Gliederungs- und Gruppierungsplan

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Der nach KommHV-Kameralistik § 5 Abs. 3 vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat erlassenen kamerale Gliederungs- und Gruppierungsplan wird derzeit grundlegend überarbeitet uns soll nach derzeitigem Stand bis vsl. Ende des 3. Quartals 2016 im Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlicht werden. Er wird dann über die Verkündungsplattform Bayern (https://www.verkuendung-bayern.de/) zugänglich sein.