Bodenverunreinigung
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Normen
Bundes-Bodenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten) (BBodSchG)
Strafgesetzbuch (StGB)
- (1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen läßt oder freisetzt und diesen dadurch
- in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Gewässer zu schädigen, oder
- in bedeutendem Umfang
- verunreinigt oder sonst nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- (2) Der Versuch ist strafbar.
- (3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Links
- https://www.lfu.bayern.de/altlasten/sachverstaendige_bodenschutzgesetz/index.htm
- https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Allgemein
- Böden im Burnout – wie Chemie Bienen und Äcker bedroht