Stadtratssitzung-2021-01-12
Bauausschuss
Bauausschuss
Sitzungstag: Dienstag, 12. Januar 2021
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Ort, Raum: in der Stadthalle
Öffentliche Tagesordnung
01 Bauantrag auf Errichtung einer Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flst.Nr. 185 der Gemarkung Weidnitz (Lichtenfelser Str. 80) (2020-0049)
02 Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhausneubaues auf dem Grundstück Flst.Nr. 454/1 der Gemarkung Kirchlein (Salzrinne 8) (2020-0050)
03 Stellungnahme zur Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Baiersdorf, Gemeinde Altenkunstadt
04 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.12.2020
Stadtrat
Sitzungsnummer: SR/2021/001
Sitzungstermin: Dienstag, 12. Januar 2021
Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr
Sitzungsort: Stadthalle
Öffentlicher Teil<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/3935/-/sitzung.html</ref>
TOP 02 Verlängerung der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben bis 2024
Projekt | Projekt::RZWas |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Wasserwirtschaft |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-01-12 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/01/12 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschliesst, die Förderung nach der "RZWas 2021" in Anspruch zu nehmen und genehmigt das vom IB Miller vorgestellte Investitionsprogramm.
Darüber hinaus beauftragt der Stadtrat die Verwaltung mit der schnellstmöglichen Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen und betraut die Verwaltung mit allen hierfür notwendigen Verfahrensschritten und Vertragsabschlüssen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Verwaltung hat den Stadtrat zeitgerecht über den jeweils aktuellen Sachstand zu informieren. Notwendige Vertragsabschlüsse und Auftragsvergaben dürfen erst nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Würdigung durch das Landratsamt Lichtenfels getätigt werden.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten::5029500 |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | [[Haushaltsnotiz::Die Einnahmen und Ausgaben für die geplanten Maßnahmen sind im HHPlan 2021 sowie dem Finanzplan bis 2024 entsprechend abzubilden.
Vorläufige Haushaltsführung beachten.]] |
Vergabe an | VergabeAn::IB Miller |
Frist | Frist::2020/11/30 |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Ja |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4095/-/Verlaengerung_der_Richtlinien_fuer_Zuwendungen_zu_wasserwirtschaftlichen_Vorhaben_bis_2024.html (Namen aus datenschutzrechtlichen Gründen red. gekürzt)</ref>
Am 09.07.2020 beschloss der Bayerische Landtag<ref>Dringlichkeitsantrag Drucksache Nr. 18/9005 vom 08.07.2020</ref>, die Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben zu evaluieren und über das Jahr 2021 hinaus fort zu führen. Entsprechend der Bekanntmachung vom 09.12.2020 werden weiterhin Förderungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben mit folgenden Eckpunkten gewährt
- Geltungsdauer der RZWas 2021 vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2024
- Begrenzung der Förderung auf Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern
- Einführung einer Baupreisbremse durch moderate Absenkung der Mindestfördersätze
- Deckelung der Zuwendungen auf 1 Million EUR je Gemeinde und Jahr pro Vorhaben, getrennt nach Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Nach interner Abstimmung stehen folgende Maßnahmen mit einem relevanten Bauvolumen von 5.029.500 zur Disposition:
- Wasserversorgung (ca. 890.000 EUR)
- Abwasserbeseitigung_Inliner (ca. 380.000 EUR)
- Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung_offene Bauweise (ca. 534.500 EUR zzgl. 90.000 EUR Straße)
- Rangengasse (Wasser, Abwasser)
- Friedhofstraße (Abwasser; Wiederherstellung Straßenkörper)
- Vollausbau (Wasser, Abwasser, Straße)
- Schönberg - Ausschreibung (ca. 630.000 EUR zzgl. 125.000 EUR Straße)
- Wolfsberg - Ausschreibung (ca. 500.000 EUR zzgl. 320.000 EUR Straße)
- Städelgasse, Fliehgasse - Vertrag Miller bereits geschlossen (ca. 225.000 EUR zzgl. 480.000 EUR Straße)
- Bahnhofstraße_Anger - Ausschreibung LP 5-9 (LP 1-3 liefert Miller) ca. 1.870.000 EUR zzgl. 670.000 EUR) Straße
Baukosten | Förderung | Eigenanteil Stadt | |
---|---|---|---|
Wasser | 2.579.500 | 1.805.650 | 773.850 |
Abwasser | 2.450.000 | 1.715.000 | 735.000 |
5.029.500 | 3.520.650 | 1.508.850 |
Herr E. vom IB Miller wird in der Sitzung anwesend sein und die einzelnen Maßnahmen vorstellen.
Im Rahmen der RZWas 2018 hat die Stadt Burgkunstadt bisher Förderungen in Höhe von 1.595.610 EUR abgerufen:
Abwasserbeseitigung | 616.810,40 |
Wasserversorgung | 590.089,60 |
geprüfter VN | 388.710,00 |
1.595.610,00 |
TOP 03 Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018) Bauliche Sanierung von bestehenden Regenbecken - RÜB 09 Theisau
Projekt | Projekt::RZWas |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Regenüberlaufbecken |
Straße | Straße::Theisau |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-01-12 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/01/12 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschliesst die Umsetzung der vom Landratsamt Lichtenfels für das RÜB 09 Theisau geforderten Maßnahmen und beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung der nach der RZWas 2018 möglichen Förderung.
Darüber hinaus wird die Verwaltung mit allen für die Umsetzung des Projektes notwendigen Verfahrensschritten und Vertragsabschlüssen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben betraut. Die Verwaltung hat den Stadtrat zeitgerecht über den jeweils aktuellen Sachstand zu informieren. Notwendige Vertragsabschlüsse und Auftragsvergaben dürfen erst nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Würdigung durch das LRA LIF getätigt werden.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten::22000 |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle::1.7048.9535 |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz::Vorläufige Haushaltsführung. |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4096/-/Richtlinien_fuer_Zuwendungen_zu_wasserwirtschaftlichen_Vorhaben_RZWas_2018_Bauliche_Sanierung_von.html</ref>
Nach Ziffer 2.2.3 der RZWas 2018 kann auch die bauliche Sanierung bestehender Regenbecken gefördert werden.
Nach dem Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes Lichtenfels vom 04.06.2020 muss das RÜB 09 Theisau bis 31.12.2021 mit Einrichtungen zum Rückhalt von Schwimm- und Schwebstoffen nachgerüstet werden.
Die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen betragen rund 22.000 EUR. Nach der derzeit noch geltenden RZWas 2018 kann mit einer Förderung von rund 15.400 EUR gerechnet werden.
Da der entsprechende Antrag zum 31.12.2020 beim WWA eingegangen sein muss, hat die Verwaltung bereits mit Datum 10.12.2020 die notwendigen Unterlagen beim WWA Kronach eingereicht.
TOP 04 Vergabe von drei VGV-Verfahren für den Neubau eines Kinderhauses und die Generalsanierung der Grundschule
TOP 05 Neuerrichtung eines Feuerwehrhauses mit Gemeinschaftsraum in Theisau - Abschluss des Architektenvertrages
TOP 06 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
TOP 07 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK) - Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019
TOP 08 Marktplatz - Parkdauer
TOP 09 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
TOP 10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.12.2020
Fußnoten
<references/>