55.000,00 €/brutto.
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{{:Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-17 Hochwasserschutzkonzept; Vergabe der Baugrunduntersuchung}}
  
====Beschluss====
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===[[Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-18 Auftragsvergabe Ausbau Ortsstraße Leite|18 Auftragsvergabe Ausbau Ortsstraße Leite]]===
  
Der Stadtrat beschließt, das Angebot der Planungsgemeinschaft Freiraumpioniere/IGS Ingenieure über die Ergänzung des Planvertrages über die Leistung der Tragwerksplanung zu vergeben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Regierung von Oberfranken.
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{{:Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-18 Auftragsvergabe Ausbau Ortsstraße Leite}}
  
* Einstimmig beschlossen
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===19 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO===
 
 
===17 Hochwasserschutzkonzept; Vergabe der Baugrunduntersuchung===
 
 
 
 
 
===18 Auftragsvergabe Ausbau Ortsstraße Leite===
 
  
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Der Stadtrat beschliesst, die Kesselanlage in der ehemaligen Mittelschule zu erneuern. Firma Nicol erhält den Auftrag: 20.948,76 €
===19 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO===
 
  
 
 
===20 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.02.2017===
 
===20 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.02.2017===
  
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=Publikationen=
 
=Publikationen=
 +
 +
==Protokoll==
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* https://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2017/maerz/sr-2017-003_niederschrift_auszuege.pdf
  
 
==Lokalpresse==
 
==Lokalpresse==
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* [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,518718 obermain.de vom 08.03.2017 -  Mehrheit für ein Lehrschwimmbecken]: "Freie Wähler warnen vergeblich vor den Kosten – Defizit von 250 000 Euro im Jahr?"
 
* [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,518718 obermain.de vom 08.03.2017 -  Mehrheit für ein Lehrschwimmbecken]: "Freie Wähler warnen vergeblich vor den Kosten – Defizit von 250 000 Euro im Jahr?"
 
* [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,518719 obermain.de vom 08.03.2017 - Standpunkt: Kosten des Bads endlich offenlegen]
 
* [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,518719 obermain.de vom 08.03.2017 - Standpunkt: Kosten des Bads endlich offenlegen]
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==BLOG-Beiträge==
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* [https://berndweickert1.blogspot.de/2017/03/burgkunstadt-stadt-der-gesetzlosen.html Bernd Weickert, BLOG vom 12.03.2017 - Burgkunstadt - Stadt der Gesetzlosen]
  
 
=Fußnoten=
 
=Fußnoten=

Aktuelle Version vom 2. Juni 2020, 23:35 Uhr

Bauausschuss

Sitzungstag: Dienstag, 07. März 2017

Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Lagerhalle auf den Grundstücken Flst.Nrn. 740/11 und 859 der Gemarkung Burgkunstadt (Seewiese 5) (2017-0008)

02 Bauantrag auf Anbau einer Doppelgarage mit Abstellraum an ein bestehendes Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1326/4, Gemarkung Burgkunstadt (Am Bauershof 12a) (2017-0010)

03 Bauantrag auf Errichtung einer Dachgaube am best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flst.Nr. 57/2 der Gemarkung Weidnitz (Rügersleite 3) (2017-0005)

04 Bauantrag auf Errichtung einer offenen Mittelgarage und eines darüber liegenden Wohngeschosses auf ein bestehendes Therapiezentrum auf den Grundstücken Flst.Nrn. 1864 und 1886 der Gemarkung Burgkunstadt (Lichtenfelser Str. 52) (2017-0009)

05 Bauantrag auf Anbringung und Aufstellung von je einer unbeleuchteten Werbeanlage auf den Grundstücken Flst.Nrn. 514 und 514/22 der Gemarkung Burgkunstadt (Am Bahnhof 3) (2016-0030)

