Stadtratssitzung-2016-07-05

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Bauausschuss

Sitzungstag: Dienstag, 05. Juli 2016

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 893/46 der Gemarkung Burgkunstadt (Prelles 15) (2016-0020)

02 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.06.2016

Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 05. Juli 2016

Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Fehlt: BeVo

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Antrag zur Tagesordnung

  • MaDi: (1) TOP 02 + 03 zusammen behandeln
  • MaDi: (2) Top 15 in die öffentliche Sitzung verlegen

Beschluss

  • (1) abgelehnt
  • (2) Abgelehnt 15 Ja 5 Nein

01 Bekanntgaben

02 Beauftragung eines Standortgutachtens; Bereich Seewiese

Projekt Projekt::Bebauungsplan Seewiese
Stichwort Stichwort::ISEK Burgkunstadt
Straße Straße::Seewiese
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-07-05
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2015/07/05
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::(1) MaDi: Vertagung TOP 2 + 3 und die hier aufgeworfenen Rechtsfragen vorab durch ausgewiesene Fachanwälte prüfen zu lassen.

Wenn die Fragen geklärt sind und sich als eindeutig risikofrei erwiesen haben, ist unter Anhörung der Lenkungsgruppe erst über die Einholung eines Standortsgutachtens zu beraten, dann ggf. das Ergebnis des Standortgutachtens abzuwarten. Dieses unter Einbeziehung der Lenkungsgruppe im Stadtrat zu behandeln. Erst dann ist ein Beschluss zu fassen, ob man den Bebauungsplan ändern will oder nicht.

(2) Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung ein Standortgutachten für den Bereich Seewiese in Auftrag zu geben. Da die Kosten des Gutachtens kein Dritter übernehmen darf, erübrigt sich ein Vertragsschluss mit der Friedrich-Baur-Stiftung. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Regierung von Oberfranken.]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::(1) Antrag auf Vertagung (MaDi) abgelehnt

(2) Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung ein Standortgutachten für den Bereich Seewiese in Auftrag zu geben. Da die Kosten des Gutachtens kein Dritter übernehmen darf, erübrigt sich ein Vertragsschluss mit der Friedrich-Baur-Stiftung. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Regierung von Oberfranken.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis [[Abstimmungsergebnis::(1) Abgelehnt: 14 Nein / 6 Ja (MaDi, ThMü, AlHa, VrFl, UlMü, UlKo)

(2) Angenommen 14 Ja / 6 Nein (MaDi, ThMü, AlHa, VrFl, UlMü, UlKo)]]

Maßnahmen Maßnahme::Beauftragung eines Stadortgutachtens
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::2017/01/31
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt

  • 01.03.2016 Sitzung des Stadtrates: Gewerbegebiet Seewiese
  • geplante Umsiedlung Drogeriemarkt und Bekleidungsarkt
  • Kompensationsmaßnahmen für ISEK erforderlich, falls Stadt einer Umsiedlung zustimmt?
  • Zahlreiche Sitzungen mit Vertretern der Regierung von Oberfranken, Sitzungen mit der Eigemtümerin: keine einheitliche Lösung
  • Friedrich-Baur-Stiftung hat nun Ministerpräsidenten a.D. Herrn Dr. Günther Beckstein eingeschaltet.
  • 21.06.2016 Treffen mit Vertretern der Stadt Burgkunstadt und Vertretern der Friedrich-Baur-Stiftung bei Regierungspräsidentin Frau Heidrun Piwernetz, weitere Teilnehmer: Landrat Christian Meißner und Architekt W.-P. U.
  • Bei dieser Besprechung wurde der Stadt Burgkunstadt durch Regierungspräsidentin Piwernetz mitgeteilt, dass Kompensationsmaßnahmen nicht erforderlich sind. Fußläufige Anbindung an die Altstadt ist wichtig. Gegebenenfalls Verbesserungen notwendig.
  • Vordringlich: Förderfähiges Standortgutachten wegwn Auswirkungen der Gewerbeum- und –ansiedlungen bezogen auf die Innenstadt
  • Wenn keine Auswirkungen auf die Innenstadt, kann auf Fortschreibung ISEK verzichtet werden.
  • Friedrich-Baur-GmbH sollte nicht förderfähige Kosten des Standortgutachtens sowie weitere nicht förderfähige Kosten der ISEK-Fortschreibung übernehmen.
  • Regierung von Oberfranken: Gutachten wird nur als Entscheidungsgrundlage für künftige Förderungen anerkannt, wenn Unabhängigkeit des Gutachters gewährleistet ist.
  • Kostenübernahme durch Dritte, die zudem vom Ergebnis des Gutachtens betroffen sind, wird daher grundsätzlich abgelehnt.

