Stadtratssitzung-2015-10-20

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Gremium:

Stadtrat Sitzungstag:

Dienstag, 20. Oktober 2015

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung:


01 Interkommunale Zusammenarbeit Breitband

Einstimmig beschlossen

02 Erste Beratung zum Haushalt 2016

Sachverhalt

  • GO Art. 65 Abs. 2: Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
  • Steuereinnahmen und Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich liegen meist erst im Februar des Haushaltsjahres vor
  • bisher Haushaltsaufstellung nach Vorliegen insbesondere folgender Zahlen
  • Vorlage des Haushaltes 2016 beim Landratsamt Lichtenfels wird zum 30.11.2015 angestrebt
  • Hinweis der Verwaltung, dass viele Zahlen nicht belastbar sein werden. Ansätze aus Hochrechnungen und Prognoseeinschätzungen. Nachtragshaushalt wird wohl notwendig sein.
  • Eckdaten des Haushalts 2016:
    • Volumen Verwaltungshaushalt 13.603.480 €
    • Volumen Vermögenshaushalt 5.344.295 €
    • Entnahme aus der Rücklage: keine Angabe möglich
    • Zuführung zum Vermögenshaushalt 875.220 €
    • Tilgung 844.985 €
    • Zinsen 413.270 €
    • Kreditbedarf 2.699.935 €

Beratung

Schuldensituation

  • MD: nach den uns vorliegenden Informationen und den aktuellen Haushaltszahlen beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2016 über 14 Millionen €. Wenn wir so weitermachen haben wir in 6 Jahren ein Schuldenstand von 20 Millionen €.
  • HE: das ist nicht richtig.
  • MD: es sind die letzten Jahre jeweils 1 Million an Schulden dazugekommen, wenn ich das hochrechne, komme ich auf 20 Millionen.
  • HE: Aktuell liegt unser Schuldenstand sehr niedrig bei unter 11 Millionen €.
  • MD: wie kommt das? Bei der Haushaltsberatung für den Haushalt 2015 wurde zum 31.12.2015 ein Schuldenstand von 12.159.822,11 € kommuniziert. Wenn ich dazu die geplante Netto-Neuverschuldung in Höhe von 1.854.950,00 € hinzu zähle, komme ich auf 14.014.772,11 €.
  • HE: wir haben die Kredite bis dato nicht in Anspruch genommen.
  • MD: ist damit zu rechnen, dass die Kredite in Anspruch genommen werden?
  • HE: das kann ich nicht sagen. Es handelt sich um Haushaltsreste. Der Stadtrat muss darüber entscheiden, ob diese entsprechend verwendet werden.
  • MD: mein letzter Stand sind die Zahlen, die ich mitgeteilt habe, warum werden wir über abweichende Zahlen nicht vorab informiert?
  • HE: ich informiere Sie jetzt. Ich werde Ihnen künftig die Zahlen zur Verschuldung vorab mitteilen.
  • MD: sehe ich das richtig, dass man sich also jetzt auch die kompletten Haushaltsreste ansehen müsste, um eine Prognose über den Schuldenstand zum 31.12.2016 zu bekommen?
  • ... (kein weiterer Erkenntnisgewinn)
  • HPM: wir haben sehr gut gewirtschaftet.

(alle sinngemäß)

Mieteinnahmen

  • TM: werden die Mieteinnahmen regelmäßig angepasst?
  • HE: für Burgkunstadt gibt es keinen Mietspiegel. Für einen Mietspiegel zuständig wäre der Gutachterausschuss im Landratsamt. Die Stadt Burgkunstadt hat die Vermietung ihrer Wohnung auch immer unter sozialen Gesichtspunkten betrieben.

Allgemein

Über Planungausbau des Untergeschosses der Grundschule als Hort
  • im Haushalt sind für die Überplanung 21.850 € angesetzt ((17.850 € Architekt KL.; 4.000,- € Fr. Do.)
5603.9323 Erbbaurechtsvertrag Kirche 8685 €
  • MD: Worum handelt sich hierbei?
  • GK/HE: Das ist nicht öffentlich, da könnten Namen genannt werden
  • MD: Man kann einen Sachverhalt auch objektiv beschreiben, ohne Namen zu nennen.
  • HE: Öffentlich kann man sagen, dass es um die Abgabe der weiterführenden Schulen an den Landkreis und den Bau der Sportanlagen geht.
Solaranlage Freibad
  • TM: meiner Erinnerung nach gibt es ein Angebot des Fördervereins, sich mit 2/3 an den Kosten zu beteiligen
  • CF: ich werde mich darum kümmern.

Vermögenshaushalt

Einzelplan 6
Anpassung Sanierungsgebiet 10.000 €
  • MD: handelt es sich um das Gebiet, für das es bereits eine Sanierungssatzung gibt?
  • SD: ja, um die Förderbedingungen anzupassen, ist dieses Sanierungsgebiet an das ISEK-Gebiet anzupassen.
Leerstandskataster 10.000 €
6315. Dorferneuerung Mainroth Kirchplatz
  • 220.000 €
  • 400.000 € (inklusive Abriss Lehrerhaus)
6328. Kesselweg
6330. Burgweg
6364. Leite
6365. Heufuhr (Anwesen L.)
  • soll rausgenommen werden
  • 35.000 € streichen
6480 Hochwasserschutzkonzept
  • vom Wasserwirtschaftsamt gebilligt
  • 2016 muss hierfür erstmals eine Verpflichtungsermächtigung aufgenommen werden. In den kommenden Jahren gehen wir mit dem Hochwasser Schutzkonzept entsprechende Ausgabeverpflichtungen ein. Wir müssen dies haushaltstechnisch abbilden.
  • MD: sehe ich das richtig, dass das Hochwasserschutzkonzept eher so etwas wie ein Überschwemmungsschutzkonzept bei Starkregenereignissen durch die städtischen Bäche ist, und uns nicht vor einem Main Hochwasser schützt?
  • SD: das ist richtig. Der Main ist ein Gewässer 1. Ordnung. Die 3 Bachläufe sind Gewässer 3. Ordnung. Für die Gewässer 3. Ordnung ist die Stadt zuständig
  • die Förderung beträgt 75 % für das Konzept, 65 % für Baumaßnahmen.
Regens Wagner
  • Baumaßnahmen haben sich von 135.000 auf 215.000 € verteuert.
Einzelplan 8 Wasserversorgung
  • Alte Schmiede Neuses gehört der Stadt
  • der Dachstuhl ist nicht mehr reparabel

Frist für weitere Fragen an Frau Eber

  • weitere Fragen können bis 2.11.2015 gestellt werden, damit sie bis zur Sitzung im November bearbeitet werden können.

03 Anfragen

Fußnoten

<references/>