Stadtratssitzung-2016-04-05: Unterschied zwischen den Versionen

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===02 Einführung der [[Gesplittete Abwassergebühr|gesplitteten Abwassergebühr]]; Festlegung der Bestandteile der öffentlichen [[Abwasseranlage]] der Stadt Burgkunstadt===
 
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* Grundstück nur gebührenpflichtig, wenn es an irgendeinem Punkt die Abwasseranlage tatsächlich zur Ableitung von Niederschlagswasser benutzt.
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* Gewässer: alle Ableitungssysteme, offene Gräben oder Verrohrungen, die im [[Gewässerentwicklungsplan]] der Stadt Burgkunstadt als [[Gewässer 3. Ordnung]] ausgewiesen oder erkennbar (wasserführend)
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* Bauteile zur Niederschlagswasserableitung in der Abwasseranlage: alle Regenwasserkanäle mit wasserrechtlicher Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser in Gewässer (u.a. Regenwasserkanäle in den Trennkanalisationen).
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* Zu klären: Zuordnung, Gewässer oder Bauteil der Abwasseranlage, bei verschiedenen Verrohrungen und offenen Gräben im Stadtgebiet, mit denen zum einen Niederschlagswasser von angrenzenden, natürlichen Außeneinzugsgebieten durch bebaute Bereiche geleitet wird, an die aber zum anderen vermutlich auch befestigte Flächen aus angrenzenden Grundstücken angeschlossenen sind.
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====Vortrag Herr E./IB Miller====
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Bereich 1:    Verrohrung Mainroth, Oberer Berg = Teil der Abwasseranlage
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Bereich 2:    Verrohrung Mainroth, Horlache  =  Teil der Abwasseranlage
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Bereich 5:    Verrohrung Theisau, Steingraben = Gewässer 3. Ordnung
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Bereich 6:    Verrohrung Burgkunstadt, Ebnether Straße = Teil der Abwasseranlage
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Bereich 7:    Verrohrung Burgkunstadt, Hainweiherer Straße = Teil der Abwasseranlage
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Bereich 8:    Offener Graben Neues, Zehntweg = Teil der Abwasseranlage
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====Beschluss====
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Der Stadtrat beschliesst folgende Zuordnungen:
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* Bereich 1:   
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* Bereich 2:    Verrohrung Mainroth, Horlache  =  Gewässer 3. Ordnung
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* Bereich 3:    Verrohrung Mainroth, Weidenburg = Gewässer 3. Ordnung
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Verrohrung Mainroth, Gärtenrother Straße  = Gewässer 3. Ordnung
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* Bereich 6:    Verrohrung Burgkunstadt, Ebnether Straße = Gewässer 3. Ordnung
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* Bereich 7:    Verrohrung Burgkunstadt, Hainweiherer Straße = Gewässer 3. Ordnung
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* Bereich 8:    Offener Graben Neues, Zehntweg = Gewässer 3. Ordnung
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===03 [[Offene Ganztagsschule]] an der [[Friedrich-Baur-Grundschule Burgkunstadt]] für das Schuljahr 2016/2017===
 
===03 [[Offene Ganztagsschule]] an der [[Friedrich-Baur-Grundschule Burgkunstadt]] für das Schuljahr 2016/2017===
  

Version vom 6. April 2016, 11:38 Uhr

Bauausschuss

entschuldigt: TM (Verterter MD), WS (Vertreter UK)

Öffentlicher Teil<ref>Quelle der Tagesordnung: Stadt Burgkunstadt</ref>

TOP 01: Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhausneubaues mit Garage auf einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 703 der Gemarkung Mainroth (Eltschigstraße 9) (2016-0009)

einstimmig beschlossen

TOP 02: Bauantrag auf Aufstockung des best. Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 733/2 der Gemarkung Mainroth (Steinleite 2) (2016-0014)

einstimmig beschlossen

TOP 03: Bauantrag auf Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 1494 der Gemarkung Burgkunstadt (An der Straße Auweg) (2016-0011)

einstimmig beschlossen

TOP 04: Bauantrag auf Umbau des best. Nebengebäudes zu einer Ferienwohnung auf dem Grundstück Flst.Nr. 13 der Gemarkung Weidnitz (Bamberger Straße 15) (2016-0013)

einstimmig beschlossen

TOP 05: Antrag auf isolierte Ausnahme für die Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Flst.Nr. 1336/5 der Gemarkung Burgkunstadt (von-Eichendorff-Straße 7) (2016-0012)

einstimmig beschlossen

TOP 06: Vollzug der Immissionsschutzgesetze; Erweiterung der Biogasanlage auf dem Grundstück Flst.Nr. 469 der Gemarkung Kirchlein (Hainzendorf 1) (2016-0010)

einstimmig beschlossen

TOP 07: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.03.2016

einstimmig beschlossen

Kein nichtöffentlicher Teil

Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 05. April 2016

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Anwesend: 18 (ab 20 Uhr 19)

