Stadtratssitzung-2014-11-04: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(33 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
Anwesend: 19
 
Anwesend: 19
 
Entschuldigt: 1
 
Entschuldigt: 1
==Bauausschuss==
+
=Bauausschuss=
  
===TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>===
+
==Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>==
  
 
zur: Sitzung des Bauausschusses
 
zur: Sitzung des Bauausschusses
Zeile 9: Zeile 9:
 
im:  Sitzungssaal des Rathauses
 
im:  Sitzungssaal des Rathauses
  
====Öffentlich:====
+
===01 Bauantrag auf Neubau eines Büro- und Ausstellungsgebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 1523/8 der Gemarkung Burgkunstadt (In der Au 25a) (2014-0037)===
 
 
=====01 Bauantrag auf Neubau eines Büro- und Ausstellungsgebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 1523/8 der Gemarkung Burgkunstadt (In der Au 25a) (2014-0037)=====
 
 
einstimmig beschlossen
 
einstimmig beschlossen
  
=====02 Bauantrag auf Änderung der best. Flachdächer in ein flach geneigtes Walmdach bzw. Satteldach sowie Errichtung von drei Dachgauben auf dem Grundstück Flst.Nr. 393 der Gemarkung Burgkunstadt (Plan 1) (2014-0036)=====
+
===02 Bauantrag auf Änderung der best. Flachdächer in ein flach geneigtes Walmdach bzw. Satteldach sowie Errichtung von drei Dachgauben auf dem Grundstück Flst.Nr. 393 der Gemarkung Burgkunstadt (Plan 1) (2014-0036)===
 
einstimmig beschlossen
 
einstimmig beschlossen
  
=====03 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.10.2014=====
+
===03 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.10.2014===
 
einstimmig beschlossen
 
einstimmig beschlossen
  
==Stadtratssitzung am 04.11.2014, 19:15 Uhr==
+
=Stadtratssitzung am 04.11.2014, 19:15 Uhr=
  
===TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>===
+
==Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>==
  
 
zur: Sitzung des Stadtrates  
 
zur: Sitzung des Stadtrates  
Zeile 30: Zeile 28:
 
im: Sitzungssaal des Rathauses
 
im: Sitzungssaal des Rathauses
 
   
 
   
====Öffentlich:====
+
===00 Anträge zur Tagesordnung===
  
 
TM Stellt zwei Anträge auf Änderung der Tagesordnung<ref>s.a. [[Öffentlichkeit (Stadtratssitzung)]]</ref>:
 
TM Stellt zwei Anträge auf Änderung der Tagesordnung<ref>s.a. [[Öffentlichkeit (Stadtratssitzung)]]</ref>:
Zeile 43: Zeile 41:
 
* TOP 13 (20:0 einstimmig angenommen)
 
* TOP 13 (20:0 einstimmig angenommen)
  
=====01 Bekanntgaben=====
+
===01 Bekanntgaben===
Bürgermeisterin Frieß verliest eine Stellungnahme der Stadt Burgkundstadt zum Leserbrief von F.C. im Obermain Tagblatt vom 4.11.2014.
+
Bürgermeisterin Frieß verliest eine Stellungnahme der Stadt Burgkunstadt zum Leserbrief von F.C. im Obermain Tagblatt vom 4.11.2014<ref>Siehe hiwerzu [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,236249 Obermain Tagblatt Online vom 05.11.2014 - "Stellungnahme: Bürgermeisterin: Abwassergebühr stabil und Kanalanschluss die beste Lösung für alle"] abgerufen am 05.11.2014 um 19:22 Uhr</ref>.
* Die Baumaßnahme Ebneth/Hainweiher sei im Jahr 2012/2013 durchgeführt worden.
+
 
* Nach dem 1.1.2010 hat die IG Abwasser noch suggeriert, es sei eine nochmalige Gebührenerhöhung zu besorgen.
+
Sinngemäß:
* Die IG Abwasser habe sich nicht ausreichend mit dem Problem der Oberflächenwasser auseinandergesetzt. Die Stadtburg und Stadt hätte eine Oberflächenentwässerung bauen müssen.
+
 
 +
* Die Baumaßnahme [[Ebneth]]/[[Hainweiher]] sei im Jahr 2012/2013 durchgeführt worden.
 +
* Nach dem 1.1.2010 hat die [[IG Abwasser]] noch suggeriert, es sei eine nochmalige Gebührenerhöhung zu besorgen. Die Gebühren sind aber seither konstant
 +
* Die IG Abwasser habe sich nicht ausreichend mit dem Problem der [[Oberflächenwasser]] auseinandergesetzt. Die Stadt Burgkunstadt hätte eine [[Oberflächenentwässerung]] bauen müssen.
 
* Die Kosten des Anschlusses der Ortsteile Ebneth/Heinweiher an die städtische Kläranlage betrugen 1.550.000 €.
 
* Die Kosten des Anschlusses der Ortsteile Ebneth/Heinweiher an die städtische Kläranlage betrugen 1.550.000 €.
**Davon waren 415.000 € staatliche Zuwendungen
+
**Davon waren 415.000 € staatliche [[Zuwendung]]en
**Herstellungsbeiträge für den Kanal 300.000 €
+
**[[Herstellungsbeitrag|Herstellungsbeiträge]] für den Kanal 300.000 €
*835.000 € flossen in die Kalkulation der Kanalgebühren und nicht wie von der IG Abwasser behauptet über 1 Million €
+
*835.000 € flossen in die Kalkulation der [[Abwassergebühr|Kanalgebühr]]en und nicht wie von der IG Abwasser behauptet über 1 Million €
  
=====02 Errichtung eines [[Hort]]es im Grundschulgebäude Burgkunstadt, Pestalozzistraße 10, Vorstellung der Planung=====
+
===02 Errichtung eines [[Hort]]es im Grundschulgebäude Burgkunstadt, Pestalozzistraße 10, Vorstellung der Planung===
  
======Herr Kl. (Architekt) und Herr H. (Technik) stellen die Planung vor======
+
====Herr Kl. (Architekt) und Herr H. (Technik) stellen die Planung vor====
*Für die Barrierefreiheit ist ein Personenaufzug geplant, daneben soll die Brandschutztreppe errichtet werden
+
*Für die [[Barrierefreiheit]] ist ein Personenaufzug geplant, daneben soll die [[Brandschutztreppe]] errichtet werden
 
* die alten Feuerlöschkästen sind an die Trinkwasserleitung angeschlossen (nicht gespült). Die Wasserleitungen müssen sowohl im Untergeschoss als auch in der ganzen Schule saniert werden. Neue Leitungen werden über mit Gipskarton verkleidete Steigschächte ausgeführt.
 
* die alten Feuerlöschkästen sind an die Trinkwasserleitung angeschlossen (nicht gespült). Die Wasserleitungen müssen sowohl im Untergeschoss als auch in der ganzen Schule saniert werden. Neue Leitungen werden über mit Gipskarton verkleidete Steigschächte ausgeführt.
 
