Schulverbandsversammlung
Die Schulverbandsversammlung ist Organ des Schulverbands (BaySchFG Art. 9 Abs. 2)
Mitglieder der Schulverbandsversammlung
Die Schulverbandsversammlung besteht aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden. Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschule oder die Verbandsschulen besuchen (Verbandsschüler), entsenden ferner bis einschließlich 100 Verbandsschüler einen weiteren Vertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung. Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung können einstimmig beschließen, dass abweichend von Satz 2 einzelne Gemeinden weitere Mitglieder in die Schulverbandsversammlung entsenden können oder dass die Stimmabgabe der Mitglieder einzelner Gemeinden in der Schulverbandsversammlung mehrfach zählt. Die weiteren Mitglieder werden vom Gemeinderat für die Dauer seiner Wahlperiode bestellt. Die Bestellung kann widerrufen werden. (BaySchFG Art. 9 Abs. 3)
Vertreter der Stadt Burgkunstadt in der Schulverbandsversammlung im Schulverband Altenkunstadt
Vertreter der Stadt Burgkunstadt in der Schulverbandsversammlung im Schulverband Altenkunstadt sind:
- Christine Frieß (Erste Bürgermeisterin)
- Christian Macion (Stellvertreter: Joachim Ruß)
- Wolfgang Sievert (Stellvertreterin: Ulrike Koch)
Stadt Burgkunstadt
Stadtrat
- Stadtratssitzung am 12.01.2016 TOP 03 Schulverband Altenkunstadt; Benennung der Vertreter der Schulverbandsmitglieder
- Stadtratssitzung am 10.11.2015 TOP 09 Änderung des Schulsprengels der ehemaligen Mittelschule Burgkunstadt; Auflösung des Mittelschulverbundes Obermain
Normen
Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
- BaySchFG Art. 9 Schulverbände für Grundschulen, Mittelschulen, Förderzentren und Schulen für Kranke