Stadtratssitzung-2016-04-05

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Bauausschuss

entschuldigt: TM (Verterter MD), WS (Vertreter UK)

Öffentlicher Teil<ref>Quelle der Tagesordnung: Stadt Burgkunstadt</ref>

TOP 01: Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhausneubaues mit Garage auf einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 703 der Gemarkung Mainroth (Eltschigstraße 9) (2016-0009)

einstimmig beschlossen

TOP 02: Bauantrag auf Aufstockung des best. Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 733/2 der Gemarkung Mainroth (Steinleite 2) (2016-0014)

einstimmig beschlossen

TOP 03: Bauantrag auf Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 1494 der Gemarkung Burgkunstadt (An der Straße Auweg) (2016-0011)

einstimmig beschlossen

TOP 04: Bauantrag auf Umbau des best. Nebengebäudes zu einer Ferienwohnung auf dem Grundstück Flst.Nr. 13 der Gemarkung Weidnitz (Bamberger Straße 15) (2016-0013)

einstimmig beschlossen

TOP 05: Antrag auf isolierte Ausnahme für die Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Flst.Nr. 1336/5 der Gemarkung Burgkunstadt (von-Eichendorff-Straße 7) (2016-0012)

einstimmig beschlossen

TOP 06: Vollzug der Immissionsschutzgesetze; Erweiterung der Biogasanlage auf dem Grundstück Flst.Nr. 469 der Gemarkung Kirchlein (Hainzendorf 1) (2016-0010)

einstimmig beschlossen

TOP 07: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.03.2016

einstimmig beschlossen

Kein nichtöffentlicher Teil

Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 05. April 2016

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Anwesend: 18 (ab 20 Uhr 19)

Entschuldugt: TM (BV), KW (CSU), WS (SPD) ab ca. 20 Uhr anwesend

Öffentliche Tagesordnung

00 Anträge zur Tagesordnung

Antrag der Bürgermeisterin

Beschlussvorschlag

CF: Verschiebung von TOP 10 auf die nächste Sitzung wegen zusätzlicher Informationen

Beschluss

einstimmig angenommen

Antrag der Freien Wähler

Beschlussvorschlag

UM: Die Freien Wähler stellen den Antrag, die Tagesordnungspunkte 15, 16 und 17 im öffentlichen Teil zu behandeln.

Beschluss

einstimmig angenommen

01 Bekanntgaben

Friedholf Kirchlein

CF: Im Friedhof Kirchlein können ab sofort Urnengräber gekauft werden.

Jahresbericht

CF: Der Jahresbericht 2015 ist veröffentlicht und kann unter www.burgkunstadt.de heruntergeladen werden.

02 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr; Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt

Sachverhalt

  • Grundstück nur gebührenpflichtig, wenn es an irgendeinem Punkt die Abwasseranlage tatsächlich zur Ableitung von Niederschlagswasser benutzt.
  • Was ist als Gewässer oder als Teil der öffentlichen Abwasseranlage zu werten?
  • Gewässer: alle Ableitungssysteme, offene Gräben oder Verrohrungen, die im Gewässerentwicklungsplan der Stadt Burgkunstadt als Gewässer 3. Ordnung ausgewiesen oder erkennbar (wasserführend)
  • Bauteile zur Niederschlagswasserableitung in der Abwasseranlage: alle Regenwasserkanäle mit wasserrechtlicher Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser in Gewässer (u.a. Regenwasserkanäle in den Trennkanalisationen).
  • Zu klären: Zuordnung, Gewässer oder Bauteil der Abwasseranlage, bei verschiedenen Verrohrungen und offenen Gräben im Stadtgebiet, mit denen zum einen Niederschlagswasser von angrenzenden, natürlichen Außeneinzugsgebieten durch bebaute Bereiche geleitet wird, an die aber zum anderen vermutlich auch befestigte Flächen aus angrenzenden Grundstücken angeschlossenen sind.

Vortrag Herr E./IB Miller

Beschlussvorschlag:

(Angaben sind nur Platzhalter, kein Vorschlag)

Bereich 1: Verrohrung Mainroth, Oberer Berg = Teil der Abwasseranlage

Verrohrung Mainroth, FlNr. 187 = Teil der Abwasseranlage

Bereich 2: Verrohrung Mainroth, Horlache = Teil der Abwasseranlage

Bereich 3: Verrohrung Mainroth, Weidenburg = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 4: Verrohrung Mainroth, Gärtenrother Straße = Teil der Abwasseranlage

Verrohrung Mainroth, Rotsteinstraße = Teil der Abwasseranlage


Bereich 5: Verrohrung Theisau, Steingraben = Gewässer 3. Ordnung

Verrohrung Theisau, Prügeler Weg = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 6: Verrohrung Burgkunstadt, Ebnether Straße = Teil der Abwasseranlage

Bereich 7: Verrohrung Burgkunstadt, Hainweiherer Straße = Teil der Abwasseranlage

