Rechnungsprüfung (Kommunalrecht)

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Aufgaben

Nach GO Art. 106 Abs. 1 erstreckt sich die Rechnungsprüfung auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere<ref>nicht abschließend, vgl. Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung S. 150</ref> darauf, ob

1. die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,

2. die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen beziehungsweise die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie der Jahresabschluss und der konsolidierte Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung sowie die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,

3. wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,

4. die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.

Die Rechnungsprüfung umfaßt auch die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe unter entsprechender Anwendung des Absatzes 1. Dabei ist auf das Ergebnis der Abschlußprüfung (Art. 107) mit abzustellen. (GO Art. 106 Abs. 3)

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Arten

Fristen

Der Schlussbericht der Rechnungsprüfung sollte so rechtzeitig vorgelegt werden, dass konkrete Empfehlungen noch für den Haushalt des Folgejahres berücksichtigt werden können.<ref>Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, S. 37</ref>

Gesetzliche Regelungen

Aufgabe Jahresrechnung Jahresabschluss Konsolidierter Jahresabschluss
Aufstellung und Vorlage im Stadtrat 6 Monate nach Abschluss des Haushaltsjahrs (GO Art. 102) 6 Monate nach Abschluss des Haushaltsjahrs (GO Art. 102 Abs. 2 Alt. 1) 10 Monate nach Abschluss des Haushaltsjahrs (GO Art. 102 Abs. 2 Alt. 2)
Abschluss der Rechnungsprüfung 12 Monate nach Abschluss des Haushaltsjahrs (GO Art. 103 Abs. 4) 12 Monate nach Abschluss des Haushaltsjahrs (GO Art. 103 Abs. 4) 18 Monate nach Abschluss des Haushaltsjahrs (GO Art. 103 Abs. 4)
Entlastung nach Abschluss der Rechnungsprüfung bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres (GO Art. 102 Abs. 3 Satz 1) bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres (GO Art. 102 Abs. 3 Satz 1) bis zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres (GO Art. 102 Abs. 3 Satz 2)

Beispiel Haushaltsjahr 2013

Aufgabe Jahresrechnung Jahresabschluss Konsolidierter Jahresabschluss
Aufstellung und Vorlage im Stadtrat 30.06.2014 (GO Art. 102) 30.06.2014 (GO Art. 102 Abs. 2 Alt. 1) 31.10.2014 (GO Art. 102 Abs. 2 Alt. 2)
Abschluss der Rechnungsprüfung 31.12.2014 (GO Art. 103 Abs. 4) 31.12.2014 (GO Art. 103 Abs. 4) 30.06.2015 (GO Art. 103 Abs. 4)
Entlastung nach Abschluss der Rechnungsprüfung 30.06.2015 (GO Art. 102 Abs. 3 Satz 1) 30.06.2015 (GO Art. 102 Abs. 3 Satz 1) 31.12.2015 (GO Art. 102 Abs. 3 Satz 2)

Sachverständige

Nach GO Art. 103 Abs. 3 Satz 1 können zur Prüfung der Jahresabschlüsse und des konsolidierten Jahresabschlusses sowie der Jahresrechnung Sachverständige zugezogen werden. Fehlen entsprechende Fähigkeiten im Rechnungsprüfungsausschuss kann sich aus dieser Norm auch eine Verpflichtung zur Beiziehung von Sachverständigen gelesen werden<ref>Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, S. 40</ref>.

