Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-03 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Flst.Nr. 1529/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 6)

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Projekt Projekt::Auwiese
Stichwort Stichwort::ISEK Burgkunstadt
Straße Straße::Auwiese
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-03-07
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2017/03/07
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt, für das Grundstück Flst.Nr. 1529/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 6) einen Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Lebensmittelhandel“ aufzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (beschleunigtes Verfahren) durchzuführen. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Der Antragsteller hat selbst einen Planer für die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes zu beauftragen. Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind dem Antragsteller mittels eines entsprechenden Kostenübernahmevertrages aufzuerlegen.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt

Das bestehende Gebäude Auwiese 6 soll abgebrochen werden, um hierfür einen Neubau für den Netto-Lebensmittelmarkt, welcher bisher im Gewerbegebiet In der Au ansässig ist, zu errichten.

Dafür ist es erforderlich einen BebauungsplanSondergebiet großflächiger Lebensmittelhandel“ aufzustellen. Der Investor hat mitgeteilt, dass die Kosten hierfür von ihm übernommen werden.

H. Ullrich vom Büro Planundwerk hat zu dem Vorhaben wie folgt Stellung genommen:

„Das Vorhaben der Aufstellung eines Bebauungsplans folgt den Zielen des ISEK. An diesem Standort kann ein Verbrauchermarkt entstehen, der für die Wohnbevölkerung in der unteren und oberen Stadt fußläufig gut erreichbar ist ohne die B289 überqueren zu müssen.

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