Diskussion

Stellungnahme des Bürgervereins (MaDi)

Eine gute politische Entscheidung hat nach Ansicht des Bürgervereins drei wesentliche Voraussetzungen:

  • Erstens muss das Verfahren korrekt sein.
  • Zweitens dürfen keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung bestehen.
  • Drittens muss die eigentliche politische Entscheidung ohne Hast, mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand getroffen werden. (... weiterlesen)
Weitere Stellungnahmen

GüKn: Möchte Standortgutachten beschließen und die Bebauungsplanänderung verschieben.

SvDi: Bebauungsplanändung hat längere Vorlaufzeit, wird erst mit Bebauungsplanänderungssatzung beschlossen.

UlMü: Einiges aus dem Vortrag von MaDi positiv , habe mir das auch gedacht. Das ganze hat eine politische Dimension. Werden als Stadtrat von einzelnem Unternehmen in die Enge gezwickt. Städteplaner U. hat sich verwahrt, weil es sich gegen ISEK richtet. Pekuniäres Interesse eines Einzelunternehmers.

ThMü: In das Standortgutachten "In der Au" mit einbeziehen.

SvDi: Gutachten soll Auswirkungen auf die Altstadt beurteilen. "In der Au" liegt nicht in der Altstadt

PeMa: Sehe die Probleme nicht, Märkte verlagern sich nur von einem Standort an den anderen.

ChFr: Alles tun, um unsere Geschäfte zu halten, damit sie sich hier wohlfühlen.

KaWe: Kein solches Bild von der Regierung in der Öffentlichkeit aufbauen. Wir wissen nicht, wie die Regierung zu ihren Entscheidungen kommt. Es wird Leerstände nach sich ziehen. Struktur wird sich ändern , das braucht Zeit. Wir sollten den Mut haben das zu machen.


03 3. Änderung des Bebauungsplanes Seewiese; Änderungsbeschluss; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Projekt Projekt::Bebauungsplan Seewiese
Stichwort Stichwort::ISEK Burgkunstadt
Straße Straße::Seewiese
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-07-05
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/07/05
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::(Alt. 1) erst das Gutachten erstellen und dann die Änderung des Bebauungsplans beauftragen

(Alt. 2) Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Seewiese. Der zu überplanende Bereich betrifft die Grundstücke Flst.Nrn. 740/10, 740/11 und 859/Teilfläche der Gemarkung Burgkunstadt.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 29.06.2016 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren) durchzuführen. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sind der Baur-Stiftung mittels eines entsprechenden Kostenübernahmevertrages aufzuerlegen.]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::(Alt. 1) abgelehnt.

(Alt. 2) Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Seewiese. Der zu überplanende Bereich betrifft die Grundstücke Flst.Nrn. 740/10, 740/11 und 859/Teilfläche der Gemarkung Burgkunstadt.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 29.06.2016 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13a BauGB 13a (Beschleunigtes Verfahren) durchzuführen. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sind der Baur-Stiftung mittels eines entsprechenden Kostenübernahmevertrages aufzuerlegen.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis [[Abstimmungsergebnis::(Alt. 1) Abgelehnt 10 Ja / 10 Nein (MaDi, ThMü, AlHa, VrFl, UlMü, UlKo, GüKn, MaHo, MaHe, AcRu)

(Alt. 2) Angenommen 11 Ja / 9 Nein (MaDi, ThMü, AlHa, VrFl, UlMü, GüKn, MaHo, MaHe, AcRu)]]

Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt

Um- und Ansiedlung von Gewerbebetrieben in leerstehende Räumlichkeiten der ehem. Schuhfabrik Obermain (jetzt Friedrich-Baur-GmbH. Bestehender Bebauungsplan Seewiese ist zu erweitern.

