Stadtratssitzung-2021-01-12-Top-06 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Projekt | Projekt::Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren |
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Stichwort | Stichwort::Feuerwehr |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-01-12 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/01/12 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Burgkunstadt entsprechend dem vorgestellten Satzungsentwurf. Die Satzung ist Bestandteil des Stadtratsbeschlusses.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4099/msr_/top06.html</ref>
Für Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben gehören, erheben die Kommunen für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren einen Kostenersatz auf Grundlage einer entsprechenden Satzung.
Die Verrechnungssätze für die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte sowie für das Personal orientieren sich an der sog. Mustersatzung, die in regelmäßigen Abständen vom Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag, dem BKPV und dem Landesfeuerwehrverband Bayern aktualisiert wird.
Die letzte Aktualisierung ging den Kommunen im Herbst 2020 zu.
Die aktualisierte Kostensatzung ist im RIS eingestellt. Die kalkulatorische Abschreibung ist von der jeweiligen Kommune individuell für jedes Fahrzeug aufgrund der konkreten AHK zu ermitteln.
Die durchschnittlichen Betriebskosten für Unterhalt, Wartung, TÜV etc. können aus der Mustersatzung entnommen werden.