Friedrich-Baur-Grundschule Burgkunstadt

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Historie

Die Grundschule Burgkunstadt-Mainroth wurde durch die Rechtsverordnung der Regierung von Oberfranken über die Errichtung der Volksschule Burgkunstadt-Mainroth (Grundschule) vom 23.03.1971, veröffentlicht am 11.12.1971 (Nr. 11/7- 3/50 a- Li 1/70), in der geänderten Fassung vom 06.07.1981 (Rechtsverordnung der Regierung von Oberfranken vom 06.07.1981 (Nr. 240 - 3/50 a - Ku 1/79)) errichtet. ln dieser Verordnung wurde bestimmt, dass diese Grundschule die Bezeichnung "Volksschule Burgkunstadt-Mainroth (Grundschule)" führt und ihren Sitz in Burgkunstadt hat. Als Schulorte für diese Grundschule wurden Burgkunstadt und Mainroth bestimmt (§ 2 der Rechtsverordnung der Regierung von Oberfranken über die Errichtung der Volksschule Burgkunstadt-Mainroth (Grundschule) vom 23.03.1971, veröffentlicht am 11.12.1971 (Nr. II/7- 3/50 a - Li 1/70)).

Kontakt

Suchname::Friedrich-Baur-Grundschule Burgkunstadt

Straße::Pestalozzistr. 10

PLZ::96224 Ort::Burgkunstadt

Telefon: Telefon:: +49-9572-790263

Telefax: Telefax::+49-9572-790265

E-Mail: E-Mail::gs-burgkunstadt@t-online

Haushalt

Haushaltsstelle

Stadtrat

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Gesetze

Rechtsverordnungen

Rechtsprechung

Publikationen

Presseartikel

  • Obermain Tagblatt Online vom 10.09.2014: Wie dringend ist der Brandschutz in der Grundschule?
    • Anmerkung: Nicht der Bürgerverein hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet sondern betroffene Eltern - Der Bürgerverein hat weder einen Rechtsanwalt eingeschaltet, noch der Stadt mit juristischen Schritten gedroht. Vielmehr haben betroffenen Eltern ein Schreiben ihres Anwalts im Vorfeld der Stadtratssitzung an den Bürgerverein geschickt. Aus diesem Anwaltsschreiben vom 27. August 2014 zitierte der Bürgerverein, dass der Brandschutz im Grundschulgebäude nicht gewährleistet sei. Seit 2009 bekannte Mängel seien nach Angaben des Rechtsanwalts nicht angegangen worden.

BLOGS

Siehe auch

Fußnoten

<references />