Stadtratssitzung-2017-03-07-TOP-03 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Flst.Nr. 1529/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 6)
Projekt | Projekt::Auwiese |
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Stichwort | Stichwort::ISEK Burgkunstadt |
Straße | Straße::Auwiese |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-03-07 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2017/03/07 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt, für das Grundstück Flst.Nr. 1529/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 6) einen Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Lebensmittelhandel“ aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (beschleunigtes Verfahren) durchzuführen. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Der Antragsteller hat selbst einen Planer für die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes zu beauftragen. Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind dem Antragsteller mittels eines entsprechenden Kostenübernahmevertrages aufzuerlegen.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt
Das bestehende Gebäude Auwiese 6 soll abgebrochen werden, um hierfür einen Neubau für den Netto-Lebensmittelmarkt, welcher bisher im Gewerbegebiet In der Au ansässig ist, zu errichten.
Dafür ist es erforderlich einen Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Lebensmittelhandel“ aufzustellen. Der Investor hat mitgeteilt, dass die Kosten hierfür von ihm übernommen werden.
H. Ullrich vom Büro Planundwerk hat zu dem Vorhaben wie folgt Stellung genommen:
„Das Vorhaben der Aufstellung eines Bebauungsplans folgt den Zielen des ISEK. An diesem Standort kann ein Verbrauchermarkt entstehen, der für die Wohnbevölkerung in der unteren und oberen Stadt fußläufig gut erreichbar ist ohne die B289 überqueren zu müssen.