06 Bauantrag auf Errichtung einer beleuchteten Plakatanschlagtafel auf dem Grundstück Fl.Nr. 14, Gemarkung Neuses a. Main (Coburger Str. 2) (2017-0011)

07 Bauantrag auf Errichtung einer freistehenden unbeleuchteten Plakatanschlagtafel auf dem Grundstück Flst.Nr. 27/3 der Gemarkung Weidnitz (Bamberger Str. 18) (2017-0004)

08 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.02.2017

Stadtrat

Gremium: Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 07. März 2017

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Entschuldigt fehlt: WoSi

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bekanntgaben

02 Vorstellung und Beschluss des Standortgutachtens "Erweiterung Seewiese"

Projekt Projekt::Seewiese
Stichwort Stichwort::Standortgutachten
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-03-07
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/03/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::(1) ThMü: Antrag auf Vertagung in die nächste Sitzung wegen Diskussions- und Infobedarf. Das Gutachten lag weder uns noch der Öffentlichkeit vor.

(2) Der Stadtrat billigt das Untersuchungsergebnis des Standortgutachtens „Erweiterung Seewiese“ vom 07.02.2017 und beschließt dessen Handlungsempfehlungen in Ergänzung des ISEK aus dem Jahr 2015 zur Umsetzung.]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::(1) Antrag auf Vertagung (ThMü) abgelehnt

(2) Der Stadtrat billigt das Untersuchungsergebnis des Standortgutachtens „Erweiterung Seewiese“ vom 07.02.2017 und beschließt dessen Handlungsempfehlungen in Ergänzung des ISEK aus dem Jahr 2015 zur Umsetzung.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis [[Abstimmungsergebnis::(1) Mit 4 Gegenstimmen abgelehnt ThMü, AlHa, VrFl, EdBe

(2) Mit 4 Gegenstimmen beschlossen (ThMü, AlHa, VrFl, EdBe)]]

Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Gutachten mit Inhalten sowie die Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und Erfordernisse zur Stärkung der Innenstadt wurden von Dr. Heider Standort- und Wirtschaftsberatung GmbH aus Augsburg vorgestellt.

Inhalt: Markt- und Standortsituation nebst Beurteilung

Stärkung der Nahversorgung

Standort für Bekleidung und Schuhe


SvDie: Es ist ein Bebauungsplan zu erstellen, in dem das Sortiment und die Fläche festgelegt wird. Bei Sortimentsänderung ist eine Bebauungsplanänderung notwendg.

Erfordernisse:

Optimierung der Anbindung an die Innenstadt

Ausschluss von Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben

Entwicklung des (Wohn)Standortes Innenstadt: Nutzungsverdichtung und Vernetzung der Immobilien / Geschäftsflächenmanagement, Betriebsaktivierung/-Modernisierung, Imagepflege und Marketing

Städtebauliche Aufwertung und Attraktivierung des öffentlichen Raums

Kooperation der Akteure zur Erneuerung und funktionalen Stärkungder Innenstadt

Flächen - Leerstandsmanagement

Citymanager

Diskussion

ThMü: Die Umsetzung schwächt die Innenstadt

Dr. H: Es gibt kein Komplettsortiment, damit die Leute noch in die Innenstadt gehen

ThMü: Wurde mit Geschäftsleuten vor Ort gesprochen?

Dr. H: Nein, es gibt keinen entsprechenden Besatz

AlHa: Wie soll Anbindung an Innenstadt erfolgen?

Dr. H: Fußweg in der nördlichen Bahnhofstr. verbessern/ Gehweg und Beleuchtung

AlHa: Kompensationsmaßnahmen?

