Einzelplan: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 10: Zeile 10:
 
*5 [[Gesundheit]], [[Sport]], [[Erholung]]
 
*5 [[Gesundheit]], [[Sport]], [[Erholung]]
 
*6 [[Bau- und Wohnungswesen]], [[Verkehr]]
 
*6 [[Bau- und Wohnungswesen]], [[Verkehr]]
*7 [[Öffentliche Einrichtungen]], [[Wirtschaftsflörderung]]
+
*7 [[Öffentliche Einrichtungen]], [[Wirtschaftsförderung]]
 
*8 [[Wirtschaftliche Unternehmen]], [[Grund- und Sondervermögen]]
 
*8 [[Wirtschaftliche Unternehmen]], [[Grund- und Sondervermögen]]
 
*9 [[Allgemeine Finanzwirtschaft]]<noinclude>
 
*9 [[Allgemeine Finanzwirtschaft]]<noinclude>

Aktuelle Version vom 10. Juni 2016, 12:19 Uhr

Nach KommHV-Kameralistik § 5 Abs. 1 sind der Verwaltungshaushalt und der Vermögenshaushalt nach Aufgabenbereichen in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte zu gliedern. Für jeden Einzelplan, Abschnitt oder Unterabschnitt ist ein Teilabschluss zu bilden.

Übersicht über die Einzelpläne:

Normen

Siehe auch