Entschuldugt: TM (BV), KW (CSU), WS (SPD) ab ca. 20 Uhr anwesend

Öffentliche Tagesordnung

00 Anträge zur Tagesordnung

Antrag der Bürgermeisterin

Beschlussvorschlag

CF: Verschiebung von TOP 10 auf die nächste Sitzung wegen zusätzlicher Informationen

Beschluss

einstimmig angenommen

Antrag der Freien Wähler

Beschlussvorschlag

UM: Die Freien Wähler stellen den Antrag, die Tagesordnungspunkte 15, 16 und 17 im öffentlichen Teil zu behandeln.

Beschluss

einstimmig angenommen

01 Bekanntgaben

Friedholf Kirchlein

CF: Im Friedhof Kirchlein können ab sofort Urnengräber gekauft werden.

Jahresbericht=

CF: Der Jahresbericht 2015 ist veröffentlicht und kann unter www.burgkunstadt.de heruntergeladen werden.

02 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr; Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt

Sachverhalt

  • Grundstück nur gebührenpflichtig, wenn es an irgendeinem Punkt die Abwasseranlage tatsächlich zur Ableitung von Niederschlagswasser benutzt.
  • Was ist als Gewässer oder als Teil der öffentlichen Abwasseranlage zu werten?
  • Gewässer: alle Ableitungssysteme, offene Gräben oder Verrohrungen, die im Gewässerentwicklungsplan der Stadt Burgkunstadt als Gewässer 3. Ordnung ausgewiesen oder erkennbar (wasserführend)
  • Bauteile zur Niederschlagswasserableitung in der Abwasseranlage: alle Regenwasserkanäle mit wasserrechtlicher Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser in Gewässer (u.a. Regenwasserkanäle in den Trennkanalisationen).
  • Zu klären: Zuordnung, Gewässer oder Bauteil der Abwasseranlage, bei verschiedenen Verrohrungen und offenen Gräben im Stadtgebiet, mit denen zum einen Niederschlagswasser von angrenzenden, natürlichen Außeneinzugsgebieten durch bebaute Bereiche geleitet wird, an die aber zum anderen vermutlich auch befestigte Flächen aus angrenzenden Grundstücken angeschlossenen sind.

Vortrag Herr E./IB Miller

Beschlussvorschlag:

(Angaben sind nur Platzhalter, kein Vorschlag)

Bereich 1: Verrohrung Mainroth, Oberer Berg = Teil der Abwasseranlage

              Verrohrung Mainroth, FlNr. 187 = Teil der Abwasseranlage

Bereich 2: Verrohrung Mainroth, Horlache = Teil der Abwasseranlage

Bereich 3: Verrohrung Mainroth, Weidenburg = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 4: Verrohrung Mainroth, Gärtenrother Straße = Teil der Abwasseranlage

              Verrohrung Mainroth, Rotsteinstraße  = Teil der Abwasseranlage


Bereich 5: Verrohrung Theisau, Steingraben = Gewässer 3. Ordnung

              Verrohrung Theisau, Prügeler Weg = Gewässer 3. Ordnung

Bereich 6: Verrohrung Burgkunstadt, Ebnether Straße = Teil der Abwasseranlage

Bereich 7: Verrohrung Burgkunstadt, Hainweiherer Straße = Teil der Abwasseranlage

Bereich 8: Offener Graben Neues, Zehntweg = Teil der Abwasseranlage


Beschluss

Der Stadtrat beschliesst folgende Zuordnungen:

  • Bereich 1:

Verrohrung Mainroth, Oberer Berg = Gewässer 3. Ordnung

Verrohrung Mainroth, FlNr. 187 = Gewässer 3. Ordnung

  • Bereich 2: Verrohrung Mainroth, Horlache = Gewässer 3. Ordnung
  • Bereich 3: Verrohrung Mainroth, Weidenburg = Gewässer 3. Ordnung
  • Bereich 4:

Verrohrung Mainroth, Gärtenrother Straße = Gewässer 3. Ordnung

Verrohrung Mainroth, Rotsteinstraße = Gewässer 3. Ordnung

  • Bereich 5:

Verrohrung Theisau, Steingraben = Gewässer 3. Ordnung

Verrohrung Theisau, Prügeler Weg = Gewässer 3. Ordnung

  • Bereich 6: Verrohrung Burgkunstadt, Ebnether Straße = Gewässer 3. Ordnung
  • Bereich 7: Verrohrung Burgkunstadt, Hainweiherer Straße = Gewässer 3. Ordnung
  • Bereich 8: Offener Graben Neues, Zehntweg = Gewässer 3. Ordnung