Dr. H: Konzept wurde mit Frau Str. Regierung Oberfranken besprochen. Anbindung an ISEK umsetzen und Citymanager beschließen

Hinweis auf Artikel im Obermain - Tagblatt

http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,518711


03 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Flst.Nr. 1529/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 6)

Projekt Projekt::Auwiese
Stichwort Stichwort::ISEK Burgkunstadt
Straße Straße::Auwiese
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-03-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/03/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt, für das Grundstück Flst.Nr. 1529/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 6) einen Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Lebensmittelhandel“ aufzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (beschleunigtes Verfahren) durchzuführen. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Der Antragsteller hat selbst einen Planer für die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes zu beauftragen. Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind dem Antragsteller mittels eines entsprechenden Kostenübernahmevertrages aufzuerlegen.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt

Das bestehende Gebäude Auwiese 6 soll abgebrochen werden, um hierfür einen Neubau für den Netto-Lebensmittelmarkt, welcher bisher im Gewerbegebiet In der Au ansässig ist, zu errichten.

Dafür ist es erforderlich einen BebauungsplanSondergebiet großflächiger Lebensmittelhandel“ aufzustellen. Der Investor hat mitgeteilt, dass die Kosten hierfür von ihm übernommen werden.

H. Ullrich vom Büro Planundwerk hat zu dem Vorhaben wie folgt Stellung genommen:

„Das Vorhaben der Aufstellung eines Bebauungsplans folgt den Zielen des ISEK. An diesem Standort kann ein Verbrauchermarkt entstehen, der für die Wohnbevölkerung in der unteren und oberen Stadt fußläufig gut erreichbar ist ohne die B289 überqueren zu müssen.

Diskussion

04 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2017

Projekt Projekt::Haushalt 2017
Stichwort Stichwort::Haushaltsplan
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-03-07
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/03/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.664.290 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.376.530 EUR ab.

§ 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.935.585 EUR festgesetzt.]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.664.290 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.376.530 EUR ab.

§ 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.935.585 EUR festgesetzt.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Mit 4 Gegenstimmen beschlossen (ThMü, AlHa, VrFl, EdBe)
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

  • 14.664.290 EUR Verwaltungshaushalt 2017 (Verwaltungskosten)
  • 5.376.530 EUR Vermögenshaushalt 2017 (Investitonen)
  • 1.935.585 EUR Kreditbedarf 2017, ca. 484.000 € Kreditbedarf aus 2016 stehen noch zur Verfügung
  • 512.390 EUR Rechnerischer Überschuss 2016

HeEb: Abweichend von Sitzungsvorlage: Kreisumlage wurde von 44,5 auf 43 Punkte gesenkt. Das ergibt ein Plus von 90.025 €. Kreisstraße Gärtenrother Str. wird Oberfläche erneuert. Alte Wasserleitung soll dabei erneuert werden.

Geplante Investitionen:

  • IT - Server
  • Planungskosten Aufzug Rathaus
  • Sanierung Feuerwehrhaus Burgkunstadt und Theisau
  • Mainroth: Bestandssicherung Brauhaus , Kirchplatz Mainroth, Baumurnenanlage Mainroth,Wasserleitung Gärtenrother Str., TSFW Mainroth (Feuerwehrauto)
  • Erweiterung Ev.Kindergarten (3. Gruppe)
  • Dorferneuerung Kirchlein
  • Straßensanierung: Gemeindeverbindungsstr. Weides - Hainweiher, Leite, Marienbader Weg
  • Planung Bahnhofstr.
  • Barrierefreiheit Marktplatz und Regens Wagner Platz
  • Sanierung Burgweg
  • Radweg Neusses
  • Werkstattwagen Abwasserbeseitigung
  • Ersatzbeschaffung Traktor Bauhof
  • Filteranlage Am Hügel

Diskussion

ThMü: Die Fraktion des Bürgervereins freut sich, dass in dieser Sitzung der Haushalt beschlossen werden soll. Wir sind zwar leider einen Monat später dran als letztes Jahr, und mußten im Landkreis Ebensfeld den Vortritt lassen (diese konnten ihren Haushalt bereits Ende Januar beschliessen), aber wir sind immer noch an führender Stelle im Landkreis.)