Die Verwaltung empfiehlt, Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes der Baur-Stiftung aufzuerlegen.

Diskussion

ThMü: Gutachten abwarten, denn die Abwägung der Vor- und Nachteile durch den Stadtrat ist notwendig.

SvDi: Wenn das Gutachten negative Auswirkungen auf die Altstadt hat, müssen wir ISEK fortschreiben. ISEK führt dazu das die Verlagerung möglich ist. Der Stadtrat kann das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans jederzeit stoppen.


04 Mitgliedschaft als Institution in der "Seniorengemeinschaft für den Landkreis Lichtenfels e.V."

Sachverhalt

Die Vorsitzenden der „Seniorengemeinschaft für den Landkreis Lichtenfels e. V.“ stellen Antrag, dass die Gemeinden dieser Institution beitreten. Verein ist tätig im Bereich der Seniorenhilfe, der Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Jährliche Mitgliedsbeitrag: 50 Euro für Institutionen.

Stadt Burgkunstadt hat 2015 und Anfang 2016 ihre Vereinsmitgliedschaften merklich reduziert.

Diskussion

MaDi: Wir bräuchten Richtlinien, damit klar ist welchen Vereinen wir beitreten.

InKo: Mitgliedschaft nur, wenn sich Bürger der Stadt beteiligen.

ChFr: Mitgliedschaft in Vereinen, die für die Stadt einen Nutzen haben. Wir können die Sache beobachten und Anfang nächsten Jahres wieder aufgreifen.

Beschluss

Beobachten und Anfang des nächsten Jahres wieder aufgreifen

  • Angenommen 14 Ja / 6 Nein

05 Kommunale Träger der Sparkasse Coburg-Lichtenfels Spendenvorschläge der Stadt Burgkunstadt

Sachverhalt

2016 stehen aus dem Spendentopf der Sparkasse Coburg-Lichtenfels wieder 8.300 EUR zzgl. 200 EUR Übertrag aus dem Jahr 2015 zur Förderung nichtkommunaler Aufgaben/Projekte/Veranstaltungen zur Verfügung.

Derzeit liegen 4 Anträge vor:

1. Freiwillige Feuerwehr Burgkunstadt – Attraktivierung des „Tages der Kinder“ im Rahmen der Jugendarbeit und Nachwuchswerbung

Die Freiwillige Feuerwehr Burgkunstadt möchte sich im Rahmen der Jugendarbeit und Nachwuchswerbung zum „Tag der Kinder“ eine besondere Attraktion anbieten – Bullriding. Kosten rund 845 EUR.

2. Evangelischer Kindergarten Burgkunstadt – Beschaffung von Außenspielgeräten

Der Evangelische Kindergarten beantragte bereits 2015 einen Zuschuss in Höhe von 2.500 EUR für die Erneuerung und Ergänzung von Außenspielgeräten. Spendentopf 2015 war bereits ausgeschöpft war.

3. Jugendarbeit der katholischen Pfarrei Mainroth

Beamer, 3D-Blu-Ray-Player, Großleinwand und 3D-Brillen konnten angeschafft werden. Es wird nur noch eine entsprechende Lizenz benötigt. Kosten für 12 Monaten: 155 EUR.

4. Katholischer Kindergarten Burgkunstadt

Aufgrund gravierender Sicherheitsmängel musste der Kletterturm gesperrt werden, müsste dringend ersetzt werden. Kosten ca. 5.000 EUR.

