Örtliche Rechnungsprüfung
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Die örtliche Rechnungsprüfung wird jährlich durchgeführt (KommPrV § 2 Abs. 1 Satz 1).
Normen
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke (Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung - KommPrV)
- KommPrV § 2 Abs. 1 Satz 1: Die örtliche Rechnungsprüfung wird jährlich durchgeführt.