Nachdem die Detailfragen leider in nichtöffentlicher Sitzung besprochen wurden, 95% hätten auch öffentlich behandelt werden können, stellt sich heute die Frage, wie sind die Zahlen politisch zu bewerten?

Zunächst erscheinen die Ergebnisse von 2016 sehr positiv: Die Schulden konnten um 845.000 Euro verringert werden.

Wenn man allerdings genauer hinschaut, merkt man, woran das lag: Wir hatten uns für 2016 sehr viele Projekte vorgenommen und nicht alle ausgeführt. Somit ergeben sich insgesamt Investitionen von ca. 3,9 Mio Euro, die ins Haushaltsjahr 2017 verschoben wurden.

Somit sind abzüglich der zu erwartenden Einnahmen 1,6 Mio € Schulden nur auf das neue Jahr verschoben worden.

Weiterhin steht nun ein Kreditbedarf in Höhe von jeweils 1,9 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 18 an. Für 2019 sind 1,5 Millionen vorgesehen, was natürlich auch zu steigenden Zinsen und Tilgung führt.(Schuldendienst)

Schauen wir uns die einzelnen Abschnitte genauer an:

Im Verwaltungshaushalt wurde einer der Vorschläge des Bürgervereins zu Einsparungen umgesetzt und die Kosten für Bücher und Zeitschriften (Fachliteratur) um ca. 20% gesenkt - das ist erfreulich! Allerdings mußten wir auch feststellen, dass die Gesamtkosten für die “Allgemeine Verwaltung” um mehr als 100.000 € gestiegen sind.

Unverantwortlich erscheinen uns bei den Investitionen die 500.000 € für die geplante Neugestaltung der Bahnhofstraße, was sich hauptsächlich auf die Verlegung der Bushaltestelle und die Erneuerung der Gehsteige bezieht. Dieses Geld kann an anderer Stelle - z.B. bei der Neugestaltung des Bahnhof-Umfeldes wesentlich sinnvoller ausgegeben werden.

Zur allgemeinen Bewertung möchte ich folgendes feststellen:

Die großen Investitionen für Burgkunstadt stehen erst ab 2018 (Verpflichtungserklärungen) an - wie z.B. das Hochwasserschutzkonzept in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Auch für die Neugestaltung des Schulberges werden hohe Investitionen in den nächsten Jahren notwendig sein. Dafür sind bisher nur die Kosten für den Ideenwettbewerb im Haushaltsplan enthalten. Auch für das mögliche Neubaugebiet Lerchenbühl BA III sind bis jetzt nur Planungskosten berücksichtigt.

Wenn man dann noch an notwendigen Kanalsanierungen in den nächsten 20 Jahren ( ca. 10 Mill. ) und die Planungen für Mainroth (Bahnübergang und Umgehungsstraße) sowie die Straße nach Weides denkt, dann fragt man sich schon: wie soll das alles finanziert werden? Frau Bürgermeisterin Friess sprach in Ihrer Jahresschlussansprache davon, dass im Haushalt 2017 nur noch unbedingt nötige Maßnahmen möglich wären. Kann man das wirklich von allen Punkten behaupten? Da der Gesamtplan für die Jahre 2018 - 2020 noch nicht vorliegt, ist es fast unmöglich, die Haushaltsrisiken der nächsten Jahre richtig einzuschätzen und zu beurteilen. .

Für die Öffentlichkeit müssen aber die Gründe nachvollziehbar sein, warum einzelne Investitionen getätigt werden und andere nicht. Denn im Haushalt werden Prioritäten für die Gestaltung und die Entwicklung unserer Stadt gesetzt. Solange in Burgkunstadt keine Ziele transparent für die Öffentlichkeit diskutiert und festgelegt werden, sind alle Investitionen beliebig.

Fazit :

Für die kommenden Investitionen ist im Finanzplan keinerlei Vorsorge ersichtlich.

