Kategorie:Wasserrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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***a) die Wasserflächen und die Flächen für die Wasserwirtschaft,
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***a) die Wasserflächen und die Flächen für die [[Wasserwirtschaft]],
***b) die Flächen für Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses,
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***b) die Flächen für [[Hochwasserschutzanlage}}n und für die Regelung des [[Wasserabfluss|Wasserabflusses]],
***c) Gebiete, in denen bei der Errichtung baulicher Anlagen bestimmte bauliche oder technische Maßnahmen getroffen werden müssen, die der Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden einschließlich Schäden durch Starkregen dienen, sowie die Art dieser Maßnahmen,
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***c) Gebiete, in denen bei der Errichtung baulicher Anlagen bestimmte bauliche oder technische Maßnahmen getroffen werden müssen, die der Vermeidung oder Verringerung von [[Hochwasserschaden|Hochwasserschäden]] einschließlich Schäden durch [[Starkregen]] dienen, sowie die Art dieser Maßnahmen,
***d) die Flächen, die auf einem Baugrundstück für die natürliche Versickerung von Wasser aus Niederschlägen freigehalten werden müssen, um insbesondere Hochwasserschäden, einschließlich Schäden durch Starkregen, vorzubeugen;
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***d) die Flächen, die auf einem Baugrundstück für die natürliche [[Versickerung]] von Wasser aus Niederschlägen freigehalten werden müssen, um insbesondere Hochwasserschäden, einschließlich Schäden durch Starkregen, vorzubeugen;
  
 
====Verordnungen====
 
====Verordnungen====

Version vom 31. August 2020, 15:16 Uhr

Das Wasserrecht ist Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung (GG Art. 72 Abs. 1, GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 32) mit Abweichungsbefugnis der Länder (GG Art. 72 Abs. 3 Nr. 5).

Normen

Völkerrecht

Europarecht

Wasserrahmenrichtlinie

UQN-Richtlinie

Bundesrecht

Grundgesetz (GG)

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Baugesetzbuch (BauGB)

  • BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 16: Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden:
    • ...
    • 16.
      • a) die Wasserflächen und die Flächen für die Wasserwirtschaft,
      • b) die Flächen für [[Hochwasserschutzanlage}}n und für die Regelung des Wasserabflusses,
      • c) Gebiete, in denen bei der Errichtung baulicher Anlagen bestimmte bauliche oder technische Maßnahmen getroffen werden müssen, die der Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden einschließlich Schäden durch Starkregen dienen, sowie die Art dieser Maßnahmen,
      • d) die Flächen, die auf einem Baugrundstück für die natürliche Versickerung von Wasser aus Niederschlägen freigehalten werden müssen, um insbesondere Hochwasserschäden, einschließlich Schäden durch Starkregen, vorzubeugen;

Verordnungen

Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung - OGewV)
Grundwasserverordnung (GrwV)
Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industrieanlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV)

Landesrecht Bayern

Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Publikationen

  • Dr. Peter Rumm (Herausgeber, Autor), Dr. Stephan von Keitz (Herausgeber, Autor), Dr. Michael Schmalholz (Herausgeber), Handbuch der EU-Wasserrahmenrichtlinie: Inhalte, Neuerungen und Anregungen für die nationale Umsetzung (Deutsch) Gebundene Ausgabe – 23. Juni 2006, ISBN 9783503090273

Links

Fußnoten

<references/>

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