Stadtratssitzung-2016-07-05-TOP-03 3. Änderung des Bebauungsplanes Seewiese; Änderungsbeschluss; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Projekt | Projekt::Bebauungsplan Seewiese |
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Stichwort | Stichwort::ISEK Burgkunstadt |
Straße | Straße::Seewiese |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-07-05 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2016/07/05 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::(Alt. 1) erst das Gutachten erstellen und dann die Änderung des Bebauungsplans beauftragen
(Alt. 2) Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Seewiese. Der zu überplanende Bereich betrifft die Grundstücke Flst.Nrn. 740/10, 740/11 und 859/Teilfläche der Gemarkung Burgkunstadt. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 29.06.2016 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren) durchzuführen. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sind der Baur-Stiftung mittels eines entsprechenden Kostenübernahmevertrages aufzuerlegen.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::(Alt. 1) abgelehnt.
(Alt. 2) Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Seewiese. Der zu überplanende Bereich betrifft die Grundstücke Flst.Nrn. 740/10, 740/11 und 859/Teilfläche der Gemarkung Burgkunstadt. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 29.06.2016 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13a BauGB 13a (Beschleunigtes Verfahren) durchzuführen. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sind der Baur-Stiftung mittels eines entsprechenden Kostenübernahmevertrages aufzuerlegen.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | [[Abstimmungsergebnis::(Alt. 1) Abgelehnt 10 Ja / 10 Nein (MaDi, ThMü, AlHa, VrFl, UlMü, UlKo, GüKn, MaHo, MaHe, AcRu)
(Alt. 2) Angenommen 11 Ja / 9 Nein (MaDi, ThMü, AlHa, VrFl, UlMü, GüKn, MaHo, MaHe, AcRu)]] |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt
Um- und Ansiedlung von Gewerbebetrieben in leerstehende Räumlichkeiten der ehem. Schuhfabrik Obermain (jetzt Friedrich-Baur-GmbH. Bestehender Bebauungsplan Seewiese ist zu erweitern.
Die Verwaltung empfiehlt, Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes der Baur-Stiftung aufzuerlegen.
Diskussion
ThMü: Gutachten abwarten, denn die Abwägung der Vor- und Nachteile durch den Stadtrat ist notwendig.
SvDi: Wenn das Gutachten negative Auswirkungen auf die Altstadt hat, müssen wir ISEK fortschreiben. ISEK führt dazu das die Verlagerung möglich ist. Der Stadtrat kann das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans jederzeit stoppen.