Aus diesem Grund kann der BV dem Haushalt in dieser Form nicht zustimmen!

SvDi: 500.000 für die Bahnhofstraße, das ist nur eine ganz grobe Schätzung - alles noch ungewiss

EdBe: Frau Bürgermeisterin, können Sie bitte den Haushalt wieder ins Internet stellen - wie letztes Jahr?

ChFr: Wenn er genehmigt ist.

EdBe: Der Bürgerverein regt an, für die nächsten Jahre eine Möglichkeit zu schaffen, wie die Bürger Vorschläge für Investitionen einbringen können, die sie für wichtig und sinnvoll halten. Denn es das Geld aller Bürger, das ausgegeben wird und Stadt aller Bürger, die gestaltet wird. Die Entscheidungen müssen natürlich bei den bisherigen Entscheidungsträgern bleiben - die Bürger sollen die Möglichkeit haben Ideen zur Gestaltung einzubringen.


05 Stellenplan 2017

Projekt Projekt::Stellenplan
Stichwort Stichwort::Haushaltsplan
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-03-07
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/03/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt den Stellenplan 2017 gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschließt den Stellenplan 2017 gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Der Stellenplan wird als Anlage zum Haushaltsplan beschlossen. Zudem ist im Beamtenbereich eine Stellenanhebung aufgrund der Ausschreibung eines stellv. Stadtkämmerers erfolgt. Noch nicht berücksichtigt sind evtl. Höhergruppierungen aufgrund der neuen Entgeltordnung.


Diskussion

06 Errichtung eines Lehrschwimmbeckens; Antrag der Freien Wähler auf Fassung eines Grundsatzbeschluss zum Baues eines Lehrschwimmbeckens

Projekt Projekt::Lehrschwimmbecken
Stichwort Stichwort::Grundsatzbeschluss
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-03-07
Antragsteller Antragsteller::Freie Wählergemeinschaft Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/03/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Alternative 1: Der Stadtrat spricht sich für die Berücksichtigung eines Lehrschwimmbeckens im Rahmen des Ideenwettbewerbs Schulberg aus; die Machbarkeit für die Errichtung und den Betrieb eines Lehrschwimmbeckens (Kostenschätzung) soll im Zuge dessen mit überprüft und dem Stadtrat dargelegt werden.

Alternative 2: Der Stadtrat spricht sich ausdrücklich gegen die Neuerrichtung eines Lehrschwimmbeckens aus und beschliesst, dass ein Lehrschwimmbecken im Rahmen des Ideenwettbewerbes Schulberg nicht berücksichtigt werden soll.]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat spricht sich für die Berücksichtigung eines Lehrschwimmbeckens im Rahmen des Ideenwettbewerbs Schulberg aus; die Machbarkeit für die Errichtung und den Betrieb eines Lehrschwimmbeckens (Kostenschätzung) soll im Zuge dessen mit überprüft und dem Stadtrat dargelegt werden. Es soll eine Variante mit und eine Variante ohne Lehrschwimmbecken erstellt werden.]]
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Beschlossen mit 8 Gegenstimmen (UlMü, InKo, FrRa, MiDo, MaHe, UlKo, HPMa, SaHe
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Die Freien Wähler beantragen das Thema „Grundsatzbeschluss zum Bau eines Lehrschwimmbeckens“ als Tagesordnungspunkt zu behandeln.

Hinsichtlich des anstehenden Ideenwettbewerbs wäre es von Vorteil, wenn sich der Stadtrat mehrheitlich für oder gegen den Neubau aussprechen würde.


Diskussion

EdBe: Der Bürgerverein befürwortet den Bau eines Lehrschwimmbecken. Für die Kinder ist Schwimmen genau so wichtig wie Turnen. Wenn Altenkunstadt sich beteiligt, sollte die Finanzierung möglich sein. Wenn die räumlichen Synergien nutzen, Fahrtkosten zum Schwimmunterricht sparen und die DLRG einbinden können wir einiges an Kosten einsparen. Wenn wir den Ideenwettbewerb endlich startet, verlängert sich nichts.

