Kategorie:Pflichtaufgabe: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Juni 2016, 19:58 Uhr
Pflichtaufgaben haben Vorrang vor freiwilligen Aufgaben. Erst wenn alle Pflichtaufgaben erfüllt sind - und dann noch "freie" Haushaltsmittel zur Verfügung stehen - dürfen freiwillige Aufgaben in Angriff genommen werden.<ref>Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 2049 (Ziffer 2.3.1.)</ref>
Pflichtaufgaben
- Abwasserbeseitigung
- Bauleitplanung, §§ 1, 2 BauGB
- Bürgerversammlung, GO Art. 18
- Feuerschutz
- Bestattungswesen
- Gefahrenabwehr
- Hochwasserschutz<ref>Siehe Bescheid des Landratsamtes Lichtenfels über die Haushaltssatzung für 2016</ref>
- Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort etc.)
- Ortsstraßenbau
- Strom- und Gasversorgung
- Trinkwasserversorgung, Art. 57 Abs. 2 BayGO
- Pflichtaufgaben nach dem Wassergesetz
- Unterhaltungslast der Gewässer dritter Ordnung, Art. 22 BayWG
- Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr, Art. 50 BayWG
- Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr), Art. 50 Abs. 2 BayWG
- Beschaffung von Bauland, § 89 WoBauG
- Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege, Art. 5 BayKiTaG
- Bereitstellung von Bestattungseinrichtungen, Art. 7 BestG
Normen
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- GO Art. 57
- Abs. 3: Übersteigt eine Pflichtaufgabe die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, so ist die Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit zu erfüllen.
Publikationen
- Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 2020 ff. (Ziffer 2.3.1.)
Siehe auch
Fußnoten
<references/>
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