Bereich 8: Offener Graben Neues, Zehntweg = Teil der Abwasseranlage

Beschluss

Der Stadtrat beschliesst folgende Zuordnungen:

Bereich 1: Verrohrung Mainroth, Oberer Berg = Gewässer 3. Ordnung

Verrohrung Mainroth, FlNr. 187 = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 2: Verrohrung Mainroth, Horlache = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 3: Verrohrung Mainroth, Weidenburg = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 4: Verrohrung Mainroth, Gärtenrother Straße = Gewässer 3. Ordnung

Verrohrung Mainroth, Rotsteinstraße = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 5: Verrohrung Theisau, Steingraben = Gewässer 3. Ordnung

Verrohrung Theisau, Prügeler Weg = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 6: Verrohrung Burgkunstadt, Ebnether Straße = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 7: Verrohrung Burgkunstadt, Hainweiherer Straße = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 8: Offener Graben Neues, Zehntweg = Gewässer 3. Ordnung

jeweils einstimmig

03 Offene Ganztagsschule an der Friedrich-Baur-Grundschule Burgkunstadt für das Schuljahr 2016/2017

Sachverhalt

  • Pilotphase für Schuljahr 2015/2016: OGTS:
    • 2 Gruppen bis 16:00
    • Hort:
      • nach 16:00 Uhr
      • freitags
      • in den Ferien
  • Anträge Fortführung des OGTS-Angebots bis 10.06.2016
  • Bedarfsabfrage:
    • bis 14:00 Uhr 21 Kopfkinder = 14 Zählkinder = 1 Gruppe
    • bis 16:00 Uhr 46 Kopfkinder = 31 Zählkinder = 2 Gruppen
  • Fortführung würde hogen Aufwand bedeuten (93.900 EUR)

Vorschlag der Verwaltung (in Abstimmung mit Schulleitung und Leitung des katholischen Kindergartens):

  • Bildung von 2 Gruppen OGTS bis 16:00 Uhr
  • Abweichender Betreuungsbedarf über den Hort abzudecken.
Gruppe Notwendige Personalausstattung Kostenart Betrag
2 x bis 16:00 Uhr 2 Fachkräfte (30 Std./W.) Personalkosten 67.000 EUR
2 x bis 16:00 Uhr 2 Ergänzungskräfte (30 Std./W.)(30 Std./W.) Personalkosten 54.000 EUR
Gesamt 121.000 EUR
2 Gruppen bis 16:00 Uhr abzgl. Förderung 62.900 EUR
ungedeckt 58.100 EUR
2 Gruppen bis 16:00 Uhr Zzgl. Eigenanteil 11.000 EUR
Gesamtaufwand Kommune 69.100 EUR
  • Stadt finanziert zusätzliches Personal.
  • Förderrichtlinien: Leitung muss pädagogische Fachkraft sein.
  • Jahrgangsstufen 1 - 4: alle Kinder sind zusammen (gut begabte und Kinder mit Teilschwächen...).
  • Inklusion in Regelgrundschule: Förderpläne müssen auch im Rahmen der Ganztagesbetreuung umgesetzt werden.
  • 1. und 2. Klasse erfordern intensivere Einzelbetreuung
  • Pädagogischen Herausforderungen muss Personal gewachsen sein.

Haushalt

Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2017 zu berücksichtigen.

Diskussion

  • Frau K.: Umfrage hat nach 16 Uhr keinen Bedarf ergeben
  • UK: Was bedeutet Fachkraft?
    • Kinderpflegerin
  • MD: Dank im Namen aller Stadträte an die Pädagoginnen. "Wir wertschätzen Ihre Arbeit sehr." Frage an die Pädagoginnen, wie sie die Situation in Burgkunstadt beurteilen unter dem Gesichtspunkt, dass wir kein Kind zurücklassen und auch sozial Schwächeren alle Möglichkeiten öffnen wollen
  • Frau K.: Das fängt schon bei den Hausaufgaben an. Wenn manche Kinder nicht in die OGTS gehen würden, würden diese ohne gemachte Hausaufgaben in die Schule kommen.
  • MD: Frage an Pädagoginnen, ob dann aus ihrer Sicht die sozialpolitische Konsequenz sein müsste, die gebundene Ganztagsschule zu fordern?
    • Antwort HE: Gebundene Ganztagsschule hat sich nicht bewährt (längere Ausführungen folgen)
    • IK: stellt Antrag auf Schluss der Debatte
    • MD: Es ist üblich, dass bei einem Antrag auf Schluss der Debatte zumindest die letzte Frage noch zugelassen wird. Ich hatte eine Frage an die Pädagoginnen gestellt und eine Antwort von HE erhalten. Ich bitte, dass meine Frage noch beantwortet wird.
  • Frau K.: Die gebundene Ganztagsschule ist ein ganz anderes Konzept. Man braucht dafür die Zustimmung der Eltern. Die Akzeptanz ist bei uns aktuell nicht gegeben.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschliesst, die durch die staatliche Zuwendung nicht gedeckten Personalkosten für zwei Gruppen mit je einer Fachkraft und einer Ergänzungskraft zu übernehmen. Dadurch soll eine qualitativ gleichwertige Betreuung wie im Hortbereich gewährleistet werden.