* Die Gasleitung muss bis zum Gehsteig rückgebaut werden, da sie im Bereich des neuen Aufzugs liegt.
 
* Die Gasleitung muss bis zum Gehsteig rückgebaut werden, da sie im Bereich des neuen Aufzugs liegt.
 
*Die Abwasserleitungen (vor zehn Jahren erneuert) verfügen über keinen Brandschutz. Es müssen Manschetten und die Rohre angebracht werden durch alle Geschosse (dies ist zum Teil mit dem Aufbrechen der Geschossdecken verbunden)
 
*Die Abwasserleitungen (vor zehn Jahren erneuert) verfügen über keinen Brandschutz. Es müssen Manschetten und die Rohre angebracht werden durch alle Geschosse (dies ist zum Teil mit dem Aufbrechen der Geschossdecken verbunden)
* für den Brandschutz müssen auch Maßnahmen im Dach (Dämmschicht) vorgesehen werden
+
* für den [[Brandschutz]] müssen auch Maßnahmen im Dach (Dämmschicht) vorgesehen werden
 
* Die Kosten haben sich nunmehr auf 1.651.000 € erhöht. Sie verteilen sich wie folgt:
 
* Die Kosten haben sich nunmehr auf 1.651.000 € erhöht. Sie verteilen sich wie folgt:
  
Zeile 89: Zeile 90:
  
 
* Würde man die Baumaßnahme splitten, würden sich die Honorarkosten interpolieren (bezogen auf jede Einzelmaßnahme)
 
* Würde man die Baumaßnahme splitten, würden sich die Honorarkosten interpolieren (bezogen auf jede Einzelmaßnahme)
* Der Kanal müsste neu verlegt werden. Das Kanalsystem ist defekt. Dabei handelt es sich um eine unabwendbare Pflichtaufgabe. In dem Zusammenhang wäre die Miterledigung der Barrierefreiheit sinnvoll.
+
* Der Kanal müsste neu verlegt werden. Das Kanalsystem ist defekt. Dabei handelt es sich um eine unabwendbare [[Pflichtaufgabe]]. In dem Zusammenhang wäre die Miterledigung der Barrierefreiheit sinnvoll.
 
* Auch der Heizkessel muss erneuert werden
 
* Auch der Heizkessel muss erneuert werden
  
======Herr Fl. stellt das Brandschutzkonzept vor======
+
====Herr Fl. stellt das Brandschutzkonzept vor====
 
* In jedem Fall müssen die Treppenhäuser angegangen werden. Die Treppenhäuser haben Luftverbund. Ziel ist die Schaffung von geschlossenen Treppenräumen.
 
* In jedem Fall müssen die Treppenhäuser angegangen werden. Die Treppenhäuser haben Luftverbund. Ziel ist die Schaffung von geschlossenen Treppenräumen.
 
* Das zweite Problem ist der sehr lange Stichflur. Dieser ist nicht zulässig. Man benötigt eine zusätzliche Treppe, um über die beiden Flure flüchten zu können.
 
* Das zweite Problem ist der sehr lange Stichflur. Dieser ist nicht zulässig. Man benötigt eine zusätzliche Treppe, um über die beiden Flure flüchten zu können.
Zeile 103: Zeile 104:
 
**Brandkasten im Heizungsraum entfernen (wurde bereits erledigt)
 
**Brandkasten im Heizungsraum entfernen (wurde bereits erledigt)
 
**nicht selbst schließende feuerhemmende Türen im OG und DG sind geschlossen zu halten
 
**nicht selbst schließende feuerhemmende Türen im OG und DG sind geschlossen zu halten
**Erstellung Brandschutzordnung
+
**Erstellung [[Brandschutzordnung]]
**Erstellung Flucht-und Rettungspläne
+
**Erstellung [[Flucht-und Rettungsplan|Flucht-und Rettungspläne]]
**Erstellung Feuerwehrpläne
+
**Erstellung [[Feuerwehrplan|Feuerwehrpläne]]
*Kosten 25.230,98 €
+
*Kosten 25.230,98 €, davon
* Kosten der Miete des Behelfstreppenturms pro Jahr: 8250 €
+
** Kosten der Miete des Behelfstreppenturms pro Jahr: 8250 €
  
======Fragen======
+
====Fragen====
* Hr. Kl. auf auf Nachfrage von MHo: Im Brandfall wird der Aufzug nicht genutzt. Die Sanierungskosten entsprechen den Kosten eines Neubaus. Die Mehrkosten entstehen durch das Bauen im Bestand. Der Keller war früher ein Bunker. Die vorhandenen massiven Stahlteile führen zu einer erheblichen Erschwernis
+
* Hr. Kl. auf auf Nachfrage von MHo: Im Brandfall wird der Aufzug nicht genutzt.  
 +
* Hr. Kl. auf auf Nachfrage von MHo: Die Sanierungskosten entsprechen den Kosten eines Neubaus. Die Mehrkosten entstehen durch das Bauen im Bestand. Der Keller war früher ein Bunker. Die vorhandenen massiven Stahlteile führen zu einer erheblichen Erschwernis
 
* GK: Ein Problem ist ja der Kanal in Verbindung mit der neu geplanten Außentreppe. Kann man nicht die Treppe verlegen?
 
* GK: Ein Problem ist ja der Kanal in Verbindung mit der neu geplanten Außentreppe. Kann man nicht die Treppe verlegen?
 
* Auf Nachfrage von MHe: die Raumhöhe wird nach der Sanierung 2,40 m bis 2,45 m betragen.
 
* Auf Nachfrage von MHe: die Raumhöhe wird nach der Sanierung 2,40 m bis 2,45 m betragen.
Zeile 119: Zeile 121:
 
** WS: jeder überbaute Kanal macht über kurz oder lang Schwierigkeiten. Man sollte am Gebäude festhalten. Man sollte sich die Schullandschaft der nächsten zehn Jahre ansehen. Spricht sich für die Sanierung des Kellers aus.
 
** WS: jeder überbaute Kanal macht über kurz oder lang Schwierigkeiten. Man sollte am Gebäude festhalten. Man sollte sich die Schullandschaft der nächsten zehn Jahre ansehen. Spricht sich für die Sanierung des Kellers aus.
 
* HE: Der bayerische Gemeindetag hat darauf hingewiesen, dass im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs künftig für Fördermittel unter Umständen neue Schwerpunkte gesetzt werden: Ganztagesschule, Barrierefreiheit, Inklusion. Die Ganztagsschule wird kommen.
 