Verfahren<ref>Zum Prüfungsverfahren siehe Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, S. 62 ff.</ref>

Sachverhaltsermittlung

  • Detaillierung<ref>Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, S. 63</ref>
  • Perspektiven<ref>Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, S. 63</ref>
  • Anhörung Beteiligter<ref>Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, S. 63</ref>
  • Verhalten von außen einwirkender Stellen<ref>Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, S. 63</ref>

Prüfung der Rechtslage und etwaiger Verstöße

Analyse von Ursachen und Verantwortlichkeiten

Checkliste

  1. Prüfungsplanung<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 152 ff.</ref>
    1. Organisatorisch
      1. ggf. Vorprüfung durch Sachverständigen (GO Art. 103 Abs. 3 Satz 1)<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 155</ref>
      2. Risikobewertung
    2. Zeitlich
      1. Empfehlung >5000<=10000 Einwohner: 5-8 Sitzungen pro Prüfungsjahr bei Sitzungsdauer von 3-4 Stunden<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 155</ref>
    3. Personell
    4. Thematisch
      1. Orientierung am Haushaltsplan<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 152</ref>
        1. Einnahmen des Verwaltungshaushalts<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 152</ref>
        2. Ausgaben des Verwaltungshaushalts<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 152</ref>
        3. Einnahmen des Vermögenshaushalts<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 152</ref>
        4. Ausgaben des Vermögenshaushalts<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 152</ref>
        5. Bestandskontrollen beim Vermögen<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 152</ref>
      2. Bauprojekte
      3. Kommunale Einrichtungen und Betriebe<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 153</ref>
      4. ggf. begleitende Prüfung einzelner Maßnahmen<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 155 sowie Kapitel 3.3.</ref></ref>
      5. Verwaltungsabläufe
        1. ggf. Beiziehung eines Sachverständigen<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 155</ref>
  2. Beschluss über Aufgabenverteilung<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 152</ref>
    1. Ermächtigung zur Akteneinsicht und Information im Rahmen der zugewiesenen Aufgabe
  3. Auswahl und Umfang der Stichproben<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 153 f.</ref>
    1. Systematische Auswahl<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 154</ref>, z.B.
      1. Unternehmerrechnungen ab bestimmten Betragsuntergrenzen<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 154</ref>
      2. Zulagen und Zuschläge der Mitarbeiter des Bauhofs<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 154</ref>
      3. ...
  4. Dokumentation
    1. Kennzeichnung<ref>siehe Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung Seite 156</ref> (Farbe braun, s. VV Nr. 4 zu KommPrV § 1)
    2. Protokollierung der Prüfungshandlungen
    3. Niederschrift, GO Art. 103 Abs. 1 Satz 2
    4. Prüfungsbericht, KommPrV § 7
      1. Namen der Prüfer
      2. Dauer der Prüfung
      3. die Bezeichnung der geprüften Gebiete,
      4. die Prüfungsunterlagen,
      5. die Art und der Umfang der Prüfungshandlungen,
      6. die wesentlichen Prüfungsfeststellungen,
      7. die Erledigung von Prüfungsfeststellungen früherer Prüfungsberichte und
      8. das zusammengefaßte Prüfungsergebnis.

Normen

Gemeindeordnung (GO)

Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke (Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung - KommPrV)

Publikationen

Gutachten

Praxishilfen

Fachbücher

Leitfäden

Präsentationen

Positionspapiere

  • Gemeinsames Positionspapier der Leiterinnen und Leiter der Rechnungsprüfungs-/Revisionsämter der großen Städte im Deutschen Städtetag zur zukünftigen Rolle der kommunalen Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement vom 23./24. Oktober 2001<ref>abgedruckt bei Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, S.97-100</ref>

Institutionen

Muster

Software

Veranstaltungen

Einzelfälle

Personalakten

Siehe auch

Termine

Zitate

  • "Besonders herausgestellt wird dabei das vorrangige Prinzip der Funktion der Rechnungsprüfung als Schutz des Bürgers. Ist er doch, soweit er nicht unmittelbarer Adressat ist, im Allgemeinen den Handlungen der Verwaltung ohne Möglichkeit der Gegenreaktion ausgesetzt. Nur wenn die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses selbst davon überzeugt sind, dass sie ihre Aufgabe im Dienst der Bürger erfüllen, werden sie sich gegen allgemeine Vorbehalte und konkrete Widerstände bei den einzelnen Prüfungen durchsetzen können." Günter Voringer<ref>Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, S. 5</ref>

Fußnoten

<references />