Vorhabenbezogener Bebauungsplan
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Im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach BauGB § 12 ist ein Vorhaben zulässig, wenn es dem Bebauungsplan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. (BauGB § 30 Abs. 2)
Normen
- BauGB § 30 Abs. 2