* HE: Der bayerische Gemeindetag hat darauf hingewiesen, dass im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs künftig für Fördermittel unter Umständen neue Schwerpunkte gesetzt werden: Ganztagesschule, Barrierefreiheit, Inklusion. Die Ganztagsschule wird kommen.
* Hr. K auf Nachfrage: Eine Unterbringung des Harz ist auch im Gebäude der Mittelschule denkbar. Das bauliche Procedere wäre vergleichbar. Allerdings nicht in der vollen Wucht wie eine Sanierung des Kellers. Zum Beispiel müsste man in große Glasflächen investieren. Die Fluchtwegsituation ist ebenso problematisch.
+
* Hr. K auf Nachfrage: Eine Unterbringung des Horts ist auch im Gebäude der Mittelschule denkbar. Das bauliche Procedere wäre vergleichbar. Allerdings nicht in der vollen Wucht wie eine Sanierung des Kellers. Zum Beispiel müsste man in große Glasflächen investieren. Die Fluchtwegsituation ist ebenso problematisch.
 
*SH: wie schaut es aus mit der Förderung?
 
*SH: wie schaut es aus mit der Förderung?
 
** HE: dazu sind wir bei der Regierung nicht gekommen. Die Regierung hat zunächst Forderungen bezüglich der Raumplanung gestellt.
 
** HE: dazu sind wir bei der Regierung nicht gekommen. Die Regierung hat zunächst Forderungen bezüglich der Raumplanung gestellt.
Zeile 125: Zeile 127:
 
* HE auf Nachfrage von MD: Es gibt für diese Maßnahme keinen Konflikt mit der [[vorläufige Haushaltsführung|vorläufigen Haushaltsführung]]
 
* HE auf Nachfrage von MD: Es gibt für diese Maßnahme keinen Konflikt mit der [[vorläufige Haushaltsführung|vorläufigen Haushaltsführung]]
  
======Beschluss======
+
====Beschluss====
Der Stadtrat nimmt von der Entwurfsplanung zur Unterbringung eines Hortes im Grundschulgebäude Burgkunstadt Kenntnis.
+
Der Stadtrat nimmt von der [[Entwurfsplanung]] zur Unterbringung eines Hortes im Grundschulgebäude Burgkunstadt Kenntnis.
  
=====03 1. Änderung des [[Flächennutzungsplan]]es; [[Abwägung]], [[Billigungsbeschluss]]=====
+
===03 1. Änderung des [[Flächennutzungsplan]]es; [[Abwägung]], [[Billigungsbeschluss]]===
 
PM Stellt Antrag, auf die Verlesung der kompletten Sitzungsvorlage zu verzichten.
 
PM Stellt Antrag, auf die Verlesung der kompletten Sitzungsvorlage zu verzichten.
 
* MD erwidert, dass die anwesenden Zuhörer die Sitzungsvorlage nicht kennen und sich möglicherweise dafür interessieren
 
* MD erwidert, dass die anwesenden Zuhörer die Sitzungsvorlage nicht kennen und sich möglicherweise dafür interessieren
* der Stadtrat beschließt mit 4/16 Stimmen auf die Verlesung der Sitzung Vorlagen zu verzichten und nur die Beschlussvorlagen zu verlesen.
+
* der Stadtrat beschließt mit 16/4 Stimmen auf die Verlesung der Sitzungsvorlagen zu verzichten und nur die Beschlussvorlagen zu verlesen.
 
* TM Weist zum Naturschutz darauf hin, dass die Möglichkeit von Rasengittersteinen bis dato nicht geprüft wurde. Das Wasser könnte dann zumindest in einem gewissen Umfang versickern. Dies würde dann auch den Vorgaben der Naturschutzbehörde entsprechen. Ferner sollte die handliche Bepflanzung nicht nur im Westen, sondern auch im Norden hin zu den zwei Wohnanwesen erfolgen, die mit ihrem Garten an dem Parkplatz enden.
 
* TM Weist zum Naturschutz darauf hin, dass die Möglichkeit von Rasengittersteinen bis dato nicht geprüft wurde. Das Wasser könnte dann zumindest in einem gewissen Umfang versickern. Dies würde dann auch den Vorgaben der Naturschutzbehörde entsprechen. Ferner sollte die handliche Bepflanzung nicht nur im Westen, sondern auch im Norden hin zu den zwei Wohnanwesen erfolgen, die mit ihrem Garten an dem Parkplatz enden.
  
 
Hr. F. (SB) weist darauf hin, dass bei Rasengittersteinen möglicherweise Wasser von unten durch die Gittersteine nach oben drückt.
 
Hr. F. (SB) weist darauf hin, dass bei Rasengittersteinen möglicherweise Wasser von unten durch die Gittersteine nach oben drückt.
  
=====04 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Burgkunstadt=====
+
===04 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Burgkunstadt===
GK spricht sich für eine Gebührensenkung aus
+
*GK spricht sich für eine Gebührensenkung aus
WS: 0,12 €/m³ Puffer entsprechen etwa zwölf Euro pro Jahr an Auswirkungen in der Gebührenrechnung. Das ist zumutbar.
+
*WS: 0,12 €/m³ Puffer entsprechen etwa zwölf Euro pro Jahr an Auswirkungen in der Gebührenrechnung. Das ist zumutbar.
MHen: viele Kommunen können ihr Wassernetz nicht mehr wirtschaftlich betreiben. Der Freistaat Bayern muss dies Bezuschussung
+
*MHen: viele Kommunen können ihr Wassernetz nicht mehr wirtschaftlich betreiben. Der Freistaat Bayern muss dies bezuschussen
HE: glaubt nicht an künftige Fördermittel durch den Freistaat Bayern
+
*HE: glaubt nicht an künftige Fördermittel durch den Freistaat Bayern
TM: die Beibehaltung des jetzigen Gebührensatzes ermöglicht ein Abpuffern der nächsten Gebührenerhöhung.
+
*TM: die Beibehaltung des jetzigen Gebührensatzes ermöglicht ein Abpuffern der nächsten Gebührenerhöhung.
  
======Beschluss======
+
====Beschluss====
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesetzung (BGS-WAS) gemäß dem als Anlage beigefügten Satzungsmuster. (19/1)
+
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesetzung ([[BGS-WAS]]) gemäß dem als Anlage beigefügten Satzungsmuster. (19/1)
  
=====13 Kalkulation der Benutzungsgebührengebühren für die Abwasserbeseitigung; Einführung der gesplitteten Abwassergebühr=====
+
===13 Kalkulation der Benutzungsgebührengebühren für die Abwasserbeseitigung; Einführung der gesplitteten Abwassergebühr===
  
 
Urpsr. in nichtöffentlichem Teil der Tagesordnung; wird gem. Beschluss zur Tagesordnung (s.o.) öffentlich behandelt.
 
Urpsr. in nichtöffentlichem Teil der Tagesordnung; wird gem. Beschluss zur Tagesordnung (s.o.) öffentlich behandelt.
  