03 Offene Ganztagsschule an der Friedrich-Baur-Grundschule Burgkunstadt für das Schuljahr 2016/2017

04 Brandschutz - Vorstellung der Brandschutzbedarfsplanung

05 WLAN und TP-Vernetzung in der Grundschule Burgkunstadt

06 Auftragsvergabe Klimatisierung Rathaus Altbau

07 Auftragsvergabe Ausbau Ortsstraße Kesselweg

08 Vergabe der Planungleistungen für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg

09 Erneuerung der Absorberanlage im Freibad Burgkunstadt mit TOP 16 Erneuerung der Absorberanlage im Freibad Kunomare Auftragsvergabe

10 Defizitvertrag mit der Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde für den Katholischen Kindergarten Burgkunstadt; Abrechnung des Kindergartenjahres 2014/2015

verschoben

11 Gründung eines Kommunalunternehmens (KU) mit TOP 15 Gründung eines Kommunalunternehmens Beauftragung zur Vorstellung des Themenbereiches im Stadtrat

Sachverhalt

Diskussion

Stellungnahme des Bürgervereins

MD: "Der Bürgerverein ist strikt gegen die Gründung von Kommunalunternehmen. Die Umgehung der VOB bei Ausschreibungen ist nach unserer Auffassung kein Vorteil, sondern im Bereich des öffentlichen Vergabewesens zwingend zu vermeiden. Ausschreibungen in einem formalisierten Verfahren führen zu Einsparungen für die Bürger. Der Bürgerverein setzt sich daher im Zweifel für mehr öffentliche Ausschreibungen statt weniger ein. Die europaweite Ausschreibung etwa der Abfallbeseitigung im Landkreis Lichtenfels hat eine Entlastung der Bürger im Bereich der Abfallgebühren von ca. 23 % ergeben. Dies trifft auf andere Bereiche selbstverständlich genauso zu. Die Möglichkeit von freien Vergaben und dem Nachverhandeln von Angeboten außerhalb der strengen Regeln des Vergaberechts ist nach unserer Auffassung quasi die Todsünde im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Die Vorgehensweise, eine Kanzlei mit einem Vortrag zu beauftragen, die ihr Geld damit verdient, Kommunalunternehmen zu gründen, ist nach unserer Auffassung zu einseitig. Man darf hier keine neutrale Entscheidungsfindung erwarten. Man müsste auch Argumente beleuchten, die gegen die Gründung eines Kommunalunternehmen sprechen. Ich habe mit einem Mitarbeiter des Instituts für Korruptionsprävention an der Hochschule Hof (http://korruptionspraevention.eu/de/) telefoniert: Das Thema ist im Bereich der Korruptionsprävention relevant.

Der Bürgerverein wird daher den Antrag der SPD und der Freien Wähler ablehnen. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, stellt der Bürgerverein den folgenden Zusatzantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Institut für Korruptionsprävention der Hochschule Hof Kontakt aufzunehmen und ein Angebot für eine Stellungnahme aus Sicht der Korruptionsprävention einzuholen.

Erst dann wäre eine ausgewogene Entscheidungsgrundlage gegeben. Wir würden vorschlagen, dass die Vorträge nicht nur in öffentlicher Stadtratsitzung, sondern in einer größeren Bürgerveranstaltung stattfinden."

Beschlussvorschläge

Antrag der SPD/FW

Der Stadtrat beschliesst, das Thema "Gründung eines Kommunalunternehmens" weiter zu verfolgen.

mehrheitlich angenommen (11/8)

(Hilfs-)antrag des Bürgervereins

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Institut für Korruptionsprävention der Hochschule Hof Kontakt aufzunehmen und ein Angebot für eine Stellungnahme aus Sicht der Korruptionsprävention einzuholen.

abgelehnt (8/11)

Antrag SPD/FW aus TOP 15 Gründung eines Kommunalunternehmens Beauftragung zur Vorstellung des Themenbereiches im Stadtrat

Der Stadtrat beschliesst, die WRS Steuerberatungsgesellschaft aus Memmelsdorf zum Angebotspreis von 476 EUR mit der Vorstellung des Themenbereiches in einer der nächsten Sitzungen zu beauftragen.

abgelehnt (9/10)

Antrag Marco Hennemann

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Kommune gleicher Größe zu suchen, die ein Kommunalunternehmen betreibt und den geschäftsführenden Beamten einzuladen, über die Erfahrungen zu berichten. (sinngemäß)

mehrheitlich anggenommen (10/9)<ref>Unter Vorbehalt</ref>

17 Auftragsvergabe für die Planung der Sanierung des Kirchplatzes in Mainroth

12 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

13 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 22.02.16., 01.03.16 und 08.03.16

14 Anfragen

Publikationen

Fußnoten

<references/>