07 Aufhebung Hebesatzsatzung

Sachverhalt

Für das Haushaltsjahr 2011 hat der Stadtrat eine Hebesatzsatzung beschlossen. Die Hebesätze für Grundsteuer A und B, sowie für die Gewerbesteuer werden allerdings grundsätzlich jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Eine Hebesatzsatzung ist somit entbehrlich.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Hebesatzsatzung vom 08.09.2010 aufzuheben.

  • Einstimmig beschlossen

08 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Burgkunstadt

Projekt Projekt::Freibad
Stichwort Stichwort::Benutzungsgebühr
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-03-07
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/03/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschliesst die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Burgkunstadt entsprechend dem beiliegenden Satzungsmuster. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Mit 1 Gegenstimme beschlossen (ThMü)
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::


Sachverhalt

Aufgrund der getätigten (Erneuerung Absorberanlage, Erweiterung Kinderbereich) und der geplanten Investitionen (Sonnensegel und große Sonnenschirme) empfiehlt sich, auch in Anbetracht des vom BKPV angesprochenen Defizites, eine leichte Erhöhung der Eintrittspreise.

Diskussion

ThM : Spricht sich gegen den Vorschlag der Verwaltung aus: Erhöhung ist prinzipiell richtig, aber dass gerade bei Studenten, Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosengeldbeziehern die größte Erhöhung festgelegt wurde, hält er grundsätzlich für falsch.

09 Bestellung stellvertretende Kassenverwalterin

Beschluss

Der Stadtrat beschließt Frau Stephanie Dück zum 01.04.2017 gemäß Art. 100 Abs. 2 GO ebenfalls zur stellvertretenden Kassenverwalterin zu bestellen.

  • Einstimmig beschlossen

10 Feststellung der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO)

Sachverhalt

Der Vorsitzende des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses stellt die Prüfung der Jahresrechnung 2015 in ihren wesentlichen Grundzügen vor. Es fanden 4 Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Die Prüfungsfeststellungen im Bericht können als ausgeräumt angesehen werden bzw. stehen von ihrer Bedeutung her einer Entlastung der Bürgermeister nicht entgegen.

Beschluss

Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 GO fest.

  • Einstimmig beschlossen

11 Entlastung der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO)

Sachverhalt

2. Bürgermeisterin Sabine Heppner stellt vor:

Nach Art. 102 GO muss die Jahresrechnung neben der Feststellung durch Stadtratsbeschluss auch eine Entlastung durch Stadtratsbeschluss erfahren. Die Bürgermeisterin als Leiterin der Verwaltung ist bei der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt für die Jahresrechnung 2015 die Entlastung nach Art. 102

  • Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Bürgermeisterin

12 Rechenschaftsbericht gemäß § 81 Abs. 4 KommHV zur Jahresrechnung 2016

Beschluss

Der Stadtrat nimmt von dem von der Kämmerin vorgelegten Rechenschaftsbericht Kenntnis und beauftragt den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung der Jahresrechnung 2016.

  • Einstimmig beschlossen

13 Billigung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) Altstadt und Bahnhofstraße

Projekt Projekt::Bahnhofstraße
Stichwort Stichwort::Vorbereitende Untersuchung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-03-07
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/03/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt die Zielvereinbarungen der vorbereitenden Untersuchungen (VU) Altstadt und der vorbereitenden Untersuchungen (VU) Bahnhofstraße vom 13.09.2016 anzunehmen und zu billigen.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschließt die Zielvereinbarungen der vorbereitenden Untersuchungen (VU) Altstadt und der vorbereitenden Untersuchungen (VU) Bahnhofstraße vom 13.09.2016 anzunehmen und zu billigen.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Mit 2 Gegenstimmen beschlossen (ThMü, EdBe)
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 bzw. 12.01.2016 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für die Gebiete Bahnhofstraße bzw. Altstadt als Grundlage für die Ausweisung der entsprechenden Sanierungsgebiete beschlossen. Ergänzend ist die Billigung zu beschließen.