======Wortbeiträge======
+
====Wortbeiträge====
*TM:  
+
'''TM''':
  
 
"Als  [[Umweltreferent]]  - und im Nahmen der Fraktion des Bürgervereins - begrüße ich die Einführung der [[gesplittete Abwassergebühr|gesplitteten Abwassergebühr]] in Burgkunstadt! Denn sie wird sich positiv für die Stadt und die Mehrzahl ihrer Bürger auswirken. Für die Einführung sprechen im wesentlichen 3 Gründe :
 
"Als  [[Umweltreferent]]  - und im Nahmen der Fraktion des Bürgervereins - begrüße ich die Einführung der [[gesplittete Abwassergebühr|gesplitteten Abwassergebühr]] in Burgkunstadt! Denn sie wird sich positiv für die Stadt und die Mehrzahl ihrer Bürger auswirken. Für die Einführung sprechen im wesentlichen 3 Gründe :
Zeile 163: Zeile 165:
 
Lassen Sie mich das näher erläutern :
 
Lassen Sie mich das näher erläutern :
  
zu 1) Art.8 d. KAG bestimmt, dass die Gebühren nach dem Ausmaß zu berechnen, in dem die Gebührenschuldner die öffentlichen Einrichtungen benutzen. Bisher wurden die Abwasserbeseitigungskosten nur nach dem Trinkwasserverbrauch bemessen. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist dies allerdings nur zulässig, wenn die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung gering sind. Dieses  „gering“  wurde in mehreren Gerichtsverfahren mit 12 % der Gesamtkosten definiert. Wie aus den Berechnungen der Sachverständigen Frau Suchowski hervorgeht, betragen diese Kosten in Burgkunstadt 22 %. Nach dem Prinzip der Verursachergerechtigkeit ergibt sich daraus zwangsläufig, dass wir in BU die gesplittete Abrechnung einführen müssen. Sonst ergeht es uns wie der Gemeinde Untermerzbach, die bereits im Jahr 2003 per Verwaltungsgerichtsurteil zur Einführung  gezwungen wurde. In NRW ist gesplittete Gebühr bereits generell vorgeschrieben.
+
zu 1) {{KAG 8}} bestimmt, dass die Gebühren nach dem Ausmaß zu berechnen, in dem die Gebührenschuldner die öffentlichen Einrichtungen benutzen. Bisher wurden die Abwasserbeseitigungskosten nur nach dem Trinkwasserverbrauch bemessen. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist dies allerdings nur zulässig, wenn die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung gering sind. Dieses  „gering“  wurde in mehreren Gerichtsverfahren mit 12 % der Gesamtkosten definiert. Wie aus den Berechnungen der Sachverständigen Frau Suchowski hervorgeht, betragen diese Kosten in Burgkunstadt 22 %. Nach dem Prinzip der Verursachergerechtigkeit ergibt sich daraus zwangsläufig, dass wir in BU die gesplittete Abrechnung einführen müssen. Sonst ergeht es uns wie der Gemeinde Untermerzbach, die bereits im Jahr 2003 per Verwaltungsgerichtsurteil zur Einführung  gezwungen wurde. In NRW ist gesplittete Gebühr bereits generell vorgeschrieben.
  
 
zu 2)In Zukunft besteht also die Abwassergebühr aus 2 Komponenten :
 
zu 2)In Zukunft besteht also die Abwassergebühr aus 2 Komponenten :
Zeile 173: Zeile 175:
 
Ganz wichtig ist dabei : Die Gesamtkosten bleiben gleich.
 
Ganz wichtig ist dabei : Die Gesamtkosten bleiben gleich.
  
Es fallen lediglich in der Einführungsphase durch die Bestandsermittlung zusätzliche Kosten an. Dies betrifft aber nur eine Abrechnungsperiode. Im Übrigen halte ich die von der Verwaltung veranschlagten 150 T. Euro für viel zu hoch. In der hessischen Stadt  Calden ( 7500 Einw. ) betrugen die Kosten 62 T Euro. Konkret bedeutet die Neuregelung, dass Gebührenzahler mit geringem Wasserverbrauch und großen versiegelten Flächen – wie z.B. die Parkplätze von Supermärkten oder auch leerstehende Gebäude - höhere Gebühren zu zahlen haben.
+
Es fallen lediglich in der Einführungsphase durch die Bestandsermittlung zusätzliche Kosten an. Dies betrifft aber nur eine Abrechnungsperiode. Im Übrigen halte ich die von der Verwaltung veranschlagten 150 T. Euro für viel zu hoch. In der hessischen Stadt  Calden<ref>B.Jayme/W.Kreilinger: ''Getrennte Abwassergebühren, Nach 11 Monaten und mit 62.000 Euro am Ziel''. Beschreibung der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Gemeinde Calden, Landkreis Kassel. Erschienen bei [http://www.epubli.de/shop/autor/B%C3%A9atrice-Jayme/5695 ePubli]</ref> (7500 Einw.) betrugen die Kosten 62 T Euro. Konkret bedeutet die Neuregelung, dass Gebührenzahler mit geringem Wasserverbrauch und großen versiegelten Flächen – wie z.B. die Parkplätze von Supermärkten oder auch leerstehende Gebäude - höhere Gebühren zu zahlen haben.
  
Dies wird – hoffentlich – dazu führen, dass neue Parkplätze möglichst ohne Versiegelung gebaut werden. Und sicher werden im Laufe der Zeit bestehende Plätze entsiegelt. Dies ist ökologisch gewünscht, denn es dient der Hochwasservorsorge und der Verbesserung des Mikroklimas. (in Bayern werden leider noch an jedem Tag 20 Hektar versiegelt)
+
Dies wird – hoffentlich – dazu führen, dass neue Parkplätze möglichst ohne Versiegelung gebaut werden. Und sicher werden im Laufe der Zeit bestehende Plätze entsiegelt. Dies ist ökologisch gewünscht, denn es dient der [[Hochwasservorsorge]] und der Verbesserung des [[Mikroklima]]s. (in Bayern werden leider noch an jedem Tag 20 Hektar versiegelt)
  
zu 3) Entlastet werden alle normalen Haushalte, bei denen die umbaute Fläche in einem vernünftigen Verhältnis zur Zahl der Bewohner steht. Dies trifft mit Sicherheit auf die meisten Mitwohnungen zu. Denn auch Mieter sind von den Abwassergebühren betroffen.. Gerade sie werden durch die neue Berechnung entlastet.
+
zu 3) Entlastet werden alle normalen Haushalte, bei denen die umbaute Fläche in einem vernünftigen Verhältnis zur Zahl der Bewohner steht. Dies trifft mit Sicherheit auf die meisten Mietwohnungen zu. Denn auch Mieter sind von den Abwassergebühren betroffen.. Gerade sie werden durch die neue Berechnung entlastet.
  
 
Dies zeigen auch die Beispielrechnungen von Fr. E. ganz deutlich. Gleichzeitig widersprechen sie der in Alternative 2 aufgestellten Behauptung, die Einführung ginge zu Lasten der Mehrzahl der Benutzer :
 
Dies zeigen auch die Beispielrechnungen von Fr. E. ganz deutlich. Gleichzeitig widersprechen sie der in Alternative 2 aufgestellten Behauptung, die Einführung ginge zu Lasten der Mehrzahl der Benutzer :
Zeile 183: Zeile 185:
 
Es stellt sich da die Frage, welche Gruppe von Benutzern damit gemeint ist? Die Gesamtbevölkerung von Burgkunstadt ist es mit Sicherheit nicht.
 
