Stadtratssitzung-2016-04-05: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Die Vorgehensweise, eine Kanzlei mit einem Vortrag zu beauftragen, die ihr Geld damit verdient, Kommunalunternehmen zu gründen, ist nach unserer Auffassung zu einseitig. Man darf hier keine neutrale Entscheidungsfindung erwarten. Man müsste auch Argumente beleuchten, die gegen die Gründung eines Kommunalunternehmen sprechen. Ich habe mit einem Mitarbeiter des Instituts für Korruptionsprävention an der Hochschule Hof (http://korruptionspraevention.eu/de/) telefoniert: Das Thema ist im Bereich der Korruptionsprävention absolut relevant. | ||
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Version vom 5. April 2016, 23:04 Uhr
Stadtrat
Sitzungstag: Dienstag, 05. April 2016
Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentliche Tagesordnung
01 Bekanntgaben
02 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr; Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt
03 Offene Ganztagsschule an der Friedrich-Baur-Grundschule Burgkunstadt für das Schuljahr 2016/2017
04 Brandschutz - Vorstellung der Brandschutzbedarfsplanung
05 WLAN und TP-Vernetzung in der Grundschule Burgkunstadt
06 Auftragsvergabe Klimatisierung Rathaus Altbau
07 Auftragsvergabe Ausbau Ortsstraße Kesselweg
08 Vergabe der Planungleistungen für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg
09 Erneuerung der Absorberanlage im Freibad Burgkunstadt
10 Defizitvertrag mit der Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde für den Katholischen Kindergarten Burgkunstadt; Abrechnung des Kindergartenjahres 2014/2015
11 Gründung eines Kommunalunternehmens (KU)
Stellungnahme des Bürgervereins
MD: "Der Bürgerverein ist strikt gegen die Gründung von Kommunalunternehmen. Die Umgehung der VOB bei Ausschreibungen ist nach unserer Auffassung kein Vorteil, sondern im Bereich des öffentlichen Vergabewesens zwingend zu vermeiden. Ausschreibungen in einem formalisierten Verfahren führen zu Einsparungen für die Bürger. Der Bürgerverein setzt sich daher im Zweifel für mehr öffentliche Ausschreibungen statt weniger ein. Die europaweite Ausschreibung etwa der Abfallbeseitigung im Landkreis Lichtenfels hat eine Entlastung der Bürger im Bereich der Abfallgebühren von ca. 23 % ergeben. Dies trifft auf andere Bereiche selbstverständlich genauso zu. Die Möglichkeit von freien Vergaben und dem Nachverhandeln von Angeboten außerhalb der strengen Regeln des Vergaberechts ist nach unserer Auffassung quasi die Todsünde im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Die Vorgehensweise, eine Kanzlei mit einem Vortrag zu beauftragen, die ihr Geld damit verdient, Kommunalunternehmen zu gründen, ist nach unserer Auffassung zu einseitig. Man darf hier keine neutrale Entscheidungsfindung erwarten. Man müsste auch Argumente beleuchten, die gegen die Gründung eines Kommunalunternehmen sprechen. Ich habe mit einem Mitarbeiter des Instituts für Korruptionsprävention an der Hochschule Hof (http://korruptionspraevention.eu/de/) telefoniert: Das Thema ist im Bereich der Korruptionsprävention absolut relevant.
Der Bürgerverein wird daher den Antrag der SPD und der Freien Wähler ablehnen. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, stellt der Bürgerverein den folgenden Zusatzantrag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Institut für Korruptionsprävention der Hochschule Hof Kontakt aufzunehmen und ein Angebot für eine Stellungnahme aus Sicht der Korruptionsprävention einzuholen.
Erst dann wäre eine ausgewogene Entscheidungsgrundlage gegeben. Wir würden vorschlagen, dass die Vorträge nicht nur in öffentlicher Stadtratsitzung, sondern in einer größeren Bürgerveranstaltung, in der auch Interessierte aus dem Landkreis teilnehmen können, stattfinden."
12 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
13 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 22.02.16., 01.03.16 und 08.03.16
14 Anfragen
Publikationen
Fußnoten
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