Diskussion

ThMü: Die Voruntersuchungen zur Kulmbacher Straße sind veraltet und müssen mit Bürgerbeteiligung neu gemacht werden

SvDi: Es handelt sich hier nur um eine Formsache im letzten Beschluss fehlte das Wort "Billigung".


14 Errichtung einer Baumurnenanlage auf dem Friedhof Mainroth

Projekt Projekt::Friedhof Mainroth
Stichwort Stichwort::Baumurnenanlage
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-03-07
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/03/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat spricht sich für den von den Bürgern favorisierten Entwurf der Baumurnenanlage mit Stelen aus und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Haushaltes 2017, mit der Umsetzung des von der Firma Jakob vorgelegten Angebotes.

Bei der Musterauswahl sind die Bürger aus Mainroth durch einen/mehrere zu bestimmende(n) Vertreter zu beteiligen.]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat spricht sich für den von den Bürgern favorisierten Entwurf der Baumurnenanlage mit Stelen aus und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Haushaltes 2017, mit der Umsetzung des von der Firma Jakob vorgelegten Angebotes.

Bei der Musterauswahl sind die Bürger aus Mainroth durch einen/mehrere zu bestimmende(n) Vertreter zu beteiligen.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::35000
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 08.11.2016 beschloss der Stadtrat, auf dem Friedhof Mainroth eine Baumurnenanlage mit Urnenröhren zu errichten. Es wurde im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung in Mainroth ein weiteres Konzept der ortsansässigen Firma Jakob mit Urnenstehlen vorgestellt. Die Mehrheit der anwesenden Bürger sprach sich für das Konzept der Firma Jakob aus.Das Angebot der Fa. Jakob beläuft sich für diese Alternative (ohne Baum) auf 34.959,82 EUR.


Diskussion

15 Auftragsvergabe für den gemeinsamen IT Server der Stadt Burgkunstadt und der Gemeinde Altenkunstadt

Projekt Projekt::Server
Stichwort Stichwort::Vergabe
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-03-07
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/03/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für den gemeinsamen IT- Server mit der Gemeinde Altenkunstadt an die Firma IKS Informations- und Kommunikationssysteme GmbH Bamberg zum Angebotspreis von 71.041,78 Euro zu vergeben.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für den gemeinsamen IT- Server mit der Gemeinde Altenkunstadt an die Firma IKS Informations- und Kommunikationssysteme GmbH Bamberg zum Angebotspreis von 71.041,78 Euro zu vergeben.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::71041,78
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Es ging ein Angebot ein, welches technisch, kaufmännisch und formell in Ordnung war. Fünf Firmen haben kein Angebot abgegeben. Es wird daher vorgeschlagen, dass der Auftrag an die Firma IKS Informations- und Kommunikationssysteme GmbH aus Bamberg zum Angebotspreis von 71.041,78 Euro vergeben wird. Die angebotenen Leistungen waren von Herrn Reuther mit 83.300 Euro geschätzt worden.