Es stellt sich da die Frage, welche Gruppe von Benutzern damit gemeint ist? Die Gesamtbevölkerung von Burgkunstadt ist es mit Sicherheit nicht.
  
Aus all dem Gesagten ergibt sich zweifelsfrei, dass die gesplittete Abwassergebühr in BU sobald wie möglich eingeführt werden muss – zum Wohle der Bevölkerung."
+
Aus all dem Gesagten ergibt sich zweifelsfrei, dass die gesplittete Abwassergebühr in Burgkunstadt sobald wie möglich eingeführt werden muss – zum Wohle der Bevölkerung."
  
*HE: SD und ich besuchen jedes Jahr eine Veranstaltung des Bayerischen Gemeindetags „Aktuelle Rechtsprechung in Gebühren-und Beitragsrecht“. Diese wird von Frau Dr. Thimet gehalten. Von einer zwingenden Verpflichtung, die gesplittete Abwassergebühr einzuführen, war dort nichts zu hören. Es handelt sich um Rechtsprechung, die je nach Fall anders ausfallen kann. Es gibt kein Gesetz, das uns zur Einführung zwingt (Bsp. Straßenbeleuchtung).
+
'''Weitere Wortbeiträge:'''
*MD direkt dazu: Bei Gebühren handelt es sich um einen Akt der Eingriffsverwaltung. Die Verwaltung benötigt dafür eine gesetzliche Grundlage. Die Gerichte sagen jedoch in ständiger Rechtsprechung, dass die gesetzliche Grundlage de Ar. 8 KAG für eine Abrechnung nach dem Frischwassermaßstab nicht ausreicht, wenn der Anteil des Niederschlagswassers >12 % ist.
 
  
======Beschluss======
+
*HE: SD und ich besuchen jedes Jahr eine Veranstaltung des Bayerischen Gemeindetags „Aktuelle Rechtsprechung in Gebühren-und Beitragsrecht“. Diese wird von Frau Dr. Thimet gehalten. Von einer zwingenden Verpflichtung, die gesplittete Abwassergebühr einzuführen, war dort nichts zu hören. Es handelt sich um Rechtsprechung, die je nach Fall anders ausfallen kann. Es gibt kein Gesetz, das uns zur Einführung zwingt (Bsp. [[Straßenbeleuchtung]]).
 +
*MD direkt dazu: Bei Gebühren handelt es sich um einen Akt der Eingriffsverwaltung. Die Verwaltung benötigt dafür eine gesetzliche Grundlage. Die Gerichte sagen jedoch in ständiger Rechtsprechung, dass die gesetzliche Grundlage des {{KAG 8 }} für eine Abrechnung nach dem Frischwassermaßstab nicht ausreicht, wenn der Anteil des Niederschlagswassers >12 % ist.
 +
 
 +
====Beschluss====
 
Der Stadtrat beschliesst, die gesplittete Abwassergebühr mit der Zielvorgabe 01.01.2017 einzuführen und beauftragt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. (5/15 abgelehnt, namentliche Protokollierung)
 
Der Stadtrat beschliesst, die gesplittete Abwassergebühr mit der Zielvorgabe 01.01.2017 einzuführen und beauftragt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. (5/15 abgelehnt, namentliche Protokollierung)
  
 
Der Stadtrat beschliesst, die gesplittete Abwassergebühr trotz Kenntnis der Rechtslage nicht einzuführen, da die Einführung zu Lasten der Mehrzahl der Benutzer geht. (15/5 angenommen)
 
Der Stadtrat beschliesst, die gesplittete Abwassergebühr trotz Kenntnis der Rechtslage nicht einzuführen, da die Einführung zu Lasten der Mehrzahl der Benutzer geht. (15/5 angenommen)
  
=====05 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Burgkunstadt (BGS-EWS)=====
+
===05 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Burgkunstadt (BGS-EWS)===
 
'''Beschluss''':
 
'''Beschluss''':
  
 
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) gemäß dem als Anlage beigefügten Satzungsmuster. (15/5 beschlossen - namentl. Protokollierung)
 
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) gemäß dem als Anlage beigefügten Satzungsmuster. (15/5 beschlossen - namentl. Protokollierung)
  
=====06 [[Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH]] (AWK), Wechsel in der Geschäftsführung=====
+
===[[Stadtratssitzung-2014-11-04-TOP-06-Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK), Wechsel in der Geschäftsführung|06 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK), Wechsel in der Geschäftsführung]]===
* Herr Albrink zum 31.12.2014 in Ruhestand
 
* Nachfolger Herr Dipl.Ing. Marcel Brechenmacher
 
 
 
'''Beschluss''': Der Stadtrat nimmt von dem Wechsel in der Geschäftsführung der AWK Kenntnis.
 
 
 
=====07 [[Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH]] (AWK), Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013=====
 
  
'''Beschluss''' (sinngem.):
+
{{:Stadtratssitzung-2014-11-04-TOP-06-Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK), Wechsel in der Geschäftsführung}}
  
1. Jahresabschluss per 31.12.2013 mit Bianzsumme 378.719,01 EUR wird festgestellt.
+
===[[Stadtratssitzung-2014-11-04-TOP-07-Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK), Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013|07 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK), Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013]]===
  
2. Gewinnvortrag aus 2012 11.776,21 EUR sowie Jahresüberschuss 2013 1.901,66 EUR werden mit 13.677,87 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
+
{{:Stadtratssitzung-2014-11-04-TOP-07-Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK), Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013}}
  
3. Geschäftsführerwird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.
+
===08 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO===
  
4. Abschlussprüfer für 2014 wird Herr R. Gack, WSP und StB, 96215 Lichtenfels.
+
===09 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.10.2014===
  
=====08 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO=====
+
===10 Anfragen===
 
 
=====09 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.10.2014=====
 
 
 
=====10 Anfragen=====
 
 
* Änderung Nahverkehrsplan (Fahrplan und Tarifauskünfte)
 
* Änderung Nahverkehrsplan (Fahrplan und Tarifauskünfte)
 
* GK: Radwegenetz-Prioritäten für die Zukunft festlegen
 
* GK: Radwegenetz-Prioritäten für die Zukunft festlegen
Zeile 233: Zeile 227:
 
KW: Anregung, Fahrradständer im Innenstadtbereich aufzustellen.
 
KW: Anregung, Fahrradständer im Innenstadtbereich aufzustellen.
  