Beschluss

einstimmig beschlossen.

04 Brandschutz - Vorstellung der Brandschutzbedarfsplanung

05 WLAN und TP-Vernetzung in der Grundschule Burgkunstadt

06 Auftragsvergabe Klimatisierung Rathaus Altbau

07 Auftragsvergabe Ausbau Ortsstraße Kesselweg

08 Vergabe der Planungleistungen für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg

09 Erneuerung der Absorberanlage im Freibad Burgkunstadt mit TOP 16 Erneuerung der Absorberanlage im Freibad Kunomare Auftragsvergabe

10 Defizitvertrag mit der Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde für den Katholischen Kindergarten Burgkunstadt; Abrechnung des Kindergartenjahres 2014/2015

verschoben

11 Gründung eines Kommunalunternehmens (KU) mit TOP 15 Gründung eines Kommunalunternehmens Beauftragung zur Vorstellung des Themenbereiches im Stadtrat

Sachverhalt

Diskussion

Stellungnahme des Bürgervereins

MD: "Der Bürgerverein ist strikt gegen die Gründung von Kommunalunternehmen. Die Umgehung der VOB bei Ausschreibungen ist nach unserer Auffassung kein Vorteil, sondern im Bereich des öffentlichen Vergabewesens zwingend zu vermeiden. Ausschreibungen in einem formalisierten Verfahren führen zu Einsparungen für die Bürger. Der Bürgerverein setzt sich daher im Zweifel für mehr öffentliche Ausschreibungen statt weniger ein. Die europaweite Ausschreibung etwa der Abfallbeseitigung im Landkreis Lichtenfels hat eine Entlastung der Bürger im Bereich der Abfallgebühren von ca. 23 % ergeben. Dies trifft auf andere Bereiche selbstverständlich genauso zu. Die Möglichkeit von freien Vergaben und dem Nachverhandeln von Angeboten außerhalb der strengen Regeln des Vergaberechts ist nach unserer Auffassung quasi die Todsünde im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Die Vorgehensweise, eine Kanzlei mit einem Vortrag zu beauftragen, die ihr Geld damit verdient, Kommunalunternehmen zu gründen, ist nach unserer Auffassung zu einseitig. Man darf hier keine neutrale Entscheidungsfindung erwarten. Man müsste auch Argumente beleuchten, die gegen die Gründung eines Kommunalunternehmen sprechen. Ich habe mit einem Mitarbeiter des Instituts für Korruptionsprävention an der Hochschule Hof (http://korruptionspraevention.eu/de/) telefoniert: Das Thema ist im Bereich der Korruptionsprävention relevant.

Der Bürgerverein wird daher den Antrag der SPD und der Freien Wähler ablehnen. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, stellt der Bürgerverein den folgenden Zusatzantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Institut für Korruptionsprävention der Hochschule Hof Kontakt aufzunehmen und ein Angebot für eine Stellungnahme aus Sicht der Korruptionsprävention einzuholen.

Erst dann wäre eine ausgewogene Entscheidungsgrundlage gegeben. Wir würden vorschlagen, dass die Vorträge nicht nur in öffentlicher Stadtratsitzung, sondern in einer größeren Bürgerveranstaltung stattfinden."

Beschlussvorschläge

Antrag der SPD/FW

Der Stadtrat beschliesst, das Thema "Gründung eines Kommunalunternehmens" weiter zu verfolgen.

mehrheitlich angenommen (11/8)

(Hilfs-)antrag des Bürgervereins

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Institut für Korruptionsprävention der Hochschule Hof Kontakt aufzunehmen und ein Angebot für eine Stellungnahme aus Sicht der Korruptionsprävention einzuholen.

abgelehnt (8/11)

Antrag SPD/FW aus TOP 15 Gründung eines Kommunalunternehmens Beauftragung zur Vorstellung des Themenbereiches im Stadtrat

Der Stadtrat beschliesst, die WRS Steuerberatungsgesellschaft aus Memmelsdorf zum Angebotspreis von 476 EUR mit der Vorstellung des Themenbereiches in einer der nächsten Sitzungen zu beauftragen.

abgelehnt (9/10)

Antrag Marco Hennemann

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Kommune gleicher Größe zu suchen, die ein Kommunalunternehmen betreibt und den geschäftsführenden Beamten einzuladen, über die Erfahrungen zu berichten. (sinngemäß)

mehrheitlich anggenommen (10/9)<ref>Unter Vorbehalt</ref>

17 Auftragsvergabe für die Planung der Sanierung des Kirchplatzes in Mainroth

12 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

13 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 22.02.16., 01.03.16 und 08.03.16

14 Anfragen

Publikationen

Fußnoten

<references/>