Kategorie:Öffentliches Baurecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Mai 2020, 21:25 Uhr
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Normen
Bundesrecht
Grundgesetz (GG)
- GG Art. 74 Nr. 18: Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete: ... 18. den städtebaulichen Grundstücksverkehr, das Bodenrecht (ohne das Recht der Erschließungsbeiträge) und das Wohngeldrecht, das Altschuldenhilferecht, das Wohnungsbauprämienrecht, das Bergarbeiterwohnungsbaurecht und das Bergmannssiedlungsrecht; ...
Baugesetzbuch (BauGB)
Die konkurrerende Gesetzgebung erstreckt sich nach GG Art. 74 Nr. 18 u.a. auf das Bodenrecht (ohne das Recht der Erschließungsbeiträge). Auf dieser Grundlage wurde das Baugesetzbuch erlassen. Dieses beschäftigt sich insbesondere mit der Bauleitplanung und der Zulässigkeit von Bauvorhaben.
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Landesrecht (Bayern)
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)
Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV)
Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättV)
Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkV)
Publikationen
Fachbücher
Fachbeiträge
- Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 2. Öffentliches Baurecht in der Gemeinde, Verfasser Dr. Franz Dirnberger, Herausgaber Hanns Seidel Stiftung
Siehe auch
Seiten in der Kategorie „Öffentliches Baurecht“
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U
V
- Vereinfachtes Verfahren
- Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen
- Verfahrensfreiheit
- Vergabe von Bauaufträgen (Oberschwellenbereich)
- Verzicht auf das Einfügensgebot
- Veränderungssperre
- Vollgeschoss
- Voraussetzung für die Förderung städtebaulicher Investitionen
- Vorbescheid
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan
- Vorkaufsrecht
- Vorzeitiger Bebauungsplan
Z
- Z
- Zahl der Vollgeschosse
- Zentraler Versorgungsbereich
- Zielabweichungsentscheidung
- Ziele der Raumordnung
- Zulassung von Abweichungen von Abstandsflächen
- Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
- Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung
- Zurückstellung von Baugesuchen
- Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung