Stadtratssitzung-2021-01-12-Top-03 Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018) Bauliche Sanierung von bestehenden Regenbecken - RÜB 09 Theisau

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Projekt Projekt::RZWas
Stichwort Stichwort::Regenüberlaufbecken
Straße Straße::Theisau
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-01-12
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2021/01/12
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschliesst die Umsetzung der vom Landratsamt Lichtenfels für das RÜB 09 Theisau geforderten Maßnahmen und beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung der nach der RZWas 2018 möglichen Förderung.

Darüber hinaus wird die Verwaltung mit allen für die Umsetzung des Projektes notwendigen Verfahrensschritten und Vertragsabschlüssen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben betraut.

Die Verwaltung hat den Stadtrat zeitgerecht über den jeweils aktuellen Sachstand zu informieren.

Notwendige Vertragsabschlüsse und Auftragsvergaben dürfen erst nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Würdigung durch das LRA LIF getätigt werden.]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::22000
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::1.7048.9535
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::Vorläufige Haushaltsführung.
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4096/-/Richtlinien_fuer_Zuwendungen_zu_wasserwirtschaftlichen_Vorhaben_RZWas_2018_Bauliche_Sanierung_von.html</ref>

Nach Ziffer 2.2.3 der RZWas 2018 kann auch die bauliche Sanierung bestehender Regenbecken gefördert werden.

Nach dem Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes Lichtenfels vom 04.06.2020 muss das RÜB 09 Theisau bis 31.12.2021 mit Einrichtungen zum Rückhalt von Schwimm- und Schwebstoffen nachgerüstet werden.

Die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen betragen rund 22.000 EUR. Nach der derzeit noch geltenden RZWas 2018 kann mit einer Förderung von rund 15.400 EUR gerechnet werden.

Da der entsprechende Antrag zum 31.12.2020 beim WWA eingegangen sein muss, hat die Verwaltung bereits mit Datum 10.12.2020 die notwendigen Unterlagen beim WWA Kronach eingereicht.