Stadtratssitzung-2021-01-12-Top-06 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

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Projekt Projekt::Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Stichwort Stichwort::Feuerwehr
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-01-12
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/01/12
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Burgkunstadt entsprechend dem vorgestellten Satzungsentwurf. Die Satzung ist Bestandteil des Stadtratsbeschlusses.]]
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4099/msr_/top06.html</ref>

Für Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben gehören, erheben die Kommunen für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren einen Kostenersatz auf Grundlage einer entsprechenden Satzung.

Die Verrechnungssätze für die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte sowie für das Personal orientieren sich an der sog. Mustersatzung, die in regelmäßigen Abständen vom Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag, dem BKPV und dem Landesfeuerwehrverband Bayern aktualisiert wird.

Die letzte Aktualisierung ging den Kommunen im Herbst 2020 zu.

Die aktualisierte Kostensatzung ist im RIS eingestellt. Die kalkulatorische Abschreibung ist von der jeweiligen Kommune individuell für jedes Fahrzeug aufgrund der konkreten AHK zu ermitteln.

Die durchschnittlichen Betriebskosten für Unterhalt, Wartung, TÜV etc. können aus der Mustersatzung entnommen werden.