==Fußnoten==
+
=Berichterstattung=
 +
* [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,236264 Obermain Tagblatt Online vom 05.11.2014 -  Ordnungsruf für streitbare Stadträte - Zwist um Aufsplittung der Abwassergebühr – Kosten von 1,65 Millionen Euro für Hort in Grundschule]
 +
* [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,236249 Obermain Tagblatt Online vom 05.11.2014 - "Stellungnahme: Bürgermeisterin: Abwassergebühr stabil und Kanalanschluss die beste Lösung für alle"]
 +
 
 +
=BLOG-Beiträge=
 +
* [http://berndweickert1.blogspot.de/2014/11/ordnungsruf-fur-die-heimatpresse.html Bernd Weickert, Blog vom 06.11.2014 - Ordnungsruf für die Heimatpresse]
 +
 
 +
=Fußnoten=
 
<references />
 
<references />
  
 
[[Kategorie: Protokoll]]
 
[[Kategorie: Protokoll]]

Aktuelle Version vom 29. September 2016, 08:19 Uhr

Anwesend: 19 Entschuldigt: 1

Bauausschuss

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

zur: Sitzung des Bauausschusses am: Dienstag, 4. November 2014 um 19:00 Uhr im: Sitzungssaal des Rathauses

01 Bauantrag auf Neubau eines Büro- und Ausstellungsgebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 1523/8 der Gemarkung Burgkunstadt (In der Au 25a) (2014-0037)

einstimmig beschlossen

02 Bauantrag auf Änderung der best. Flachdächer in ein flach geneigtes Walmdach bzw. Satteldach sowie Errichtung von drei Dachgauben auf dem Grundstück Flst.Nr. 393 der Gemarkung Burgkunstadt (Plan 1) (2014-0036)

einstimmig beschlossen

03 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.10.2014

einstimmig beschlossen

Stadtratssitzung am 04.11.2014, 19:15 Uhr

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

zur: Sitzung des Stadtrates

am: Dienstag, 4. November 2014 um 19:15 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

00 Anträge zur Tagesordnung

TM Stellt zwei Anträge auf Änderung der Tagesordnung<ref>s.a. Öffentlichkeit (Stadtratssitzung)</ref>:

  • TOP 11 + 12 der nicht-öffentlichen Sitzung sollen im öffentlichen Teil nach TOP 02 behandelt werden
  • TOP 13 muss zwingend in die öffentliche Sitzung. Es handelt sich um Gebühren. Er ist vor TOP 05 zu behandeln.

GK für CSU: TOP 11 + 12 Sind nicht öffentlich, weil es sich um Auftragsvergaben handelt. Top 13 muss öffentlich behandelt werden.

Abstimmungsergebnis:

  • TOP 11 + 12 (4:16) abgelehnt
  • TOP 13 (20:0 einstimmig angenommen)

01 Bekanntgaben

Bürgermeisterin Frieß verliest eine Stellungnahme der Stadt Burgkunstadt zum Leserbrief von F.C. im Obermain Tagblatt vom 4.11.2014<ref>Siehe hiwerzu Obermain Tagblatt Online vom 05.11.2014 - "Stellungnahme: Bürgermeisterin: Abwassergebühr stabil und Kanalanschluss die beste Lösung für alle" abgerufen am 05.11.2014 um 19:22 Uhr</ref>.

Sinngemäß:

  • Die Baumaßnahme Ebneth/Hainweiher sei im Jahr 2012/2013 durchgeführt worden.
  • Nach dem 1.1.2010 hat die IG Abwasser noch suggeriert, es sei eine nochmalige Gebührenerhöhung zu besorgen. Die Gebühren sind aber seither konstant
  • Die IG Abwasser habe sich nicht ausreichend mit dem Problem der Oberflächenwasser auseinandergesetzt. Die Stadt Burgkunstadt hätte eine Oberflächenentwässerung bauen müssen.
  • Die Kosten des Anschlusses der Ortsteile Ebneth/Heinweiher an die städtische Kläranlage betrugen 1.550.000 €.
  • 835.000 € flossen in die Kalkulation der Kanalgebühren und nicht wie von der IG Abwasser behauptet über 1 Million €

02 Errichtung eines Hortes im Grundschulgebäude Burgkunstadt, Pestalozzistraße 10, Vorstellung der Planung

Herr Kl. (Architekt) und Herr H. (Technik) stellen die Planung vor

  • Für die Barrierefreiheit ist ein Personenaufzug geplant, daneben soll die Brandschutztreppe errichtet werden
  • die alten Feuerlöschkästen sind an die Trinkwasserleitung angeschlossen (nicht gespült). Die Wasserleitungen müssen sowohl im Untergeschoss als auch in der ganzen Schule saniert werden. Neue Leitungen werden über mit Gipskarton verkleidete Steigschächte ausgeführt.
  • Die Gasleitung muss bis zum Gehsteig rückgebaut werden, da sie im Bereich des neuen Aufzugs liegt.
  • Die Abwasserleitungen (vor zehn Jahren erneuert) verfügen über keinen Brandschutz. Es müssen Manschetten und die Rohre angebracht werden durch alle Geschosse (dies ist zum Teil mit dem Aufbrechen der Geschossdecken verbunden)
  • für den Brandschutz müssen auch Maßnahmen im Dach (Dämmschicht) vorgesehen werden
  • Die Kosten haben sich nunmehr auf 1.651.000 € erhöht. Sie verteilen sich wie folgt:
Kinderhort Sanierung Grundschule Brandschutzkonzept Barrierefreiheit Gesamt
714.270,15 € 483.346,83 € 331.185,51 € 179.075,51 € 1.651.015,63 €
Anteil in % aus KGR 300/400 42,18 28,72 17,95 11,15 100
  • Würde man die Baumaßnahme splitten, würden sich die Honorarkosten interpolieren (bezogen auf jede Einzelmaßnahme)
  • Der Kanal müsste neu verlegt werden. Das Kanalsystem ist defekt. Dabei handelt es sich um eine unabwendbare Pflichtaufgabe. In dem Zusammenhang wäre die Miterledigung der Barrierefreiheit sinnvoll.
  • Auch der Heizkessel muss erneuert werden

Herr Fl. stellt das Brandschutzkonzept vor

  • In jedem Fall müssen die Treppenhäuser angegangen werden. Die Treppenhäuser haben Luftverbund. Ziel ist die Schaffung von geschlossenen Treppenräumen.
  • Das zweite Problem ist der sehr lange Stichflur. Dieser ist nicht zulässig. Man benötigt eine zusätzliche Treppe, um über die beiden Flure flüchten zu können.
  • Man muss eine Brandschutztür einbauen, damit die zwei Treppenhäuser abgeschlossen sind.
  • Sofortmaßnahmen:
    • Notausstieg mit Kennzeichnung aus dem Werkraum UG
    • Treppenturm errichten (Standort der späteren Außentreppe)
    • im EG und OG Notausstieg mit Kennzeichnung
    • Installation Rauchwaren milder (Flure, Treppenhäuser, Lagerräume)
    • Brandkasten im Heizungsraum entfernen (wurde bereits erledigt)
    • nicht selbst schließende feuerhemmende Türen im OG und DG sind geschlossen zu halten
    • Erstellung Brandschutzordnung
    • Erstellung Flucht-und Rettungspläne
    • Erstellung Feuerwehrpläne
  • Kosten 25.230,98 €, davon
    • Kosten der Miete des Behelfstreppenturms pro Jahr: 8250 €