Diskussion

GüKn: Bodenmatten für die Gymnastikgruppe / Turnverein

HeEb: Turnverein soll Antrag für 2017 stellen

MaDi: Mir ist das unter Compliance - Gesichtspunkten suspekt. Stimme deshalb dagegen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, der Sparkasse Coburg-Lichtenfels folgende Anträge mit der Bitte um Berücksichtigung vorzuschlagen: 1.Freiwillige Feuerwehr Burgkunstadt – Attraktivierung des Kindertages durch Bullriding 2.Katholische Pfarrei Mainroth – 3D-Lizenz für Jugendarbeit 3.Katholische Kindergarten – Ersatzbeschaffung Außenspielgerät 4.Evangelischer Kindergarten – Erneuerung und Ergänzung von Außenspielgeräten

  • Beschlossen 19 Ja / 1 Nein (MaDi)

Siehe auch

06 Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung der Stadt Burgkuntadt - Beschaffung von Wärmebildkameras für die Freiwilligen Feuerwehren Gärtenroth und Mainroth

Sachverhalt

Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung, Beschaffung von Wärmebildkameras für die Freiwilligen Feuerwehren Gärtenroth und Mainroth Wärmebildkameras werden noch bis 31.12.2016 über ein Sonderprogramm gefördert mit 2.750 EUR. Kosten der WBK: 4.165 EUR.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung die Beschaffung von zwei Wärmebildkameras für die Freiwilligen Feuerwehren Gärtenroth und Mainroth. Der Auftrag für die Wärmebildkameras Flir K 45 geht zum Angebotspreis von 4.165 EUR pro Kamera an die Firma Ace-Tec.

  • Einstimmig beschlossen

07 Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung - Erneuerung der Schlauchaufhängeanlage im FFW-Haus Burgkunstadt

Sachverhalt

Vorhandene Schlauchaufhängevorrichtung aus dem Jahr 1980 entspricht nicht mehr den geltenden Sicherheitsstandards. Vier Angebote wurden angefragt. Firma Prey hat mit 26.033,63 EUR das günstigste Angebot vorgelegt.

Beschluss

Der Stadtrat beschliesst, die Firma Prey aus Kiel mit der Lieferung und Installation einer Schlauchaufhängevorrichtung für das Feuerwehrhaus Burgkunstadt entsprechend dem Angebot Nr. 109736 vom 14.06.2016 zum Angebotspreis von 26.033,63 EUR zu beauftragen.

  • Einstimmig beschlossen

08 WLAN und TP-Vernetzung in der Grundschule Burgkunstadt

Sachverhalt

Notwendigkeit der Ausstattung der Grundschule Burgkunstadt mit WLAN und TP-Vernetzung. Drei Angebote wurden eingeholt: Die Firma Compu-House hat mit 17.069,49 EUR das günstigste Angebot abgegeben.

Diskussion

AlHa: Internetleistung soll verbessert werden.

HeEb: Klären mit Herrn J. von der Verwaltung.

Beschluss

Der Stadtrat beschliesst, die notwendigen Netzwerkleistungen entsprechend dem Angebot vom 21.06.2016 zum Angebotspreis von 17.069,49 EUR an die Firma Compu-House in Weismain zu vergeben.

  • Einstimmig beschlossen

09 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

Projekt Projekt::Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
Stichwort Stichwort::Öffentlichkeit (Gemeinderatssitzung)
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-07-05
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::Stadtrat befasste sich mit Grundstücksangelegenheiten.
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Diskussion

10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.06.2016

  • Einstimmig beschlossen

11 Anfragen

PeMa: Die Bescheide zum Kesselweg sind raus, gibt es viele Widersprüche?

ChFr: Ja

SvDi: Argumente wurden vorgebracht, die mit der Sache nichts zu tun haben.

ThMü: Die Leute haben sich vorgestellt, dass es weniger kostet.

Publikationen

Lokalpresse

BLOG-Beiträge

Hitorisches

Fußnoten

<references/>