Diskussion

16 Ergänzung zum Planvertrag vom Oktober 2016 über Leistung von Tragwerksplanung

Projekt Projekt::Burgweg
Stichwort Stichwort::Tragwerksplanung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-03-07
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/03/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt, das Angebot der Planungsgemeinschaft Freiraumpioniere/IGS Ingenieure über die Ergänzung des Planvertrages über die Leistung der Tragwerksplanung zu vergeben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Regierung von Oberfranken.]]
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt, das Angebot der Planungsgemeinschaft Freiraumpioniere/IGS Ingenieure über die Ergänzung des Planvertrages über die Leistung der Tragwerksplanung zu vergeben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Regierung von Oberfranken.]]
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::55000,00
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::Planungsgemeinschaft Freiraumpioniere/IGS Ingenieure
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Die Planungsgemeinschaft Freiraumpioniere/IGS Ingenieure unterbreite ein Angebot über die Fachplanung Tragwerk nach § 49 HOAI mit der Bauüberwachung: Verschiedene Stützwandausführungen, Rampenausführung mit bewehrter Erde im Bereich vom Burgweg. Leistungshasen 3-6. Leistungsphasen 1 und 2 entfallen. Leistungsphase 7 nicht berücksichtigt. Leistungsphase 8 Objektüberwachung beinhaltet. Gesamtkosten ca. 55.000,00 €/brutto.


Diskussion

17 Hochwasserschutzkonzept; Vergabe der Baugrunduntersuchung

Projekt Projekt::Hochwasserschutz in Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::Hochwasserschutz
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-03-07
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/03/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat beauftragt den TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH, Nürnberg mit der Baugrunduntersuchung am Mühlbach zum Angebotspreis von 29.572,69 Euro brutto. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beauftragt den TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH, Nürnberg mit der Baugrunduntersuchung am Mühlbach zum Angebotspreis von 29.572,69 Euro brutto. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Mit 1 Gegenstimme beschlossen (EdBe)
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::29572,69
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Ja

Sachverhalt

Für die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes ist eine Baugrunduntersuchung im Bereich des Mühlbaches nötig. 3 Angebote wurden abgegeben. Das Ingenieurbüro Miller hat die Angebote überprüft und es wird empfohlen den Auftrag an den TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH in Nürnberg zum Angebotspreis von 29.572,69 Euro brutto zu vergeben.


Diskussion

18 Auftragsvergabe Ausbau Ortsstraße Leite

Projekt Projekt::Leite
Stichwort Stichwort::Vergabe
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-03-07
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/03/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beauftragt die Firma Straßen- u. Asphaltbau Rennsteig GmbH in Suhl mit den Arbeiten für den Ausbau der Ortsstraße Leite zum Angebotspreis von 356.228,76 Euro.

Eine haushaltsrechtliche Einzelfallgenehmigung durch das Landratsamt Lichtenfels liegt der Stadt Burgkunstadt vor.]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beauftragt die Firma Straßen- u. Asphaltbau Rennsteig GmbH in Suhl mit den Arbeiten für den Ausbau der Ortsstraße Leite zum Angebotspreis von 356.228,76 Euro.

Eine haushaltsrechtliche Einzelfallgenehmigung durch das Landratsamt Lichtenfels liegt der Stadt Burgkunstadt vor.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::356228,76
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Für das Bauvorhaben „Ausbau der Ortsstraße Leite“ wurde eine Ausschreibung nach VOB/A durchgeführt. 10 von 16 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Prüfung durch das Planungsbüro Kellner GmbH. Die Maßnahme war vom Planungsbüro Kellner GmbH mit 387.000,00 Euro geschätzt. (Ursprüngliche grobe Kostenschätzung: 338.000 Euro / spätere Kostenberechnung: 420.000 Euro inkl. 33.000 Euro Kanalsanierung). Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung wird folgende Vergabe vorgeschlagen: Firma Straßen- und Asphaltbau Rennsteig GmbH, Schneid 13 in 98527 Suhl zum Angebotspreis von 356.228,76 Euro brutto. Inlinersanierung des Hauptkanals wird in einem separaten Leistungsverzeichnis ausgeschrieben, nicht in der jetzigen Maßnahme beinhaltet.


Diskussion

19 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

Der Stadtrat beschliesst, die Kesselanlage in der ehemaligen Mittelschule zu erneuern. Firma Nicol erhält den Auftrag: 20.948,76 €

20 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.02.2017

21 Anfragen

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Fußnoten

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