Fragen

  • Hr. Kl. auf auf Nachfrage von MHo: Im Brandfall wird der Aufzug nicht genutzt.
  • Hr. Kl. auf auf Nachfrage von MHo: Die Sanierungskosten entsprechen den Kosten eines Neubaus. Die Mehrkosten entstehen durch das Bauen im Bestand. Der Keller war früher ein Bunker. Die vorhandenen massiven Stahlteile führen zu einer erheblichen Erschwernis
  • GK: Ein Problem ist ja der Kanal in Verbindung mit der neu geplanten Außentreppe. Kann man nicht die Treppe verlegen?
  • Auf Nachfrage von MHe: die Raumhöhe wird nach der Sanierung 2,40 m bis 2,45 m betragen.
    • MHen: Die Arbeitsstättenverordnung verlangt einen Richtwert von 2,50 m Raumhöhe
    • Hr. K.: das Landratsamt Lichtenfels würde die Ausnahmegenehmigung erteilen
  • Auf Nachfrage von MHen: Nach einer energetischen Sanierung hätte man einen Wert von 160 kWh. Dies ist weit weg von einem Neubau.
  • Herr Fl. hat die Idee, dass die Fluchttreppe auch auf Erdgeschossniveau enden könnte, wenn man mit der Treppe nicht ins Untergeschoss müsste.
    • WS: jeder überbaute Kanal macht über kurz oder lang Schwierigkeiten. Man sollte am Gebäude festhalten. Man sollte sich die Schullandschaft der nächsten zehn Jahre ansehen. Spricht sich für die Sanierung des Kellers aus.
  • HE: Der bayerische Gemeindetag hat darauf hingewiesen, dass im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs künftig für Fördermittel unter Umständen neue Schwerpunkte gesetzt werden: Ganztagesschule, Barrierefreiheit, Inklusion. Die Ganztagsschule wird kommen.
  • Hr. K auf Nachfrage: Eine Unterbringung des Horts ist auch im Gebäude der Mittelschule denkbar. Das bauliche Procedere wäre vergleichbar. Allerdings nicht in der vollen Wucht wie eine Sanierung des Kellers. Zum Beispiel müsste man in große Glasflächen investieren. Die Fluchtwegsituation ist ebenso problematisch.
  • SH: wie schaut es aus mit der Förderung?
    • HE: dazu sind wir bei der Regierung nicht gekommen. Die Regierung hat zunächst Forderungen bezüglich der Raumplanung gestellt.
  • Hr. K. auf Nachfrage von MD: Die Kosten des Brandschutzes sind anteilig für den Hort im Keller im Betrag von 714.000 € erfasst.
  • HE auf Nachfrage von MD: Es gibt für diese Maßnahme keinen Konflikt mit der vorläufigen Haushaltsführung

Beschluss

Der Stadtrat nimmt von der Entwurfsplanung zur Unterbringung eines Hortes im Grundschulgebäude Burgkunstadt Kenntnis.

03 1. Änderung des Flächennutzungsplanes; Abwägung, Billigungsbeschluss

PM Stellt Antrag, auf die Verlesung der kompletten Sitzungsvorlage zu verzichten.

  • MD erwidert, dass die anwesenden Zuhörer die Sitzungsvorlage nicht kennen und sich möglicherweise dafür interessieren
  • der Stadtrat beschließt mit 16/4 Stimmen auf die Verlesung der Sitzungsvorlagen zu verzichten und nur die Beschlussvorlagen zu verlesen.
  • TM Weist zum Naturschutz darauf hin, dass die Möglichkeit von Rasengittersteinen bis dato nicht geprüft wurde. Das Wasser könnte dann zumindest in einem gewissen Umfang versickern. Dies würde dann auch den Vorgaben der Naturschutzbehörde entsprechen. Ferner sollte die handliche Bepflanzung nicht nur im Westen, sondern auch im Norden hin zu den zwei Wohnanwesen erfolgen, die mit ihrem Garten an dem Parkplatz enden.

Hr. F. (SB) weist darauf hin, dass bei Rasengittersteinen möglicherweise Wasser von unten durch die Gittersteine nach oben drückt.

04 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Burgkunstadt

  • GK spricht sich für eine Gebührensenkung aus
  • WS: 0,12 €/m³ Puffer entsprechen etwa zwölf Euro pro Jahr an Auswirkungen in der Gebührenrechnung. Das ist zumutbar.
  • MHen: viele Kommunen können ihr Wassernetz nicht mehr wirtschaftlich betreiben. Der Freistaat Bayern muss dies bezuschussen
  • HE: glaubt nicht an künftige Fördermittel durch den Freistaat Bayern
  • TM: die Beibehaltung des jetzigen Gebührensatzes ermöglicht ein Abpuffern der nächsten Gebührenerhöhung.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesetzung (BGS-WAS) gemäß dem als Anlage beigefügten Satzungsmuster. (19/1)

13 Kalkulation der Benutzungsgebührengebühren für die Abwasserbeseitigung; Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Urpsr. in nichtöffentlichem Teil der Tagesordnung; wird gem. Beschluss zur Tagesordnung (s.o.) öffentlich behandelt.

Wortbeiträge

TM:

"Als Umweltreferent - und im Nahmen der Fraktion des Bürgervereins - begrüße ich die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Burgkunstadt! Denn sie wird sich positiv für die Stadt und die Mehrzahl ihrer Bürger auswirken. Für die Einführung sprechen im wesentlichen 3 Gründe :

1. die Vorschriften der Gesetzgebers lassen keinen Ermessensspielraum

2. die Einführung ist ein ausgezeichnetes ökologisches Steuerungsinstrument

3. und führt zu größerer sozialer Gerechtigkeit !

Lassen Sie mich das näher erläutern :

zu 1) KAG Art. 8 bestimmt, dass die Gebühren nach dem Ausmaß zu berechnen, in dem die Gebührenschuldner die öffentlichen Einrichtungen benutzen. Bisher wurden die Abwasserbeseitigungskosten nur nach dem Trinkwasserverbrauch bemessen. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist dies allerdings nur zulässig, wenn die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung gering sind. Dieses „gering“ wurde in mehreren Gerichtsverfahren mit 12 % der Gesamtkosten definiert. Wie aus den Berechnungen der Sachverständigen Frau Suchowski hervorgeht, betragen diese Kosten in Burgkunstadt 22 %. Nach dem Prinzip der Verursachergerechtigkeit ergibt sich daraus zwangsläufig, dass wir in BU die gesplittete Abrechnung einführen müssen. Sonst ergeht es uns wie der Gemeinde Untermerzbach, die bereits im Jahr 2003 per Verwaltungsgerichtsurteil zur Einführung gezwungen wurde. In NRW ist gesplittete Gebühr bereits generell vorgeschrieben.

zu 2)In Zukunft besteht also die Abwassergebühr aus 2 Komponenten :

1. der Schmutzwasserabgabe, die sich nach wie vor aus dem Trinkwasserverbrauch in m³ berechnet und dann ca. 20% niedriger ausfallen wird und

2. der Niederschlagswassergebühr, die pro m² angeschlossener, versiegelter Fläche berechnet wird und die restlichen Kosten einbringt.

