Kategorie:Wasserrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. August 2020, 12:56 Uhr
Das Wasserrecht ist Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung (GG Art. 72 Abs. 1, GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 32) mit Abweichungsbefugnis der Länder (GG Art. 72 Abs. 3 Nr. 5).
Normen
Völkerrecht
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 17. März 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und Internationaler Seen (Gesetz zu dem Übereinkommen zum Schutz grenzüberschreitender Wasserläufe)
- Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (London-Übereinkommen)
Europarecht
Wasserrahmenrichtlinie
- Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie)<ref>https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2000/60</ref>
Grundgesetz (GG)
- GG Art. 72 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 5
- GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 32
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Publikationen
- Dr. Peter Rumm (Herausgeber, Autor), Dr. Stephan von Keitz (Herausgeber, Autor), Dr. Michael Schmalholz (Herausgeber), Handbuch der EU-Wasserrahmenrichtlinie: Inhalte, Neuerungen und Anregungen für die nationale Umsetzung (Deutsch) Gebundene Ausgabe – 23. Juni 2006, ISBN 9783503090273
Links
Fußnoten
<references/>
Seiten in der Kategorie „Wasserrecht“
Folgende 150 Seiten sind in dieser Kategorie, von 150 insgesamt.
A
- Abflussbeiwert
- Abschwemmen von Nährstoffen in oberirdische Gewässer
- Abwasserverordnung
- Agrarumweltmaßnahmen
- Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung
- Allgemeine Sorgfaltspflichten (Wasserrecht)
- Allgemeiner Schutz für alle Gewässer vor Verunreinigung (Artikel 4 Nitratrichtlinie)
- Amtspflicht zur Abwehr von Hochwassergefahren
- Anlage zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie von vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen
- Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
- Anwendungsbereich des BayWG
- Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme, einschließlich der zugehörigen Tiefbohrungen
- Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern
- Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierfür bestimmt oder geeignet sind
- Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB
- Außenbereich
B
- Baggersee
- Bayerische Biodiversitätsstrategie (Gewässerrandstreifen)
- Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm
- Benutzung zu Zwecken der Fischerei
- Beteiligung der Behörden
- Bewirtschaftungsermessen
- Bewirtschaftungsplan
- Bewirtschaftungsziel
- Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer
- Bodenverband
- Bodenverunreinigung
- Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
- Bundesanstalt für Gewässerkunde
- Bundeswasserstraße
E
- Eigenüberwachung
- Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer
- Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer
- Einteilung der oberirdischen Gewässer
- Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit sich dies auf die Gewässereigenschaften auswirkt
- Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
- Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser
- Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
- EU-Richtlinie
G
- Gartenbach
- Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete
- Gefährliche Düngemaßnahme
- Gemeingebrauch (Straßenrecht)
- Gemeingebrauch an Gewässern
- Gewässer
- Gewässer dritter Ordnung
- Gewässer dritter Ordnung in Burgkunstadt
- Gewässer erster Ordnung
- Gewässer zweiter Ordnung
- Gewässer, die von Verunreinigung betroffen sind (Artikel 3 Nitratrichtlinie)
- Gewässeraufsicht
- Gewässerausbau
- Gewässerbenutzung
- Gewässereigentum
- Gewässerrandstreifen
- Gewässerrandstreifen (BayNatSchG)
- Gewässerrandstreifen (Räumliche Ausdehnung)
- Gewässerrandstreifen (Statistik Bayern)
- Gewässerrandstreifen (Verbote)
- Gewässerrandstreifen (Zweck)
- Gewässerschutz
- Gewässerschutz in der Landwirtschaft
- Gewässerschutzbeauftragter
- Gewässerunterhaltung
- Gewässerverunreinigung
- Grundwasser
- Grundwasserkataster
- Grundwassermessstelle
H
I
L
M
- Main
- Maßnahmen der Unterhaltung eines Gewässers, soweit hierbei keine chemischen Mittel verwendet werden
- Maßnahmen, die dem Ausbau eines Gewässers im Sinne des § 67 Absatz 2 WHG dienen
- Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen
- Maßnahmen, die in die Aktionsprogramme nach Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a) aufzunehmen sind (Anhang III der Nitratrichtlinie)
- Maßnahmenprogramm (Wasserrecht)
- Moneris
- Mühlbach
N
- Nassauskiesung
- Nationale Wasserstrategie
- Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen
- Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen
- Nitrat
- Nitrat-Aktionsprogramm (Art. 5 i.V.m. Anhang III Nitratrichtlinie)
- Nitratbericht
- Nitratrichtlinie