Ganz wichtig ist dabei : Die Gesamtkosten bleiben gleich.

Es fallen lediglich in der Einführungsphase durch die Bestandsermittlung zusätzliche Kosten an. Dies betrifft aber nur eine Abrechnungsperiode. Im Übrigen halte ich die von der Verwaltung veranschlagten 150 T. Euro für viel zu hoch. In der hessischen Stadt Calden<ref>B.Jayme/W.Kreilinger: Getrennte Abwassergebühren, Nach 11 Monaten und mit 62.000 Euro am Ziel. Beschreibung der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Gemeinde Calden, Landkreis Kassel. Erschienen bei ePubli</ref> (7500 Einw.) betrugen die Kosten 62 T Euro. Konkret bedeutet die Neuregelung, dass Gebührenzahler mit geringem Wasserverbrauch und großen versiegelten Flächen – wie z.B. die Parkplätze von Supermärkten oder auch leerstehende Gebäude - höhere Gebühren zu zahlen haben.

Dies wird – hoffentlich – dazu führen, dass neue Parkplätze möglichst ohne Versiegelung gebaut werden. Und sicher werden im Laufe der Zeit bestehende Plätze entsiegelt. Dies ist ökologisch gewünscht, denn es dient der Hochwasservorsorge und der Verbesserung des Mikroklimas. (in Bayern werden leider noch an jedem Tag 20 Hektar versiegelt)

zu 3) Entlastet werden alle normalen Haushalte, bei denen die umbaute Fläche in einem vernünftigen Verhältnis zur Zahl der Bewohner steht. Dies trifft mit Sicherheit auf die meisten Mietwohnungen zu. Denn auch Mieter sind von den Abwassergebühren betroffen.. Gerade sie werden durch die neue Berechnung entlastet.

Dies zeigen auch die Beispielrechnungen von Fr. E. ganz deutlich. Gleichzeitig widersprechen sie der in Alternative 2 aufgestellten Behauptung, die Einführung ginge zu Lasten der Mehrzahl der Benutzer :

Es stellt sich da die Frage, welche Gruppe von Benutzern damit gemeint ist? Die Gesamtbevölkerung von Burgkunstadt ist es mit Sicherheit nicht.

Aus all dem Gesagten ergibt sich zweifelsfrei, dass die gesplittete Abwassergebühr in Burgkunstadt sobald wie möglich eingeführt werden muss – zum Wohle der Bevölkerung."

Weitere Wortbeiträge:

  • HE: SD und ich besuchen jedes Jahr eine Veranstaltung des Bayerischen Gemeindetags „Aktuelle Rechtsprechung in Gebühren-und Beitragsrecht“. Diese wird von Frau Dr. Thimet gehalten. Von einer zwingenden Verpflichtung, die gesplittete Abwassergebühr einzuführen, war dort nichts zu hören. Es handelt sich um Rechtsprechung, die je nach Fall anders ausfallen kann. Es gibt kein Gesetz, das uns zur Einführung zwingt (Bsp. Straßenbeleuchtung).
  • MD direkt dazu: Bei Gebühren handelt es sich um einen Akt der Eingriffsverwaltung. Die Verwaltung benötigt dafür eine gesetzliche Grundlage. Die Gerichte sagen jedoch in ständiger Rechtsprechung, dass die gesetzliche Grundlage des KAG Art. 8 für eine Abrechnung nach dem Frischwassermaßstab nicht ausreicht, wenn der Anteil des Niederschlagswassers >12 % ist.

Beschluss

Der Stadtrat beschliesst, die gesplittete Abwassergebühr mit der Zielvorgabe 01.01.2017 einzuführen und beauftragt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. (5/15 abgelehnt, namentliche Protokollierung)

Der Stadtrat beschliesst, die gesplittete Abwassergebühr trotz Kenntnis der Rechtslage nicht einzuführen, da die Einführung zu Lasten der Mehrzahl der Benutzer geht. (15/5 angenommen)

05 Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Burgkunstadt (BGS-EWS)

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) gemäß dem als Anlage beigefügten Satzungsmuster. (15/5 beschlossen - namentl. Protokollierung)

06 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK), Wechsel in der Geschäftsführung

Projekt Projekt::Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH
Stichwort Stichwort::Geschäftsführung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2014-11-04
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2014/11/04
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat nimmt von dem Wechsel in der Geschäftsführung der AWK Kenntnis.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::Neuer Geschäftsführer: Herr Dipl.Ing. Marcel Brechenmacher
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

  • Herr Albrink zum 31.12.2014 in Ruhestand
  • Nachfolger Herr Dipl.Ing. Marcel Brechenmacher


Diskussion

07 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK), Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013

Projekt Projekt::Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH
Stichwort Stichwort::Jahresabschluss
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2014-11-04
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2014/11/04
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::(sinngem.)

1. Jahresabschluss per 31.12.2013 mit Bianzsumme 378.719,01 EUR wird festgestellt.

2. Gewinnvortrag aus 2012 11.776,21 EUR sowie Jahresüberschuss 2013 1.901,66 EUR werden mit 13.677,87 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Geschäftsführerwird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

4. Abschlussprüfer für 2014 wird Herr R.G., WSP und StB, 96215 Lichtenfels.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::einstimmig
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::2014/06/30
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::Stadtratssitzung-2015-08-18-TOP-08-Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK) Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Diskussion

08 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

09 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.10.2014

10 Anfragen

  • Änderung Nahverkehrsplan (Fahrplan und Tarifauskünfte)
  • GK: Radwegenetz-Prioritäten für die Zukunft festlegen
    • WS: Zustimmung; Radwegenetz Burgkunstadt-Altenkunststadt prüfen Vorteile des VGN vorstellen.

MDo: Die Geschäftsordnung sieht bei Sitzungen, die länger als bis 22:00 Uhr dauern die Vertagung vor. Wir haben noch fünf Punkte in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln.

Antrag abgelehnt (2/18)

UM: Bitte Sachstand Skaterbahn und Lehrschwimmbecken auch für die Bevölkerung aufarbeiten und kommunizieren. Die Bevölkerung weiß offenbar nicht so gut Bescheid. Bitte um Sachstandsbericht entweder in Burgkunstadt aktuell oder in einem Zeitungsartikel

KW: Anregung, Fahrradständer im Innenstadtbereich aufzustellen.

Berichterstattung

BLOG-Beiträge

Fußnoten

<references />